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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Für ein einheitliches Mietrecht hat sich der Verband der Immoblientreuhänder ausgesprochen. Ein neuer Katalog für Betriebskosten wird gefordert, mit einer Erhaltungspflicht des Vermieters hätte der Verband „kein Problem“.

„Wir wollen einen fairen Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung, Leistung und Leistung sowie Gegenleistung und Gegenleistung und Gegenleistung“, meinte Udo Weinberger, Präsident des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder (ÖVI) am Mittwoch.

Für den gleichen Mietzins bekommen Mieter heute unverständlich unterschiedliche Leistungen, umgekehrt erbrächten vermietete Wohnungen oft ungerechtfertigt unterschiedliche Erlöse. Die in Österreich vermieteten rund 1,45 Millionen Wohnungen unterliegen äußerst unterschiedlichen Regelungen und Vorschriften: Während einkommenschwache junge Familien in Neubauten oft überhaupt nicht protegiert sind, soll es „alleinstehende Hofratswitwen“ geben, die zum „Friedenskronen-Zins“ auf 150 Quadratmetern residieren.

 

Neues Schutzniveau gefordert

Altbaumieten haben laut den vom ÖVI vorgelegten Zahlen einen Anteil von weniger als 25 Prozent an allen österreichischen Mietwohnungen. Die Altbaumieten unterliegen voll dem Mietrechtsgesetz (MRG). Andere Wohnungskategorien finden sich nur im sogenannten Teilanwendungsbereich des MRG.

Der ÖVI schlägt nun vor, das Schutzniveau nicht mehr vom Baujahr des Gebäudes abhängig zu machen, „vor dem Gesetz wäre alle Wohnungsmieter gleich schutzwürdig“. Bei Neuabschlüssen solle ein „marktüblicher Preis“ verlangt werden dürfen, der auf Angemessenheit überprüfbar sein solle. Abweichungen davon müssten begründet werden.

Der Betriebskostenkatalog müsse ausgemistet werden und die Verankerung einer „umfassenden Erhaltungspflicht des Vermieters“ ist für den ÖVI auch kein Problem. Dies soll insbesondere bei befristeten Mietverhältnissen gelten, bei Langfrist-Mietern könne sich die Übernahme von Erhaltungspflichten ja in den Mieten niederschlagen.

 

Derzeit keine Verhandlungen über neues Mietrecht

Schließlich sollten Altmietverträge „schrittweise an das Marktniveau herangeführt werden“. Bei der Weitergabe von Friedenskronen-Wohnungen an Angehörige soll eine Mieterhöhung möglich sein, falls das Gebäude thermisch saniert wird, sagte Weinberger.

Verhandlungen über ein neues Mietrecht gebe es derzeit keine, die vorgelegten Eckpunkte verstünden sich als Diskussionsvorschläge, erklärte Verbands-Geschäftsführer Anton Holzapfel. In den vergangenen Jahrzehnten waren Versuche zu einer Totalrefrom des Mietrechts stets rasch gescheitert. Typischerweise wurde im Abstand von einigen Jahren das MRG novelliert.

Österreich im allgemeinen und Wien im speziellen hätten in den vergangenen Jahren zu wenige Wohnungen gebaut und die knappen öffentlichen Kassen ließen auch in den nächsten Jahren keine Trendwende erkennen, sagte Klaus Wolfinger, Vizepräsident des ÖVI. In städtischen Zentren solle man über Raumordnung und Förderungen eine „Nachverdichtung“ und Sanierung der bestehenden Wohnungen erlauben.

 

http://wien.orf.at/news/stories/2517534/

 

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