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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

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Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Zu hohe Mieten nach Wohnhaus-Sanierung
Wiener Wohnen verrechnet Arbeiten,die von den Mietern nicht bezahlt werden müssen. Es geht dabei um sehr viel Geld.

 

Wiener Wohnen hat Mietern bei der Sanierung von Wohnhäusern zu hohe Kosten verrechnet. Es geht dabei um Beträge von jeweils mehreren Hunderttausend Euro. Zwei solcher Fälle sind in den Berichten des Kontrollamtes umfassend dokumentiert.

Die Mietervertreter einer Anlage mit 463 Wohnungen haben wegen einer von Wiener Wohnen beantragten Mietzinserhöhung die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Die Kosten für die geplante Sanierung der Anlage waren viel höher als die Mieteinnahmen. Es entstand ein Minus von 853.234 Euro, das über höhere Mieten abgedeckt werden sollte.

Die Schlichtungsstelle strich mehrere Ausgabenpositionen aus der Rechnung, weil "diese nach Rechtsmeinung der Behörde keine Berücksichtigung finden dürfen", heißt es im Bericht.


Plus statt Minus
So wurde aus einem Minus ein Plus. Es ergab sich eine Mietzins-Reserve von 478.128 Euro. Somit gab es auch keinen Grund mehr für eine Anhebung der Miete. Der Einspruch der Mietervertreter war also erfolgreich.

Vor allem, weil die Schlichtungsstelle (MA 50) eine andere Rechtsmeinung vertritt als Wiener Wohnen. Laut Schlichtungsstelle dürfen aus den Mieteinnahmen nur jene Sanierungsarbeiten bezahlt werden, die für die Behebung von "ernsten Schäden" notwendig sind. "Verschönerungsarbeiten" wie etwa Ausmalen, neue Fliesen, neue Türen oder neue Tapeten wurden gestrichen. Das gilt auch für Maurerarbeiten oder Elektro-Installationen.

Ähnlich ist es auch bei der Sanierung der Wohnhausanlage Zeillergasse (Hernals) gelaufen. Die Schlichtungsstelle hat die Rechnung von Wiener Wohnen kräftig gekürzt. Aus einem
Minus von 888.951 Euro wurde ein Plus von 343.644 Euro. Auch hier wurde die Mieterhöhung abgesagt. Obwohl Wiener Wohnen die Rechtsansicht der Schlichtungsstelle bekannt ist, "erfolgt keine Änderung der Berechnungsmethode", heißt es im Kontrollamtsbericht.


Einspruch
Die Mietervertreter müssen also in jedem Einzelfall die Schlichtungsstelle bemühen. Sonst wird es teuer. Laut Kontrollamt kommt es nämlich bei derartigen Verfahren "öfter vor", dass die "Mietzinserhöhung niedriger ausfällt, als die von Wiener Wohnen ursprünglich beantragte".

Der KURIER hat über solche Fälle mehrmals berichtet. Der Finanzbeamte Michael Fohler etwa hat bereits 1999 die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Aus einem Minus von 834.387 Euro wurde ein Minus von lediglich 6055 Euro.

Den FPÖ-Gemeinderäten Henriette Frank und Wolfgang Jung waren die Abrechnungen von Wiener Wohnen immer schon suspekt. ÖVP-Gemeinderat Norbert Walter verlangt "einheitliche Kriterien für Mieterhöhungen". Wiener Wohnen hat einen Arbeitskreis eingesetzt, der das Problem lösen soll.

 

Artikel vom 22.04.2011 16:00 | KURIER | Andreas Anzenberger

 

http://kurier.at/nachrichten/wien/2093855.php?mobil

 

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