Willkommen bei
Hugo Breitner Hof
Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
HIER finden Sie die Ablage für PDFs, Word, Excel, Power Point etc. (auf Skydrive).
Zumeist sind die Dateien auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.
Wenn Sie die jüngsten Beiträge sehen wollen, klicken Sie in der verlinkten Seite auf die Überschrift "Geändert am".
Sie können die Inhalte aber auch nach Name oder Größe sortieren.
HIER finden Sie die Ablage für Fotos und Scans (auf Flickr).
Die Bilder sind dort nach Themen gruppiert.
Zumeist sind sie auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.
Sehr geehrte Frau Graf,
bezugnehmend auf das beigefügte und mir zur Kenntnis gebrachte Mail vom 21.2.2011 ersuche ich Sie um die folgenden ergänzenden Erläuterungen:
Tags:
Subject: Sanierung in Wien 14, Linzerstraße 299-325
Date: Mon, 7 Mar 2011 11:58:00 +0100
From: ingrid.graf@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 23.2.2011 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Referentin der Schlichtungsstelle bin und Verfahren gemäß §§ 18 ff MRG durchführe (derzeit auch den 14. Bezirk).
zu Punkt 2.) eine kurze Ausführung warum Mieter einer Dachgeschoßwohnung keine Parteistellung im Sanierungsverfahren haben:
§ 18c Abs. 1 MRG normiert:
Werden in einem Haus (auf einer Liegenschaft) oder in Häusern auf einer Liegenschaft, die hinsichtlich der Mietzinsbildung eine wirtschaftliche Einheit bilden, nachträglich weitere Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten durch Auf-, Um-, Ein- oder Zubau neu errichtet (z.B. Dachgeschoßausbau), sind diese hinsichtlich ihrer Errichtungskosten als eigene wirtschaftliche Einheit zu behandeln.
§ 18c Abs. 3 MRG normiert:
Diese Kosten können, soweit sie in absehbarer Zeit notwendig werdende Erhaltungsarbeiten ersetzen oder nützliche Verbesserungen darstellen, nach Maßgabe des § 4 MRG in der Hauptmietzinsabrechnung als Ausgaben ausgewiesen werden.
§ 18c Abs. 4 MRG normiert:
Werden Baumaßnahmen nach § 18c Abs. 1 MRG durchgeführt, so hat die Gemeinde auf Antrag des Vermieters über die Höhe der Kosten gemäß § 18c Abs. 3 zu entscheiden, die aus der Mietzinsreserve zu decken sind. Reicht die Mietzinsreserve zur Deckung der Kosten für die jeweils erkennbaren und in absehbarer Zeit notwendig werdenden Erhaltungsarbeiten sowie nützlichen Verbesserungen nicht aus, so sind die Fehlbeträge unter Anwendung der §§ 18, 18a, 18b und 19 MRG zu decken.
Aus den oben angeführten Bestimmungen ergibt sich daher, dass die Errichtungskosten der neu geschaffenen Mietobjekte im Dachgeschoß aus den Hauptmietzinsen ausschließlich nur dieser Objekte zu refinanzieren sind und daher die diesbezüglichen Hauptmietzinseinnahmen jedenfalls für die Dauer der Refinanzierung der Dachgeschoßausbaukosten keinen Eingang in die Hauptmietzinsabrechnung gemäß § 20 MRG finden.
Im Gegenzug dazu nehmen diese Mietobjekte (auch ihre Nutzfläche betreffend) aber nicht an der Mietzinserhöhung zur Deckung der Sanierungskosten des "Resthauses" teil.
Da keine Mietzinserhöhung für die Dachgeschoßwohnungen erfolgt, sind diese Mieter auch nicht dem Verfahren auf Mietzinserhöhung, die übrigen Geschoße betreffend, beizuziehen, da ihre Interessen nicht gemäß § 37 Abs. 3 Z 3 MRG durch die Stattgebung des Antrages unmittelbar berührt sind.
Kosten gemäß § 18c Abs. 4 MRG stellen bei Dachgeschoßausbauten, beruhend auf den Bestimmungen des § 18c Abs. 3 und 4 MRG, nur jene Kosten dar, die fiktiv für die Dachreparatur angefallen wären, wenn es keinen Dachgeschoßausbau gegeben hätte.
Diese Kosten sind im Verfahren gemäß §§ 18, 19 MRG zu berücksichtigen und haben nichts mit den tatsächlichen Dachgeschoßerrichtungs-kosten zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Graf
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ingrid.graf@wien.gv.at
CC: asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: Sanierung in Wien 14, Linzerstraße 299-325
Date: Mon, 7 Mar 2011 16:20:54 +0100
Sehr geehrte Frau Graf,
herzlichen Dank für Ihre Antwort - zu der sich allerdings fast zwangsläufig weitere Fragen ergeben:
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ingrid.graf@wien.gv.at
CC: asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: wg.: Sanierung in Wien 14, Linzerstraße 299-325 - Mail vm 7.3.2011
Date: Tue, 22 Mar 2011 08:45:26 +0100
Sehr geehrte Frau Graf,
ich verstehe natürlich, dass die Beantwortung meiner 14 Zusatzfragen im beigefügten Mail vom 7.3.2011 etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Andererseits sind die ausstehenden Antworten von großer Bedeutung für die Betroffenen und ggf. mit unverzüglich einzuleitenden rechtlichen Schritten verbunden.
Ich merke mir daher als spätesten Termin für Ihre Rückantwort den 15.4.2011 vor.
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
Von: Graf Ingrid (ingrid.graf@wien.gv.at)
Gesendet: Montag, 11. April 2011 10:02:47
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
___________________________________________________________________
Die von der Schlichtungsstelle sonst kommentarlos eingetroffene Antwort dazu.
© 2024 Erstellt von Webmaster. Powered by