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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
CC: post@wrw.wien.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Subject: Legung der Abrechnungen zum Abrechnungsjahr 2013
Date: Thu, 18 Sep 2014 08:18:11 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
zur am 20.6.2014 eingetroffenen Jahresabrechnung für 2013 hat der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof bereits am 27.6.2014 ein komplettes Abbild der Jahresabrechnung (Buchungen, Belege, Bescheide, etc.) für 2013 und unsere Wohnhausanlage auf CD-ROM ("WORM-Datenträger") sowie die handschriftlich kommentierte Betriebskostenauswertung für das Jahr 2013 (Hausbesorger-Lohnkosten) in Papierform bei Ihnen angefordert. 
Eingetroffen ist mit Schreiben vom 24.7.2014 lediglich die von Ihnen so bezeichnete Liste der Hausbesorgerlohnkosten für das Jahr 2013.
Aber zur angeforderten CD-ROM gibt es Ihrerseits weder eine Zusendung noch eine sonstige Nachricht.
 
Daher fordere ich Sie - mit Ihnen vorliegender Vollmacht meiner Ehefrau Hanna Kuchta als Hauptmieterin der Wohnung 1140 Wien, Nikischgasse 8/13 - auf, binnen 14 Tagen entweder dem Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof wie von ihm gewünscht das komplette Abbild der Jahresabrechnung (Buchungen, Belege, Bescheide, etc.) für 2013 und unsere Wohnhausanlage auf CD-ROM ("WORM-Datenträger") zur Verfügung zu stellen oder aber mir binnen 14 Tagen einen ehebaldigen Termin für den Beginn der kompletten Einschau in die ORIGINALBELEGE (Belege, Bescheide, Zahlungsnachweise, ...) für das Abrechnungsjahr 2013 zu nennen. 
 
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass eine - wie früher gepflogene - stichprobenweise Einschau via Bildschirm und Debatte der Buchungsvorgänge vorort aufgrund der neuen Gegebenheiten in keiner Weise ausreichend wäre, und diese Einschau wegen der Größe unserer Wohnhausanlage und der (nach unserer Ansicht teils unnotwendigen) Vielzahl an Buchungen nicht nur viele Tage, sondern wohl Wochen in Anspruch nehmen wird. 
 
Die grundsätzliche Bereitschaft zur Kostenübernahme für allfällige Belegkopien besteht, sofern die entsprechenden Positionen in einem gegebenenfalls folgenden Mietrechtsverfahren nicht zu Entscheidungen zu Gunsten der Mieter führen - Abwicklung und Kostenteilung nach Billigkeit daher dort (siehe dazu z.B. die oberstgerichtliche Entscheidung 5Ob281/99f vom 9.11.1999).
 
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

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