From: ilse.mayer3@chello.at
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Subject: "Alte-Leute-Siedlung"" im Hugo-Breitner-Hof
Date: Tue, 26 Aug 2008 21:21:50 +0200
Sehr geehrte Frau BV Kalchbrenner,
wie heute besprochen der Link zu dem inzwischen fast zehn Jahre alten Dokument, das auch auf der Homepage des Hugo-Breitner-Hofs (
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/) veröffentlicht ist:
http://www.flickr.com/photos/forumsfratz/2478307125/in/set-72157604... (und nachfolgende 4 Seiten).
Anwesend bei der Mieterversammlung am 22.10.1997 waren Ing. Weber (technischer Bereich) und Ing. Kartak (kaufmännischer Bereich).
Anschließend noch ein „Gedächtnisprotokoll“ aus der Homepage des Hugo-Breitner-Hofs, das ich in dieses Mail kopierte, wobei ich den letzten Satz gelb markierte.
Ich denke, diese „Alte-Leute-Siedlung war bzw. ist (!) für die Menschen unserer Anlage besonders wichtig, deshalb fehlt mir jegliches Verständnis, dass die verantwortlichen Stellen beinahe
zehn Jahre lang untätig geblieben sind. Seit mehreren Jahren (!) stehen diese Gebäude überhaupt leer. Dadurch ist für mich ein Interesse der verantwortlichen Stellen
nicht mehr glaubwürdig.
Dass bei einer Jury sämtliche Betroffenen (bzw. sämtliche Nachbarn bzw. die rund 3.500 Bewohner/innen des Hugo-Breitner-Hofs, die ja, da es sich um einen Kommunalbau handelt, alle gleichermaßen Hausbesitzer sind) durch
eine einzige Stimme vertreten sein sollen, finde ich ganz und gar nicht im Sinne einer Demokratie. Auch bin ich der Meinung, dass besser als alle Organisationen bzw. Verantwortlichen, wie gut und verantwortungsvoll sie auch immer handeln mögen, die Betroffenen selbst es sind, die ihre Sache am besten vertreten können. Da außerdem unsere Demokratie nicht mehr ganz jung ist, frage ich mich, aus welchem Grund man die Betroffenen nicht – wie von der Mieterversammlung verlangt – in den Entscheidungsprozess einbinden will.
Nun noch einmal herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihr außergewöhnliches Engagement bezüglich der Stufen in unserem Hof. (Hier jedenfalls wurde
nicht im Sinne der betroffenen Bewohner/innen, sondern im Sinne der MA 48 entschieden – den Nachteil für die Betroffenen bewusst in Kauf nehmend.)
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Mayer
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Gedächtnisprotokoll aus der Akteneinsicht im Bundesdenkmalamt zum Objekt 1140 Wien, Hanakgasse 1A
Zeit: 22.11.2007, 10.10 – 11.15 Uhr
Ort: BDA, Landeskonservat Wien, Hofburg, Säulenstiege 2. Stock
Gesprächspartner:
Herr Dipl.Ing. Schediwy (zuständiger Referent im Landeskonservat Wien)
Gerhard Kuchta (für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof)
Ing. Schediwy betonte zu Beginn, dass keine Akteneinsicht möglich sei (demnach natürlich auch keine Kopien), der gegenständliche Akt ihm „weggenommen“ worden sei und komplett in der Rechtsabteilung liegt.
Aufgrund der Beharrlichkeit im Gespräch wurde dann sehr wohl die ursprüngliche Einreichung aufgetrieben –
verbunden mit einer detaillierten Ausarbeitung der Firma Projektbau, Lindengasse 55, 1070 Wien (
verbale Beschreibung und 11seitiger Farb-Detailplan im Breitformat inkl. Grundriss – bis hin zur Einzelwohnung, Fassadengestaltung, Tiefgarage bis zum einzelnen Stellplatz, …). Titel des Projekts: „Wohnen mit Betreuungskomfort“ aus dem Juni 2006. (BDA?)-Plannummer der Gesamtübersicht: 6373.
Einige verbale Beschreibungsdetails:
* 5 dreigeschoßige Baukörper – alle Einheiten mit Loggia/Terasse (aus dem Plan ersichtlich: an der Straßenseite ein massiver Block – angebaut eine Art „Doppel-U“, das einen weitgehend geschlossenen Block daraus bildet - mit „wettergeschützten Innenlaubengängen“ zwischen den beiden U-Teilen und einem relativ schmalen begrünten Innenhof in der U-Mitte) – „nach Süden offener parkähnlicher Garten“, … „Teile Mit Beeten und Grünpflanzen und Pergola im Süden“
* Tiefgarage mit 150 Stellplätzen und „großflächigem Erdkern“ für den Baumbestand
* Flachdach / Gründach
* Bauklasse 1 (9m) – 3 Vollgeschoße, Umwidmung seitens des Bauträgers erforderlich (Ing. Schediwy: Neuwidmung des Plandokuments ab 2006)
* Fassadenverkleidung z.T. mit Metallpaneelen
Leider weist der Plan keine Einzeichnung der alten Bau-Umrisse auf, um einen Größen- bzw. genauen Flächenvergleich herzustellen.
Ing. Schediwy: Das Objekt wurde nun aus dem Denkmalschutz entlassen – theoretisch besteht nun bei der Neugestaltung kein Mitspracherecht des Bundesdenkmalamts (obwohl die Stimme des BDA in der Praxis weitgehend gehört wird). Er hat mehrmals mit Stadtrat Dr. Ludwig und den Verantwortlichen von Wiener Wohnen gesprochen – auch darauf hingewiesen, dass die Mieter von dem Vorhaben informiert gehören (obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, dass Hanakgasse 1A tzrotz der grundbücherlichen Ausgliederung nach wie vor als Bestandteil des restlichen Hugo Breitner Hofs geführt wird – z.B. hinsichtlich Betriebskosten, …) – und erfahren, dass nunmehr ein neuer Architektenwettbewerb für die Gestaltung von Hanakgasse 1A ausgeschrieben ist (dessen Ausschreibungsbasis seiner Meinung nach dem MBR zur Verfügung gestellt werden müsste). Er nimmt an, dass die ursprüngliche Planung von Projektbau Basis der Ausschreibung sein müsste. Es hätte nach seiner Ansicht sehr wohl Möglichkeiten gegeben, im Rahmen der Generalsanierung das Objekt Hanakgasse 1A in der ursprünglichen Form weitgehend zu erhalten (allerdings sehr wohl mit Abriss der ursprünglichen Substanz) – unter Ausnützung der Sonderdotation für Denkmalpflege in der Sanierung (für Erschwernisse durch den Denkmalschutz – Förderung zu 80%). Die Neuerrichtung ist vom Wohnfonds Wien zu finanzieren.
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Anmerkung des Mieterbeirats:
Veröffentlichung samt Name etc. erfolgt mit Zustimmung der Mieterin.