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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Wie die SPÖ-Wien Gemeindebau-MieterInnen ausnimmt und schikaniert
Donnerstag, 26. September 2013 @ 12:27

Rund 500.000 Menschen leben in Wien in Gemeindewohnungen - die Stadt Wien bzw. die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Unternehmung "Wiener Wohnen" ist damit der größte Hauseigentümer Europas. Laut Aussagen aller führenden SPÖ-Funktionäre ist im Wiener Gemeindebau, anders als am privaten Wohnungsmarkt, auch alles bestens - aber stimmt dieser Befund?

Wieso würden laut der jüngsten und (mit angeblich "nur" 600.000 Euro teuren) Umfrage in den als so problematisch hingestellten privaten Wohnbau um 3,5% mehr Leute ziehen, als in den so tollen Gemeindebau? Das muss doch Gründe haben!

Sieht man sich das in der besagten Umfrage (http://www.wien.gv.at/politik-verwalt...bnisse.pdf) genauer an, so kommt man drauf, dass sich auch im geförderten Wohnbau offenbar Probleme mit der Höhe und Leistbarkeit der Wohnkosten ergeben. Aber: Wie dies im Gemeindebau konkret aussieht, diese Darstellung bleibt die Zusammenfassung geflissentlich schuldig!

Deshalb haben wir eigene Recherchen dazu angestellt:

Beginnen wir mit dem Bekannten, welches vielen Menschen leider nicht bekannt ist: Realität ist, dass Wiener Wohnen bei neu vermieteten Gemeindewohnungen - rund 10.000 pro Jahr - die Richtwertmiete verlangt, wozu es vom Gesetz keine Verpflichtung gibt.

Wiener Wohnen behauptet zwar, dass im Gemeindebau keine Zuschläge verlangt werden. Aber Abschläge, die es laut Gesetz und Rechtsprechung gibt, werden nicht verrechnet (https://www.wien.gv.at/richtwert/anfrage/). D.h.: im rosa-roten Wien werden die bestehenden Gesetze nicht eingehalten und vielfach zu hohe Hauptmieten kassiert.

Vor einigen Jahren hat Wiener Wohnen große Teile der Betreuung der Gemeindebauten unter Ausschaltung des Wettbewerbs an die 100 prozentige Tochterfirma "Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuungs GmbH" ausgelagert (Innen- und Außenreinigung, Grünflächenpflege, in jüngster Zeit auch Kleinstreparaturen etc.). Über Umstrukturierungen und Effizienzsteigerung kann natürlich debattiert werden. Tatsache ist jedoch, dass sich z.B. aufgrund dieser Auslagerung an eine Tochterfirma die Preise für Grünarbeiten eklatant erhöht haben, während gleichzeitig die Qualität der Betreuung massiv abgenommen hat. Darüber berichten nicht nur Mietervertreter, sondern dazu gibt es auch einen deftigen Kontrollamtsbericht (http://hugobreitnerhof.ning.com/group...ericht-zur).

Konkret: wurde den MieterInnen eines Gemeindebaus vor der "Reform" im Regelfall jährlich 0,60 Cent pro m2 Grünflächen-Betreuung verrechnet, so waren für die MieterInnen ab dann stolze 1,68 Euro zu zahlen (und die natürlich auch höhere Umsatzsteuer noch dazu). Allein dieser Aufschlag bringt - bei rund 6 Millionen m2 Grünfläche in Wiener Gemeindebauten - also rund 6 Millionen an Mehreinnahmen, und dementsprechende Mehrkosten für die Mieter!

Auch nicht wenige Reparatur-Aufträge, so Mieter-VertreterInnen, haben sich quasi von einem Tag auf den anderen ebenfalls massiv verteuert. Das geht sogar bis zum Dreifachen der vorher verrechneten Preise. Verantwortlich dafür sind einerseits ARGE's, also Gebietszusammenschlüsse von vorher auch schon als Kontrahenten beschäftigten Firmen, die so den Wettbewerb minimieren und die Preise pro Leistung drastisch erhöhen, ohne dass Wiener Wohnen dagegen etwas unternimmt. Aber auch daran scheint sich die Wiener Wohnen Tochter ein Beispiel zu nehmen, denn die verlangt - ohne die großteils noch hinzukommenden Zuschläge (bis zu 100%) - "nur" 77 Cent ... pro MINUTE!!

Die ungerechtfertigten Betriebskostenerhöhungen aufgrund der Anwendung der automatischen Valorisierung (Wasser, Kanal, etc.) sind sowieso an der Tagesordnung. Für Merkwürdigkeiten in der Energiepreisentwicklung gilt dasselbe.

Unerklärlich ist Betroffenen zudem, wie es zu den großen Differenzen bei den Betriebskosten pro m2 in verschiedenen Gemeindebau-Einheiten kommt. Betragen zum Beispiel in der Weissenböckstraße die Betriebskosten (ohne Aufzug) pro m2 und Monat "nur" 1,48 Euro, so haben die MieterInnen z.B. in der Siemensstraße 2,34 Euro pro m2 und Monat zu bezahlen - https://skydrive.live.com/view.aspx?c...app=Excel. Eine transparente Vergleichsmöglichkeit dafür bietet Wiener Wohnen trotz oftmaliger Forderungen nicht an. Fragt sich: Warum?

Und die von Wiener Wohnen bzw. die Stadtpolitik so oft gelobte transparente Abrechnung erweist sich oft nicht nur für ein Gericht als undurchschaubar, sondern im Nachhinein sogar für Wiener Wohnen selbst. Für den Durchschnittsmieter sowieso!

Ein großes Problem ist zudem, dass Wiener Wohnen das "kaiserlich-päpstliche Privileg" hat, sich selbst kontrollieren zu dürfen - Berichte des Kontrollamts der Gemeinde Wien, in welchen auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen wird, werden "zur Kenntnis genommen" oder auch schlicht und einfach ignoriert. So auch z.B. zur Grünflächenpflege: Zuerst wurde Asche aufs Haupt gestreut. Und dann? Nachdem man zuvor die Preise fast verdreifacht hatte, bekamen dann zahlende MieterInnen einen "großzügigen" Preisnachlass um einen Cent pro Quadratmeter und Monat (von 14 auf 13 Cent). Statt vorher 1,68 EUR bezahlte man dann 1,56 EUR pro Quadratmeter und Jahr (exkl. USt)! Das ist - auch laut Gerichtsgutachten - weit überhöht (http://www.flickr.com/photos/forumsfr...7021047006)!

Wehren sich MieterInnen und gehen - wie es ihnen von der Stadtregierung in der amtlichen Mitteilung "FAIRmieten" ja nahegelegt wurde - zur Schlichtungsstelle (die kurioserweise ebenso wie Wiener Wohnen Stadtrat Ludwig untersteht), dann trifft die entweder lange Zeit gar keine Entscheidung oder aber, wenn sie eine trifft und die zu Gunsten der Mieter ausfällt, dann bringt Wiener Wohnen das Verfahren zu Gericht. Ab dann fallen auch Anwaltskosten an - weil zumindest Wiener Wohnen zumeist nur durch einen Anwalt vor Gericht vertreten ist. Diese Kosten zahlen entweder die später unterliegenden Mieter, oder aber - wenn die MieterInnen, wie sehr oft, gewinnen, Wiener Wohnen - womit letztlich die SteuerzahlerInnen zahlen.

Kurios auch: Verliert Wiener Wohnen den Prozess, so bekommen trotzdem nicht alle MieterInnen eines Gemeindebaus automatisch das zuviel bezahlte Geld zurück, sondern es bedarf - trotz einer gegenteiligen Zusicherung von Stadtrat Ludwig - eines langen Hin und Her, bis Wiener Wohnen sich zu Rückzahlungen bequemt.

Und die anderen Gemeindebauten, in denen die Mieter ebenfalls zuviel bezahlt haben? Die haben Pech gehabt!

Ps.: Morgen geht unsere Serie mit Infos zu den Sanierungen (§ 18-Verfahren) weiter.

 

http://wien.kpoe.at/article.php/wie-die-spo-wien-gemeindebau-mieter...

 

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Antworten auf diese Diskussion

 

Herr Ludwig, Herr Häupl, Herr Faymann - klagen Sie uns?

(25.09.2013)
Bundeskanzler Faymann und die SPÖ machen sich im Wahlkampf für leistbare Mieten stark. "Das ist ein schlechter Witz. 500.000 Menschen - und zwar nicht gerade die Reichsten - wohnen in Wien in Gemeindewohnungen. 500.000 Menschen wird von der rot/grünen Stadtregierung bzw. Wiener Wohnen - entgegen den auf Plakaten affichierten Beteuerungen - aber eine günstige und faire Miete vorenthalten. Es werden ungerechtfertigt hohe Hauptmieten verlangt, und nicht selten werden zu hohe Betriebskosten wissentlich in Kauf genommen. Durchschaubare Betriebskostenabrechnungen gibt es nicht, und Endabrechnungen nach Sanierungen gibt es auch nicht", so Didi Zach, Landessprecher der KPÖ-Wien.

Wiener Wohnen ist, wie bekannt, der größte Hausbesitzer Europas. Bei jeder neu vermieteten Gemeindewohnung - rund 10.000 werden pro Jahr neu vermietet - kommt die Richtwertmiete zur Anwendung. Und die beträgt für Wohnungen der Kategorie A 5,16 Euro pro m2 - der Kategorie-Mietzins wäre dafür 3,25 Euro pro m2. Vom Gesetz her gibt es aber keine Verpflichtung für Wiener Wohnen, diese hohe Miete zu verlangen.

Zweites Beispiel: Mieter-VertreterInnen werfen Wiener Wohnen sogar vor, dass entgegen den gesetzlichen Regelungen zu hohe Mieten einkassiert werden. Wieso? Wiener Wohnen spricht davon, dass im Gemeindebau keine Zuschläge verlangt werden. Aber im Richtwertsystem gibt es auch Abschläge. Diese Abschläge fallen bei Wiener Wohnen unter den Tisch. Man bräuchte also auch hier nicht einmal ein neues Gesetz. Es wäre schon ein großer Gewinn für Zehntausende MieterInnnen, wenn die Stadt Wien wenigstens die bestehenden Gesetze einhalten würde. Bürgermeister Häupl und die Wiener SPÖ tragen für diese Abzocke die Verantwortung. Und die Grünen schauen – in Kenntnis dieser Tatsachen - tatenlos zu!

Dritter Punkt: Wiener Wohnen hat die Betreuung der Gemeindebauten unter Ausschaltung des Wettbewerbs an eine eigene Tochterfirma ausgelagert. Grundsätzlich kann darüber debattiert werden, ob dies klug ist. Aber Tatsache ist, dass aufgrund dieser Auslagerung an eine Tochterfirma die Preise eklatant erhöht worden sind, und die Qualität der Betreuung zugleich in den Keller gerasselt ist.

Zach: "Ich bin schon gespannt, ob sich irgendein gewichtiger SPÖler findet, der zu unseren Vorwürfen Stellung nimmt. Und wenn Häupl und Faymann meinen, dass die Vorwürfe ungerechtfertigt sind, dann können Sie uns ja gerne klagen. Wir sind gerne bereit, vor Gericht den Wahrheitsbeweis anzutreten."

Zum Thema siehe auch Zach (KPÖ): Herr Bürgermeister Häupl, ich fordere im Namen von 338.754 WienerIn...

 

http://www.kpoe.at/home/aktuelles/anzeige-aktuelles/datum/2013/09/2...

 

 

Wiener Wohnen: Der Trick mit den § 18-Sanierungen
Freitag, 27. September 2013 @ 09:47

Als Zins entrichtet jeder Gemeindebaumieter anteilige Betriebskosten und den Hauptmietzins. Die Höhe und Art der Betriebskosten kann man beeinspruchen, die Ausgaben aus dem Hauptmietzins oder die Gesamteinnahmen aber nicht.

Das Gesetz geht nämlich davon aus, dass der vereinbarte Hauptmietzins - sofern im gesetzlichen Rahmen - dem Hausherrn zusteht. Mit dem hat er die Erhaltung und ggf. Verbesserung des Hauses zu finanzieren. Kostet das mehr, geht es zu Lasten des Hausherrn. Bleibt Geld übrig, so ist das sein Gewinn.

So weit, so gut. Wäre da nicht der besagte § 18 Mietrechtsgesetz! Der sagt: Sind da so große Instandhaltungsarbeiten (und bestimmte gleichgestellte Verbesserungen wie energiesparende Maßnahmen), dass die Ausgaben dafür die Einnahmen der letzten 10 Jahren und voraussichtlich auch die der nächsten 10 jahre übersteigen, dann zahlt das alles nicht der Hausherr, sondern die Mieter.

Um da Schindluder vorzubeugen, schreibt das Mietrechtsgesetz genau vor, wie die Hauptmietzinseinnahmen zu verwenden sind: Zuerst sind die Reparaturen und dringenden Instandhaltungen an Haus und Wohnungen vorzunehmen. Bleibt dann noch Geld übrig, sind die Verbesserungen am Haus an die Reihe, und dann erst kommen die Wohnungsverbesserungen dran.

Genau da beginnt der Skandal: Wiener Wohnen kümmert sich nicht im geringsten um diese gesetzliche Vorschrift, sondern investiert auf Teufel komm raus in die Wohnungen. Klar, denn dadurch kann man aufgrund der Aufkategorisierungen höhere Mieten verlangen.

Die Instandhaltungsarbeiten und sinnvollen Verbesserungen am Haus lässt man hingegen so lange zusammenkommen, bis betraglich die im § 18 vorgesehene Grenze erreicht ist, denn dann zahlen die Rechnung die MieterInnen. Mehr noch! Zu diesem Zeitpunkt packt man seitens der städtischen Hausverwaltung alles Mögliche noch oben drauf (thermische Sanierungen, neue Aufzüge, ...), um ja die magische § 18-Grenze zu überspringen. Nicht einmal vor ungesetzlich hohen Bauüberwachungszuschlägen wird dabei Halt gemacht. Alles gut genug, um nur die aufgelaufene Instandhaltung und Verbesserung den Mietern aufzuhalsen.

Als "kleinen Ausgleich" erstattet Wiener Wohnen im Rechtsverfahren dazu den Mietern die für die Wohnungsverbesserungen verwendeten Beträge zurück (unzureichend, wie die Schlichtungsstelle in zahlreichen Verfahren feststellen musste). Und Wiener Wohnen argumentiert, dass damit ja wieder alles in Ordnung sei. Aber weit gefehlt! Denn in Wirklichkeit hätte Wiener Wohnen ja bei richtiger Verwendeung dieser Gelder nie ein so großes Sanierungsvolumen entstehen lassen dürfen. Da hat man in vielen Fällen sogar alle urgierten Reparaturen in den Wind geschlagen, weil vorher ja angeblich keine Mietzinsreserve da war.

Doch der Skandal geht noch weiter. Weil immer mehr MieterInnen diesen Trick durchschaut haben, und daher die Schlichtungsstelle gezwungenermaßen in immer mehr Fällen zu Gunsten der Mieter entscheidet, d.h. die Anträge von Wiener Wohnen auf Mieterhöhung ablehnt, zieht der städtische Hausherr in immer mehr Fällen vor Gericht, weil dort weniger Leute sitzen, die einen § 18-Antrag korrekt rechnen können. Noch dazu plädiert Wiener Wohnen darauf, die von ihnen vorgelegten Zahlen nur oberflächlich zu prüfen, weil später eh eine genaue Endabrechnung kommt. Dabei geht es bei dieser Prüfung ja eigentlich schon im Voraus darum, ob überhaupt die Mieter zum Handkuss kommen oder der Hausherr, die Stadt Wien, für die Sanierung aufkommen muss. Dass danach in vielen Fällen überhaupt keine Abrechnung der Sanierung gelegt wird, wen wundert es noch?

Verlieren die MieterInnen das § 18-Verfahren vor Gericht, werden Anwaltskosten zu ersetzen sein und wird rückwirkend die § 18-Erhöhung eingehoben, obwohl mit der Sanierung noch gar nicht begonnen worden ist. Der auflaufende Betrag stellt aber viele Gemeindebau-MieterInnen vor existenzielle Probleme. Ist ja schon ohne diesen Effekt die Nachzahlung eines verdreifachten Hauptmietzinses keine Seltenheit. Siehe die jüngsten - auch im ORF gezeigten - Begebenheiten in einer Wohnhausanlage in der Rosensteingasse.

Verliert aber Wiener Wohnen und wird der Antrag auf § 18-Mietzinserhöhung abgewiesen, dann werden die eigenen (und ggf. fremden) Anwaltskosten aus dem sowieso nicht vorhandenen Betriebsüberschuss von Wiener Wohnen beglichen (also die Steuerzahler werden irgendwann dafür gerade stehen müssen) und man lässt die Wohnhausanlage weiter verfallen. Bis Gras über die Sache gewachsen ist und man sich seitens Wiener Wohnen einen neuen § 18-Antrag zu stellen traut. Weil Geld für die Sanierungen aus der eigenen Tasche hat Wiener Wohnen ja so gut wie keines. Das geht für Anwälte drauf, für sündteure Propaganda und für viel zu teure Wohnungsverbesserungen. Aber die als zu teuer gleich bei Zeiten zu beeinspruchen, das steht einem Mieter laut Gesetz ja nicht zu. Weil dies ja Sache des Hausherrn ist. Theoretisch. Und daher müsste sich ein später übers Ohr gehauener Mieter 10 jahre lang merken, was damals im Jahre Schnee war, müsste Beweise dafür haben etc. etc. etc.

Soweit zum Mietrechtsgsetz. Und was der städtische Hausherr Wiener Wohnen daraus macht.

Übrigens: Weder gab es bis her irgendeine Reaktion der SPÖ-Wien zu unseren Beiträgen/Anschuldigungen der letzten Tage, noch flattere uns bisher eine Klage von Häupl, Faymann & Co ins Haus.

 

http://wien.kpoe.at/article.php/wiener-wohnen--der-trick-mit-den---...

 

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