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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Gestern wurde von vier Mietern ein

 

bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.

 

Weitere Informationen dazu folgen!

 

 

 

 

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Antworten auf diese Diskussion

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: rudeck-schlager@aon.at
CC: irene.hillebrand@wien.gv.at; post@ma25.wien.gv.at; kanzlei@wrw.wien.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: AW: Neuvermessung/Zutritt zum Mietobjekt
Date: Tue, 13 May 2014 13:22:32 +0200

Sehr geehrter Herr Doktor Schlager,
 
vielen Dank für Ihr heutiges Mail zum o.a. Betreff.
 
Zum Umstand des verwehrten Zutritts zur Wohnung gibt es offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen. Ebenso wie anscheinend unterschiedliche Sichtweisen darüber bestehen, ob überhaupt ein aktueller Auftrag an die MA 25 zur Fortsetzung der Vermessung unserer Wohnhausanlage existiert. Siehe dazu mein heutiges Mail.
 
Zu Ihrer Feststellung, dass die Antragsteller Schätzwerte bezüglich der Wohnungsgröße nicht akzeptiert hätten, und deshalb Maßnahmen mit einer entsprechenden Konsequenz dahinter erforderlich geworden seien, ist mit Nachdruck festzuhalten, dass einer objektivierten SCHÄTZUNG der jeweiligen Wohnungsgröße durch die MA 25 eventuell näher getreten worden wäre. Es handelt sich bei den in der Ergebnisliste mit S" gekennzeichneten Werten aber offenbar nicht um Schätzungen, sondern lediglich um eine FORTSCHREIBUNG der bestehenden Mietobjektsgrößen. Und eine solche "Schätzung" ist aufgrund des Umstandes, dass sich die übrigen Wohnungen im Stammhaus als durchwegs (teils relevant) kleiner erwiesen haben, als in der bisherigen Verrechnung angewendet, nicht nachvollziehbar. 
 
Siehe dazu auch die Stellungnahme vom 8.3.2014, Zitat von Seite 15: Da die Wohnungen im „Stammhaus“ fast ausnahmslos kleiner sind, als ursprünglich verrechnet, ist nicht nachvollziehbar, weshalb jene Mietobjekte, die nicht vermessen werden konnten, punkto Schätzwert als unverändert weiter fortgeschrieben werden sollen. Dies ist weder aus dem Größenunterschied vergleichbarer Mietobjekte noch aus der Stockwerksfläche zu rechtfertigen. Insbesondere Wohnungen der Kategorie A, welche im IST knapp an der 30m2-Grenze liegen, sind hier zu erwähnen. (Zitat Ende)

 
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 

Angesetzte Schlichtungsstellenverhandlung für die Abrechnungsjahre 2008, 2009 und 2010

24.2.2015 (geschrieben 2014), 9.00 Uhr.

Die Zusendung für 2008 und 2009 dafür.

Akteneinsicht und Stellungnahme folgen!

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Schlichtungsstellenverhandlung 24.2.2015
Date: Sun, 18 Jan 2015 12:29:14 +0100
 

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,
 
am Freitag, den 16.1.2015 habe ich die beiden Zusendungen bezüglich der Verfahren MA 50-Schli-I/3071-2012 bzw. MA 50-Schli-I/489683-2013 und MA 50-Schli-I/841008-2014 und die angesetzte Verhandlung am 24.2.201um 9.00 Uhr erhalten.
 
Natürlich gehen wir antragstellerseitig davon aus, dass die Verhandlung am 24.2.2015 stattfindet und werden vor dieser bei Ihnen auch Akteneinsicht nehmen, da uns laut Korrespondenz offenbar nicht alle relevanten Informationen zugegangen sind.
 
Bemerkenswert ist außerdem (und nicht erstmalig), dass eine am 22.10.201bei der Schlichtungsstelle eingegangene Stellungnahme der Antragsgegnerin uns erst am 16.1.2015 gemeinsam mit der Ladung zur Verhandlung zugestellt worden ist!
 
Eine allfällige schriftliche Äußerung zu den drei streitgegenständlichen Abrechnungsjahren als Basis für das mündliche Vorbringen behalten wir uns vor. 
 
Außerdem weisen wir der guten Ordnung halber darauf hin, dass die bisher ebenso in dem Kontext verhandelte MA 50-Schli-I/5724/2012 nunmehr fehlt, gehen davon aus, dass das so auf unsere Hinweise zurückzuführen ist und ungeachtet dessen ALLE Einspruchsteile zu den Abrechnungsjahren zur Verhandlung kommen.
 
Gemeint ist damit: Inklusive der Einspruchsteile nach § 17 MRG und weisen darauf hin, dass uns trotz unserer Nachfrage vom 18.7.2014 seitens der Schlichtungsstelle noch keinerlei neue Informationen zur Nachvermessung der ausständigen Mietobjekte erreicht haben.
 
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com; ernst.schreiber@gmx.at; rudeck-schlager@aon.at
Subject: 14, Linzer Straße 299, § 17 MRG
Date: Wed, 4 Feb 2015 13:07:22 +0000

Die mittlerweile eingelangte Ergänzung der Nutzflächenzusammenstellung der MA 25 im Verfahren gem. § 17 MRG wird Ihnen vorweg zur Kenntnis gebracht. Eine ergänzende Ladung zur Verhandlung am 24.2.2015 wird Ihnen in den nächsten Tagen gesondert zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I

______________________________________________________


Mail-Beilage 1
Mail-Beilage 2

Die inzwischen eingetroffene ergänzende Ladung bezüglich Vermessung der Mietobjekte.

Beigefügt war das o.a. Schreiben der MA 25 samt korrigiertem Vermessungsergebnis. Die errechnete Vergleichsaufstellung dazu. "SX" kennzeichnet darin die erfolgten Nachvermessungen.

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Äußerung zum Mietrechtsverfahren MA 50-Schli-I/3071/2012
Date: Mon, 23 Feb 2015 08:06:11 +0100

 Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,
 
zum aktenkundigen Stand des Verfahrens (Betriebskosten 2008) nehme ich - mit erteilter Vollmacht von Hanna und Walter Kuchta - wie in der Beilage ausgeführt Stellung. 
 
Diese Stellungnahme wird grundsätzlich auch die Basis für die Verhandlung am 24.2.2015 (!) darstellen. Es können aber in der Folge auch Erweiterungen oder Abänderungen in der Argumentation aufgrund von weiteren Erkenntnissen oder bedingt durch den Verhandlungsverlauf stattfinden.
 
Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter übermittelt. Den weiteren Antragstellern steht es frei, sich dieser Äußerung anzuschließen oder selbst Vorbringen zu erstatten.
 
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Äußerung zum Mietrechtsverfahren MA 50-Schli-I/5724/2012
Date: Mon, 23 Feb 2015 08:09:58 +0100

 Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,
 
zum aktenkundigen Stand des Verfahrens (Aufteilungsschlüssel nach § 17 MRG) nehme ich - mit erteilter Vollmacht von Hanna und Walter Kuchta - wie in der Beilage ausgeführt Stellung. 
 
Diese Stellungnahme wird grundsätzlich auch die Basis für die Verhandlung am 24.2.2015 (!) darstellen. Es können aber in der Folge auch Erweiterungen oder Abänderungen in der Argumentation aufgrund von weiteren Erkenntnissen oder bedingt durch den Verhandlungsverlauf stattfinden.
 
Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter übermittelt. Den weiteren Antragstellern steht es frei, sich dieser Äußerung anzuschließen oder selbst Vorbringen zu erstatten.
 
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Das Verhandlungsprotokoll zum § 17 MRG (Betriebskostenaufteilung/Vermessung der Mietobjekte) vom 24.2.2015.

Außerdem das Verhandlungsprotokoll zu den Betriebskosten für 2008 vom 24.2.2015.

ACHTUNG !!!

Seitens des Anwalts von Wiener Wohnen wurde außerdem - außer Protokoll - betont, dass der Antrag nach § 17 (Aufteilungsschlüssel, Mietobjektsgrößen) natürlich erst ab dem Antragsdatum (erstmals 18.7.2012) seine Wirkung entfalten würde - und dass gemäß geltender Rechtsprechung die Hauptmietzinse auch bei kleinerer nun festgestellter Mietobjektsgröße NICHT angepasst werden würden, wenn der Mietvertrag älter als 3 Jahre ist!

Nur bei jüngeren Wohnungsvergaben und bei allfälligen weiter durchgeführten Mietzinsvalorisierungen bestünde ein Einspruchsrecht, außerdem müssten bei Neuvergaben die neu festgestellten Mietobjektsgröße angewendet werden (Anm.: Dann allerdings rechnet Wiener Wohnen generell 100% Richtwert - OHNE Abschläge, selbst wenn welche abgezogen werden müssten, ja selbst wenn das Richtwertsystem gar nicht zur Anwendung kommen dürfte).

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Mietrechtsverfahren MA 50-Schli-I/3071/2012 und MA 50-Schli-I/489683/2013
Date: Thu, 26 Feb 2015 12:32:40 +0100


Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

gemäß den erhaltenen Aufträgen aus den o.a. Verhandlungen für die Abrechnungsjahre 2008 und 2009 nehme ich zu den Punkten Versicherung und Gartenbetreuung wie aus den beiden Beilagen (Stellungnahme und Rechenmodell) ersichtlich Stellung.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Erteilte Aufträge in den Verhandlungen vom 24.2.2015
Date: Sat, 11 Apr 2015 09:33:45 +0200

 Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,
 
die in den Verhandlungen vom 24.2.2015 zu den Verfahren MA 50-Schli-I/3071-2012MA 50-Schli-I/5724/2012MA 50-Schli-I/489683-2013 und MA 50-Schli-I/841008-2014 dem Antragsgegnervertreter binnen 5 Wochen aufgetragenen Einbringen müssten inzwischen bei Ihnen eingetroffen sein.
 
Wir ersuchen Sie daher antragstellerseitig um umgehende Übermittlung dieser Einbringen der AG/des AGV, damit wir unsererseits eine gegebenenfalls erforderliche Rückäußerung dazu vornehmen können.
 
Antragstellerseitig sind wir am 26.2.2015 prompt den uns erteilten Aufträgen nachgekommen, sodass wir keine offenen Aufträge an uns in Evidenz hätten. Sollte es anders sein, bitte um geschätzte Nachricht Ihrerseits.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

From: ks@ma50.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: AW: Erteilte Aufträge in den Verhandlungen vom 24.2.2015
Date: Mon, 13 Apr 2015 06:28:31 +0000


Der Eingang Ihrer E-Mail wird bestätigt.

From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com; ernst.schreiber@gmx.at
Subject: Schli-I/3071/2012 - 1140 Wien, Linzer Straße 299-325, Hugo-Breitner-Hof;20150420083155768
Date: Wed, 20 May 2015 12:28:43 +0000


Sehr geehrte Herren

Sie sind am oben angeführten Schlichtungsverfahren beteiligt. Die Gegenseite hat dazu die beiliegende Stellungnahme abgegeben. Diese wird Ihnen zur Kenntnis gebracht.

Sie können zu dieser binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens eine Stellungnahme abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I

Anmerkung: Man beachte das Datum der Übermittlung und das der Weiterleitung!

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