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Hugo Breitner Hof
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Heute haben 3 Mieter
einen umfassenden Antrag zum Abrechnungsjahr 2012
samt detaillierter Begründung bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.
Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).
Zur Vereinfachung werden die beiden Antragsteile auch hier als Beilage eingefügt.
Tags:
Hier der am 4.4.2017 der Schlichtungsstelle übermittelte Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden Bestätigung nach § 40 (3) MRG, um für die hier gegenständlichen Anträge und das hier gegenständliche Abrechnungsjahr das Verfahren bei Gericht einzuleiten.
Von: XXXX@wien.gv.at
Gesendet: Mittwoch, 05. April 2017 07:05
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: MA 50-Schli-I/598193-2016, 1140 Wien, Linzer Straße 299 - BK 2012
Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Anlage wird Ihnen die Bestätigung gem. § 40 MRG samt Begleitschreiben übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle - Dezernat I
Am 3.5.2017 wurden sämtliche derzeit bei der Schlichtungsstelle laufenden Betriebskostenverfahren (2008 - 2012) zu Gericht abgezogen.
Hier die Bestätigung für die Einreichung.
Hier die Bestätigung der bezahlten 78,00 EUR an Gerichtsgebühren. Möglicherweise erfolgt hier noch eine Nachforderung von weiteren 4 x 78,00 EUR, da bei Gericht nicht klar war, ob die Gebühr für die einmalige Einreichung oder die insgesamt fünf Basisverfahren zu entrichten ist.
Die heute, am 30.8.2017 abgehaltene Verhandung beim BG Fünfhaus für die BK-Jahre 2008 - 2012 wurde aufgrund der Fülle an Punkten und Abrechnungsjahren auf den 25.10.2017, 9.00 Uhr (beim BG XV, EG, Saal III) vertagt.
Ein Protokoll der heutigen Sitzung wird nach dessen Einlangen verlautbart, auch weitere Schritte bis zur nächsten Verhandlung in der Sache sind bereits geplant bzw. seitens des Gerichts gegenüber der Antragsgegnerin Wiener Wohnen beauftragt.
Von: RUDECK - SCHLAGER Rechtsanwalts KG
Gesendet: Dienstag, 05. September 2017 11:18
An: 'Gerhard Kuchta'
Betreff: MA 50-Schli-l/598193-2016
Sehr geehrter Herr Kuchta,
in der Anlage übermitteln wir wie besprochen eine Kopie unserer Stellungnahme vom 25.10.2016.
Mit freundlichen Grüßen
RUDECK – SCHLAGER
RECHTSANWALTS KG
________________________________________
Anm.: Man beachte das Datum der Stellungnahme, die von der Schlichtungsstelle offensichtlich NICHT an die Antragsteller weitergeleitet worden ist. Diese wurde erst in der Verhandlung vom 30.8.2017 zur Sprache gebracht und freundlicherweise vom Antragsgegnervertreter direkt übermittelt. Eine Stellungnahme dazu ergeht in Kürze.
Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Sonntag, 01. Oktober 2017 10:26
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Rudeck & Schlager (RA); Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta
Betreff: MA 50-Schli-l/598193-2016 – Äußerung zur Stellungnahme der AG vom 25.10.2016
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
zur am 5.9.2017 vom Antragsgegnervertreter übermittelten Stellungnahme der Antragsgegnerin vom 25.10.2016 nehme ich - mit erteilter Vollmacht von Hanna und Walter Kuchta – gemäß Festlegung in der Verhandlung vom 30.8.2017 innerhalb aufrechter Frist wie in der Beilage ausgeführt Stellung.
Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter übermittelt.
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
Das Protokoll aus der Verhandlung vom 30.8.2017 beim Bezirksgericht Fünfhaus.
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
mit großem Bedauern nehmen wir antragstellerseitig die erforderlich gewordene Verhandlungs-Verschiebung zur Kenntnis.
Da allerdings sowieso aufgrund einer Divergenz im Beginn der Verhandlung zwischen Beschluss und Ladung eine Neuaussendung erforderlich sein wird, um Formal-Einsprüchen der Antragsgegner-Seite vorzubeugen (falls diese - was anzunehmen ist - eine analoge Zusendung erhalten hat), ersuche ich Sie, die Zeit von 4. bis 15.12.2017 von Verhandlungen nach Möglichkeit eher freizuhalten, da eine Teilnahmemöglichkeit meinerseits in diesem Zeitraum derzeit leider nicht gesichert erscheint, und ich bei dieser Verhandlung ja auch als Zeuge einvernommen werden soll.
Es spräche aber meinerseits auch nichts gegen eine Vorverlegung in den November. Zwar sind der 8., 15. und 22.11.2017 (jeweils am Vormittag) mit Terminen für die Belegeinschau für das Abrechnungsjahr 2016 bei der Antragsgegnerin vor Ort belegt, aber gegebenenfalls müsste dann einer dieser Termine verschoben werden. Die Verhandlung geht sicher vor!
Außerdem teile ich Ihnen bei dieser Gelegenheit mit, dass am 17.9.2017 aufgrund von zuvor erfolgten Ausführungen vor großem Publikum seitens der stellvertretenden Direktorin von Wiener Wohnen, Frau Mag. Ramser, eine schriftliche Anfrage zur Basis für die Beauftragung der MA 48 mit der Sperrmüll-Entsorgung (etc.) erfolgte, und darauf bis heute KEINE Beantwortung durch Wiener Wohnen eingelangt ist. Auch dies wird Gegenstand der Behandlung zum entsprechenden Einspruchspunkt in den streitgegenständlichen Verfahren sein.
Gerhard Kuchta
Von: Ulrike Hostek
Gesendet: Montag, 23. Oktober 2017 09:36
An: Gerhard Kuchta
Betreff: Antwort: [brzSpamfilter-SPAMverdacht] 12 MSCH 13/17 s - Verhandlungs-Verschiebung auf den 13.12.2017
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Hinsichtlich der vermeintlichen Divergenz von Beschluss und Ladung verweise ich auf die unterschiedlichen Geschäftszahlen. Der Beschluss betrifft die bereits anverhandelten Verfahren (12 Msch 12/17s), während die Ladung das zuletzt von der Schlichtungsstelle abgezogene Verfahren betreffend Anträge für das Abrechnungsjahr 2015 betrifft (12 Msch 32/17k). Dieses zuletzt genannte Verfahren möchte ich mit den übrigen nicht verbinden, es wird daher im Anschluss verhandelt. Deswegen die Ausschreibung um 12.00.
Eine Verhandlung im November ist leider nicht mehr möglich, da mein Verhandlungskalender im November bereits voll ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Hostek
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
bitte um Entschuldigung, mein Fehler! Die unterschiedlichen Aktenzahlen habe ich übersehen und bin aufgrund der gemeinsamen Übermittlung vom selben Verfahren ausgegangen.
Natürlich ist es nicht sinnvoll, die betreffenden Verfahren zu verbinden, da beim Verfahren 12 Msch 32/17k der - noch dazu etwas anders gelagerte - Sachverhalt ja weitgehend festzustehen scheint, und es daher eher um die Klärung der damit verbundenen Rechtsfragen geht.
Ich werde daher versuchen, den Termin 13.12.2017 auch meinerseits nach Möglichkeit wahrzunehmen und bringe derzeit KEINEN Antrag auf Verschiebung ein.
Gerhard Kuchta
Aufgrund der Zusendung des Gerichts samt Beschluss am 13.11.2017 zur Stellungnahme/Übermittlung von Wiener Wohnen erfolgte am 21.11.2017 durch die antragstellenden Mieter eine umfassende Akteneinschau.
Eine Stellungnahme dazu ergeht in Kürze!
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
gemäß Beschluss vom 13.11.2017 haben Ernst Schreiber und meine Wenigkeit am 21.11.2017 Einschau in die beiden im Beschluss angeführten Ordner mit Urkunden gehalten. Zu diesen, aber insbesondere dem Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 9.11.2017 äußere ich mich mit erteilter Vollmacht gemäß Beilage.
Dieses Dokument dient auch als Basis für die weitere Erörterung in der Verhandlung am 13.12.2017 und wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter übermittelt.
Bitte teilen Sie uns auch mit, ob die Antragsgegnerin inzwischen noch weitere Einbringen erstattet hat (z.B. die vom Gericht als Vorlage geforderten Pläne) bzw. informieren Sie uns bitte, wenn dies erst in der Folge geschieht. Ein formloses Mail ist dazu völlig ausreichend und spart Zeit, die wir für eine weitere Einschau und Äußerung nutzen können.
Gerhard Kuchta
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