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Hugo Breitner Hof
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Heute haben 5 Mieter
bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.
Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).
Zur Vereinfachung für die Leser werden aufgrund zahlreicher Anfragen die .PDF-Dateien auch hier zum Abruf bereitgestellt!
Tags:
Ein zwar eine andere Wohnhausanlage betreffendes Sachverständigen-Gutachten zur Preisangemessenheit der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuungs GmbH für die Kalkulation und Verrechnung der Grünflächenpflege, das aber auch für uns und andere Betroffene richtungsweisend sein müsste.
From: ernst.schreiber@gmx.at
To: schli01@ma50.wien.gv.at
CC: buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; vab@volksanw.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; christine.marek@oevp.at; dworak@kutzendoerfer.at; politik@henriettefrank.at; post@bv14.wien.gv.at; franz.lerch@bev.gv.at; wolfgang.krisch@gruene.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; pelinka.peter@news.at; karin.strobl@regionalmedien.at; redl.josef@profil.at; redaktion@derstandard.at; christian.mayr@wienerzeitung.at; apfl@falter.at; redaktion@oe24.at; konsument@vki.at; thurnher@falter.at; redaktion@bezirkszeitung.at; andreas.anzenberger@kurier.at; martin.stuhlpfarrer@diepresse.com; martina.schmidt@orf.at; office@datum.at; wiener.stadtkrone@kronenzeitung.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; gerhard_kuchta@hotmail.com; ludwig-rymski@hotmail.com; walter3101@yahoo.de
Subject: Schlichtungsstellenantrag 2007
Date: Mon, 25 Jul 2011 11:14:27 +0200
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27.7.2011 sind 2 Monate seit der Einreichung unseres Schlichtungsstellenantrags wegen der Jahresabrechnung für 2007 durch Wiener Wohnen verstrichen. Also bereits zwei Drittel des Zeitraums, ehe laut § 40 (2) Mietrechtsgesetz das Verfahren zu Gericht abgezogen werden kann und die (Schlichtungsstelle der) Gemeinde ihrer Aufgaben entledigt ist.
Seither ist - für uns auf Mieterseite wahrnehmbar - NICHTS geschehen:
Ich ersuche Sie um Stellungnahme und um Bekanntgabe der weiteren Vorgehensweise.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
E. Schreiber
Von: Zwettler Gregor [mailto:gregor.zwettler@wien.gv.at] Im Auftrag von MA
50 Schlichtungsstelle Dezernat I
Gesendet: Mittwoch, 27. Juli 2011 13:08
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: Fiskas-Einspieler Elfriede; Teschl Dietmar
Betreff: Schlichtungsstellenantrag 2007
Sehr geehrter Herr Schreiber!
Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 25.7.2011 wird Ihnen mitgeteilt, dass die
Geschäftszahl zu Ihrem Antrag betreffend die Bestreitung des
Abrechnungsjahres 2007 MA 50 - Schli I/2812/2011 lautet.
Der Antrag wurde bereits Wiener Wohnen zur Kenntnis gebracht und von Wiener
Wohnen eine Langfassung der Abrechnung, ein Adressverzeichnis sowie die CD -
Rom der Abrechnung übermittelt.
Am 13.9.2011 wird eine mündliche Verhandlung zur Erörterung der einzelnen
Antragspunkte stattfinden. Die Ladung zur Verhandlung wird in Kürze ergehen
und wird der Antrag auch im Haus angeschlagen werden.
Mit freundlichen Grüßen
OMR Mag. Gregor Zwettler
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
für wohnrechtliche Angelegenheiten
Wiener Schlichtungsstelle
Telefon: +43 1 4000- 74546
Telefax: +43 1 4000-99-74546
email: gregor.zwettler@wien.gv.at
Das Protokoll aus der Verhandlung vom 13.9.2011.
Da die 16-seitige Stellungnahme des gegnerischen Anwalts erst einen halben Tag vor der angesetzten Verhandlung eingetroffen ist, haben die Antragsteller eine Frist von 3 Wochen gefordert, um auf die Argumente von Wiener Wohnen ausreichend einzugehen.
Diese Frist wurde von der Schlichtungsstelle auch gewährt.
Außerdem konnten trotz der Länge der Verhandlung (9.00 - 13.10, mit einer Pause von 10 Minuten) nicht alle Punkte behandelt werden. Daher gibt es auch dazu eine schriftliche Stellungnahme seitens der Antragsteller.
Und es gibt zahlreiche überaus bemerkenswerte Aspekte, auf die einzugehen sein wird ...!
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; ludwig-rymski@hotmail.com; schli01@ma50.wien.gv.a
Subject: Nachfrage zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011
Date: Fri, 13 Jan 2012 08:13:40 +0100
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: schli01@ma50.wien.gv.at
Subject: FW: Nachfrage zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011
Date: Fri, 13 Jan 2012 08:18:16 +0100
Subject: AW: Nachfrage zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011
Date: Wed, 25 Jan 2012 16:53:36 +0100
From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Zu Ihrer Anfrage wird Ihnen mitgeteilt, dass betreffend Ihren Antrag auf Hauptmietzinsüberprüfung am 18.1.2012 eine Entscheidung ergangen ist.
Betreffend den Antrag auf Überprüfung der Betriebskostenabrechnung 2007 wird Ihnen mitgeteilt, dass sich der Akt zur Zeit bei der MA 25 zu der von Ihnen beantragten Überprüfung der Preisangemessenheit der Grünflächenbetreuung durch die HausbetreuungsGes.m.b.H., sowie der Preisangemessenheit der Rechnungen der Fa. Schubert befindet. Der MA 25 wurde dafür eine Frist bis zum 9.4.2012 eingeräumt. Am 2.11.2011 ist eine weitere Stellungnahme der Antragsgegnervertreter eingelangt, welche Ihnen auf dem Postweg zu Ihrer Information übermittelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
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Subject: RE: AW: Nachfrage zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011
Date: Thu, 26 Jan 2012 10:00:10 +0100
Die heute per Post eingetroffene Stellungnahme des Antragsgegnervertreters vom 25.10.2011 - samt Begleitschreiben der Wiener Schlichtungsstelle vom 25.1.2012.
Absolut lesenswert!
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; ludwig-rymski@hotmail.com; schli01@ma50.wien.gv.at
Subject: RE: AW: Nachfrage zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011
Date: Fri, 27 Jan 2012 22:08:58 +0100
Subject: MA 50-Schli I/2812/2011, 14, Linzer Straße 299-325
Date: Thu, 9 Feb 2012 10:15:37 +0100
From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Zu Ihren beiden E-mails vom 26.1.2012 und vom 27.1.2012 wird Ihnen mitgeteilt, dass die Übermittlung von im Verfahren einlangenden Stellungnahmen einer Partei an die übrigen Parteien aus Gründen der Verfahrensökonomie grundsätzlich nicht sofort nach Einlangen bei der Schlichtungsstelle erfolgt (auch um ein ständiges Hin- und Herschicken von Stellu Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269615\8.tif'>> n Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\0.tif'>> g Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\3.tif'>> n Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\5.tif'>> a Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\6.tif'>> h Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\7.tif'>> m Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\8.tif'>> e Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\9.tif'>> n und Gegenstellungnahmen zu vermeiden), sondern üblicherweise gleichzeitig mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung, bei welcher auch die im Verfahren eingeholten Gutachten den Parteien zur Kenntnis gebracht werden. Das gibt den Parteien auch die Möglichkeit, in einer umfassenden, alle bisherigen Verfahrensergebnisse berücksichtigenden Weise, ihren Standpunkt in der mündlichen Verhandlung klar und zusammengefasst darzulegen.
Anders ist die Sachlage natürlich, wenn das Vorbringen einer Partei eine sofortige Gegenstellungnahme für das Ermittlungsverfahren erforderlich macht, was aber bei der gegenständlichen Stellungnahme nicht der Fall war.
Eine Akteneinsicht bei der Schlichtungsstelle ist natürlich (zu den Parteienverkehrszeiten) jederzeit möglich.
Bei den von Ihnen erwähnten Beilagen in der Stellungnahme des Antragsgegnervertreters vom 25.10.2011 handelt es sich um
1) die Betriebskostenauswertung für das Jahr 2007, welche als Ausdruck aus dem WIPIS (Wiener Integriertes Personalinformationssystem) vorliegt, durch das die Verrechnung des Hausbesorgerentgelts erfolgt. Diese Unterlage weist einen Umfang von 63 Seiten auf und liegt laut Antragsgegnervertreter (siehe S 5 der Beilage) den Mietern bereits vor.
Unabhängig davon können Sie in diese Beilage jederzeit zu den Parteienverkehrszeiten bei der Schlichtungsstelle Akteneinsicht nehmen.
2) das Langtextverzeichnis über die winterliche Gehsteigbetreuung
3) 2 Rechnungen der Fa. Schubert & Partner Gartengestaltungs GmbH, welche Ihnen auf Ihr Ersuchen hin übermittelt werden.
Zu Ihren Anträgen in der Stellungnahme vom 13.10.2011 ergeht auf Grund Ihrer Urgenz eine gesonderte Teilentscheidung, welche Sie in den nächsten Tagen per Post erhalten werden.
Zur beanstandeten Frist für die Erstellung des Gutachtens durch die Magistratsabteilung 25 (MA 25) ist zu bemerken, dass vor der Übermittlung des Aktes an die MA 25 erst das Einlangen der Stellungnahme des Antragsgegnervertreters abgewartet werden musste.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Abteilungsleiter:
Mag. Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I
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Anmerkung: Kein Kopierfehler und keine Verstümmelung unsererseits - der Text war so. Dabei befanden sich diese Anlagen (erstes Bild und 7 Folgeseiten).
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