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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

 

Heute haben 5 Mieter

bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.

 

Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).

 

 

Zur Vereinfachung für die Leser werden aufgrund zahlreicher Anfragen die .PDF-Dateien auch hier zum Abruf bereitgestellt!

 

 

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Antworten auf diese Diskussion

 

Heute wurde durch ein (jeweils eigenhändig unterschriebenes) Entscheidungsbegehren das Mietrechtsverfahren für das Abrechnungsjahr 2007 zum Bezirksgericht Fünfhaus abgezogen.

 

Kostenpunkt: Neuerlich 74,00 Euro!

 

 

Am 25.4.2012 ist die Zuschrift des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 23.4.2012 eingetroffen:

Erste Verhandlung vor Gericht am 11.7.2012, 9.30 Uhr.

 

Von der Wiener Schlichtungsstelle gibt es bisher KEINE Verständigung, dass der Akt vom Gericht angefordert wurde und das Verwaltungsverfahren somit eingestellt ist!

 

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; weitere Antragsteller

Subject: Wg. den Verfahren 12 MSCH 8/12 y und 12 MSch 4/12 k
Date: Sun, 29 Apr 2012 12:18:33 +0200

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
 
anbei finden Sie eine Äußerung zum Verfahren 12 MSCH 8/12 y bzw. zu Ihrem Schreiben vom 23.4.2012.
 
Außerdem erlaube ich mir zum Verfahren 12 MSch 4/12 k und der Entscheidung dazu vom 26.3.2012 die Frage, ob die Entscheidung mittlerweile Rechskraft erlangt hat.
 
Falls ja, bitte ich um Mitteilung, ob es eine Möglichkeit gibt, die entrichteten Gerichtsgebühren von EUR 74,00 rückerstattet zu erhalten, oder ob ich mich mit diesem Anspruch - wie ich annehme - an den Verursacher für diese Auslagen wenden muss.
 
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
 

 

Subject: Antwort: ... Wg. den Verfahren 12 MSCH 8/12 y und 12 MSch 4/12 k
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
From: Ulrike.Hostek@justiz.gv.at
Date: Mon, 30 Apr 2012 10:59:58 +0200

 

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Das Verfahren 12 Msch 4/12k ist rechtskräftig abgeschlossen. Wird ein
Antrag ab- oder zurückgewiesen, besteht für den Antragsteller keine
Möglichkeit die entrichteten Gebühren vom Gericht zurückerstattet zu
bekommen. Nur wenn ein Antrag bzw. eine Klage vor Zustellung an den Gegner
zurückgezogen wird, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Rückerstattung
von 3/4 der entrichteten Gebühr zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Hostek

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; weitere Antragsteller

Subject: Äußerung zum Verfahren 12 MSCH 8/12 y
Date: Tue, 15 May 2012 17:43:55 +0200

 

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

anbei finden Sie eine Äußerung innerhalb der gesetzten Frist zum Verfahren 12 MSCH 8/12 y.

 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; weitere Antragsteller

Subject: wg.: Äußerung zum Verfahren 12 MSCH 8/12 y
Date: Wed, 16 May 2012 13:27:56 +0200
 
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
 
dankenswerter Weise bin ich darauf hingewiesen worden, dass der Link zu Fußnote 5 meiner gestrigen Äußerung ins Leere führt.
 
Ich bitte, diesen Fehler zu entschuldigen!

Dieser Link sollte nun funktionieren.
 
Außerdem sende ich sicherheitshalber die gegenständliche und hochgeladene Excel-Aufstellung in diesem Mail mit.
 

Hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
 
Anhänge:

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; weitere Antragsteller

Subject: RE: wg.: Äußerung zum Verfahren 12 MSCH 8/12 y
Date: Wed, 16 May 2012 14:24:45 +0200

Link-Versuch Nr. 3.
 
Ich bitte um Nachsicht!
 
Auf Skydrive hochgeladene Excel-Dateien verhalten sich leider manchmal nicht so, wie man es erwartet.
 

Hochachtungsvoll
 
Gerhard Kuchta
 

 

Das Protokoll aus der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Fünfhaus am 11.7.2012.

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at; helmut.winkler@justiz.gv.at
CC: ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: 12 Msch 8/12y-18 - zu Ihrem Beschluss vom 9.8.2012
Date: Mon, 20 Aug 2012 09:15:45 +0200


 
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
sehr geehrter Herr Magister Winkler,
 
zum o.a. Beschluss, den ich heute erhalten habe, erlaube ich mir die Feststellung, dass die Zusendung NUR den Beschluss enthalten hat, nicht aber auch die Äußerung der Antragsgegnerin.
 
Da dies eine markante Abweichung zu den bisherigen Usancen ist, und eine Äußerung dazu ja erst nach Einsichtnahme bei Gericht möglich wäre, gestatte ich mir die Nachfrage, ob dies tatsächlich so beabsichtigt war. Eine Einsichtnahme in umfangreichere Beilagen zur Äußerung bei Gericht ist hingegen selbstverständlich, und wird gegebenenfalls von den Antragstellern auch in Anspruch genommen werden.
 
Ich bitte daher um Ihre geschätzte Rückäußerung per Mail, wie weiter vorgegangen werden soll (weil ja z.B. für die Kopien aus dem Akt auch Gebühren anfallen würden) und um entsprechende Fristerstreckung - wobei wir uns wieder bemühen werden, gesetzte Fristen nicht vollends auszuschöpfen, um zur zügigen Abwicklung des Verfahrens beizutragen.
 
Eine gegebenenfalls elektronische erfolgende Übermittlung der Äußerung der Antragsgegnerin wäre für unseren Bedarf ausreichend und sogar hilfreich.
 
Außerdem bitte ich um Auskunft, ob es sich bei der Zusendung um eine solche "in Vertretung" handelt, oder ob der Fall nun von einem anderen Richter bearbeitet wird.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 
 

 

Subject: 12 Msch 8/12y-18 - zu Ihrem Beschluss vom 9.8.2012
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
From: Helmut.Winkler@justiz.gv.at
Date: Mon, 20 Aug 2012 10:40:59 +0200

 

S.g. Herr Kuchta,

die Äußerung der Antragsgegnerin wurde irrtümlich nicht zugestellt, was
nunmehr umgehend nachgeholt wird. Da die Eingabe nicht elektronisch erfolgt
ist, wird diese in Papierform übermittelt werden. Die entsprechende Frist
verlängert sich durch die verspätete Zustellung.

Das Verfahren selbst wird - wie bisher - von Dr. Hostek geführt, die ich
dzt. nach der Geschäftsverteilung vertrete.
(Hinweis: eine umgehende Bearbeitung von e-mails ist, zB aufgrund von
urlaubsbedingter Abwesenheit, nicht gesichert!)

mit freudlichen Grüßen

H. Winkler

 

Bitte beachten Sie, dass mittels e-mail keine rechtswirksamen Eingaben zu
Gerichtsverfahren eingebracht werden können (§ 5 ERV).

Für Rechtsauskünfte steht der Amtstag beim Bezirksgericht Fünfhaus, 1150
Wien, Gasgasse 1-7 (Di 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Verfügung.

 

=======================
Mag. Helmut Winkler
Bezirksgericht Fünfhaus

 

Der dann am 22.8.2012 eingetroffene Schriftsatz von Wiener Wohnen

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; weitere Antragsteller

Subject: Äußerung zum Mietrechtsverfahren 12 MSCH 8/12 y
Date: Tue, 18 Sep 2012 18:26:47 +0200

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zur o.a. Sache nehme ich zur bislang durchgeführten viermaligen Akteneinschau bei Gericht, zur Verhandlung vom 11.7.2012 (Protokoll vom 18.7.2012) und zum danach am 22.8.2012 eingelangten Schriftsatz der Antragsgegnerin (nicht datiert, fortlaufende Nummerierung 65 bis 68) innerhalb der gesetzten Frist gemäß Beilage Stellung.

Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter und den übrigen derzeit bekannten Antragstellern übermittelt.

Letzteren steht es frei, sich dieser Äußerung anzuschließen oder selbst Vorbringen zu erstatten.

 

Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta 

 

Die heute eingetroffene Replik dazu von Wiener Wohnen.

 

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