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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

 

Heute haben 5 Mieter

bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.

 

Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).

 

 

Zur Vereinfachung für die Leser werden aufgrund zahlreicher Anfragen die .PDF-Dateien auch hier zum Abruf bereitgestellt!

 

 

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Antworten auf diese Diskussion

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Äußerung zum Mietrechtsverfahren 12 MSCH 8/12 y
Date: Sun, 2 Dec 2012 20:51:18 +0100
 
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

in der o.a. Sache nehme ich zur Replik der Antragsgegnerin vom 23.11.2012 gemäß Beilage Stellung.
 
Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter und den übrigen derzeit bekannten Antragstellern übermittelt.

Letzteren steht es frei, sich dieser Äußerung anzuschließen oder selbst Vorbringen zu erstatten.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 

 

From: ilse.mayer3@chello.at
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Äußerung zum Mietrechtsverfahren 12 MSCH 8/12 y
Date: Sun, 2 Dec 2012 23:43:59 +0100

 

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

ich schließe mich der Äußerung zum obigen Verfahren, welche Ihnen Herr G. Kuchta heute per Mail übermittelte, vollinhaltlich an.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Mayer

 

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: gerhard_kuchta@hotmail.com; ilse.mayer3@chello.at
Subject: Mietrechtsverfahren 12 MSCH 8/12 y
Date: Wed, 19 Sep 2012 09:12:17 +0200

 

Sehr geehrte Frau Dr. Hostek,

ich schließe mich der Äußerung zum obigen Verfahren, welche Ihnen Herr G. Kuchta gestern per Mail übermittelte, vollinhaltlich an.

 

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

 

 

Von: Ilse Mayer [mailto:ilse.mayer3@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 18. September 2012 19:43
An: 'Ulrike Hostek (BG 15)'
Betreff: WG: Äußerung zum Mietrechtsverfahren 12 MSCH 8/12 y
Wichtigkeit: Hoch

 

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

ich schließe mich der von Herrn Gerhard Kuchta mit E-Mail vom 18.09.2012 übermittelten Äußerung zum Mietrechtsverfahren 12 MSCH 8/12 y auch in meinem Namen vollinhaltlich an.

 

Hochachtungsvoll
Ilse Mayer

Ilse Mayer, Sauergasse 8/4, 1140 Wien

 

 

Gestern ist die Ladung zur 2. Verhandlung beim Bezirksgericht XV am 5.12.2012 betreffend das Abrechnungsjahr 2007 zugestellt bzw. hinterlegt worden.

 

Eine Zusendung des BG XV für die Verhandlung am 5.12.2012.

 

 

Das heute per Post eingetroffene Protokoll aus der Verhandlung vom 5.12.2012.

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: 12 MSCH 8/12 y - Äußerung zum Verhandlungsprotokoll vom 5.12.2012
Date: Thu, 10 Jan 2013 19:58:10 +0100

 

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zum Protokoll aus der Verhandlung vom 5.12.2012 und dem Verhandlungsverlauf selbst erlaube ich mir, die beiliegende Äußerung einzubringen.

Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter sowie den ursprünglichen und noch im Verfahren vertretenen Antragstellern übermittelt.

Letzteren steht es frei, sich dieser Äußerung anzuschließen oder selbst Vorbringen zu erstatten.

 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

 

From: ilse.mayer3@chello.at
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: 12 MSCH 8/12 y - Äußerung zum Verhandlungsprotokoll vom 5.12.2012
Date: Sat, 12 Jan 2013 19:03:57 +0100

 

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

ich schließe mich der Äußerung zum obigen Verfahren, welche Ihnen Herr G. Kuchta am 10.01.2013 per Mail übermittelte, vollinhaltlich an.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Mayer

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Äußerung zum Mietrechtsverfahren 12 MSCH 8/12 y
Date: Tue, 4 Dec 2012 15:08:05 +0100
 
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
 
in Anbetracht der morgigen Verhandlung im Rahmen des o.a. Verfahrens erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass - wie auch protokolliert - der Aushang des Gerichts für die erste Verhandlung vor dem Bezirksgericht Fünfhaus (am 18.7.2012) nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Vor der nunmehrigen zweiten Verhandlung hat überhaupt kein in irgendeiner Weise wahrnehmbarer Aushang stattgefunden, sodass die Mieterinnen und Mieter bisher in noch keiner ausreichenden Weise von dem Verfahren und der gegebenen Beitrittsmöglichkeit informiert worden sind.
 
Ungeachtet der gegenteiligen Zusicherungen von Stadtrat Dr. Ludwigin der 64. Gemeinderatssitzung vom 17.9.2010 und der Regelungen bezüglich Unterstützung der Mieterbeiratsarbeit durch Wiener Wohnen im Mietermitbestimmungsstatut hat die Antragsgegnerin leider ihre Mitwirkung zur Information der Mieterinnen und Mieter diesbezüglich verweigert.
 
Daher kann (unabhängig davon, ob diese Möglichkeit theoretisch und praktisch überhaupt gegeben wäre) KEINESFALLS die Beitrittsmöglichkeit der Mieterinnen und Mieter zum gegenständlichen Verfahren mit der morgigen Verhandlung enden, und ist nachfolgend eine ausreichende Information über Verfahren und Beitrittsmöglichkeit sowie eine zeitlich ausreichend lange bemessene Beitrittsmöglichkeit für SÄMTLICHE Mieterinnen und Mieter unserer Wohnhausanlage zu gewährleisten.
 
In der Beilage übermittle ich Ihnen vorab die direkt erhaltene Beitrittserklärung eines Mieters, die morgen auch im Original nachgereicht werden wird.
 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 

 

Die Beeinspruchung des Anschlusses weiterer Mieter an das Verfahren seitens Wiener Wohnen!

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com

To: ulrike.hostek@justiz.gv.at

CC: rudeck-schlager@aon.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de

Subject: Mietrechtsverfahren 12 MSCH 8/12 y - Teilaspekt Heizanlagen für DG-Wohnungen und Frist 31.1.2013

Date: Wed, 12 Dec 2012 15:39:12 +0100

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
 
zum bestrittenen Betriebskostenpunkt "Strom" und dem Teilaspekt der möglichen Stromentnahme für die Heizanlagen der Dachgeschoßwohnungen aus dem allgemeinen Beleuchtungsstrom gebe ich für die Antragsteller bekannt, dass wir - entgegen der Annahme und Behauptung in der Verhandlung vom 5.12.2012 - sehr wohl bereits einen Stromzähler der Wiengas in unserer Wohnhausanlage entdeckt und auch dokumentiert haben. Dies nicht im Rahmen der Wohnungsbegehungen bzw. unter Mitwirkung von Wiener Wohnen, wie in der Verhandlung vom 5.12.2012 von Herrn Ing. Mayer vermutet worden ist, sondern im Rahmen von eigenständigen Recherchen der Antragsteller. Da unser Fokus zu diesem Zeitpunkt allerdings ganz auf die Verrechnung des Aufzugsstroms innerhalb des allgemeinen Beleuchtungsstroms gerichtet war, und als eigentliche Vertragspartner für die Warmwasserversorgung der Dachgeschoßwohnungen die Fernwärme Wien bzw. Energie Comfort genannt worden sind, ist uns dieser Zusammenhang damals schlicht entgangen.
 
Wir bedauern den Irrtum, für den wir uns hiermit entschuldigen, aufrichtig und ziehen den Teilaspekt unserer Beeispruchung zur Betriebskostenposition "Strom", aus dem allgemeinen Beleuchtungsstrom würden auch die Heizanlagen für die Dachgeschoßwohnungen betrieben werden, hiermit zurück. Die übrigen Aspekte zum weiterhin beeinspruchten Betriebskostenteil "Strom" bleiben nach wie vor aufrecht und wurden aus unserer Sicht in der Verhandlung vom 5.12.2012 sogar weiter erhärtet.
 
Anbei finden Sie eine Auflistung des Stiegenhausstroms für unsere Wohnhausanlage, aus der Sie die Unterschiede und Schwankungen entnehmen können, wobei darauf hinzuweisen ist, dass sich für die Außenbeleuchtung, Waschküchen und Aufzüge separate Stromzähler in unserer Wohnhausanlage bzw. in unseren Abrechnungen befinden.
 
Zur eingeräumten Frist bis 31.1.2013 ist zwar die Klärung hinfällig, ob der o.a. Teilaspekt aufrecht bleibt oder nicht, jedoch ersuchen die Antragsteller, diese Frist noch für weitere Einbringen aufrecht zu belassen. Dies insbesondere mit der Begründung, dass im Rahmen des Verfahrens für das nachfolgende Abrechnungsjahr 2008 von der Antragsgegnerin auch die vertraglichen Vereinbarungen mit den Hausbesorgern vorgelegt worden sind. In diese Vereinbarungen wurde am 3.12.2012 Einschau genommen und von den Antragstellern maßgebliche Aspekte festgestellt, die auch für das verfahrensgegenständliche Abrechnungsjahr 2007 von Bedeutung sind. Für die detaillierte Ausarbeitung dieser Aspekte wurde den Antragstellern in der Schlichtungsstellenverhandlung vom 4.12.2012 eine Frist bis zu ebendiesem 31.1.2013 eingeräumt. Daher ergeht das Ersuchen um die Gewährung der analogen Frist auch für das Verfahren 12 MSCH 8/12 y. Bitte um Bestätigung der Gewährung dieser Frist.
 

Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta

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