Sehr geehrter Herr Stadtrat Doktor Ludwig,
wie Ihnen aus einem ganzen Wust an Vor-Korrespondenz bekannt ist, haben wir als betroffene Mieter zahlreiche Beschwerden zur Verfahrensführung bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht - sowohl innerhalb als auch außerhalb der jeweiligen Mietrechtsverfahren (bis hin zur offiziellen Beschwerde bei der Volksanwaltschaft).
Ergebnis / Verbesserungen / Veränderungen / ja Rückmeldungen dazu überhaupt: Um es in Kürze auszudrücken kaufmännisch gerundet NULL!
Ungeachtet dessen "durften" wir kürzlich in der "amtlichen Mitteilung" FAIRmieten (samt neuerlichem - personalisiertem - Fragebogen) lesen, dass die Stadt Wien auf Seiten der Mieterinnen und Mieter steht und die Fälle (sofern im Vorfeld von der Mieterhilfe geprüft - eine sicher ebenso Mieter-orientierte Stelle, wie ja der Name schon sagt) überwiegend zu Gunsten der Mieterinnen und Mieter ausgehen (und nicht z.B. zu Gunsten der größten Hausverwaltung Europas "Stadt Wien - Wiener Wohnen", einem Unternehmen nach Wiener Stadtrecht und Bestandteil des Magistrats).
Die an dieser Stelle kundgemachte Mieterorientierung bzw. Entscheidungsbereitschaft zu Gunsten der Mieter (ja Entscheidungsbereitschaft überhaupt) war für uns in keiner Weise nachvollziehbar.
Zusätzliche Klarheit in die TATSÄCHLICHEN Gegebenheiten dürfte nun die uns zugegangene Schulungsinformation des WIFI Wien (Kursbuch 2013/2014) bringen. Konkret das Seminar "Das mietrechtliche Schlichtungsverfahren aus der Sicht des Vermieters", in dem Hausverwaltern, Haus- und Wohnungseigentümern gelehrt wird, wie man sich zeit- und kostensparend in Mietstreitigkeiten vor der Schlichtungsstelle durchsetzt, wo die Grenzen der Mitwirkungspflicht für einen Vermieter und Verwalter sind, wie man verfahrensrelevante Einwendungen macht (etc. etc.).
Also, um das noch einmal zu hinterfragen: Der laut Übersicht der Stadt Wien amtierende Dezernent in der (die Interessen der oft nicht rechtskundig vertretenen Mieter im Blick habenden oder wenigstens neutral agierenden???) Magistratsabteilung 50, MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle - Dezernat I, zuständig für sämtliche Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) mit Ausnahme der Verfahren gemäß §§ 3, 4 und 6 MRG, §§ 18ff MRG, Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sowie die Mietzinsüberprüfungsverfahren gemäß § 32 WFG 1968, § 46 WFG 1984 und den §§ 62 ff WWFSG 1989 und Verfahren nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) hält (wohl nicht gerade zum Nulltarif - zumindest kosten diese vier Stunden pro Teilnehmer 130 Euro) ein DERARTIGES Seminar für Hausverwalter, Haus- und Wohnungseigentümer???
Und das angesichts der Tatsache, dass die Stadt Wien - laut eigener Bekundung - auf Seiten der Mieterinnen und Mieter steht ????
Mag durchaus sein, dass sich für viele hierzu ein paar Fragezeichen ergeben.
Für uns hingegen wird einiges aus Vergangenheit und Gegenwart ziemlich klar!
Aber eben nicht alles (z.B. wie geht es in der Zukunft weiter?).
Daher verbleibe ich - Ihrer raschen Stellungnahme zu diesen Gegebenheiten entgegensehend -
für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)