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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Von: Ernst Schreiber *EXTERN* [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2009 14:06
An: Celand Silvia
Betreff: Befreiung von den Aufzugskosten

Sehr geehrte Frau Celand,

anbei eine Kopie des Schreibens des Mieters xxx, wohnhaft in 1140 Wien, xxx. Herr xxx ersucht um Befreiung der Aufzugskosten, da er diesen nicht benützen kann (keine Waschküche, kein Trockenboden…).

Ich ersuche Sie, diesen Fall zu überprüfen und um Änderung der monatlichen Vorschreibungen in obigem Sinn. Bitte um umgehende Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

PS: Nachdem der Mieterbeirat schon mehrmals dieses Thema angesprochen hat, ersuche ich Sie nochmals, den Mietern, welche den nachträglich eingebauten Aufzug nicht benützen können, die Aufzugskosten NICHT zu verrechnen. Es ist nicht zu verstehen, dass jeder dieser Mieter einen eigenen Antrag an die größte Hausverwaltung stellen und als Bittsteller auftreten muss.

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Celand Silvia [mailto:silvia.celand@wien.gv.at]
Gesendet: Montag, 18. Mai 2009 11:20
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: Bürchler Gabriele; Katona Sabine; Winter Herbert
Betreff: AW: Befreiung von den Aufzugskosten

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Herr xxx hat den Antrag auf Befreiung von den Aufzugsbetriebskosten direkt auch bei Wiener Wohnen (Eingang am 28.4.2009) eingebracht. Nach Überprüfung der erforderlichen Kriterien wurde die Befreiung dieses Betriebskostenbestandteiles systemmäßig am 14.5.2009 erfaßt. Die schriftliche Verständigung an den Mieter ist unterwegs.

Bezüglich Ihrer Anfrage nach genereller Befreiung aller Mieter von den Aufzugsbetriebskosten , für die eine objektive Nutzung der Aufzüge nicht gegeben ist, erlaube ich mir auf unser Angebot aus dem Jahre 2007 hinzuweisen, einmalig und nur für den Hugo Breitner Hof, eine Erhebung in Auftrag zu geben.

Siehe dazu auch die Stellungnahme von Wiener Wohnen und die Antwort von Herrn Kuchta vom 26.11.2007:

7. Aufzugsgebührenbefreiung
"Gemäß der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Republik Österreich vom 24. März 1998 ist ein Mieter nicht zur Beteiligung an den Betriebskosten der Liftanlage verpflichtet, wenn eine „vernünftige“ (=“objektive“) Nutzungsmöglichkeit nicht gegeben ist.

Hier sind allerdings zahlreiche Kritierien zu berücksichtigen, welche eine diesbezügliche Gebührenbefreiung ausschließen, z. B. Kellerabteile, Garagen, Waschküchen, Trockenböden oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen, welche mit dem Aufzug (auch stiegenübergreifend) erreichbar und somit nutzbar wären, ungeachtet, ob diese Nutzung durch den betreffenden Mieter auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Auf Grund des umfassenden Kritierenkataloges, welcher in jedem Fall individuell abgearbeitet werden muss, wäre eine flächendeckende Erhebung im Vorfeld erforderlich. Wenn es seitens der Mieterberiates gewünscht ist, könnte allerdings im speziellen Falle „Hugo Breitner-Hof“ einmalig und nur für diese Wohnhausanlage eine diesbezügliche Ermittlung in Auftrag gegeben werden."


"Wir werden unsererseits weitere Erkundigungen zu diesem Punkt einholen und Ihnen die Entscheidung der Mieterversammlung zukommen lassen. Auf den Mangel an Infor­mation an die Betroffenen bezüglich der möglichen Gebührenbefreiung haben wir bereits hingewiesen."

Leider ist bis heute zu diesem Punkt keine Entscheidung des Mieterbeirates bei uns eingelangt.

Wiener Wohnen wird aber nun Ihre E-Mail zum Anlass nehmen, um diese Erhebung zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen:

Silvia CELAND
(Stellv. KD-Leiterin)
1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel.: 05-75-75-75/16662
Mail: silvia.celand@wien.gv.at
IBS: WRWK16CEL
Fax: o5-75-75-99-16662

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