Was gibt es Neues?

Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...

Dokumentenarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für PDFs, Word, Excel, Power Point etc. (auf Skydrive).

  

 

Zumeist sind die Dateien auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Wenn Sie die jüngsten Beiträge sehen wollen, klicken Sie in der verlinkten Seite auf die Überschrift "Geändert am".

 

Sie können die Inhalte aber auch nach Name oder Größe sortieren.

 

Bildarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für Fotos und Scans (auf Flickr).

 

Die Bilder sind dort nach Themen gruppiert.

 

Zumeist sind sie auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Aktuelle Video-Clips

Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


Miniaturansicht

Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


Miniaturansicht

Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


Miniaturansicht

Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Von: xxxxxx
Gesendet: Montag, 02. Juni 2008 12:00
An: Winter Herbert
Betreff: Vorschreibung xxx/ Kd Nr. xxx
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Hr. Winter!

Seit längerer Zeit wird in meinen Mietvorschreibungen für die Wohnung xxxx ein Erhaltungsanteil §62 Abs. 3 in Höhe von € 48,08 brutto verrechnet. Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts zu finden.

Bitte um Mitteilung, warum diese Kosten verrechnet werden?

Mit freundlichen Grüssen
xxx

Seitenaufrufe: 261

Antworten auf diese Diskussion

Von: "Winter Herbert"
Erhalten: 02.06.2008 13:47
An: "Winter Herbert" , xxx

Sehr geehrter Herr xxx!

Zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Hauptmietzinsvorschreibung aus zwei Faktoren besteht:

Der Großteil beläuft sich auf die Rückzahlung der Darlehensannuitäten für die Errichtung der Neubauwohnungen gemäß den Bestimmungen des WWFSG 1989.

Ein sehr geringer Teil (gegenwärtig 0,44 EURO/m? und Monat) dient zur Finanzierung der laufenden Instandhaltung der Gebäudesubstanz.

Zum Zeitpunkt Ihres Mietvertragsabschlusses gestaltete sich die Nettovorschreibung wie folgt:

Position / m2-Satz / monatlich
Annuitätenrückzahlung Darlehen: 3,43 / 340,70
Instandhaltungsrücklage 0,32 / 31,79
Gesamt 3,75 / 372,49

Diese Werte sind im Vertrag auf korrekt ausgewiesen, allerdings in der Form als der Betrag von 372,49 EUR als Gesamtmiete betitelt ist, in der darunterstehenden Zeile allerdings die Rubrik "davon Rückzahlung der Annuitäten" mit dem Rückzahlungsbetrag von 340,70 EUR gesondert ausgewiesen wird.

Ich verbleibe in der Hoffnung, Ihnen mit dieser Information zufriedenstellend gedient haben zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen:
Herbert WINTER
(Kfm. Referatsleiter)
1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel. (05) 75 75 75
E-Mail: herbert.winter@wien.gv.at
IBS: WRWK16WIH
Fax.: (05) 75 75-99-16663
Von: xxx
Gesendet: Montag, 02. Juni 2008 20:19
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: Fwd:AW: Vorschreibung xxx/ Kd Nr. xxx

Sehr geehrter Hr. Schreiber!

Anbei die Antwort von Hr. Winter bezüglich des Erhaltungsanteils. Die € 372,49 stimmen mit meinem Mietvertrag überein.
Was mich stört ist die Steigung von gesamt 0,22 Cent (10 Cent Darlehen u. 12 Cent Instandhaltungsrücklage/ gesamt € 21,85 p. M.). Beim Darlehen kann ich die Erhöhung anhand einer Aufstellung von Wiener Wohnen überprüfen.

Die Erhöhung der Instandhaltungsrücklage ist für mich aber nicht nachvollziehbar bzw. überprüfbar. Ich hoffe nicht, dass Wiener Wohnen jetzt jedes Jahr die Instandhaltungsrücklage erhöht. Was halten Sie von dem ganzen? Ihre Meinung würde mich sehr interessieren.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüssen

xxx
Anmerkung des Mieterbeirats:

Vergleichen Sie diesen Mietvertrag mit diesem - und lassen Sie sich vom angegebenen Typ nicht täuschen: Es handelt sich um dieselbe Art von Dachgeschoßwohnungen!

Vergleichen Sie die bezahlten Finanzierungsbeiträge - pro Quadratmeter!

Rechnen Sie die Umsatzsteuer nach - bei BEIDEN!

Vergleichen Sie die Position "davon Rückzahlung der Annuitäten" mit dem "Hauptmietzins der Vermietung" im zweiten Mietvertrag!

Weitere Überprüfungen folgen!

RSS

© 2024   Erstellt von Webmaster.   Powered by

Badges  |  Ein Problem melden  |  Nutzungsbedingungen