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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Subject: WG: Beantwortung offener Fragen
Date: Mon, 16 Jun 2008 12:36:17 +0200
From: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

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Liebe Heidi!

Bitte um Weiterleitung an Herrn Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com), Mieterbeirat Hugo Breitner Hof, über den Kanzleiuser.

Danke
Silvia


Sehr geehrter Herr Kuchta!

In Beantwortung Ihrer Mails erlauben wir uns Ihnen nachstehend folgende, noch offene Stellungnahmen zu übermitteln.

Altglassammelcontainer der MA 48:

Im Anhang erlauben wir uns Ihnen die von der MA 48 eingelangte Stellungnahme zu den Altglassammelcontainern zu übermitteln. Sollten sich daraus für Sie eventuell noch Fragen ergeben, ersuchen wir um direkte Kontaktaufnahme mit der dafür zuständigen MA 48.

Vermietung Trockenböden:

Da Trockenböden Gemeinschaftseinrichtungen sind und allen Mietern einer Stiege zur Verfügung stehen, muss laut § 18 des Mietermitbestimmungsstatut die Zustimmung aller Mieter der betroffenen Stiegen, zu einer zeitlich begrenzten Stilllegung, eingeholt werden. Die Unterschriftslisten für Linzerstraße 325 und Molischgasse 2 werden aufgelegt.

Der Beschluss der Mieterversammlung ist dafür nicht ausreichend.

Bestellung Gartenbänke:

Da an den von Herrn Schreiber ursprünglich bekanntgegebenen Aufstellungsorten teilweise aber schon Gartenbänke stehen, wurde einvernehmlich vereinbart, dass der Mieterbeirat nochmals prüft, wo tatsächlich und wie viele Gartenbänke aufgestellt werden sollen.

Nach Einlangen dieser Antwort, werden wir umgehend die Gartenbänke bestellen.

Stromdiebstahl:

Nach gemeinsamen Begehungen mit dem Mieterbeirat (Herrn Schreiber) und Vertretern von Wiener Wohnen wurden die betroffenen Mieter vereinbarungsgemäß angeschrieben. Wie nun die Nachkontrolle erfolgen soll (neuerliche Begehung, Prüfung durch Elektriker) soll gemeinsam mit dem Mieterbeirat entschieden werden. Wir bitten diesbezüglich um Kontaktaufnahme.

Nebenfahrbahn:

Wiener Wohnen hat als Grundeigentümer die gesetzliche Verpflichtung, für die winterliche Betreuung dieser Fläche Sorge zu tragen. Eine Übertragung der gegenständlichen Fläche in die Verwaltung der MA 28 (öffentliches Gut) ist keinesfalls möglich.

Verwaltungskosten:

Mit Mail vom 6.5.2008 haben wir Herrn Schreiber, auf Wunsch, die Berechnung des Refundierungsbetrages der Verwaltungskosten für den Hugo Breitner Hof übermittelt. Diese Berechnung wurde neuerlich überprüft und aus Sicht von Wiener Wohnen gem. § 21 MRG für in Ordnung befunden.

Mit freundlichen Grüßen

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Antworten auf diese Diskussion

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: silvia.celand@wien.gv.at
CC: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Parkbänke
Date: Tue, 17 Jun 2008 12:32:24 +0200

Sehr geehrte Frau Celand,

ich beziehe mich auf mein Mail vom 2.6.08 bzw. auf die Antwort von WW vom 16.6.08 betreffend die Bestellung Parkbänke in der Molischgasse.

Nach persönlicher Begehung konnte ich mich davon überzeugen, dass unser Ersuchen um Bestellung dieser 3 Parkbänke aufrecht bleibt. Bei dem Ruheplatz Molischgasse 33 wäre eine alte Bank auszutauschen, die beiden anderen wären eine Ergänzung der dort stehenden.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: WG: Beantwortung offener Fragen
Date: Thu, 19 Jun 2008 07:58:55 +0200

Sehr geehrte kanzlei-16, liebe Frau Heidi

(vielen Dank für die Zusatz-Information, so mailt es sich doch gleich wieder viel familiärer),

wir beziehen uns mit den folgenden Punkten auf Ihr Mail vom 16.6.2008, 12:36:17 +0200.

Altglassammelcontainer der MA 48:

Die Kontaktaufnahme erfolgt (per Mail) wunschgemäß direkt mit der MA 48 (cc. an Sie).


Vermietung Trockenböden:

Der Paragraph 18 (Gemeinschafteinrichtungen) des Mietermitbestimmungsstatuts lautet:

1) Die Widmung bestehender Gemeinschaftseinrichtungen (Gemeinschaftsräume, Bäder, Saunen, Grünanlagen, Kinderspielplätze, Waschküchen und dergleichen) ist im Sinne einer generationenübergreifenden Nutzung grundsätzlich kein Gegenstand der Mietermitbestimmung.

(2) Besteht für eine bestimmte Gemeinschaftseinrichtung aber zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Bedarf, kann es mit Zustimmung aller Mieter zu einer zeitlich beschränkten Stilllegung der Gemeinschaftseinrichtung kommen. Eine solche Stilllegung gilt grundsätzlich drei Jahre und kann um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden. Nach drei Jahren genügt für die Reaktivierung der Einrichtung der schriftliche Wunsch eines Mieters. Zeitlich frühere Reaktivierungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der einfachen Mehrheit der Mieter.

(3) Für die Änderung einer bestehenden oder das Herstellen einer neuen Gemeinschaftseinrichtung ist die schriftliche Zustimmung der einfachen Mehrheit der Mieter einer Wohnhausanlage einzuholen. Sind dafür Anschaffungs- und Betriebskosten zu bezahlen, ist darüberhinaus die schriftliche Zustimmung aller belasteten Mieter einzuholen.

(4) Die Stilllegung, Änderung oder Neuherstellung von Gemeinschaftseinrichtungen, die für Kinder oder Jugendliche gedacht sind, bedarf der Zustimmung des Kinder- beziehungsweise Jugendvertreters (§ 13).

(5) Über die Selbstverwaltung solcher Einrichtungen können zwischen dem Mieterbeirat und der Stadt Wien - Wiener Wohnen Vereinbarungen getroffen werden.


Sie haben daher natürlich vollkommen recht, dass der Beschluss der Mieterversammlung de jure nicht ausreichend wäre – aber: Die von Ihnen vorgeschlagene Zustimmung aller Mieter der betroffenen Stiegen ist dies auch!

Der besagt Paragraph spricht im Absatz 2 von ALLEN Mietern (einmal abgesehen davon, wie man sich bei Wohnhausanlagen dieser Größe so etwas vorstellt – und z.B. für einen Wechsel der Verwaltung zwei Drittel der Mieter ausreichen) – und das Mietrechtsgesetz tut dies im Paragraph 24 des Mietrechtsgesetzes bezüglich des Anteils an besonderen Aufwendungen- bei genauerer Betrachtung - ebenso.

(1) Ist der Hauptmieter eines Mietgegenstandes auf Grund des Mietvertrags oder einer anderen Vereinbarung berechtigt, eine der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienende Anlage des Hauses (!!! nicht der Stiege!), wie einen Personenaufzug, eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage oder eine zentrale Waschküche zu benützen, so bestimmt sich sein Anteil an den Gesamtkosten des Betriebes dieser Anlage – soweit nicht das Heizkostenabrechnungsgesetz anzuwenden ist – nach den Grundsätzen des § 17.

(2) Zu den besonderen Aufwendungen im Sinn des Abs. 1 zählen auch die Kosten für die Betreuung von Grünanlagen sowie für den Betrieb von sonstigen Gemeinschaftsanlagen, die allen (!!!) Mietern zur Verfügung stehen.


.... was unter anderem auch für die Bemessung der besonderen Aufwendungen in der Jahresabrechnung, die Handhabung der Waschküchen-Vergabe etc. völlig neue Gesichtspunkte an den Tag bringt.

Vielen Dank für den Tipp!

Unsere zwei Fragen dazu:

Wenn Sie den Beschluss der Mieterversammlung dafür als nicht ausreichend betrachten (was de jure korrekt ist), ...

* Wieso haben Sie mit dieser Erkenntnis vom 14.3.2008 (unser Informationsmail über „Die wichtigsten Beschlüsse der Mieterversammlung HBH am 13.3.2008“) bis zum 16.6.2008 (Ihr Mail) gebraucht ???

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: daniela.strassl@wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; josef.cser@wien.gv.at; silvia.celand@wien.gv.at; hannes.kogelbauer@wien.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; h.gandler@gmx.net
Subject: Die wichtigsten Beschlüsse der Mieterversammlung HBH am 13.3.2008
Date: Fri, 14 Mar 2008 08:21:45 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie vorab über die wichtigsten Beschlüsse der o.a. Mieterversammlung informieren.

....

Die wichtigsten/dringendsten weiteren Beschlüsse:

....

Ehemaliger Trockenboden Linzer Straße 325: Die Mieterversammlung gibt gemäß Statut den zur Diskussion stehenden Raum als mietbares Objekt für 3 Jahre frei. Der anwesende Interessent ist mit dieser Lösung zufrieden.

.....

* Wieso werden zwischenzeitlich – vielleicht gar nicht erforderliche - zusätzliche Aufwände erzeugt wie z.B. gemäß Ihrem Schreiben vom 3.4.2008 (http://www.flickr.com/photos/forumsfratz/2407097244/sizes/l/in/set-...)?

Gemäß § 18, Absatz 5 des Mietermitbestimmungsstatuts ist es wohl an der Zeit, eine separate Vereinbarung über die Selbstverwaltung solcher Einrichtungen zu schließen! Wir werden diesbezüglich einen Vorschlag erarbeiten.


Bestellung Gartenbänke:

Aufgrund des bereits erfolgten Mails von Herrn Schreiber sind Ihre Ausführungen nicht wirklich nachzuvollziehen. Bitte um Aufklärung!

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: silvia.celand@wien.gv.at
CC: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Parkbänke
Date: Tue, 17 Jun 2008 12:32:24 +0200

Sehr geehrte Frau Celand,

ich beziehe mich auf mein Mail vom 2.6.08 bzw. auf die Antwort von WW vom 16.6.08 betreffend die Bestellung Parkbänke in der Molischgasse.

Nach persönlicher Begehung konnte ich mich davon überzeugen, dass unser Ersuchen um Bestellung dieser 3 Parkbänke aufrecht bleibt. Bei dem Ruheplatz Molischgasse 33 wäre eine alte Bank auszutauschen, die beiden anderen wären eine Ergänzung der dort stehenden.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber


Stromdiebstahl:

Wir gehen davon aus, dass es bei Wiener Wohnen einen standardisierten Abwicklungsvorgang für solche Situationen gibt, der die Mieterinnen und Mieter unserer Anlage nicht mit ZUSÄTZLICHEN Kosten belastet. Schließlich sind diese Personen ohnehin schon lange genug durch die – nicht kontrollierten – unbefugten Stromentnahmen aus dem gemeinsamen Netz (und nur von diesen ist jetzt die Rede) in Mitleidenschaft gezogen worden.

Es ist hoffentlich nicht anzunehmen, dass „das Rad für den Hugo Breitner Hof erst neu erfunden werden muss“ – oder doch?


Nebenfahrbahn:

Wir verweisen auf unser Mail vom 27.5.2008:

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Privatstraße im Hugo Breitner Hof / Baumgartner Spitz
Date: Tue, 27 May 2008 11:54:45 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß § 14 Abs. 1 des Mietermitbestimmungsstatuts ersuchen wir Sie um Bereitstellung sämtlicher Informationen und Schriftstücke, die zur Schaffung der Privatstraße in unserer Anlage (Baumgartner Spitz) geführt haben.

Da diese Fakten ggf. im Rahmen eines Verfahrens bei der Schlichtungsstelle benötigt werden, müssen wir Sie leider um Bereitstellung dieser Informationen bis spätestens 6.6.2007 ersuchen.

Hochachtungsvoll

E. Schreiber


Die Übermittlung der Unterlagen ist nicht erfolgt – trotz Verstreichen des Termins bestehen wir auf diese Dokumente und Informationen.


Verwaltungskosten:

Da Sie diese Berechnung neuerlich überprüft und gem. § 21 MRG für in Ordnung befunden haben, ersuchen wir um kurze, formale Bestätigung, ob damit z.B. auch die Größe der Hausbesorgerwohnungen als aktuell und korrekt einbezogen zu betrachten ist.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/

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