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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Brandschaden/Protokoll‏
Von: Ernst Schreiber (ernst.schreiber@gmx.at)
Gesendet: Montag, 10. Dezember 2007 10:08:50
An: 'Celand Silvia' (silvia.celand@wien.gv.at)
Cc: 'Gerhard Kuchta' (gerhard_kuchta@hotmail.com); walter3101@yahoo.de; 'heidi gandler' (h.gandler@gmx.net)

Sehr geehrte Frau Celand,

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben, mit dem Sie dem Mieterbeirat des HUGO BREITNER HOFES Antworten auf das vom MB erstellte Protokoll vom 15.10.2007 (Rechnungseinschau) geben.

Zu Punkt 4 (Versicherungsfall nach Brandschaden vom 7.1.2006)

Wiener Wohnen gibt dem Mieterbeirat die Komplettaufstellung (Ende November 2007) der an die Versicherung im gegenständlichen Brandschadensfall übermittelten Rechnungen und ersucht diesen um Überprüfung, ob tatsächlich relevante Rechnungen bei der Versicherung irrtümlich nicht geltend gemacht wurden. Es spricht für sich, dass die größte Hausverwaltung Wiens dazu den Mieterbeirat einer Wohnhausanlage braucht. Obwohl die von Wiener Wohnen zur Verfügung gestellte CD mangelhaft, bzw. falsch ist, wurden, so hoffen wir, mehrere Belege/Kosten, die nicht an die Versicherung weitergeleitet wurden, gefunden. Erschwert wurde diese „Suchaktion“ noch dadurch, dass das Einreichungsschreiben vom 15.3.2007 keine Detailangaben aufweist, sondern nur in Professionistengruppen gegliedert ist. Trotzdem ist uns eine Rekapitulation gelungen, diese wurde in eine Aufstellung gebracht und wird Ihnen als Anhang mitgeschickt. Der Mieterbeirat weist darauf hin, dass die beigefügte Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, da, wie es die Vergangenheit gezeigt hat, sich auch der Wert falsch gebuchter Fakturen anderer Wohnhausanlagen von Euro 27.406,15 auf Euro 36.408,61 erhöht hat.

Bei genauer Betrachtung dieses Falles bekommt man den Eindruck, dass die Kommunikation zwischen Technik und der kfm. Verwaltung nicht die beste sein kann. Beim Antrag an die Versicherung gab es nicht nur Rechenfehler, sondern es wurde u.a. die Rechnung über die Reparatur der Steigleitung vergessen, etc….

Auch die Rechnungsprüfung dürfte verbesserungsfähig sein. Dazu ein Beispiel: Rechnung der Fa. Kerabella vom 13.11.2006. Auftragsdatum: 9.8.2006, Leistungsdatum: 11.6.2006 – 2 Monate vor Auftragserteilung!! – tatsächliches Leistungsdatum: 2.2.2006. Verrechnet wurde eine erbrachte Leistung gem. Rechnung in Top 14, obwohl es auf dieser Stiege nur 12 Wohnungen gibt. Rechnung wurde durch zwei Unterschriften für richtig befunden, man hat vergessen, einen Stempel „Versicherungsfall“ darauf zu geben, daher auch nicht eingereicht.

Außerdem kann man Ihre Begründung für die späte Einreichung der Schadensumme bei der Versicherung (14 Monate nach Brandausbruch) - man musste auf die Fakturen der Lieferanten so lange warten – nicht nachvollziehen, da zwischen dem Eingang der letzten Lieferantenrechnung (November 2006) bis zur Versicherungseinreichung (Mitte März 2007) immerhin auch vier Monate vergangen sind.

Nachdem es bei 220.000 Gemeindebauwohnungen öfters vorkommen wird, dass eines der Mietobjekte brennt, schlägt der Mieterbeirat vor, so wie bei den Wohnungsrückgaben eine Checkliste aufzulegen. Damit könnten alle Kosten erfasst werden und eine schnellere Einreichung bei der Versicherung wäre ebenfalls gewährleistet.


Zu Punkt 11 (Schädlingsbekämpfung)

Wie ist es zu erklären, dass die Firma Maier & Söhne pro jeweiligen Tag, wo sie tätig wurde, 31,5 Stunden, abgerechnet auf ¼ Stundenbasis, verrechnet. Dieses Phänomen wurde auch in den Jahren zuvor festgestellt.

Der Mieterbeirat ersucht Sie um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
E. Schreiber

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Antworten auf diese Diskussion

WG: Brandschaden/Protokoll‏
Von: Ernst Schreiber (ernst.schreiber@gmx.at)
Gesendet: Mittwoch, 26. Dezember 2007 20:06:25
An: 'Celand Silvia' (silvia.celand@wien.gv.at)
Cc: 'Gerhard Kuchta' (gerhard_kuchta@hotmail.com); 'Kuchta, Walter' (walter3101@yahoo.de); 'Gandler' (h.gandler@gmx.net)

Sehr geehrte Frau Celand,

am 10.12.2007 habe ich Ihnen nachstehendes Mail geschickt mit der Bitte um Stellungnahme. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Ich ersuche Sie daher nochmals um baldige Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
E. Schreiber
Von: Celand Silvia [mailto:silvia.celand@wien.gv.at]
Gesendet: Freitag, 04. Jänner 2008 15:11
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: Kessler Sylvia; Cser Josef; Mayer Matthias; Kogelbauer Hannes; Weber Karl; Winter Herbert; Bürchler Gabriele
Betreff: AW: Brandschaden/Protokoll

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Ich darf Ihnen nachstehend die gewünschten Stellungnahmen zu Ihrem Schreiben vom 10. Dezember 2007 übermitteln:

Anerkannte Refundierungssumme nach Brandschaden
Der Sachverständige der Wiener Städtischen Versicherung berechnete in seinem Gutachten eine Gesamtschadenssumme von 52.520,00 € (netto). Die Versicherung hat Wiener Wohnen, nach Vorlage sämtlicher Rechnungen bzw. Aufstellungen, jedoch 54.926,47 € (netto) überwiesen, somit einen höheren Betrag, als in dem Gutachten ursprünglich avisiert wurde.

Rechnungsüberprüfung
Die eingereichten Rechnungen der Technik sind korrekt, wurden von der Versicherung vollständig anerkannt und vergütet. Generell werden von der Versicherung nur Bauteile bzw. Einbauten ersetzt, welche im Konsens bestanden haben und durch das Brandereignis beschädigt wurden. Die Differenzen zu Ihrer Aufstellung wurden überprüft und können folgendermaßen erklärt werden:

CD-Zeile 7.018 – Zimmermannarbeiten
Wohl wurde seitens der ausführenden Firma ein Nettogesamtbetrag in Höhe von 1.184,81 € der Rechnung zu Grunde gelegt, seitens des zuständigen Baubetreuers jedoch ein wegen Einzelbestellung begehrter Aufschlag bei der Rechnungsanweisung nicht anerkannt, weshalb der Betrag letztlich auf 1.065,21 € reduziert worden ist. Seitens des Versicherungsinstitutes wurde allerdings der volle in Rechnung gestellte Betrag refundiert.

CD-Zeile 7.692 – Gas- und Wasserinstallationen
Der Brandschaden war der ursächliche Anlass für die Sperre diverser Gasleitungen. Die anschließende vorgeschriebene Überprüfung der Gasleitungen ergab diverse Undichtheiten, welche (inklusive der erforderlichen Folgearbeiten) behoben wurden. Diese Kosten können nicht über den Brandschaden verrechnet werden, da der Zustand dieser Gasleitungen in keinem Zusammenhang mit dem Brandereignis steht.

CD-Zeile 7.655 – Gas- und Wasserinstallationen
Ähnlich gelagert ist die Erneuerung eines defekten Absperrventiles in einer Nachbarwohnung. Der Schaden steht in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Brandereignis und muss daher auf Hauskosten verrechnet werden.

CD-Zeile 7.887 – Gas- und Wasserinstallationen
Der Betrag in Höhe von 3.887,35 € wurde im Zuge der Aufkategorisierung für den Einbau der Gasetagenheizung aufgewendet. Diese Maßnahme kann natürlich nicht der Versicherung angelastet werden, da die Installation vor dem Brandschaden nicht vorhanden und damit hiedruch auch nicht in Mitleidenschaft gezogen war.

CD-Zeile 7.436 - Elektroinstallationen
Auch diese Leistung erfolgte im Zuge der Aufkategorisierungsarbeiten und kann demgemäß ebenfalls nicht bei dem Versicherungsunternehmen geltend gemacht werden.

CD-Zeile 6.683 - Fliesenlegerarbeiten
Die Kostenposition betrifft Folgearbeiten anlässlich der Instandsetzung der Gasleitungen (siehe auch Anmerkung zu CD-Zeile 7.692) und ist ebenfalls nicht im Zusammenhang mit dem Wohnungsbrand zu werten.

Hinsichtlich der Topographieangaben erfolgte bedauerlicherweise ein Eintragungsfehler seitens der Firma, richtig wäre die Zuordnung im Rechnungsbeleg auf die Wohnungen Top. Nr. 10 und 12 gewesen, in welchen die Arbeiten auch ordnungsgemäß vorgenommen worden sind.

Betreffend die angeführte Diskrepanz zwischen Auftrags- und Leistungsdatum darf erläutert werden, dass die eingeschlagene Vorgangsweise durchaus üblich ist. Im Falle eines Brandschadens werden die Firmen ungehend telefonisch zwecks raschester Vornahme der Instandsetzungsarbeiten kontaktiert. Die schriftliche Auftragserteilung und Rechnungslegung erfolgt erst später.

CD-Zeile 7.089 - Bautischlerarbeiten
Die Rechnung 7.089 der Firma Zirngast ist mit 556,98 € (netto) korrekt verrechnet und gebucht. Die Differenz von 300,00 € resultiert aus einem Erfassungsfehler in der durch Sie übermittelten Excel-Aufstellung (856,98 €).

Gesamtsumme - Bautischlerarbeiten
Hier ist tatsächlich seitens des bautechnischen Referates ein um 60,00 € geringerer Betrag errechnet worden. Da seitens der Wiener Städtischen Versicherung jedoch ohnehin ein um 2.406,47 € höherer Betrag überwiesen wurde, als im Gutachten avisiert, ist eine Nachforderung nicht mehr möglich.

CD-Zeile 10.111 und 10.112 – Forderungen Mieter Schreiber
Die anerkannten Beträge wurden an Sie brutto angewiesen. Da Wiener Wohnen jedoch vorsteuerabzugsberechtigt ist, erfolgte seitens des Versicherungsinstitutes die Refundierung lediglich auf Basis der aufgewendeten Nettokosten, daher die Differenz in der Verbuchung.

Abgelehnt von WW – Forderungen Mieter Schreiber
Hinsichtlich der durch Sie gelegten Rechnung der Firma Wiener über 3.503,40 € brutto darf auf das an Sie gerichtete Schreiben vom 18. September 2006 verwiesen werden, demzufolge in dem durch die Städtische Versicherung erstellten Gutachten keine Schäden an Parkett, Türen oder Türstöcken angeführt wurden. Der anerkannte Betrag von 1.134,00 € wurde Ihnen angewiesen.

Top 11 - Mietzinsfreistellungen
Die Mietzinsfreistellung von Top 11 wurde erst im Oktober 2007 rückwirkend durchgeführt, da sich die betroffenen Mieterin nicht unmittelbar mit einer entsprechenden Forderung an Wiener Wohnen gewendet hat. Demnach konnte der Betrag nicht bei der Einreichung an die Versicherung im März 2007 angegeben werden. Da seitens der Wiener Städtischen Versicherung jedoch ohnehin ein um 2.406,47 € höherer Betrag überwiesen wurde, als im Gutachten avisiert, ist eine Nachforderung nicht mehr möglich.

„Verzögerte Bearbeitung“ des Schadensfalles
Hiezu darf angemerkt werden, dass die Brandschadensanierung der Wohnung Top 9 durch zwei Faktoren erschwert wurde, wodurch der Eindruck der unstatthaften Verzögerung erwachsen sein dürfte:

- Die Leistungen mussten mit den Arbeiten der laufenden Sanierung abgestimmt werden.
- Die Mietergemeinschaft wünschte die Absiedelung des Verursachers, dies konnte nach wochenlangen Verhandlungen erreicht werden. Die Sanierungstätigkeit konnte erst nach dieser „Absiedelung“ begonnen werden. Nach erfolgtem mitrechtlichem Freiwerden der Wohnung konnte diese unter Zuhilfenahme von Föderungsmitteln einer umfassenden Aufkategorisierung unterzogen werden, welche für die Wohnhausanlage langfristig höhere Mieteneinnahmen gewährleistet.

Schädlingsbekämpfung
Die Verrechnung der Rattenbekämpfung erfolgte bis zum Inkrafttreten der neuen Rattenbekämpfungsverordnung des Magistrates der Stadt Wien (Amtsblatt der Stadt Wien 17/2005) und der damit verbundenen notwendig gewordenen Neuausschreibung der Rattenbekämpfungskontrahentenfirmen auf Basis der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien vom 7. Mai 1998 (Amtsblatt der Stadt Wien 19/1998) über die Bekämpfung von Ratten in Wien.

Laut dieser Verordnung (§ 10 – Berechnung der Kosten) ist der Zeitaufwand nach Anzahl der ¼ Stunden je Kontrolle zu berechnen. Begonnene ¼ Stunden zählen als volle ¼ Stunden.

Die periodische Überprüfungsleistung ist alle zwei Monate und zwar auf jeder Stiege durch den beauftragten Schädlingsbekämpfer durchzuführen.

Wir hoffen, Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben

Mit freundlichen Grüßen:
Silvia CELAND
(Stellv. KD-Leiterin)
1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel.: 05-75-75-75/16662
Mail: cel@wrwk16.magwien.gv.at
IBS: WRWK16CEL
Fax: o5-75-75-99-16662
Anmerkung des Mieterbeirats:

VERORDNUNG des Magistrats der Stadt Wien über die Bekämpfung der Ratten in Wien (Amtsblatt der Stadt Wien, Nr. 19 vom 7. Mai 1998)

§ 10 – Berechnung der Kosten, Bezahlung

(1) Die Höhe der Kosten der fortlaufenden Rattenbekämpfung (einschließlich der Nachschau) wird unter Bedachtnahme auf den kollektivvertragsmäßigen Lohn, die Lohnnebenkosten, die Regie- und Verwaltungskosten, den Unternehmeranteil, die Materialkosten und die Umsatzsteuer wie folgt festgesetzt:

a) Für die aufgewendete Zeit beträgt der Höchststundensatz 230 S (einschließlich Umsatzsteuer). Der Zeitaufwand ist nach der Anzahl der Viertelstunden zu berechnen. Begonnene Viertelstunden zählen als volle Viertelstunden.

b) Die Kosten des Materialaufwandes bestimmen sich nach dem Einstandspreis zuzüglich 20% von diesem sowie der Umsatzsteuer.


Da steht nichts von "je Kontrolle" - schon gar nicht von "je Stiege"!


Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 17 vom 28. April 2005

Keine Bestimmungen bezüglich Verrechnung – setzt die VO 19 / 1998 außer Kraft!!

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