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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Von: Celand Silvia [mailto:cel@wrwk16.magwien.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 08. August 2007 15:56
An: Weber Karl; Winter Herbert; Bürchler Gabriele; Mayer Matthias; r.fojkar@heimbau.at; ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: Bürobesprechung mit dem Mieterbeirat des Hugo Breitner Hofes 08-14,332

EINLADUNG

zu einer Bürobesprechung mit dem Mieterbeirat

am: Dienstag, den 4. September 2007

um: 9 Uhr

im Besprechungszimmer 2.15 im 2. Stock

Bitte um zuverlässiges Kommen.

Danke

Mit freundlichen Grüßen:
Silvia CELAND
(Stellv. KD-Leiterin)
1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel.: 05-75-75-75/16662
Mail: cel@wrwk16.magwien.gv.at
IBS: WRWK16CEL
Fax: o5-75-75-99-16662

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Antworten auf diese Diskussion

Die Punkteliste des Mieterbeirats für diese Besprechung!
Protokoll Besprechung und erwähnte Unterlagen zur Nachrechnung‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Dienstag, 11. September 2007 20:01:14
An: silvia.celand@wien.gv.at
Cc: ernst.schreiber@gmx.at; gerhard_kuchta@yahoo.de; walter3101@yahoo.de

Sehr geehrte Frau Celand,

anbei die Mitschrift aus unserer Besprechung und die von Ihnen gewünschten Unterlagen zur Nachrechnung der Akonto-Erhöhung (im Protokoll erw.), außerdem jenes Schreiben, mit dem wir im März dieses Jahres (bisher ergebnislos) Details zur eingereichten Klage bezüglich Brieffachanlagen angefordert haben. Auf dieses Schreiben wurde auch seitens Wiener Wohnen reagiert - leider nicht in diesem Belang.

Zur Erläuterung: In dem Protokoll sind - speziell gekennzeichnet - auch jene zahlreichen Punkte erwähnt, die unsererseits anstehen, aber im Zuge der Besprechung aufgrund Zeitmangels nicht mehr behandelt werden konnten. Außerdem sind zu einigen behandelten Punkten Standpunkte des Mieterbeirats angefügt, die den Status NACH Besprechung und unsere Zufriedenheit mit dem Ausgang / Ergebnis wiedergeben.

Ich ersuche Sie - im Auftrag von Herrn Schreiber als Vorsitzenden des Mieterbeirats - um Verteilung des Protokolls an die Teilnehmer seitens Wiener Wohnen und an Herrn Fojkar bzw. um allfällige Rückäußerungen, insbesondere die zugesagte Berechnung.

Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta

Das Protokoll

Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anfragen bei der Besprechung vom 4.9.2007‏
Von: Celand Silvia (silvia.celand@wien.gv.at)
Gesendet: Dienstag, 18. September 2007 17:29:50
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: gerhard_kuchta@hotmail.com; Weber Karl (karl.weber.kw1@wien.gv.at); Winter Herbert (herbert.winter@wien.gv.at)

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Danke für die Übermittlung des Protokolls unserer Besprechung vom 4.9.2007. Leider haben wir festgestellt, dass in etlichen Punkten große Auslegungs und Auffassungsunterschiede aufgetreten sind, die sich so punktuell nicht abarbeiten lassen und einer weiteren Klärung bedürfen. Bei unserem nächsten Besprechungstermin hoffe ich, dass wir die Interpretationsdifferenzen gemeinsam beseitigen können. Vorab schicke ich Ihnen aber einige Informationen, die ich zwischenzeitig "zusammentragen" konnte.

Bescheide Herabsetzung der Abwassergebühr:
Die diesbezüglich Erklärung und Auskunft der MA 4/6 liegt dieser Mail bei. Ich hoffe, ich konnte es halbwegs verständlich wiedergeben. Der Bescheid für 2006 ist inzwischen auch bei uns eingelangt und ich schicke Ihnen diesen ebenfalls als Beilage mit.

Tilgungspläne:
Ebenso schicke ich Ihnen die Tilgungspläne (Tilgung, Zinsen, Zuschüsse) über die Rückzahlung der Darlehen betreffend § 18 MRG und Dachgeschosserrichtung. Dazu ist mitzuteilen, dass dies der momentane Stand ist. Für die Endabrechnung bei der MA 50 - Schlichtungsstelle ist dann der zu diesem Zeitpunkt maßgebliche aktuelle Stand vorzulegen.

Brieffachanlagen - Klagsschrift:
Laut Mitteilung der Direktion von Wiener Wohnen - Rechtsreferat sind bei Gerichtsverfahren Schriftstücke und Klagen auf dem Weg zur Entscheidung nur den Verfahrensparteien und dem Gericht vorbehalten und nicht zur Einsichtnahme für Dritte vorgesehen. Mittlerweile konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Klage bedauerlicherweise vom Gericht abgewiesen wurde und seitens der Direktion von Wiener Wohnen, gemeinsam mit der Magistratsdirektion über eine weitere Vorgangsweise beraten wird.

Hausabrechnung 2006:
Der Leiter-Stellvertreter der Direktion - Hausverwaltungssystem hat sich bereiterklärt, in einer gemeinsamen Besprechung Ihre Fragen in Bezug auf Abrechnung Dachgeschosswohnungen und Altbestand, Betriebskosten, Hausabrechnungsdetails und SAP abzuarbeiten. Einen diesbezüglichen Termin werde ich gerne koordinieren und bitte Sie um Terminvorschläge.

Mit freundlichen Grüßen:
Silvia CELAND
(Stellv. KD-Leiterin)
1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel.: 05-75-75-75/16662
Mail: cel@wrwk16.magwien.gv.at
IBS: WRWK16CEL
Fax: o5-75-75-99-16662


Antrag auf Abwassergebühr-Herabsetzung
Abwasser-Herabsetzungsbescheid
Tilgungspläne
Betreff: Zum Mail vom 18.9.2007‏
Von: Ernst Schreiber (ernst.schreiber@gmx.at)
Gesendet: Dienstag, 25. September 2007 21:46:38
An: 'Celand Silvia' (silvia.celand@wien.gv.at)
Cc: 'Gerhard Kuchta' (gerhard_kuchta@hotmail.com)

Sehr geehrte Frau Celand,

danke für Ihr o.a. Mail. Dazu in aller Kürze vor den bevorstehenden Gesprächsrunden:

Zu den Auffassungsunterschieden: Es wäre zweckdienlich, wenn wir von Ihrer Seite als Vorbereitung (wie besprochen) auch zu den übermittelten und noch nicht besprochenen Punkten eine Rückäußerung bereits VOR dem nächsten Termin erhalten könnten, damit wir manches vielleicht abhaken können - oder zumindest sehen, wo unsere Standpunkte auseinander liegen.

Herabsetzung der Abwassergebühr: Es ist auffällig, dass wir ja ursprünglich Wiener Wohnen um Mitwirkung bei der Kostensenkung ersucht haben - und eine grundsätzlich abschlägige Antwort erhalten haben (außer einem Angebot für Aushänge zur Müllvermeidung). Nun, da wir angekündigt haben, dass wir uns das Thema "Abwasser" näher ansehen werden, geht auf einmal doch eine nicht unbeträchtliche Kostensenkung ....

Tilgungspläne: Die Buchungsbelege - bzw. die zwei Ausgaben desselben Belegs, die der Verrechnung dafür auf der CD für 2006 zugeordnet sind, haben unseres Erachtens nichts mit der Verrechnung zu tun, auf die verwiesen wird - dafür finden sich die 4 Buchungsposten als handschriftliche Notiz auf dem laut Ihren Angaben erst zu beschaffenden Tilgungsplan wieder.

Brieffachanlagen - Klagsschrift: Es ist erstens nicht nachvollziehbar, wieso eine klagende Partei keine Angaben zur Klage an andere weitergeben dürfte - noch dazu wenn die klagende Partei die Interessen jener vertritt, denen sie diese Auskunft geben soll. Außerdem ist die Klage nach Ihren Angaben derzeit einmal abgewiesen - daher ist es zur Zeit kein offenes Verfahren. Wir ersuchen daher noch einmal nachdrücklich um die Übermittlung der Klags-Details und einer Kopie der Abweisung.

Zu den offenen Fragen hinsichtlich Abrechnung, Kosten etc. - NEUER Punkt: Wir haben vernommen, dass die MieterInnen der neu errichteten Dachgeschoss-Wohnungen unterschiedliche Anzahlungspreise pro m2 geleistet haben. 1) Stimmt das? Und falls ja: 2) Wie ist das zu begründen?

Termine: Wie bereits mit Ihnen mündlich besprochen werden wir die von Ihnen, bzw. von Frau Bürchler vorgeschlagenen Termine

am 2.10.2007 (Besichtigung der Parkbänke) und
am 15.10.2007 (Rechnungseinsicht)


war nehmen. Leider fehlt uns von Ihnen noch ein Terminvorschlag mit dem Leiter-Stellvertreter der Direktion betreffend die Hausabrechnungsdeteils abzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Schreiber
Von: Celand Silvia [mailto:silvia.celand@wien.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 03. Oktober 2007 11:44
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: Weber Karl
Betreff: AW: Betreff: Zum Mail vom 18.9.2007

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Trotz intensivster Bemühung ist es mir noch nicht gelungen, alle Punkte des Protokolles abzuarbeiten da das Alltagsgeschäft und die zahlreichen Wohnhausanlagen unseres Kundendienstzentrums sowie umfangreiche interne Neuerungen und Projekte sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Selbstverständlich werden wir uns aber, mit dem Mieterbeirat gemeinsam, mit allen Fragestellungen, soweit sie den Bereich der Hausverwaltung betreffen, auseinandersetzen.

Nachstehend schicke ich Ihnen vorab noch weitere Erläuterungen zu meiner Mail vom 18.9.2007.

Herabsetzung der Abwassergebühr:
Wie in dem der Mail vom 18. September 2007 beigeschlossenem Aktenvermerk (letzter Absatz) dargelegt wurde, erfolgte zwischen den Jahren 1995 und 2006 keine Tariferhöhung der Abwassergebühren (konstante Höhe von 1,32 €/m³), weshalb auch die jährlich anerkannten Beträge wienweit nicht valorisiert worden sind. Da mit 1. März 2006 die Tarife auf 1,69 €/m³ angehoben wurden, veränderte sich auch die anerkannte Herabsetzung der Gesamtvorschreibung ab diesem Verrechnungsjahr. Eine Beeinflussung der Verrechnungsmodi durch Ihre nunmehrige Anfrage (Betriebskosteneinsparungen) kann daraus nicht abgeleitet werden.

Tilgungspläne:
Da ich nicht ganz genau weiß, was Sie mit den Belegen dazu auf der CD-Rom meinen, habe ich die Leiterin der Buchhaltung ersucht, an der Besprechung am 4.10.2007 ebenfalls teilzunehmen damit wir Ihnen auch diesen Punkt genau erläutern können. Die von Ihnen erwähnten handschriftlichen Vermerke auf den Kopien der Tilgungspläne stammen übrigends von mir selbst. Ich wollte Ihnen damit nur das Auffinden der relevanten Zeilen bzw. Summen erleichtern !

Brieffachanlagen - Klagsschrift:
Im Anhang erlaube ich mir Ihnen die gewünschte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, aus die Details zu erfahren sind, zu übermitteln.

Neuer Punkt - offenen Fragen hinsichtlich Abrechnung, Kosten:
Diese Aussage ist so leider nicht nachvollziehbar. Es wäre erforderlich, uns diesbezügliche Fallbeispiele zu übermitteln, damit wir die Vorschreibungen im Detail analysieren können. Alle anderen Abrechnungsfragen werden wir versuchen bei unserer Besprechung am 4.10.2007 zu beantworten.

Wiener Wohnen Kundenservice - Callcenter:
Da von Seiten des Mieterbeirates immer wieder Fragen zur Arbeit und den Aufgabenbereichen des "Callcenters" auftreten, habe ich mir erlaubt, mit dem Leiter der "Wiener Wohnen Kundenservice GesmbH" einen Besuchs und Besichtigungstermin für Sie und alle interessierten Mietervertreter und Mieter Ihrer Wohnhausanlage zu ermöglichen. Sollte von Ihrer Seite ein Einblick in diese "Arbeitswelt" von Interesse sein, bitte ich Sie um Bekanntgabe eines Wunschtermines und ungefähre Personenanzahl damit ich alles Weitere veranlassen kann. Am Besten wäre ein Termin so um die Mittagszeit, etwa 13 oder 14 Uhr geeignet.

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Celand
wg. Herabsetzung der Abwassergebühr:

Wie aus den beiliegenden Unterlagen und der ursprünglichen Erklärung (folgt) ersichtlich ist, bezog sich die Herabsetzung nicht auf die neuen Preise, sondern auf die Korrektur der nicht eingeleiteten Wassermenge (multipliziert natürlich mit dem neuen Preis).
Beantwortung des Protokolls vom 4.9.2007‏
Von: Ernst Schreiber (ernst.schreiber@gmx.at)
Gesendet: Sonntag, 18. November 2007 14:02:18
An: 'Celand Silvia' (silvia.celand@wien.gv.at)
Cc: xxx (betroffener Mieter); 'Gerhard Kuchta' (gerhard_kuchta@hotmail.com)

Sehr geehrte Frau Celand,

Ihre Beantwortung des Punktes 25 (wer schreit, der bekommt) unseres Protokolls vom 4.9.2007, ist schlicht und einfach falsch. Sie argumentieren, dass Wiener Wohnen der „Fall XXX (Mietername)“, Mieterin der Wohnung Deutschordenstrasse xx/xx, bis zum Tage der Protokollübermittlung nicht bekannt gewesen ist.

Diese Behauptung stimmt nicht. Nicht nur, dass verschiedene Professionistenfakturen mit Frau xxx's Adresse im Zuge der Versicherungseinreichung Wiener Wohnen vorlagen, Werkmeister Jentschy etliche Male in dieser Angelegenheit bei Frau xxx zugegen war, habe ich Sie mit meinem Mail vom 10. Jänner 2007 (Mail zum Jahrestag des Wohnungsbrandes vom 7.1.2006) darauf aufmerksam gemacht, dass Frau xxx keine Miete nachgelassen wurde, obwohl diese zumindest dieselben Unannehmlichkeiten (6 Monate) wie ich hatte. Mir wurde nach intensivem Schriftverkehr bis September 2006 die Monatsmiete Oktober 2006 nachgelassen.

Sie führen in Ihrer Beantwortung weiters aus, dass man Frau xxx unpräjudiziell und auf dem Kulanzwege die Mietvorschreibung für Oktober 2006 gutgeschrieben hat. Nach Rücksprache mit Frau xxx versicherte sie, keinerlei Information, geschweige denn eine Gutschrift von Wiener Wohnen erhalten zu haben.

Bitte schicken Sie mir eine Kopie über die gutgeschriebene Monatsmiete sowie über die Information an die Mieterin.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber
Von: Celand Silvia [mailto:silvia.celand@wien.gv.at]
Gesendet: Dienstag, 20. November 2007 17:34
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Beantwortung des Protokolls vom 4.9.2007

Entschuldigung, hatte die Beilage vergessen.

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Von: Celand Silvia
Gesendet: Dienstag, 20. November 2007 17:31
An: 'ernst.schreiber@gmx.at'
Cc: Winter Herbert; Weber Karl
Betreff: AW: Beantwortung des Protokolls vom 4.9.2007

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Die Mietzinsfreistellung für Frau XXX (Mietername) wurde bereits Ende Oktober 2007, wie in unserer Stellungnahme mitgeteilt, systemtechnisch erfasst.

Da jedoch die Übertragung dieser Erfassung lediglich einmal monatlich (in diesem Falle mit vergangenem Wochenende - Start 16. November) verrechnungstechnisch wirksam wird, wurde - wie in derartige Fällen immer - solange mit der Information an Frau XXX zugewartet, bis die Verarbeitung vorgenommen und als korrekt realisiert überprüft werden konnte.

Es wäre unseres Erachtens nicht angebracht, eine entsprechende Gutschrift ohne ausreichende Sicherstellung, dass diese bereits realisiert wurde, zu avisieren.

Umgehend nach Ausweisung der Gutschrift - somit mit Montag, dem 19. November 2007 - wurde die diesbezügliche Information an Frau XXX übermittelt.

Weiters möchte ich noch hinzufügen, dass gemäß den geltenden Bestimmungen des ABGB, der Mieter beim Vermieter eine Mietzinsminderung bzw. Mietzinsfreistellung, die sich nach dem Umfang der tatsächlichen Unbenützbarkeit der Wohnung richtet, geltend machen muss. In diesem Ausnahmefall haben wir aber Ihre Intervention zum Anlass genommen, für Frau XXX, die dies bisher nicht gemacht hat, die Mietzinsfreistellung zu veranlassen.

Ich hoffe, zur Klarstellung beigetragen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

S. Celand
Übermittelte Unterlagen zur Betriebskostennachrechnung‏
Von: Celand Silvia (silvia.celand@wien.gv.at)
Gesendet: Freitag, 16. November 2007 17:53:28
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Cc: Winter Herbert (herbert.winter@wien.gv.at); Weber Karl (karl.weber.kw1@wien.gv.at); Auer Andreas (andreas.auer@wien.gv.at)

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Unter Bezugnahme auf die durch Sie übermittelten Mietzinsprognosedokumente darf in der Anlage die überprüfte korrekte Akontierung für den "Stammhausbereich" übermittelt werden.

Betreffend die Zusammenfassung der Stammhaus- und Dachgeschosswohnungsbereiche darf auf die bereits mit Schreiben vom 23. März 2007 erstellte Gegenüberstellung verwiesen werden:


(Hier eingefügte Berechnung)

In den mit Ihnen stattgefundenen Besprechungen wurde bereits geklärt, dass eine Berechnung getrennter Akonti von Stammhaus und Dachgeschosswohnungen nicht sinnvoll ist und nur zu schwer verständlichen Ergebnissen führt. Eine Nachvollzugsdokumentation, die sich nur auf die Dachgeschosswohnungen bezieht, ist daher irrelevant und wurde deshalb auch nicht vorgenommen

Wir verbleiben in der Hoffnung, Ihnen dennoch mit dieser Veranlassung zufriedenstellend gedient haben zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Celand

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