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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Von: Ilse Mayer *EXTERN* [mailto:ilse.mayer3@chello.at]
Gesendet: Mittwoch, 21. Mai 2008 10:29
An: WrW 14/15/16 Kanzlei
Betreff: AW: "Demokratie im Wohnbereich" versus "Der Staat bin ich"

Sehr geehrte Frau Wiener Wohnen, Kanzlei-16,
sehr geehrter Herr Wiener Wohnen, Kanzlei-16,

vielen Dank für die rasche Antwort.

Das im März des Jahres rückverrechnete Betriebskostenguthaben für meine Wohnung ist korrekt berechnet, allerdings stellte ich das in meinem Mail vom 8. Mai 2008 auch nicht in Zweifel.

Ich informierte, dass die Mietzinsaufstellung für März 2008 wieder falsch ist. Da ein Nettobetrag nicht ausgewiesen war, war es nicht möglich, die Art des Fehlers eindeutig zu ermitteln. Einerseits konnte der Betrag der 10%-igen USt. falsch sein, denn 10% von € 146,77 wären ja nicht € 14,69, sondern € 14,68, andererseits konnte der Betrag der USt. richtig und der Nettobetrag falsch sein, dieser hätte dann als Basis für die Berechnung der Umsatzsteuer größer oder gleich € 146,85 sowie kleiner oder gleich € 146,94 sein müssen.

Da nun in Ihrem Mail freundlicherweise auch der Nettobetrag ausgewiesen ist, lässt sich feststellen, dass der Betrag der Umsatzsteuer wohl nicht richtig ist, auch jener nicht für Februar und somit auch für Jänner.

Ich erlaube mir daher, mein Ersuchen vom 8. Mai 2008 zu wiederholen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Mayer


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Anmerkung des Mieterbeirats:

Wiedergabe des Mailverkehrs mit ausdrücklicher Erlaubnis von Frau Mayer!

Seitenaufrufe: 118

Antworten auf diese Diskussion

Von: Winter Herbert [mailto:herbert.winter@wien.gv.at]
Gesendet: Dienstag, 10. Juni 2008 08:13
An: ilse.mayer3@chello.at
Betreff: AW: "Demokratie im Wohnbereich" versus "Der Staat bin ich"

Sehr gehrte Frau Mayer!

Bedauerlicherweise etwas verspätet erlaube ich mir, Ihnen nachstehend die gewünschte Beantwortung zu übermitteln:

Die auf den ersten Blick gegebene Differenz der Umsatzsteuerberechnung beruht darauf, dass das Mietenverrechnungssystem die Umsatzsteuer nicht aus dem Gesamtnettobetrag zieht, sondern jede einzelne Mietzinsposition gesondert versteuert und die errechneten Werte kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen rundet.

Im Falle Ihrer Mietenvorschreibungen ergeben sich daher folgende Gesamtwerte:

(Anmerkung des MBR: Detailaufstellung entfernt)

Ich verbleibe in der Hoffnung, Ihnen mit dieser Aufklärung zufriedenstellend gedient haben zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen:

Herbert WINTER
(Kfm. Referatsleiter)
1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel. (05) 75 75 75
E-Mail: herbert.winter@wien.gv.at
IBS: WRWK16WIH
Fax.: (05) 75 75-99-16663
From: ilse.mayer3@chello.at
To: herbert.winter@wien.gv.at
Subject: AW: "Demokratie im Wohnbereich" versus "Der Staat bin ich"
Date: Thu, 12 Jun 2008 09:24:13 +0200

Sehr geehrter Herr Winter,

vielen Dank. Mit dieser zusätzlichen Information ist alles klar.

Da diese Verrechnungsart doch eher unüblich ist, verstehe ich nicht, warum auf den Mietenvorschreibungen nicht – so wie hier – alle Beträge angeführt sind. Denn erst damit kann man, wie auf jedem Kassenbon eines Supermarktes, nachvollziehen, was wofür berechnet wurde und ob die Rechnung stimmt.

Dies ist umso weniger verständlich, da ja unzureichende Transparenz bei den Abrechnungen bereits vor Monaten von unserem gewählten Mieterbeirat bemängelt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Mayer
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: markus.rieger@bmf.gv.at
CC: ilse.mayer3@chello.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Fragwürdige Mehrwertsteuer-Berechnung
Date: Sun, 3 Aug 2008 11:01:31 +0200

Sehr geehrter Herr Rieger,

vielen Dank, dass Sie sich gemäß unseren Telefonaten der offenen Frage annehmen.

Nach meinem Verständnis ist die nachstehend im beispiel laut Mail angeführte Art der Berechnung nicht nur äußerst "unüblich", sondern entspricht nicht der Gesetzeslage. Gemäß § 11 UStG ist nach meiner Auffassung der Gesamtbetrag einer Rechnung für die Mehrwertsteuer-Berechnung heranzuziehen, nicht jede Einzelposition.

Gleichlautend war es meines Wissens nach auch in den Umstellungsvorgaben für den Euro verankert (der Endbetrag einer Rechnung ist umzurechnen, nicht die Einzelpositionen - andernfalls hätte so eine Vorgehensweise nämlich gewaltige Rundungs- und Umstellungsdifferenzen zwischen Schilling und Euro nach sich gezogen). Und an diesen Umstellungsregeln war ich als Federführender für das Gesamt-Umstellungsszenario auftrags der Oesterreichischen Nationalbank und der Bundeskreditsparte der WKÖ nicht ganz unbeteiligt.

Diese Frage ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da es durch diese Abrechnungsart nur zu einer Schlechterstellung des Zahlenden durch die Aufrundung kommen kann (bestenfalls einer Gleichbehandlung - aber bei mehreren Rechnungspositionen absolut unwahrscheinlich), nie jedoch zu einer Besserstellung. Und das trifft jene, die nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nämlich die Konsumenten.

Abgesehen davon wäre zu prüfen, inwieweit auch die Steuer-Ablieferung nach derselben, also betraglich erhöhten Verrechnungsart erfolgt ist - oder ob hier eine andere Berechnungsweise zur Anwendung kam.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/

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