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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

In der KW 26 ist die Kurzfassung der Jahresabrechnung für 2019 (nach rechts weiterblättern) - samt Infoblatt - bei uns eingetroffen.

Es gab dieses Jahr sowohl für die Mieter mit Aufzugsnutzung als auch für jene ohne eine Gutschrift.

Weitere Berechnungen und Schritte dazu sind bereits in Vorbereitung.

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Montag, 29. Juni 2020 08:20
An: Wiener Wohnen West Kanzlei 
Cc: Ernst SCHREIBER <ernst.schreiber@gmx.at>
Betreff: Kopie der Jahresabrechnung 2019
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
zur jüngst erhaltenen Kurzfassung der Jahresabrechnung für 2019, unsere Wohnhausanlage betreffend verlange ich - im Auftrag unseres Vorsitzenden und unter Bezugnahme auf § 13 Abs. 1 des vom Wiener Gemeinderats beschlossenen Mitbestimmungsstatuts, dem Vorsitzenden des Mieterbeirats Ernst Schreiber eine Kopie sämtlicher Belege der Hauptmietzins- und Betriebskostenabrechnung (Rechnungen, Arbeitsnachweise, Bescheide, Lastschriftanzeigen, Zahlungsbelege, Hilfsaufzeichnungen et cetera - alles was zur Legung dieser Abrechnungen zum Nachweis und für die Nachvollziehbarkeit gehört) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Vorzugsweise auf einem gerichtsfähigen Datenträger als originalgetreues Abbild des Originals oder aber als originalgetreues Abbild in Papierform.
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 29. Juni 2020 08:33
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: AW: Kopie der Jahresabrechnung 2019

Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,

danke für Ihre Nachricht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Montag, 29. Juni 2020 09:12
An: Wiener Wohnen West Kanzlei 
Betreff: Anforderung einer Belegeinsicht für die Jahresabrechnung 2019
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
der guten Ordnung halber und auch zur schriftlichen Dokumentation teile ich Ihnen mit, dass ich gerade vorhin - wie im Informationsschreiben zur Jahresabrechnung 2019 ausgeführt - über die Wiener Wohnen Hotline (05 75 75 75) als Bevollmächtigter meiner Ehefrau Hanna Kuchta für sie als Hauptmieterin der Wohnung 1140 Wien, Nikischgasse 8/13 für unsere wirtschaftliche Einheit "Hugo Breitner Hof" und die Jahresabrechnung 2019 einen Termin für die Einsicht in die Belege – bei Belegen auf Datenträgern Einsicht in Ausdrucke der Belege –gemäß § 20 Abs. 3 und § 21 Abs. 3 MRG angefordert habe.
 
Mir wurde ein Rückruf für die Terminvereinbarung zugesagt. Die Telefonnummer ist 0664/313 46 20.
 
Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass ein einziger Termin für eine ausreichend genaue Einschau in die derart zahlreichen Belege nicht ausreichend sein kann, und daher dieser zu vereinbarende Termin nur für den Beginn der Belegeinschau zu verstehen ist. Zahlreiche weitere werden wohl folgen müssen.
 
Da mir bekannt ist, dass der Mieterbeirat unserer Wohnhausanlage eine Kopie sämtlicher Belege der Hauptmietzins- und Betriebskostenabrechnung für diese Abrechnung angefordert hat, kann eine Einschau wie oben angeführt eventuell dann entfallen, wenn dem Vorsitzenden des Mieterbeirats sämtliche Unterlagen wie gewünscht bis spätestens Ende September 2020 zugehen. Denn dann wäre ein derartiger Aufwand auf Ihrer und meiner Seite gegebenenfalls verzichtbar. Bis zur Prüfung dieser Zusendung auf ausreichend für eine Überprüfung der Jahresabrechnung 2019 hier vor Ort und meinen ausdrücklichen schriftlichen Verzicht auf die Einsicht bei Ihnen bleibt diese Anforderung jedoch aufrecht und ist durch Sie als Vermieter und Verwalter rechtzeitig für eine vollständige und gesetzeskonforme Einsicht in die Belege für die Jahresabrechnung 2019 gegenüber meiner Ehefrau als Ihre Mieterin und mir als ihrem Bevollmächtigten zu erfüllen.
 
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 29. Juni 2020 09:24
An: '*EXTERN* Gerhard Kuchta' <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: AW: Anforderung einer Belegeinsicht für die Jahresabrechnung 2019

Sehr geehrte Absenderin,

sehr geehrter Absender,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.

Stadt Wien - Wiener Wohnen

Der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof bietet wieder die Vergleichsmöglichkeit für die Jahresabrechnung verschiedener Gemeindebauten an - auf Basis der Gesamtdaten (also nicht Mieterdaten) pro Position aus den Kurzfassungen (Hauptmietzins und Betriebskosten, also 4 Seiten pro Jahr), falls Sie uns diese übermitteln wollen. Am besten der mindestens 3 letzten Abrechnungsjahre.

Bitte senden Sie diese (sofern wir diese nicht schon haben) entweder per Mail oder postalisch an Ernst Schreiber (Deutschordenstraße 14/12, 1140 Wien, ernst.schreiber@gmx.at).

Wohnkostenentwicklung im Hugo Breitner Hof (Status 06-2020):


Als Excel-Datei
Als PDF-Datei (wegen der relativ kleinen Schrift am besten herunterladen und vergrößern)
Die Highlights (als Aushang für die Schaukästen):


Die Mietkosten im Hugo Breitner Hof sind in den letzten 10 komplett darstellbaren Jahren (also 2009 bis 2019) um rund 34 % gestiegen (genau genommen sogar weit mehr).


Im Vergleich dazu: Die Inflation um rund 21 %

Beachten Sie aber bitte auch die Anmerkungen zu den einzelnen Punkten!

Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Gesendet: Donnerstag, 3. Dezember 2020 12:40
An: Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Bürgermeister; Wiener Wohnen
Cc: Wiener Wohnen West Kanzlei; übrige Parteien im Wiener Gemeinderat; Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster
Betreff: 1. Belege zur Jahresabrechnung für 2019, 2. Vorgangsweise in Betriebskostenverfahren, 3. Wiener Wohnen im Regierungsprogramm
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ad 1.

Am 29. Juni 2020 habe ich - so wie es die Anleitung zur Jahreabrechnung für 2019 vorgibt - für unsere Wohnung 1140 Wien, Nikischgasse 8/13, daher unsere wirtschaftliche Einheit "Hugo Breitner Hof" und die Jahresabrechnung 2019 einen Termin für die Einsicht in die Belege – bei Belegen auf Datenträgern Einsicht in Ausdrucke der Belege – gemäß § 20 Abs. 3 und § 21 Abs. 3 MRG bei der Wiener Wohnen-Hotline 05 75 75 75 angefordert (und dies auch per Mail dokumentiert). Es traf eine Empfangsbestätigung für das Mail ein. Nachfolgend erfolgte auch ein Anruf der Kundenbetreuerin: Man wäre noch nicht soweit, weil man noch Fehler entdeckt hätte und würde sich danach bei mir melden. Seither: Funkstille! 
 
Ebenfalls am 29. Juni 2020 hat (unabhängig davon) der Mieterbeirat unserer Wohnhausanlage - unter Bezugnahme auf § 13 Abs. 1 des vom Wiener Gemeinderats beschlossenen Mitbestimmungsstatuts - eine kostenlose Kopie sämtlicher Belege der Hauptmietzins- und Betriebskostenabrechnung auf einem gerichtsfähigen Datenträger oder als originalgetreues Abbild in Papierform verlangt. Auch hier traf eine Empfangsbestätigung für das Mail ein. Seither: Funkstille!
 
Heute habe ich noch einmal bei der Wiener Wohnen-Hotline angerufen, die ausständigen Punkte urgiert - und aufgrund der gerade wieder hoch akuten Corona-Problematik und daher potentiellen Gesundheitsgefährdung bei jedwedem Termin vor Ort bei Wiener Wohnen als Mieter die (natürlich jetzt für uns kostenpflichtige) umgehende Zusendung eines Datenträgers verlangt.
 
Soweit wir wissen, wurden anderen Wohnhausanlagen bzw. Mietervertretern die Datenträger längst zugesendet. Unserem Mieterbeirat natürlich nicht! 
  
Man fragt sich: Wozu gibt es ein vom Wiener Gemeinderat beschlossenes Mitbestimmungsstatut, wozu ein Mietrechtsgesetz - wenn Wiener Wohnen sowieso nach Gutdünken vorgeht und mit zweierlei Maß misst?
 
 
ad 2.
 
Schon so oft haben wir erlebt, dass Ergebnisse aus mietrechtlichen Entscheidungen der Schlichtungsstelle bzw. des Gerichts von Wiener Wohnen in der Folge einfach nicht ausreichend angewendet werden. Von einer ausreichenden Nachvollziehbarkeit der Fehlerbehebung einmal ganz zu schweigen! Da werden in den anderen Gemeindebauten die analog vorliegenden Gegebenheiten für das beeinspruchte Jahr ebenso wenig korrigiert, wie für die nachfolgenden Abrechnungsjahre in unserer Wohnhausanlage konsequent berücksichtigt. 
 
Aber es geht noch weiter - und findet (auch gerade aktuell) bis in die danach logischer Weise von den Mietern geführten Einspruchsverfahren ihre Fortsetzung (übrigens für Wiener Wohnen von Anfang an mit Kosten verbunden, da die Verfahren grundsätzlich - und auch schon bei der Schlichtungsstelle - externen Rechtsvertretungen übergeben werden)!
 
Um das aktuelle Beispiel dazu anzuführen: Via Anwalt wurden von Wiener Wohnen am 5.11.2020 die Betriebskosten-Einwände der Mieter zum Abrechnungsjahr 2016 beantwortet. Unter anderem wurde z.B. unter Punkt 17 (Gartenbetreuung) behauptet, dass Teil-Aufwendungen aus dem Baumkataster zu den Betriebskosten gehören und die verrechneten Betriebskosten zu den von der Wiener Wohnen Hausbetreuung GmbH erbrachten Leistungen ortsüblich und preisangemessen sind. Zu beiden Punkten steht aber die Berechtigung der Mietereinwände für die Abrechnungsjahre 2008 bis 2013 in den Vorverfahren längst außer Streit!
 
Es fragt sich, ob SO eine Vorgehensweise tatsächlich für eine kommunale Wohnhausverwaltung und den sozialen (!!) Wohnbau der Stadt Wien angemessen ist!
 
 
ad 3.
 
Bedauerlicher Weise findet sich der Begriff "Wiener Wohnen" zwar insgesamt sechs Mal im neuen Koalitionsabkommen für Wien - aber NIE im Kontext zu einer tatsächlichen internen Reorganisation. Denn die Mitarbeiter von Wiener Wohnen sind von solchen Missständen wie oben geschildert weitestgehend freizuzeichnen. Sie handeln entweder auf Weisung oder aber sind - bei allem persönlichem Bemühen - durch die organisatorischen und technischen Gegebenheiten, Personaleinsparungen, Abgänge von Schlüsselkapazitäten et cetera längst an den Grenzen ihrer Möglichkeiten angelangt.
 
 
Und daran ändert die neue Wiener Stadtregierung ...????
 
Offenbar GAR NICHTS!
 
Was nicht schade ist, sondern eine absolute Katastrophe!
 
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta


Von: WrW West Kanzlei 
Gesendet: Donnerstag, 3. Dezember 2020 15:13
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta 
Betreff: AW: 1. Belege zur Jahresabrechnung für 2019, 2. Vorgangsweise in Betriebskostenverfahren, 3. Wiener Wohnen im Regierungsprogramm


Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,

danke für Ihre Nachricht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Gebietsteil West - Büromanagement

Mit Schreiben vom 9.12.2020 traf ein USB-Stick  mit den Daten der Jahresabrechnung 2019 beim Vorsitzenden des Mieterbeirats ein (natürlich 2020, nicht 2010) und wurde unverzüglich unverändert auf DVD kopiert - was allenfalls als Basis für mietrechtliche Einsprüche zum betreffenden Abrechnungsjahr dienen wird.

Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement 
Gesendet: Donnerstag, 3. Dezember 2020 16:20
An: 'gerhard.kuchta@outlook.com' 
Betreff: Dion: Kuchta Gerhard, 1. Belege zur Jahresabrechnung für 2019 - SAP 1544 6140

Sehr geehrter Herr Kuchta,

ich habe Ihre Mail erhalten und darf Ihnen dazu mitteilen, dass ich umgehend meine MitarbeiterInnen des Dezernates Beschwerdemanagement mit der Bearbeitung beauftragt habe.

Da die Einholung von Stellungnahmen der zuständigen Fachabteilungen zur Klärung Ihres Anliegens erforderlich ist, ersuche ich um etwas Geduld.

Sie werden so rasch wie möglich eine umfassende Beantwortung Ihres Schreibens erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a

Karin Ramser

Direktorin

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: XXX
Gesendet: Freitag, 18. Dezember 2020 09:44
An: gerhard.kuchta@outlook.com <gerhard.kuchta@outlook.com>
Betreff: AW: SAP 15446140 Belege zur Jahresabrechnung für 2019, 2. Vorgangsweise in Betriebskostenverfahren, 3. Wiener Wohnen im Regierungsprogramm -

Sehr geehrter Herr Kuchta,

zur Ihrer E-Mail vom 3.12.2020 an Wiener Wohnen, Herrn Bürgermeister Dr. Michael Ludwig, Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen Kathrin Gaál und diverse andere Empfänger wurde dem Dezernat Beschwerdemanagement zur weiteren Bearbeitung übergeben. Nach Überprüfung durch die zuständige Kundenbetreuung möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Wie im Telefonat vergangene Woche mit der zuständigen Kundenmanagerin besprochen, wurde der USB-Stick mit der Jahresabrechnung 2019 von einer Kollegin persönlich im Postkasten von Herrn Schreiber eingeworfen. Herr Schreiber bestätigte bereits den Erhalt. Wir bedauern, dass es zu einer derartigen Verzögerung bei der Zustellung des USB-Sticks gekommen ist und möchten uns dafür in aller Form entschuldigen.

Auf Grund der geltenden Covid-Maßnahmen ist eine Rechnungseinsicht leider derzeit nicht möglich. Sollten Sie bestimmte Rechnungen in Papierform wünschen, teilen Sie uns das bitte mit.

Selbstverständlich werden wir aus den o.a. Gründen für die Einsichtnahme eine Lösung finden, sobald es die Maßnahmen der Regierung zulassen.

Freundliche Grüße

XXX

Referentin Dezernat Beschwerdemanagement

Stadt Wien – Wiener Wohnen

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