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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Von: Ernst Schreiber *EXTERN* [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Mittwoch, 31. Oktober 2007 13:05
An: Winter Herbert
Betreff: Mietzinsvorschreibung
Sehr geehrter Herr Winter,

ich ersuche Sie, sich die Zinsvorschreibung August 2007 für die von mir gemietete Wohnung, 1140 Wien, Deutschordenstrasse 14/12, anzuschauen und mir die Unklarheiten zu erklären.

1) Warum wurde mir kein HMZ in Rechnung gestellt?
2) Warum wurde das Betriebskostenakonto nur mit brutto Euro 106,11 verrechnet?

Nachdem die Vorschreibung Mai 2007 auch nicht gestimmt hat (für das zuviel verrechnete Betriebskostenakonto Jänner bis April 2007 wurden zwei Monate beim HMZ korrigiert, die beiden anderen Monate konnten nicht berichtigt werden, weil sonst das komplette Datenverarbeitungssystem der Gemeinde Wien massiv beeinträchtigt worden wäre - siehe Ihr Mail vom 2.5.2007), kontrollierte ich auch die Vorschreibungen des abgelaufenen Jahres (2006).

Die Vorschreibungen von Jänner bis Juli 2006 betrugen immer Euro 281,88 pro Monat. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch einen größeren Betrag (rd. Euro 2.000,- von Wiener Wohnen zu bekommen hatte (Versicherungsentschädigung wegen Brand vom 7.1.2006), habe ich die Zinsvorschreibungen für Juni und Juli 2006 nicht zeitgerecht bezahlt. Im Juli 2007 bekam ich von Wiener Wohnen eine Terminmahnung mit Androhung gerichtlicher Schritte über Euro 530,16. Ich wunderte mich damals, wieso ein geringerer Betrag als zwei Monatsmieten (Euro 563,76) gemahnt wurden. Nunmehr musste ich feststellen, dass ich mit 19,- Mahngebühr belastet wurde und dass das geringere Betriebskostenakonto die gleiche Summe ausmacht wie das Guthaben der Betriebskosten gemäß Jahresabrechnung 2004.

Sollte meine Annahme stimmen, ersuche ich Sie, die mir verrechneten Mahnkosten umgehend wieder gutschreiben zu lassen. Zusätzlich ersuche ich Sie um eine Begründung, warum das Guthaben erst Jahre später berücksichtigt wurde. Hätte ich nämlich die monatlichen Vorschreibungen fristgerecht bezahlt, würde das Guthaben vielleicht heute auch noch bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
E. Schreiber

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Winter Herbert [mailto:herbert.winter@wien.gv.at]
Gesendet: Freitag, 02. November 2007 10:06
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: Celand Silvia
Betreff: AW: Mietzinsvorschreibung

Sehr geehrter Herr Schreiber!

In der Anlage darf die vielleicht etwas transparentere Mietzinsaufstellung für August 2007 zu Ihrer gefälligen Verwendung übermittelt werden.

Die Reduktion der Gesamtvorschreibung resultiert aus dem durch die Jahresabrechnung 2007 erwachsenen Guthaben an Betriebskosten. Die Hauptmietzinsvorschreibung selbst ist unverändert aufrecht geblieben.

Des Weiteren darf die Mietenverrechnungskontoaufstelllung von Juli 2005 bis inklusive Oktober 2007 mit den jeweils zugebuchten Abstattungen beigeschlossen werden.

Auf Grund der erst mit 28. Juli 2005 getätigten Entrichtung der Monatsmiete für Juli wurde die für August 2005 errechnete Betriebskostengutschrift systembedingt zurückgehalten. Eine Kompensation erfolgte erst mit Juni 2006, wie aus beigeschlossener Tabelle ersichtlich.

Ich verbleibe in der Hoffnung, Ihnen mit dieser Information in dieser Sache zufriedenstellend gedient und die angefallenen Unklarheiten beseitigt haben zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen:

Herbert WINTER
(Kfm. Referatsleiter)
1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel. (05) 75 75 75
E-Mail: herbert.winter@wien.gv.at
IBS: WRWK16WIH
Fax.: (05) 75 75-99-16663
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Mittwoch, 26. Dezember 2007 21:11
An: '16-b11@ma06.wien.gv.at'
Betreff: WG: Mietzinsvorschreibung/Mahnung

Kundendaten:030000473694
Kundennummer: 50144940

Sehr geehrte Herren,

ich wurde mit Schreiben vom 3.12.2007 über Euro 19,10 gemahnt, obwohl ich mir nur Euro19,- bei der letzten Zahlung einbehalten habe. Der Grund dafür steht im unten angeführten Mail. Leider habe ich bis heute darauf keine Antwort bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
E.Schreiber
Von: Winter Herbert [mailto:herbert.winter@wien.gv.at]
Gesendet: Montag, 31. Dezember 2007 09:03
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: MA 6 BA 11-Wohnen Gr. 16
Betreff: AW: Mietzinsvorschreibung/Mahnung

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Vorab bedaure ich, dass aus mit nicht näher bekannten Gründen die bereits mit 2. November 2007 an Sie übermittelte Beantwortung Ihrer Frage offenbar nicht bei Ihnen eingelangt ist.

Ich darf Ihnen daher in der Anlage die adaptierte Gegenüberstellung der Mietzinsvorschreibungen und - abstattungen per Dezember 2007 übermitteln. Wie aus dieser ersichtlich ist, wurden seit Juni 2006 keinerlei Mahngebühren mehr zu Vorschreibung gebracht. Der diesbezügliche Abzug von 19,10 EURO (vorgeschreiben: 284,33 €, abgestattet 265,33 € = Differenz 19,10 €) ist daher nicht gerechtfertigt, die Nachforderung somit korrekt.

Die im Wege der systembedingten Zinszettelerstellung für August 2007 ausgewiesenen Werte sind zwar in der Summe korrekt, allerdings sind hier leider wieder die Positionen etwas durcheinandergeraten ausgewiesen worden.

Ich erlaube mir daher, Ihnen in der Anlage auch die korrekte Detailaufstellung für August 2007 (und im Vergleich jene für Juli 2007) zur Verfügung zu stellen und verbleibe in der Hoffnung, mit dieser Stellungnahme die aufgetretene Irritation zufriedenstellend aufgeklärt haben zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen:

Herbert WINTER
(Kfm. Referatsleiter)
1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel. (05) 75 75 75
E-Mail: herbert.winter@wien.gv.at
IBS: WRWK16WIH
Fax.: (05) 75 75-99-16663
Anmerkung des MBR:

Wollen wir einmal nicht i-Tüpferl-reiten, aber 284,33 - 265,33 = ?

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