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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Sonntag, 15. März 2009 22:09
An: 'silvia.celand@wien.gv.at'
Cc: 'walter3101@yahoo.de'; 'helga.sadik@tele2.at'
Betreff: Neue Anfrage und Urgenz der bereits genannten Punkte

Sehr geehrte Frau Celand,

ich ersuche Sie um Aufklärung darüber, wie die mir zugestellte Nachricht hinsichtlich (nicht durchgeführter) Mietzinserhöhung

http://www.flickr.com/photos/forumsfratz/3315076265/sizes/l/in/set-...

und die Bestätigung über die Verlängerung des vorläufigen Hauptmietzinses

http://www.flickr.com/photos/forumsfratz/3332699275/in/set-72157614...

mit der Mietzinsanpassung zusammenpasst, die manche MieterInnen offenbar bekommen haben:

http://www.flickr.com/photos/forumsfratz/3332475997/sizes/l/in/set-....

Besagte Wohnungen dürften laut den uns vorliegenden Unterlagen grundsätzlich ebenso dem §18-Verfahren unterliegen.

Außerdem erinnere ich Sie an die zuletzt urgierten Informationen, Unterlagen und Maßnahmen und betone neuerlich: Auch wenn Sie selbst mit manchen Entwicklungen unglücklich sind (wir sind das auch), steht Ihnen ein einfaches Nicht-Reagieren im Sinn einer ordnungsgemäß durchgeführten Hausverwaltung leider nicht zu.

Hochachtungsvoll

Ernst Schreiber

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Winter Herbert [mailto:herbert.winter@wien.gv.at]
Gesendet: Freitag, 20. März 2009 08:11
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: AW: Anfrage Kategoriemietzinsvalorisierung

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage dürfen nachstehende Erläuterungen übermittelt werden:

Der erhöhte Hauptmietzins gemäß § 18 Mietrechtsgesetz beläuft sich auf 74,39 % des im Jahre 1999 gültig gewesenen Richtwertzinses. Die jeweiligen Quadratmetersätze sind somit wie folgt festgelegt:

Richtwert "A" 2,98 €
Richtwert "B" 2,23 €
Richtwert "C" 1,49 €

Die ab 1. Februar 2009 geltenden Kategoriemietzinse belaufen sich wie folgt:

Kategorie "A" 3,08 €
Kategorie "B" 2,31 €
Kategorie "C" 1,54 €

Und sind demgemäß bereits geringfügig höher als der entschiedene vorläufige Hauptmietzins gemäß § 18 Mietrechtsgesetz.

Dies bedeutet, dass sich die Hauptmietzinsbildung bei einer Wohnung der Ausstattungskategorie „C“ gegenwärtig folgendermaßen gestaltet:

Hauptmietzins gemäß § 18 MRG: 1,49 €
Differenz zu Hauptmietzins Kategorie "C": 0,05 €
Hauptmietzins Kategorie "C" insgesamt: 1,54 €

Diese Erhöhung wirkt sich allerdings betragsmäßig nicht bei jenen Mietobjekten aus, welche noch einen wertgesicherten Hauptmietzins gemäß § 45 Mietrechtsgesetz („Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag“) vorgeschrieben erhalten, wie dies auch bei der durch Sie angemieteten Wohnung der Fall ist:

Hauptmietzins § 45 MRG: 1,03 €
Differenz Hauptmietzins § 18 MRG: 0,46 €
Hauptmietzins gemäß § 18 MRG gesamt: 1,49 €

Wir verbleiben in der Hoffnung, mit dieser Darlegung etwaige aufgetretene Unklarheiten zufriedenstellend bereinigt haben zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen:

Herbert WINTER
(Kfm. Referatsleiter)
1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel. (05) 75 75 75
E-Mail: herbert.winter@wien.gv.at
IBS: WRWK16WIH
Fax.: (05) 75 75-99-16663

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