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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Mieterbeirat des Hugo Breitner Hofs - wg. Betriebskostenakonto etc.‏
Gesendet: Dienstag, 13. März 2007 08:10:30
An: wiener.wohnen16@magwien.gv.at
Cc: buergermeister@magwien.gv.at; cel@WRWK16.magwien.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; office@krone.at; chronik@kurier.at; standard.online@derstandard.at; redaktion@bezirksjournal.at

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übermittle ich Ihnen ein weiteres Schreiben des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof (Wien 14) mit Fragen, aber auch klaren Forderungen zu den Themen

* Betriebskosten-Akontoerhöhungen,
* Brieffachanlagen-Umrüstung und
* Gestaltung der Liegenschaft Hanakgasse 1a.

Zur Erinnerung an das Thema legen wir auch unsere ursprüngliche Anfrage an Wiener Wohnen bei.

Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta

Das Schreiben

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Beilage 8

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Antworten auf diese Diskussion

Die brieflich eingelangte Antwort von Wiener Wohnen (Datum 4.4.2007):

Seite 1
Seite 2
Seite 3
Datum: Mon, 30 Apr 2007 14:31:18 +0200
Von: "Ernst Schreiber"
An: "Celand Silvia"
Betreff: Mietzinsvorschreibung

Sehr geehrte Frau Celand,

erfreulicher Weise wurde einer Intervention des Mieterbeirates, betreffend einer Reduktion der Betriebskosten-Akontierung, durch Wiener Wohnen prompt nachgekommen. Für uns ist es jedoch unverständlich, dass dies erst per Mai 2007 erfolgte und nicht rückwirkend per 1.1.2007. Leider ist die Zusatzinformation zur Mietzinsvorschreibung für einen normalen Mieter so unverständlich, dass man damit den Grund der Reduzierung nicht erkennen kann. Eine gut funktionierende Hausverwaltung hätte außerdem alle Mieter über diese Maßnahme, unter Angabe der Gründe, vorher informiert.

Weiters ist es für uns unverständlich, dass Wiener Wohnen die "Kannbestimmung" zur Erhöhung der Akontierung der Betriebskosten um 10% ausgenützt hat, obwohl mit 1.1.2007 die Grundflächen der neu errichteten Dachgeschoßwohnungen in unseren Verrechnungskreis eingegliedert wurden (wieso erst mit Jahresanfang 2007??). Somit ergibt sich eine um 20 Prozent größere Wohnfläche, die eine wesentliche Reduzierung der Betriebskosten nach sich ziehen müsste.

Durch diese Maßnahme hat man den Eindruck, dass Wiener Wohnen mit einem Kredit,zu Lasten der Mieter, arbeitet.

Es wäre erfreulich, von Ihnen in den nächsten Tage eine Stellungnahme zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber
Von: Winter Herbert [mailto:wih@wrwk16.magwien.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 02. Mai 2007 09:20
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: Celand Silvia
Betreff: AW: Mietzinsvorschreibung

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 30. April darf wunschgemäß nachstehende Stellungnahme übermittelt werden:

Wie bereits in dem an Herrn Kuchta gerichteten Schreiben vom 4. April 2007 erläutert, konnte bedauerlicherweise trotz größtem Bemühen auf Grund der überdurchschnittlich hohen Anzahl von Mietobjekten in Ihrer Wohnhausanlage systemressourcenbedingt keine rückwirkende Herabsetzung der Betriebskostenakontobeträge per Jänner 2007 vorgenommen werden. Entsprechende Probeläufe führten zu einer massiven Beeinträchtigung des kompletten elektronischen Datenverarbeitungssystems der Stadt Wien.

Es konnte allerdings eine Reduktion ab März 2007 – verrechnungswirksam mit Mai dieses Jahres – erwirkt werden. Da die Herabsetzung der Akontovorschreibung auf Grund der zu erwartenden Ausgaben relativ gering ausgefallen ist, wurde keine gesonderte Information hierüber an die Mieter ausgesandt, da davon ausgegangen werden kann, dass diese lediglich eine zusätzliche Irritiation erwirkt hätte.

Hinsichtlich der „Kannbestimmung“ der Akontierungserhöhung um 10 % darf ausgeführt werden, dass wohl die betriebskostentragende Gesamtnutzfläche um den Bestand der neu geschaffenen Dachgeschosswohnungen erweitert wurde, allerdings auch nicht außer Acht gelassen werden darf, dass sich durch die neu hinzugekommenen Mieteinheiten auch der Betriebskostenverbrauch entsprechend erhöht.

Wie ebenfalls in dem an Herrn Kuchta gerichteten Schreiben angeführt, konnten die Dachgeschosswohnungen erst nach vollständiger Komplettierung des Bestandes und systemtechischer Vereinigung der Verrechnungspools ( “Stichtagsbereiche“) in die Wirtschaftseinheit eingebunden werden. Da die letzten Objekte im Jahre 2006 fertiggestellt und übergeben wurden, war diese Maßnahme somit erst mit Jahresbeginn 2007 möglich.

Wir verbleiben in der Hoffnung, Ihnen mit diesen Zusatzinformationen zufriedenstellend gedient sowie dargelegt haben zu dürfen, dass seitens Wiener Wohnen keine unkorrekte Vorgehensweise gegenüber den Mietern angedacht oder eingeschlagen worden ist.

Mit freundlichen Grüßen:

Herbert WINTER
(Kfm. Referatsleiter)
1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel. (05) 75 75 75/16663
E-Mail: wih@wrwk16.magwien.gv.at
IBS: WRWK16WIH
Fax.: (05) 75 75-99-16663
Gesendet: Donnerstag, 10. Mai 2007 10:54
An: 'Winter Herbert '
Betreff: Mietzinsvorschreibung

Sehr geehrter Herr Winter,

herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort auf mein E-Mail vom 30.4.2007.

Ich finde es schon eigenartig, dass man einen Fehler, welcher durch Mitarbeiter von Wiener Wohnen gemacht wurde, nicht rückwirkend per 1.1.2007 korrigieren kann, da es ansonsten zu einer massiven Beeinträchtigung des neu installierten EDV- Systems der Stadt Wien führen würde. Wieso ist es dann ohne Probleme möglich, die zu hoch vorgeschriebenen Monatsmieten per 1.3.2007 rückwirkend auszubessern?

Nachdem ich meine Monatsmieten per Erlagschein überweise, bekomme ich monatlich von WW eine Mietzinsvorschreibung, wo auf der Rückseite Zusatzinformationen getätigt werden. Aus der Zusatzinformation für Mai 2007 kann ich jedoch nicht entnehmen, dass die Betriebskosten rückwirkend per 1.3.2007 korrigiert wurden. Bei sämtlichen Positionen ist nämlich der Zeitraum 1.5.-31.5.2007 angegeben. Auch bei der Zeile § 45 Korrektur!!! Zählt man die Beträge der Zeilen drei und vier zusammen, kommt man wieder auf den Betrag, welcher im April 2007 in Zeile drei vorgeschrieben wurde (Diff. HM zu § 18). Zusätzlich wäre es für den Mieter angenehm, wenn die Begriffe der Abkürzungen ausgeschrieben werden.

Mieter, welche ihre Mieten mittels Einziehungsaufträgen begleichen, bekommen von Wiener Wohnen überhaupt keine monatlichen Vorschreibungen, bzw. Informationen. Diese sehen erst nach Erhalt eines neuen Kontoauszuges die geänderte, reduzierte Mietzinsvorschreibung für Mai 2007 und stellen sich die Frage, wieso sie vier Monate lang höhere Beträge bezahlen mussten. Schon aus diesem Grund wäre es für eine gute Hausverwaltung selbstverständlich, die Mieter zu informieren und den gemachten Fehler einzugestehen. Ihr Argument, dass die Reduzierung relativ gering ausgefallen ist und eine Benachrichtigung der Mieter lediglich eine „zusätzliche Irritation“ bedeutet hätte zeigt, wie abgehoben Wiener Wohnen agiert, obwohl seitens der Führungskräfte immer wieder betont wurde, dass Transparenz und Offenheit einer der Grundsätze der Hausverwaltung ist.

Aus vorstehenden Gründen ersuche ich Sie, mir eine Dokumentation zu senden, aus der die Berechnung, bzw. die Änderungen nachzuvollziehen sind.

Betreffend der Akontierungserhöhung der Betriebskosten um 10% ist mir Ihre Argumentation nicht nachvollziehbar. Wenn die Wohnfläche des Abrechnungskreises um ca. 20% größer wird, die Mieter in den letzten Jahren schon immer bei der Jahresabrechnung Guthaben aufgrund zu hoher Akontis hatten, müssten sämtliche Betriebskosten um mehr als 20% steigen. Es wäre interessant, die Basis für diese Berechnung zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Schreiber

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