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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Samstag, 21. April 2018 12:33
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster
Betreff: Überprüfung der jüngsten Mietzinsanpassungen und ggf. Korrektur
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Mieter XXXX (Name und Adresse entfernt) hat sich bezüglich der zuletzt stattgefundenen Anpassung mit der Bitte um Mietzinsüberprüfung an den Mieterbeirat gewandt. Nach Überprüfung wurde festgestellt, dass dabei offenbar eine Umstellung auf Kategorie A stattgefunden hat und auch, dass sich aus den vorliegenden Unterlagen (Mietvertrag, vorliegende Korrespondenz) keine Handhabe für eine solche Umstellung ergibt.

Es wurde seitens der Betroffenen dem Vernehmen nach bereits die Wiener Wohnen-Hotline kontaktiert wo man ihnen mitgeteilt hat, dass man ja eine Valorisierung im Mietvertrag akzeptiert hätte. Eine solche schließt aber eine Kategorieumstellung während der Vertragslaufzeit nicht ein.

Daher ersuchen wir Sie im Namen der betroffenen Familie um Überprüfung der Angelegenheit und um 

  • entweder unverzügliche rückwirkende Korrektur und schriftliche Mitteilung über die Ursache und Bereinigung an den betroffenen Mieter
  • oder um unverzügliche schriftliche Mitteilung an den betroffenen Mieter, auf welcher genauen (!!) vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmung die erfolgte Veränderung beruht.

Außerdem ersuchen wir Sie um gleichzeitige Mitteilung an den Mieterbeirat, ob die Veränderung auf einer Ihrer Ansicht nach korrekten Basis oder aber auf einem Fehler beruht hat. Im Fall eines Fehlers ersuchen wir Sie um Überprüfung SÄMTLICHER durchgeführten Mietzinsanpassungen - da es dann bereits der zweite Fehler im Zuge der jüngsten Mietzinsanpassung gewesen wäre, der dem Mieterbeirat für unsere Wohnhausanlage zur Kenntnis gelangt ist.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir betonen, dass wir die im gleichen Zeitraum erfolgte Anpassung der Betriebskostenakonti an die tatsächlichen Mietobjektsgrößen zwar begrüßen. Befremdlich finden wir jedoch, dass dem Anschein nach zwar den größeren Mietobjekten die höheren Akonti bis zum Jänner 2018 nachbelastet worden sind, man aber bei den wesentlich zahlreicheren kleineren Mietobjekten die rückwirkende Gutschrift bis Jänner 2018 unterlassen hat!

  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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