Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Samstag, 24. Jänner 2009 21:01
An: 'Celand Silvia'
Cc: 'Kuchta, Walter'; 'helga.Sadik@tele2.at'
Betreff: Betriebskosten A-Konto 2009
Sehr geehrte Frau Celand,
alle Mieter der städtischen Wohnhausanlagen erhielten im Dezember 2008 von Wiener Wohnen einen Brief, in diesem mitgeteilt wird, dass die Betriebskosten für 2009 aufgrund zu erwartender Erhöhungen um jährlich 4,62 %, auf Preisbasis 2007, angehoben werden. Nähere Details (ersichtlich auf der Rückseite dieses Schreibens) sollen die Mieter aus der Zinsvorschreibung 2009 entnehmen!
Die Betriebskosten wurden 2007 mit Euro 1.656.308,43 angegeben, die Flächenaufteilung (vermietbare Fläche) betrug 72.783,22 m2, das ergibt einen jährlichen m2 Preis von Euro 22,76 exklusive Mehrwertsteuer.
Wenn ich mir die Vorschreibungen für den HUGO BREITNER HOF anschaue, bzw. nachrechne – welcher Mieter macht dies schon, wird doch sein Mietobjekt durch die größte Hausverwaltung betreut, der man nicht unterstellt, dass durch diese unrichtige Abrechnungen verschickt werden – ist die tatsächliche jährliche Erhöhung 4,73 %.
Zu beachten: PRO Jahr – also von der zuletzt vorgelegten Abrechnung 2007 – auf 2008 – auf 2009. Dies ergibt eine absolute Erhöhung von 9,68 % in den Vorschreibungen 2009 gegenüber den verrechneten Kosten des Jahres 2007. Damit liegt die Erhöhung schon auf dieser Berechnungsbasis knapp unter den laut Mietrechtsgesetz erlaubten maximal 10 % an Erhöhung.
Nachdem mir Vorschreibungen für 2009 von mehreren städtischen Wohnhausanlagen aus verschiedenen Bezirken vorliegen, wo bei allen der Text „ …..jährliche Erhöhung von 4,62 %“ gleich ist, die tatsächlichen Erhöhungen jedoch immer andere Prozentsätze ergeben (in einer uns vorliegenden Berechnung für eine Anlage im 17. Bezirk ergibt sich schon ein Berechnungssatz zu 2007 von über 10%), möchte ich von Ihnen wissen, wer für diese Berechnungen verantwortlich ist. Weiters stellt sich für mich die Frage, ob jemand bei Wiener Wohnen solche Briefe/Berechnungen kontrolliert!
Durch die Neuvermessung der Anlage HUGO BREITNER HOF im Sommer 2008 (Plannummer 1709/05 vom 9.10.2008) hatte Wiener Wohnen bei der Erstellung der Vorschreibung für 2009 bereits davon Kenntnis, dass jahrelang die Grünflächenpflege falsch vorgeschrieben wurde (statt der 84.000 m2 sollten mindestens 12.364,29 m2 lt. Plan WENIGER verrechnet werden – das sind 14,72%). Die zuviel verrechneten Kosten betrugen daher 2007 Euro 14.804,57.
Die Summe der Betriebskosten des Jahres 2007 beinhaltet u.a. eine Rechnung aus einer anderen Anlage (Euro 427,20 – CD Zeile 245).
Reduziert man die Betriebskosten von 2007 um die genannten EUR 15.231,77, ergeben sich 1,641.076,66 und nur (aufgerundete) 22,55 EUR pro m2!
Nimmt man diese Kosten als Basis, so beträgt die Erhöhung 10,7 % und liegt somit schon auf dieser Berechnungsbasis klar über dem erlaubten Höchstsatz laut Mietrechtsgesetz.
Bei der Prüfung der Jahresabrechnung 2006 stellte der Mieterbeirat fest, dass für ein Quartal die Grundsteuer (Euro 10.099,42) nicht gebucht wurde. Mit Ihrem Mail vom 16.11.2007 Punkt 14 teilten Sie dem Mieterbeirat mit, dass „seitens der MA 48 für das 3.Quartal 2006 fälschlich eine Gutschrift an Entrümpelungskosten in Höhe von 36.333,81 Euro auf das Konto unserer Wohnhausanlage gebucht wurde. Da seitens der Buchhaltungsabteilung der Magistratsabteilung 48 sowohl die Verrechnungen der Müllgebühren als auch jene der Grundsteuern wahrgenommen werden, wurde auf Grund der gegenwärtig noch geltenden Buchungsautomatik die Gutschrift auf der prioritären Position „Grundsteuer“ verrechnet und somit die Tranche für das 3. Quartal abgedeckt. Der Restbetrag in Höhe von 26.234,38 Euro wurde in der Folge den Müllgebühren zugerechnet, wodurch sich für diesen Zeitraum lediglich eine Restforderung von 29.159,80 Euro zu Buche schlug. Da diese Gutschriftserstellung in Höhe von insgesamt 36.333,81 Euro – wie bereits erwähnt – auf Grund eines Verrechnungsfehlers der Magistratsabteilung 48 (ohne Zutun von Wiener Wohnen!!!) erfolgte, muss dieser Betrag wieder an diese Dienstelle rücküberwiesen und die Wohnhausanlage im Zuge der Jahresabrechnung 2007 mit diesem Betrag zusätzlich belastet werden.
Der Mieterbeirat des HUGO BREITNER HOFES ist der Ansicht, dass es den guten Sitten widerspricht, a-periodische Nachverrechnungen als Basis für Akontoerhöhungen für die Zukunft heranzuziehen. Statt ein Entschuldigungsschreiben für Fehler unserer Verwaltung in der Vergangenheit zu erhalten, bezahlen wir also noch höhere Akonti für die Zukunft!
Man muss auch bedenken, dass Wiener Wohnen – angeblich - die Grundfläche für Hanakgasse 1A seit Anfang 2008 aus unserer Anlage ausgegliedert hat. Sollte dies mit Recht geschehen sein – was wir nach wie vor anzweifeln und wofür uns keinerlei Unterlagen vorliegen – dann reduzieren sich die Betriebskosten daraus weiter, weshalb überhöhte Akonti – gerade in diesen Zeiten - eine Zumutung für die Mieter darstellen.
Wir wollen auch darauf hinweisen, dass unter der Position „Kosten Hausbetreuungs Ges.m.b.H“ in der Betriebskostenabrechnung 2007 ein Betrag von Euro 35.280,-- für die Grünflächenpflege für den Zeitraum Oktober bis Dezember verrechnet wurde – eine Betriebskostenposition (neben anderen auch), die wir aus verschiedenen Gründen bei der Schlichtungsstelle beeinspruchen werden – was die Betriebskostenbasis 2007 voraussichtlich weiter reduzieren wird. Bezieht man auch diese Positionen mit ein, dann liegt die zu hohe Akontierung bereits bei einem Prozentsatz von weit über 15 % !!
Der Mieterbeirat des Hugo Breitner Hofes fordert Sie daher auf, die Vorschreibungen an alle Mieter (in GANZ WIEN) zu überprüfen und - rückwirkend per 1.1.2009 - auf ein gesetzlich vorgegebenes und den tatsächlich zu erwartenden Größenordnungen zu reduzieren!
Mit freundlichen Grüßen
E. Schreiber