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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: walter3101@yahoo.de; ilse.mayer3@chello.at; gerhard_kuchta@hotmail.com; ludwig-rymski@hotmail.com; otto.cerny@chello.at
Subject: Sanierungsarbeiten/kosten für Leerwohnungen und Neubezug
Date: Mon, 18 Jul 2011 14:26:53 +0200



Sehr geehrte Damen und Herren,

 

von Mieterbeiräten aus anderen Wohnhausanlagen haben wir erfahren, dass dort Datenbereitstellungen möglich sind (und sogar als große Errungenschaft gelobt werden), die bei Anforderungen unsererseits bisher auf negative Reaktionen gestoßen sind.

 

Konkret geht es um:

 

  • die Vorab-Bekanntgabe der geplanten Arbeiten je zurückgenommener Wohnungn samt grober Kostenschätzung je einzelner Arbeit
  • die Bekanntgabe neuer Mieter bzw. das Bezugsdatum für einzelne neu vergebene Wohnungen (um eine Art "Willkommensservice" seitens des Mieterbeirats einzurichten)

 

 

Bitte um Ihre Rückäußerung, ab wann auch für unsere Wohnhausanlage solche Informationen an uns geliefert werden können. 

 

 

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

 

 

E. Schreiber

 

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WrW 14/15/16 Kanzlei [mailto:kanzlei-16@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Montag, 08. August 2011 08:40
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: AW: Sanierungsarbeiten/kosten für Leerwohnungen und Neubezug


Sehr geehrter Herr Schreiber!

Zu Ihren beiden nachstehenden Anfragen darf Folgendes mitgeteilt werden:

Vorabbekanntgabe bei Leerwohnungsinstandsetzungen

Gemäß §15 (7) des Mietermitbestimmungsstatutes erhält der Mieterbeirat bei Instandsetzungserfordernissen einer Leerwohnung auf Wunsch ein Protokoll über den Umfang der Instandsetzungsarbeiten und deren Finanzierung.

Weitere Unterlagenbereitstellungen sind laut Mietermitbestimmungsstatut nicht vorgesehen, zumal die durch Sie genannten Vorabkostenschätzungen für die Mietergemeinschaft nicht relevant wären, da – wie bereits mehrfach erwähnt – die Adaptierungen von Leerwohnungen durch Eigenmittel von Wiener Wohnen finanziert werden und damit keinerlei Auswirkungen auf die Mietzinsgestaltung der einzelnen Bestandsobjekte haben.


Bekanntgabe neuer Mieter – „Willkommensservice“

Seit Herbst 2010 läuft über die „wohnpartner“ das Projekt „Willkommen Nachbar“ an dem Wohnhausanlagen aus den Bezirken 14., 15. und 16. teilnehmen.

Das primäre Ziel des Projekts ist es, eine Brücke zwischen „AltmieterInnen“ und „NeumieterInnen“ zu schlagen und diese bei der Integration in das Wohnumfeld zu unterstützen. Hier stehen „AltmieterInnen“ als ExpertInnen, die mit den bestehenden Normen der Wohnhausanlage vertraut sind, Neuzuzügen als AnsprechpartnerInnen vor Ort zur Verfügung.

Das Projekt richtet sich an engagierte MieterInnen und nicht unbedingt nur an Mieterbeiräte. Ziel des Angebotes ist es, MieterInnen dabei zu unterstützen und zu begleiten, neuen MieterInnen die Integration in die Wohnhausanlage zu erleichtern.

Eine statistische Auswertung der Neuzuzüge des letzten halben Jahres, ergab für den Hugo-Breitner-Hof, verglichen mit Neuzuzügen anderer Wohnhausanlagen, einen eher geringen Prozentwert, relativ zur Anzahl der Wohneinheiten.

Der Erhalt von Informationen über Neuzuzüge ist allerdings an die regelmäßige Teilnahme an Terminen bei „wohnpartner“ im Zuges des Projektes „Willkommen Nachbar“ gebunden, um an spezifischen Themen zu arbeiten und um einen Erfahrungsaustausch der ProjektteilnehmerInnen zu ermöglichen.

Diesen Herbst soll das Projekt mit neuen Wohnhausanlagen weitergeführt werden. Die „wohnpartner“ sind gerade dabei, eine Auswahl aufgrund von bestehenden Interessen, Potentialen und der aktuellen MieterInnenfluktuation zu treffen.

Voraussichtlich wird es eine Informationsveranstaltung geben, zu der die interessierten MieterInnen und Mieterbeiräte noch eingeladen werden.

Sollte seitens Ihres geschätzen Mieterbeirats ein diesbezügliches Interesse bestehen, darf angeraten werden, direkt mit dem für den 14. Wiener Gemeindebezirk zuständigen Lokal der „wohnpartner“, 1140 Wien, Linzer Straße 128/17/R2 (Ecke Felbigergasse/Rottstraße) - Rufnummer 24503/14080 -Sprechstunden: Montag 8,00 bis 13,00 Uhr und Donnerstag 14,00 bis 20,00 Uhr, den Kontakt herzustellen.


Mit freundlichen Grüßen:

Ihre Hausverwaltung
Stadt Wien – Wiener Wohnen

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@wrw.wien.gv.at; dsk@dsk.gv.at
CC: josef.neumayer@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; josef.cser@wien.gv.at; mik@hausbetreuung-wien.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; ludwig-rymski@hotmail.com; walter3101@yahoo.de
Subject: Abwicklung bei Wiener Wohnen aus datenschutzrechtlicher Sicht
Date: Mon, 2 Jan 2012 17:05:56 +0100

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich beziehe mich auf die hier und auf der Folgeseite abgebildete Unterlage zum Service "Willkommen Nachbar!" von Wiener Wohnen bzw. der Wohnservice Wien GmbH., die anlässlich einer Wiener Wohnen-Schulungsveranstaltung am 1.12.2011 ausgeteilt wurde, sowie auf das Mail von Wiener Wohnen vom 8.8.2011.
 
Es bestehen unsererseits Zweifel daran, ob die hierin dargestellte Abwicklung den geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Genüge tut, und die erforderlichen Voraussetzungen für die Verwendung bzw. Weitergabe personenbezogener Daten - insbesondere an nach Gutdünken ausgewählte Dritte (Mieter, Mieterbeiräte) - in ausreichender Form geschaffen oder eingehalten worden sind (§ 11, Abs. 1, Zi. 3).
 
Insbeondere steht die nachfolgende Textpassage von Wiener Wohnen im besagten Mail in Frage: Der Erhalt von Informationen über Neuzuzüge ist allerdings an die regelmäßige Teilnahme an Terminen bei „wohnpartner“ im Zuges des Projektes „Willkommen Nachbar“ gebunden, um an spezifischen Themen zu arbeiten und um einen Erfahrungsaustausch der ProjektteilnehmerInnen zu ermöglichen. Die datenschutzrechtliche Relevanz dieser Bedingung ist fragwürdig.
 
 
Alternativ schlagen wir vor, den neuen Mieter bei Abschluss des Mietvertrages eine freiwillige, widerufliche Erklärung gemäß § 9, Ziffer 6 DSG unterzeichnen zu lassen, dass dieser der Weitergabe seiner Daten (Name des Hauptmieters, Adresse der vermieteten Wohnung, Gültigkeitsdatum des Mietvertrags) an die Wohnservice Wien GmbH. und den allenfalls für die Wohnhausanlage gewählten Mieterbeirat für die Zwecke eines Willkommens-Betreuungsservices zustimmt.
 
 
In diesem Sinn ersuchen wir sowohl Wiener Wohnen als auch die Datenschutzkommission, die hier angeführte IST-Abwicklung und den eingebrachten Vorschlag auf Tauglichkeit und rechtliche Korrektheit zu überprüfen.
 
 
Im Zuge dessen stellt sich die Frage, ob auch andere Tochterunternehmen (Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuungs GmbH, Wiener Wohnen Service Nummer etc.) oder involvierte Dritte in ihrer Abwicklung gegebenenfalls in ähnlichlicher Form betroffen sind.
 
 
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
 

Subject: AW: Abwicklung bei Wiener Wohnen aus datenschutzrechtlicher Sicht
Date: Tue, 3 Jan 2012 07:07:26 +0100
From: post@wrw.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

 

Sehr geehrter Herr Kuchta !

Danke für Ihre Mitteilung.

Wir haben diese umgehend zur Prüfung an die zuständige Abteilung von Wiener Wohnen weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

STADT WIEN - WIENER WOHNEN
Zentrale Kanzlei

 

Subject: Ihre Anfrage vom 2. Jänner 2012
Date: Fri, 13 Jan 2012 09:53:24 +0100
From: katarina.russ@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: patrik.schmid@wien.gv.at; josef.cser@wohnpartner-wien.at; mik@hausbetreuung-wien.at; silvia.celand@wien.gv.at

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Mieterbeirates „Hugo Breitner Hofes“,

z.Hd. des Schriftführer Herrn Gerhard Kuchta!

 

Zu Ihrer Email vom 2.1.2012 von 17:06 Uhr bzgl. der Anfrage des Mieterbeirates, ob es datenschutzrechtlich zulässig ist, dass die wohnpartner Daten der NeumieterInnen für das Projekt "Willkommen Nachbar" verwenden und auch an diejenigen AltmieterInnen weitergeben, welche die Begrüßung der NeumieterInnen übernehmen, halte ich nach Prüfung der Angelegenheit Folgendes fest:

Die Verwendung der angesprochenen Daten (Name des Hauptmieters, Adresse der vermieteten Wohnung, Gültigkeitsdatum des Mietvertrages) durch Wiener Wohnen und auch deren Übermittlung an Mitglieder des Mieterbeirates ist durch die Datenschutzmeldung V043 - Hausverwaltung "Wiener Wohnen" - gedeckt, in welcher auch die Rechtsgrundlagen für diese Datenverwendung genau aufgeschlüsselt sind. Es handelt sich also um eine bei der Datenschutzkommission gemeldete und registrierte Datenanwendung.

Der datenschutzrechtliche Auftraggeber kann mit der Datenverwendung auch einen Dienstleister beauftragen, wobei der Auftraggeber datenschutzrechtlich für die Anwendung verantwortlich bleibt.

Für den Bereich der Gemeinwesensarbeit im Wiener Gemeindebau wurde eine Dienstleisterin, nämlich die Wohnservice Wien GmbH., wohnpartner - Das Nachbarschaftsservice im Wiener Gemeindebau, herangezogen. Die Überlassung der angesprochenen Daten an die Dienstleisterin ist in einem Datenschutzvertrag mit dieser geregelt, welcher der Datenschutzkommission zur Kenntnis gebracht wurde. Diejenigen AltmieterInnen, die sich im Zusammenhang mit dem Projekt "Willkommen Nachbar" engagieren, werden für die Wohnservice Wien GmbH., wohnpartner - Das Nachbarschaftsservice im Wiener Gemeindebau tätig.

Jeder Mieter unterschreibt bei Abschluss des Mietvertrages, dass die von ihm bekannt gegebenen Daten EDV-unterstützt verarbeitet werden. Die Vermieterin hat dazu eine Registrierung einer Datenverarbeitung beim Datenschutzverarbeitungsregister unter der DVR 0000191-V043 Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ gemeldet. Die Überlassung von Daten ist wie schon oben angeführt durch konkrete Datenschutzverträge abgedeckt.

Die Vorgehensweise ist also datenschutzrechtlich gedeckt.

 

Freundliche Grüße

Dr. Sylvia Kessler

Sekretariat:
Russ Katarina
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Stabstelle Controlling u. Interne Revision

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: sylvia.kessler@wien.gv.at; dsk@dsk.gv.at
CC: patrik.schmid@wien.gv.at; josef.cser@wohnpartner-wien.at; mik@hausbetreuung-wien.at; silvia.celand@wien.gv.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; ludwig-rymski@hotmail.com; walter3101@yahoo.de; josef.neumayer@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at
Subject: RE: Ihre Anfrage vom 2. Jänner 2012
Date: Sun, 15 Jan 2012 11:13:01 +0100


Sehr geehrte Frau Doktor Kessler,
 
vielen Dank für Ihr Mail vom 13.1.2012 (auch hier beigefügt) bezüglich unserem Ersuchen an die Datenschutzkommission vom 2.1.2012. 
 
In diesem Mail betonten Sie unter anderem, dass die Übermittlung der Mieterdaten (Name des Hauptmieters, Adresse der vermieteten Wohnung, Gültigkeitsdatum des Mietvertrages) an Mitglieder des Mieterbeirates durch die Datenschutzmeldung V043 - Hausverwaltung "Wiener Wohnen" - gedeckt ist. Außerdem verwiesen Sie auf díe entsprechende Bestimmung im Mietvertrag.
 
Daraus ergibt sich, dass die von Wiener Wohnen am 8.8.2011 erfolgte Verknüpfung des Mieterbeirats-Bitte vom 18.7.2011 mit einer unabdingbaren Teilnahme am Wohnpartner-Projekt "Willkommen Nachbar" NICHTS mit unüberwindbaren datenschutzrechtlichen Hindernissen zu tun hat.
 
"AltmieterInnen" sind - ebenso wie Mieterbeiräte - ohne zusätzliche Vereinbarung arbeits- und daher datenschutzrechtlich NICHT, wie Sie schrieben, für die Wohnservice Wien GmbH., wohnpartner - Das Nachbarschaftsservice im Wiener Gemeindebau tätig. Eine zusätzliche datenschutzrechtliche Überbindung der Verpflichtungen wäre aus unserer Sicht erforderlich - was zu unserer gegenständlichen Anfrage bei der Datenschutzkommission geführt hat.  Anfrage und Prüfungsersuchen bleiben daher zumindest für die IST-Abwicklung aufrecht. Aufgrund der von Ihnen erwähnten Genehmigungen und Vereinbarungen dürften für die Soll-Vorgehensweise Erfordernisse wegfallen bzw. schon gegeben sein.
 
Zusätzlich sei erwähnt, dass die bei uns bestehende Abneigung gegen eine Teilnahme am Wohnpartner-Projekt vor allem auf eine geringe Zufriedenheit mit der Tätigkeit des für uns zuständigen Wohnpartner-Teams zurückzuführen war. Mittlerweile ist dort dem Vernehmen nach eine weitreichende Umbesetzung erfolgt. Die Verantwortlichen des neuen Teams werden voraussichtlich auch an unserer nächsten Mieterbeiratssitzung im Februar 2012 teilnehmen, weshalb wir von einer in Zukunft gedeihlichen Zusammenarbeit und einer Verbesserung zumindest in dieser Hinsicht ausgehen.
 
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
 


From: susanne.hubacek@dsk.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Datenschutzkommission - DSK-K213.119/0004-DSK/2012
Date: Mon, 2 Jul 2012 13:18:59 +0000

Beigefügt waren (ohne Begleittext) eine Erledigung der Datenschutzkommission samt Beilage
 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: dsk@dsk.gv.at
CC: post@wrw.wien.gv.at; josef.neumayer@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; josef.cser@wien.gv.at; lokal15@wohnpartner-wien.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; maria.vassilakou@gruene.at; politik@henriettefrank.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: DSK-K213.119/0004-DSK/2012 - rechtliches Gehör
Date: Thu, 5 Jul 2012 08:50:19 +0200

 

Sehr geehrte Frau Magistra Hajicek,

vielen Dank für Ihre Zuschrift (Mail vom 2.7.2012 samt Erledigung), mittels der mir innerhalb einer Frist von 14 Tagen Gelegenheit gegeben wurde, mich zu einer Stellungnahme der Direktion der Stadt WienWiener Wohnen vom 15.2.2012 samt Beilagen zu äußern.

 

Eingangs möchte ich mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass diese Möglichkeit zu einem nachweislich bei der Datenschutzkommission am 17.2.2012 eingelangten Schriftstück am 2.7.2012 geboten wird. 

Was ist in den rund viereinhalb Monaten dazwischen geschehen? Noch dazu ist eine 2 Wochen-Frist für eine Rückäußerung nun in der Haupturlaubszeit nicht gerade übermäßig lange bemessen.

Beilagen zur Stellungnahme von Wiener Wohnen sind in dem erhaltenen Mail nicht vorhanden - nur die Erledigung der DSK und die Stellungnahme selbst.

 

Daher können zu diesen als "Beilagen" erwähnten Schriftstücken auch keine Anbringen getätigt werden.

 

Zur Stellungnahme von Wiener Wohnen:
 
  • Weitere Unterlagen zum Ablauf und den datenschutzrechtlichen Meldungen, Verträgen etc. liegen nicht vor. Daher kann zu diesen nur aufgrund der Angaben von Wiener Wohnen Stellung genommen werden.
  • Die angesprochene Datenschutzmeldung DVR 0000191-V043 bezieht sich offenbar auf Übermittlungen an den Mieterbeirat und ist bezüglich Weitergabe somit nicht auf andere natürliche oder juristische Personen auszudehnen - weder auf das Unternehmen "Wohnservice Wien GmbH - wohnpartner" noch auf "Alt-Mieter", also Personen, die nicht dem Mieterbeirat angehören.
  • Ob die Überlassung der Mieter-Daten an die "Wohnservice Wien GmbH - wohnpartner" den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen Genüge tut, kann nur die Datenschutzkommission beurteilen, da ihr der diesbezügliche Vertrag dem Vernehmen nach vorliegt.
  • Unrichtig im juristischen Sinn ist jedenfalls - wie auch aus Gesprächen mit Mitarbeitern der "Wohnservice Wien GmbH - wohnpartner" und mit Personen, die an dem "Willkommen Nachbar"-Projekt teilnehmen, klar hervorgegangen ist - dass die involvierten Personen "für die Wohnservice Wien GmbH - wohnpartner tätig werden": Weder besteht ein arbeitsrechtliches Dienstverhältnis noch eine sonstige Vereinbarung, die eine datenschutzrechtliche Überbindung der gesetzlichen Verpflichtungen enthält. Es erfolgte laut Auskunft im Rahmen der Schulungen zum Projekt bisher auch keine datenschutzrechtliche Belehrung. Über diese Vorgehensweise wird daher jedweder Schutz personenbezogener Daten unterlaufen, da diese nach Gutdünken des Auftragnehmers aus dem besagten Dienstleistungsvertrag - und mit Wissen des Auftraggebers - an Dritte weitergegeben werden - und diese Personen wiederum, ohne eingezogene und dagegen wirkende rechtliche Schranken, diese Daten weitergeben dürften/könnten.
  • Mieterbeiräten aber, die NICHT an diesem Projekt teilnehmen, werden die Daten hingegen verwehrt (siehe das Mail von Wiener Wohnen vom 8.8.2011 - Zitat: ... Der Erhalt von Informationen über Neuzuzüge ist allerdings an die regelmäßige Teilnahme an Terminen bei „wohnpartner“ im Zuges des Projektes „Willkommen Nachbar“ gebunden, ...), obwohl für diese direkte Weitergabe sogar die o.a. Datenschutzmeldung existiert. Das ist in keiner Weise nachvollziehbar.
  • Die Unterschrift der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags bezieht sich laut Auskunft von Wiener Wohnen auf die EDV-unterstützte Verarbeitung, nicht auf die besagte Weitergabe an Dritte.

 
Aus diesen Gründen ist das bisherige Vorbringen vollinhaltlich aufrecht!

 

Der guten Ordnung halber sei auch darauf hingewiesen, dass die am 2.1.2012 geäußerten Bedenken gegenüber der IST-Situation auch mit einem konstruktiven Veränderungsvorschlag verbunden waren, zu dem sich bisher weder Wiener Wohnen noch die Datenschutzkommission geäußert hat.

 

Außerdem verweise ich auf das diesbezügliche Mail von mir an Wiener Wohnen vom 15.1.2012, das auch der Datenschutzkommission zugegangen ist. Da in diesem Mailverkehr genau die Themen angesprochen wurden, die auch Gegenstand der Stellungnahme von Wiener Wohnen vom 15.1.2012 sind, stellt sich die Frage: Was hat die Datenschutzkommission seither aufgrund dieses Mailverkehrs unternommen?

 

Im Hinblick auf das bisherige Vorgehen der Datenschutzkommission und die Pressemeldungen dieser Woche möchten wir davon ausgehen, dass die weitere Erledigung dieser Sache allen Vorhalten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs zu "offensichtlichen Loyalitäts- und Interessenskonflikten" aufgrund von ausgeübter Dienstaufsicht über die Mitarbeiter der Datenschutzkommission durch das Bundeskanzleramt widersprechen wird.

 

 

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

 

Hochachtungsvoll

 
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)

 

From: susanne.hubacek@dsk.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Datenschutzkommission - DSK-K213.119/0003-DSK/2013
Date: Mon, 18 Feb 2013 08:15:17 +0000

 

Beigefügt waren

 

Für ein Fortführungsbegehren sind bereits Recherchen im Laufen.

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: dsk@dsk.gv.at
CC: post@wrw.wien.gv.at; josef.neumayer@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; josef.cser@wien.gv.at; lokal15@wohnpartner-wien.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; david.ellensohn@gruene.at; wien@teamstronach.at; post@ma26.wien.gv.at; hans.zeger@e-monitoring.at; office@quintessenz.org; info@vibe.at; webmaster@argedaten.at; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de; josef.bucher@bzoe.at
Subject: GZ: DSK-K213.119/0003-DSK/2013 - Begründete Einwände
Date: Thu, 28 Feb 2013 08:57:12 +0100


 
Sehr geehrter Herr Doktor Schmidl,
 
zur am 18.2.2013 erhaltenen vorläufigen Enderledigung der Datenschutzkommission, die offenbar auf einer am 8.2.2013 erteilten Auskunft der Stadt Wien (Magistratsabteilung 26) an die Datenschutzkommission beruht, erhebe ich fristgerecht die nachfolgenden Einwände.
 
Das Magistrat der Stadt Wien/MA 26 beschrieb den Ablauf zum gegenständlichen Projekt so:
 
Zunächst findet ein Infoabend statt, wo für diese Aufgabe geeignete MieterInnen ausgewählt werden. In weiterer Folge finden mit den in Frage Kommenden umfassende Schulungen statt, in denen die InteressentInnen ausdrücklich auf die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes hingewiesen und geschult werden. Nach Absolvierung dieser Schulungen erhalten diese MitarbeiterInnen im Projekt „Willkommen Nachbar“ Diplome über die erfolgten Schulungen bzw. erhalten Ausweise, aus denen ihre Funktion als MitarbeiterInnen bei diesem Projekt und als MitarbeiterInnen der Wohnpartner ausdrücklich hervorgeht.
 
Diese Mitarbeiter erhalten an Daten der NeumieterInnen lediglich deren Namen und die Türnummer, da sie nur diese Daten zur Kontaktaufnahme benötigen. Nach Übergabe dieser Daten die MitarbeiterInnen sind diese verpflichtet, über den Umfang der Kontakte und die Ergebnisse laufend zu berichten, sodass auch eine nachträgliche und laufende Kontrolle gewährleistet ist.
 
Insgesamt handelt es sich also um geschulte und informierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnservice Wien GmbH, welche wie beschrieben in die Organisation der Wohnservice Wien GmbH eingebunden sind und im Rahmen des von der Datenschutzkommission zur Kenntnis genommenen Auftrages der Stadt Wien – Wiener Wohnen an die Wohnservice Wien GmbH tätig werden. Es erfolgt daher keine Übermittlung von Daten an Dritte.
 
 
Nach den angestellten Recherchen und erhaltenen Auskünften stellt sich die Situation und Vorgehensweise aber ganz anders dar: 

  • Es erfolgt keine Auswahl geeigneter Personen, sondern es wird einfach via Folder und Zusammenkünfte nach Leuten gesucht, die diese Aufgabe übernehmen wollen. Siehe auch die Infos hier (Alle MieterInnen können mitmachen ...)!
  • Die im Projekt tätigen Mieter(vertreter) haben laut den erhaltenen Auskünften keine Ahnung, dass sie als ehrenamtliche Mitarbeiter der Wohnservice Wien GmbH tätig werden. Diesbezüglich findet sich auch nichts auf den diversen Informationsseiten (siehe z.B. diese Projektinformation) oder im oben zitierten Folder.
  • Die Schulungsunterlagen enthalten laut erteilter Auskünfte keine datenschutzrechtliche Belehrungen. Bei manchen gab es dem Vernehmen nach gar keine eigentliche Schulung, sondern es wurde nur etwas (was?) unterschrieben. Bei anderen gab es eine Schulung - eben ohne als solche erkennbare Datenschutz-Aspekte, dafür wurde dort wiederum angeblich nichts unterschrieben.
  • Der "Ausweis, aus dem die Funktion als MitarbeiterInnen bei diesem Projekt und als MitarbeiterInnen der Wohnpartner ausdrücklich hervorgeht" entpuppt sich als ledigliches Namenskärtchen (wie bei herkömmlichen Seminaren oder Konferenzen irgendwelcher Anbieter - sind die Teilnehmer damit automatisch ehrenamtliche Mitarbeiter dieser Unternehmen geworden?).
  • Die Diplome sind dem Vernehmen nach gestaltet wie auch andere zu Wiener Wohnen/Wohnpartner-Schulungen. Auch aus denen geht daher ebenfalls kein eingegangenes oder vorhandenes Dienstverhältnis hervor.
  • Auch eine Verpflichtung zur laufenden Berichterstattung über die Begrüßungstätigkeiten und eine diesbezügliche Kontrolle ist aus den erhaltenen Auskünften nicht nachvollziehbar. Man findet diesbezüglich z.B. auch keine Aktivitäten im Wohnpartner-Veranstaltungskalender. Lediglich eine PR-wirksame Feier zum ersten Jahrestag des Projekts war ausfindig zu machen.
 
Aus den zuvor erläuterten Gründen sind für mich aber bislang keine de facto bestehenden Gründe nachvollziehbar, weshalb das Verfahren durch die Datenschutzkommission eingestellt werden würde, weil die für das Projekt tätigen Personen einer datenschutzrechtlichen Schulung unterzogen würden und Ausweise erhielten, die sie als Mitarbeiter/innen der GmbH ausweisen würden.
 
Ich begehre daher eine Fortführung des Verfahrens - insbesondere deshalb, weil die an den Tag gelegte Vorgehensweise ja eine denkbar einfache Umgehungsmöglichkeit der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz gegen eine unbefugte Weitergabe von personenbezogenen Daten darstellt:
 
Als beauftragtes Dienstleistungsunternehmen, das eigentlich einem strengen Datenschutz unterliegt, mache ich dann einfach jeden Interessenten an den Daten zu einem ehrenamtlichen Mitarbeiter und Beauftragten an irgendeinem Schein-Projekt und übermittle gleichzeitig mit den begehrten Daten ein Namenskärtchen, das ihn als Mitwirkendem an diesem Projekt ausweist.
 
Adieu, Datenschutz!
 
Um nicht bloß auf Hörensagen und Teilnehmerinformationen angewiesen zu sein, sondern ein besser verifiziertes Vorbringen erstatten zu können, habe ich am 21.2.2013 in einer Zusammenkunft mit unserem zuständigen Wohnpartner-Team diesbezüglich authentische Informationen angefordert (Inhalt der Datenschutzerklärung oder sonstigen Verpflichtungserklärung der Projektteilnehmer, der Schulungsunterlagen, Diplome oder Ausweise), bislang aber keinerlei Informationen seitens der Wohnpartner dazu erhalten. Deshalb muss ich mich auf die vorangegangene Darstellung aus meinen Recherchen und die so entstandenen Ergebnisse beschränken - und ersuche daher die Datenschutzkommission, sich selbst durch Erhebungen bei den beteiligten Unternehmungen, aber auch bei den im Rahmen des Projekts tätig gewordenen Personen ein objektives Bild über das Projektvorgehen und die daher seitens der Datenschutzkommission zu treffende Entscheidung zu machen.
 
Ungeachtet dessen ist zu hoffen, dass in dieser Sache nicht wieder ein halbes Jahr bis zum nächsten (Teil-)Ergebnis durch die Datenschutzkommission vergeht ...!
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

 

Subject: AW: Datenschutzkommission
Date: Thu, 14 Mar 2013 17:57:39 +0100
From: anna.rauscher@wohnpartner-wien.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: isabella.ullram@wohnpartner-wien.at

 

Sehr geehrter Herr Kuchta,

Ihr mir gegenüber geäußertes Anliegen, bestimmte Unterlagen des Projekts „Willkommen Nachbar“ (von Ihnen gewünscht waren Datenschutzvereinbarung, Vorlage von Ausweis und Schulungsurkunde) zu bekommen, habe ich nicht vergessen. Da ich im Krankenstand war, erfolgt meine Rückmeldung leider erst jetzt.

Nach Rücksprache mit meiner Teamleitung muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie bitte diese Anfrage an unseren Bereichsleiter Herrn Mag. Josef Cser richten.

Mit freundlichen Grüßen,

Mag.a Anna Rauscher

Fachliche Mitarbeiterin

wohnpartner-Team 14_15_16

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: dsk@dsk.gv.at
CC: post@wrw.wien.gv.at; josef.neumayer@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; josef.cser@wien.gv.at; lokal15@wohnpartner-wien.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; david.ellensohn@gruene.at; wien@teamstronach.at; post@ma26.wien.gv.at; hans.zeger@e-monitoring.at; office@quintessenz.org; info@vibe.at; webmaster@argedaten.at; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de; josef.bucher@bzoe.at
Subject: GZ: DSK-K213.119/0003-DSK/2013 - Ergänzung
Date: Thu, 7 Mar 2013 19:03:42 +0100


Sehr geehrter Herr Doktor Schmidl,

ergänzend zu meinem Mail vom 28.2.2013 zu obiger Sache möchte ich auf das heute erhaltene Buch "Willkommen Nachbar!" (Herausgeber: Wohnservice Wien Ges.m.b.H, Stand: Oktober 2012) hinweisen, das vollinhaltlich meine Einwände unterstreicht:
 
  • Im gesamten über 100-seitigen Werk kommt weder der Begriff "Datenschutz" vor, noch wird auch nur in irgendeiner Weise auf das angebliche ehrenamtliche Dienstverhältnis der Projektmitarbeiter bei der Wohnservice Wien GmbH eingegangen. Im Gegenteil: Es wird an mehreren Stellen zwischen den begrüßenden Mieter(beiräte)n und den diesen Prozess begleitenden Mitarbeitern der Wohnpartner unterschieden.
  • Auf Seite 26 und 29 sind die erwähnten Namenskärtchen zu sehen, die von den Projektbeteiligten getragen werden. Hier dürfte es aber auch andere Layouts geben - z.B. auf Seite 38 abgebildet.
  • Weder der angebliche Auswahlprozess für geeignete Personen noch die genannte Verpflichtung zur laufenden Berichterstattung über die Begrüßungstätigkeiten oder eine diesbezügliche Kontrolle findet sich in dem sonst recht aufwendig und ausführlich gestalteten Druckwerk wieder.


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

 

From: susanne.hubacek@dsk.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Datenschutzkommission - DSK-K213.119/0007-DSK/2013
Date: Mon, 11 Mar 2013 13:51:51 +0000

 

Anbei diese Erledigung der Datenschutzkommission (Einstellung des Verfahrens).

 

 

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