Von: Cser Josef [mailto:josef.cser@wien.gv.at]
Gesendet: Montag, 15. Dezember 2008 15:52
An: ernst.schreiber@gmx.at; Strassl Daniela
Cc: Mailadresse Bazant; Celand Silvia
Betreff: Vereinbarung
Sehr geehrter Herr Schreiber!
Aufgrund Ihres E-Mails an Ossi Bazant vom 12.12.08 ist für mich die Frage Ihres Vorschlages bzgl. des Sachverständigen klar.
Wiener Wohnen wird mit Hr. Dr. Burka (Kanzlei Heinke, Skribe und Partner, Goldschmiedgasse 5) Kontakt aufnehmen und abklären ob er als Sachverständiger auch für Wiener Wohnen in Frage kommt.
Verwundert bin ich über ihren indirekten Vorwurf "... noch nicht einmal den Entwurf einer Vereinbarung zu haben...".
Denn, den ersten Entwurf habe ich ihnen am 21.10.08 übermittelt. Am 23.10. 08 haben sie mir mitgeteilt, dass sie mit einem Punkt nicht zufrieden sind.
Am 18.11.08 habe ich ihnen folgendes mitgeteilt: "...nach nochmaliger Rücksprache kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Gegenvorschlag bzgl. der Einzelpositionen der bereits präkludierten BK-Abrechnungen angenommen wurde."
Somit hat Wiener Wohnen alles unternommen, damit eine Vereinbarung zustande kommen kann!
Sie haben jedoch danach, in Ihrem Schreiben vom 26.11.09, eine notwendige Bedingung ("conditio sine qua non") gestellt.
Ihre Bedingung lautet: " Vereinbarung zur Vermeidung von bestimmten Reibungspunkten, Kostenfaktoren oder möglichen zukünftigen Belastungspotentialen in der Zukunft".
Ich muss gestehen ich weiß nicht so recht was sie damit meinen bzw. wie so eine Vereinbarung aussehen soll.
Ich weiß aber, dass bereits im Frühjahr 08 ihre immer umfangreicheren Bedingungen dazu geführt, dass schlussendlich keine Vereinbarung zustande gekommen ist. Ich ersuche Sie daher dringend, mir mitzuteilen ob eine Vereinbarung mit den besprochen Eckpunkten abgefasst werden kann oder nicht. Zur Sicherheit führe ich die Eckpunkte nochmals an:
* beide Seiten begegnen sich mit Respekt und Offenheit
* Einigung auf einen Sachverständigen - Ihr Vorschlag Dr. Burka - wird von WrW geprüft
* Gemeinsame Erstellung eines Fragenkataloges - mit Sachverständigen
* Wiener Wohnen übernimmt die Kosten des Sachverständigen
* Das Überprüfungsergebnis wird gemeinsam präsentiert
* in der Überprüfungsphase gilt ein "mediales Stillhalteabkommen"
* der mietrechtlich verjährte Zeitraum von 2002 bis 2005 wird, Bezüglich der Betriebskosten überprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Aufteilung der Betriebskosten zwischen Dachgeschosswohnungen und Stammhaus (Nutzflächenschlüssel) .
* Werden beim mietrechtlich verjährtem Zeitraum Überschreitungsbeträge zu Gunsten der jeweiligen MieterInnen festgestellt, werden damit Gemeinschaftseinrichtungen finanziert bzw. verbessert - in Absprache mit den MieterInnen.
* Werden beim mietrechtlich nicht verjährtem Zeitraum Überschreitungsbeträge zu Gunsten der jeweiligen MieterInnen festgestellt, so werden diese an die MieterInnen, gemäß ihrem Betriebskostenanteil refundiert.
Da sie darauf bestehen, ihr Schlichtungsstellenverfahren auch in der Zeit der gemeinsamen Überprüfung nicht Ruhen zu lassen, habe ich diesen Passus herausgenommen.
Bezüglich der Hanakgasse 1A kann ich ihnen mitteilen, dass Wiener Wohnen Anfang des Jahres 2009 die MieterInnen in Form einer Mieterveranstaltung informieren wird.
Bitte um rasche Antwort damit ich die Vereinbarung, vielleicht noch vor den Feiertagen, aufsetzten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Cser