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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Donnerstag, 22. Mai 2025 10:07
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: Angedrohte Entfernung von Mieteranpflanzungen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
  
wir finden in einigen Stiegenhäusern den als Foto beigefügten Aushang von Ihnen vor, der sich gegen die Anpflanzung in den Grünflächen unserer Wohnhausanlage durch Mieter wendet und ein Verbot solcher Anpflanzungen in der Haus- und Gartenordnung anführt. Es werden die Mieter zur umgehenden Entfernung ihrer Anpflanzungen bis spätestens 17.6.2025 aufgefordert. Andernfalls würde die Entfernung dieser Anpflanzungen durch Wiener Wohnen beauftragt werden.
  
Dazu weisen wir darauf hin, dass ein solches Verbot in der Hausordnung nicht besteht (aktuelle Fassung anbei). Auch in der Gartenordnung (aktuelle Fassung anbei) - die eigentlich nur für Mietergärten gilt, die bei manchen Erdgeschoßwohnungen angeschlossen sind - findet sich kein solches Verbot. Ja ganz im Gegenteil: Wendet man die Bestimmungen der Gartenordnung hier analog auch auf die gemeinschaftlichen Grünanlagen an, dann wäre sogar die Anpflanzung von Bäumen bis zu einer Höhe von acht Metern gestattet! 
  
Auch in den Mietverträgen findet sich - abgesehen von deren unterschiedliche Gestaltung über die Besiedelungszeit für unsere Anlage hinweg - keine Bestimmung, wie sie hier laut Aushang angewendet werden soll.
  
Daher ist dieser Aushang von Ihnen unrichtig, obsolet und könnte eine Entfernung der Anpflanzungen allenfalls sogar als Besitzstörung geahndet werden.
  
Die Aushänge sind daher umgehend zu entfernen. Eine Beauftragung der Entfernung dieser Anpflanzungen ist nicht durchzuführen!
  
Ganz abgesehen davon brüstet sich die Bezirksvorstehung seit geraumer Zeit mit den diversen Anpflanzungen in öffentlichen Grünflächen, zuletzt erst gestern gleich vis a vis unserer Wohnhausanlage, wo die Menschen im Hugo Breitner Hof auch zu Gieß-Partnerschaften eingeladen werden. Diese Anpflanzungen kosten in dem Fall öffentliche Gelder. Im Fall der Anpflanzung durch Mieter kosten sie - auch für die Pflege - keinen Cent! Im Gegenteil, eigentlich verringert sich dadurch die Fläche, die als Rasen von Wiener Wohnen betreut werden muss. Die Pflanzen helfen Bienen, Schmetterlingen und anderen Insekten.
  
Daher ist diese Maßnahme in keiner Weise nachzuvollziehen. Aber insbesondere: Sie hat keine Grundlage, wie Sie eine solche behaupten!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)
  

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Montag, 18. August 2025 10:22
An: WrW Zentrale Post 
Cc: Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Bürgermeister; Mieterbeirat
Betreff: AW: AE - AW: Zu Ihrer Antwort bezüglich der angedrohten Entfernung von Mieteranpflanzungen zu SAP 300004581
 
Sehr geehrter Herr XXX,
 
wenn Sie lediglich auf die bisherige Korrespondenz in der Angelegenheit verweisen und nicht einmal auf nur irgendeinen - sehr wohl berechtigten - Einwand aus dem vorangegangenen Mail des Mieterbeirats eingehen, dann bedeutet das schlicht Realitätsverweigerung.
 
Das ist KEINE Basis für eine ordnungsgemäße und zumutbare Hausverwaltung!
 
Natürlich verweisen wir auch unsererseits auf das bisherige Vorbringen und die massiven Einwände zu Ihrer angekündigten Vorgehensweise.
 
Auch wenn Sie nun schreiben, Sie wären um eine - Zitat "wohlwollende Prüfung der Anliegen entsprechend der Richtlinien bemüht." (Zitat Ende) Bitte um Übermittlung dieser Richtlinien - sie sind weder dem Mieterbeirat noch den Mietern bekannt!
 
Außerdem erinnern wir daran, dass zumindest neu zuziehende Mieter nach ja irgendwann erfolgender Entfernung des aktuellen Aushangs wieder keinerlei Information über die von Ihnen in den Raum gestellte Vorgehensweise haben. Das nur zur ja dann logischen Fortsetzung von diesem gerade angerichteten Chaos!
 
Wenn Sie nun schreiben - Zitat: "Durch entsprechende Informationen durch Aushänge wurde versucht, betroffenen Mieter*innen zu sensibilisieren und dazu einzuladen, eine (nachträgliche) Genehmigung einzuholen.", dann müssen wir leider daran erinnern, dass die Aushänge aus dem Mai und August dieses Jahres doch einen etwas anderen Ton gegenüber den Mietern angeschlagen haben.
 
Außerdem ersuchen wir neuerlich dringend um die Übermittlung der angeforderten Dokumentation der Anpflanzungen für unsere gesamte Wohnhausanlage, getrennt nach Anpflanzungen durch Wiener Wohnen und erlaubte Mieteranpflanzungen. Ohne die können Sie ja die geplante Entfernung ungenehmigter Anpflanzungen gar nicht durchführen. Selbstverständlich wären genehmigte Mieteranpflanzungen (die ja von den Mietern betreut werden) laufend von jener Grünfläche abzuziehen, die in die Grünflächenbetreuung fällt, die über die Betriebskosten verrechnet wird. Auch hier ist eine laufende Änderungsmeldung an den Mieterbeirat erforderlich, der ja die statutarische Aufgabe hat, die verrechneten Betriebskosten zu überprüfen.
 
Und wir erinnern an die immer noch ausständige Übermittlung aus der Neuvermessung der Außenanlage anlässlich der Errichtung des Radweges.
 
Bei der Gelegenheit fragen wir auch nach, aus welchen Gründen die beiden Bäume im Innenhof Nikischgasse Ost so dringend gerodet werden mussten. Die Bäume begannen sich nach dem ja erst kurz vorher durchgeführten Rückschnitt sichtlich zu erholen. Außerdem fragt sich, wann welche Ersatzpflanzungen dort erfolgen werden, da die dort unmittelbar stehenden Bänke und der Tisch ohne die bisherige Beschattung nun ungeschützt der Sommerhitze ausgesetzt sind.
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)
 

Von: WrW Zentrale Post 
Gesendet: Dienstag, 2. September 2025 12:55
An: Gerhard Kuchta
Betreff: AW: MBR Kuchta, Antwort bezüglich der angedrohten Entfernung von Mieteranpflanzungen zu SAP 300004581
 
 
Sehr geehrter Herr Kuchta,
 
bezugnehmend auf Ihre schriftliche Eingabe vom 18.08.2025 darf nach interner Rücksprache folgendes mitgeteilt werden:
 
Die Stadt Wien ist Eigentümerin der gegenständlichen Wohnhausanlage.
Als Eigentümerin hat die Stadt Wien – Wiener Wohnen die Befugnis, über die Substanz und die Nutzung dieser Sache zu entscheiden und jeden anderen davon auszuschließen. Im Fall des Liegenschaftseigentums erstreckt sich dieses Recht auch auf den darüberliegenden Luftraum und den darunterliegenden Untergrund.
Daher obliegt es der Liegenschaftseigentümerin die Gestaltung der Grünflächen festzulegen. Die eigenmächtige Umgestaltung ist, auch ohne konkretes Verbot in der Garten- oder Hausordnung, nicht gestattet.
Die Mieter*innen haben die Möglichkeit bei der Stadt Wien – Wiener Wohnen anzufragen, ob eine Fläche individuell oder als Gemeinschaftsgarten genutzt werden kann. Nach entsprechender Prüfung und Bewilligung kann die Fläche in der bewilligten Form genutzt werden.
 
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Rodungen von Bäumen teilen wir mit, dass die Eigentümerin der Liegenschaft mit der Verwurzelung auch Eigentum an den Pflanzen erwirbt und ist daher berechtigt diese zu entfernen.
Es befinden sich die beiden genannten Bäume im Absterben.
Dies stellt einen Entfernungsgrund gemäß §4 Abs. 1 Ziffer 1 des Wiener Baumschutzgesetzes dar, weshalb ein Antrag bei der örtlich zuständigen Behörde eingebracht wurde.
Die Bäume wurden bei der Kontrolle als nicht verkehrssicher und nicht erhaltungswürdig befundet, daher wurde als Erstmaßnahme ein Rückschnitt durchgeführt um die Verkehrssicherheit bis zum Erhalt des Rodungsbescheides zu gewährleisten. Die Ersatzpflanzungen sind für Herbst/Frühjahr 25/26 vorgesehen.
 
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage hinsichtlich des Radweges und der Änderung der zu betreuenden Flächen ersuchen wir um Geduld, da wir bemüht sind detaillierte Informationen einzuholen.
Diese werden Ihnen selbstverständlich nachgereicht. 
 
Freundliche Grüße 

XXX
Hausverwaltung und Kundenbetreuung
Gebietsteil West 
Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta Gesendet: Dienstag, 2. September 2025 14:25
An: WrW Zentrale Post
Cc: Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal; Ernst Schreiber
Betreff: AW: MBR Kuchta, Antwort bezüglich der angedrohten Entfernung von Mieteranpflanzungen zu SAP 300004581
 

Sehr geehrter Herr XXX,
 
herzlichen Dank für Ihre heutige Rückäußerung - bei welcher allerdings bedauerlicher Weise einige Aspekte übersehen wurden:
 
Sie haben im vorangegangenen Mail Richtlinien erwähnt, nach welchen Wiener Wohnen gemeldete Mieteranpflanzungen wohlwollend auf Zulässigkeit überprüft werden würden. Wir haben die Übermittlung dieser Richtlinien angefordert. Leider wurde diese Zusendung von Ihnen verabsäumt. Wir ersuchen Sie nachdrücklich, dies aufgrund der nunmehr verstrichenen Zeit unverzüglich nachzuholen!
 
Außerdem haben wir die Übermittlung der angeforderten Dokumentation der Anpflanzungen für unsere gesamte Wohnhausanlage, getrennt nach Anpflanzungen durch Wiener Wohnen und erlaubte Mieteranpflanzungen angefordert. Auch diese wurde von Ihnen nicht durchgeführt. Wir ersuchen Sie daher auch hier nachdrücklich, dies aufgrund der nunmehr verstrichenen Zeit unverzüglich nachzuholen! Dies fordere ich als Mitglied des Mieterbeirats auch aufgrund des nunmehr ebenso für Stadt Wien - Wiener Wohnen geltenden Informationsfreiheitsgesetzes an, da der Mieterbeirat ja dazu angehalten ist, die anfallenden Betriebskosten zu überprüfen - und diese Dokumentation eine Notwendigkeit für diese Überprüfung darstellt. 
 
Sie schreiben, dass die Stadt Wien Eigentümerin der Wohnhausanlage wäre und als Eigentümerin die Befugnis hätte, über die Substanz und die Nutzung dieser Sache zu entscheiden und jeden anderen davon auszuschließen und es der Liegenschaftseigentümerin obläge, die Gestaltung der Grünflächen festzulegen. Was ja nie in Frage stand! Nur: Stadt Wien - Wiener Wohnen hat es in den Mietverträgen bzw. der Haus- oder (sowieso hier nicht anwendbaren) Gartenordnung verabsäumt, von diesem Ausschluss Gebrauch zu machen und entsprechende Klarheit für die Mieter und Bewohner zu schaffen. Was ja die derzeitige Situation belegt. Manche dieser "unerlaubten Anpflanzungen durch Mieter" können durchaus auch schon seit Jahrzehnten bestehen und inzwischen unersetzbarer Bestandteil unserer beispielhaft schönen Grünflächen geworden sein. Und es wurden seitens des Vermieters Bestimmungen in dieser Haus- bzw. Gartenordnung behauptet, die so gar nicht gegeben sind! Da Ihrerseits auch auf keine weiteren Einwände eingegangen wird, hätten auch zukünftige Mieter nach Entfernung der aktuellen Aushänge keine Kenntnis von Verbot bzw. den von Ihnen vorausgesetzten Erfordernissen. Was so ja nicht der Sinn einer ordnungsgemäßen Verwaltung städtischer Wohnhausanlagen sein kann.
 
Ebenso haben wir Sie darauf hingewiesen, dass weitere nun mit Aushängen bedachten Mieter im Ablauf davor gar nicht angeschrieben wurden und sich aus der Adressierung der August-Aushänge auch gar nicht betroffen fühlen. Was uns nun auch von Mietern so bestätigt wurde!
 
Das alles neuerlich Ihrerseits wortlos zu übergehen, erscheint neuerlich bedenklich.
 
Zu Ihrer Antwort bezüglich der Rodung der beiden Bäume im Innenhof Nikischgasse Ost müssen wir bedauerlicher Weise darauf hinweisen, dass der fotografisch dokumentierte Augenschein gegen den von Ihnen behaupteten Sachverhalt spricht, die beiden genannten Bäume wären im Absterben gewesen. Wenn Sie schreiben, bei der Kontrolle wären sie als nicht verkehrssicher und nicht erhaltungswürdig befunden worden: Bitte um die Übermittlung der entsprechenden Unterlagen dazu!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Sonntag, 7. September 2025 09:43
An: WrW Zentrale Post
Cc: Ernst Schreiber
Betreff: AW: MBR Kuchta, Antwort bezüglich der angedrohten Entfernung von Mieteranpflanzungen zu SAP 300004581
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
  
am letzten Tag Ihres "zweiten Anpflanzungs-Ultimatums" halte ich - nur der guten Ordnung halber - die uns bekannten Umstände zum heutigen Tag fest:
  
Am 18.8.2025 schrieben Sie - Zitat: Sollten (betroffene) Mieter*innen in dieser Angelegenheit an Sie herantreten können Sie diese jederzeit gerne an uns verweisen.
Wir sind um
 wohlwollende Prüfung der Anliegen entsprechend der Richtlinien bemüht.
  
Daraufhin hat sich eine Mieterin am 20.8.2025 telefonisch an Wiener Wohnen gewandt, um für den "anscheinend so schrecklichen Problemhof" Nikischgasse Ost eine gemeinsame Begehung zwischen den beteiligten Mietern und Wiener Wohnen in die Wege zu leiten und live vor Ort zu besprechen, was derzeit von wem betreut wird, was so bleiben kann und was verändert werden sollte. Ihr wurde ein Rückruf zugesagt - der dann nicht erfolgt ist. Am 2.9.2025 erfolgte aufgrund der ja gegebenen Dringlichkeit eine Urgenz, bei welcher ihr mitgeteilt wurde, zur Vorbereitung und Einschätzung würde man einen groben Plan benötigen, welche Grünanlagenteile da betroffen wären. Der wurde von ihr umgehend per Mail übermittelt - an die mitgeteilte Mailadresse hausverwaltung@wrw.wien.gv.at, mit Geschäftsfallnummer -  und weiterhin kein Rückruf oder irgendeine sonstige Kontaktaufnahme!
  
Außerdem muss der Mieterbeirat neuerlich darauf hinweisen, dass sich gemäß erhaltener Rückmeldungen Mieter in anderen Teilen unserer Wohnhausanlage durch die sie nicht betreffende Adressierung und dargelegte Vorgeschichte im August-Aushang gar nicht betroffen fühlen. Sie waren teils unsicher und verwirrt, da der Aushang für diese Mieter ja grob irreführend ist. Jedweder Rückschluss Ihrerseits auf gar nicht bestehende Erhaltungsabsichten der Anpflanzungen aus nicht einlangenden Anträgen ist daher unzulässig.
  
Insbesondere verweisen wir neuerlich auf die weiterhin gar nicht bestehenden Verpflichtungen gemäß der Hausordnung dazu. Aktuelles Zitat aus den Karteireitern auf Ihrer Homepage: Sie müssen Gänge, Grünanlagen, Höfe und Stiegen im Interesse aller MieterInnen sauber halten. Jede Verunreinigung, die über die normale Benützung hinausgeht, muss der/die VerursacherIn selbst beseitigen. Jede Beschädigung muss der/die VerursacherIn bezahlen. Die Benützung aller Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Es wurde nichts verunreinigt oder beschädigt - ganz im Gegenteil!
  
Eigentlich wären wir aus Ihrer Homepage zu dem Schluss gekommen, dass die Gartenordnung hier gar nicht anzuwenden ist. Zitat: Die Gartenordnung gilt für Mietergärten, die bei manchen unserer Erdgeschosswohnungen dabei sind, und von den MieterInnen benützt werden. Sollten Sie aber - wie ausgehängt - der Meinung sein, dass die Bestimmungen der Gartenordnung hier anzuwenden sind, dürfen wir aus Ihrer Homepage dazu zitieren: Wenn Sie im Garten Hecken und Sträucher pflanzen, müssen Sie bestehende Wege und Lampen freihalten. Die Hecken und Sträucher dürfen nicht über eine Höhe von zwei Metern ragen. Wenn Sie Ziersträucher pflanzen, beachten Sie, dass zum Nachbargarten mindestens ein halber Meter Abstand eingehalten werden muss. Sie müssen Ihre Gärten pflegen. ... Bäume und Sträucher, die höher als acht Meter werden, dürfen Sie nicht anpflanzen. Das Sicherheitsrisiko für NachbarInnen ist dafür einfach zu hoch. Bäume, die dieses Sicherheitsrisiko aufweisen, sind Nussbäume und stark wachsende Laub- und Nadelbäume. ... Für Sie gelten alle Bestimmungen des Wiener Baumschutzgesetzes in seiner aktuellen Fassung. Sie dürfen keine gesunden Äste von geschützten Bäumen schneiden und Sie müssen alle Maßnahmen zur Baumerhaltung einhalten. Alle Bäume, mit Ausnahme von Obstbäumen, die mehr als 40 Zentimeter Stammumfang haben, und alle aufgrund eines Bescheides gepflanzten Bäume sind geschützt.
  
Und nicht zuletzt haben wir angeboten, in Abstimmung mit Ihnen wenigstens für den Hugo Breitner Hof sinnvolle zukünftige Regeln für die Mieteranpflanzungen festzulegen, die in etwa den Bedürfnissen entsprechen, die Sie mehrfach in den Raum gestellt haben. Darauf sind Sie in der weiteren Korrespondenz mit keinem Wort eingegangen!
  
Von Mietern wurde uns außerdem mitgeteilt, dass beim gerade stattfindenden Mähgang in unserer Wohnhausanlage bei Sauergasse 10 bestehende Sträucher abgeschnitten wurden. Weder ist ein Grund dafür erkennbar noch ob es sich um Anpflanzungen von Wiener Wohnen oder Mieter-Anpflanzungen gehandelt hat, die bereits vor Ablauf der Frist entfernt worden sind.
  
Wir erinnern darüberhinaus an die zu übermittelnde Dokumentation der Anpflanzungen für unsere gesamte Wohnhausanlage, getrennt nach Anpflanzungen durch Wiener Wohnen und erlaubte Mieteranpflanzungen sowie die ausstehende Zusendung der angeforderten Richtlinie für die Anpflanzungen, die Sie erwähnt haben.
  
Weiters fehlen uns noch die Unterlagen zu den beiden Rodungen im Innenhof Nikischgasse Ost sowie die Gegebenheiten im Außenbereich aus der Neuvermessung. Wenn Sie zu letzterem schrieben - Zitat: Bezugnehmend auf Ihre Anfrage hinsichtlich des Radweges und der Änderung der zu betreuenden Flächen ersuchen wir um Geduld, da wir bemüht sind detaillierte Informationen einzuholen. Diese werden Ihnen selbstverständlich nachgereicht., dann fragen wir uns, auf Basis welcher Unterlagen und Informationen die Abtretung der Flächen unserer Wohnhausanlage und die Errichtung der neuen Verkehrsflächen erfolgt ist. Ganz abgesehen davon, dass der Mieterbeirat bei dieser wesentlichen Veränderung durch Sie gemäß § 13 Pkt. 2 des Mitbestimmungsstatuts hätte eingebunden werden müssen!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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