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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Donnerstag, 22. Mai 2025 10:07
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: Angedrohte Entfernung von Mieteranpflanzungen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
  
wir finden in einigen Stiegenhäusern den als Foto beigefügten Aushang von Ihnen vor, der sich gegen die Anpflanzung in den Grünflächen unserer Wohnhausanlage durch Mieter wendet und ein Verbot solcher Anpflanzungen in der Haus- und Gartenordnung anführt. Es werden die Mieter zur umgehenden Entfernung ihrer Anpflanzungen bis spätestens 17.6.2025 aufgefordert. Andernfalls würde die Entfernung dieser Anpflanzungen durch Wiener Wohnen beauftragt werden.
  
Dazu weisen wir darauf hin, dass ein solches Verbot in der Hausordnung nicht besteht (aktuelle Fassung anbei). Auch in der Gartenordnung (aktuelle Fassung anbei) - die eigentlich nur für Mietergärten gilt, die bei manchen Erdgeschoßwohnungen angeschlossen sind - findet sich kein solches Verbot. Ja ganz im Gegenteil: Wendet man die Bestimmungen der Gartenordnung hier analog auch auf die gemeinschaftlichen Grünanlagen an, dann wäre sogar die Anpflanzung von Bäumen bis zu einer Höhe von acht Metern gestattet! 
  
Auch in den Mietverträgen findet sich - abgesehen von deren unterschiedliche Gestaltung über die Besiedelungszeit für unsere Anlage hinweg - keine Bestimmung, wie sie hier laut Aushang angewendet werden soll.
  
Daher ist dieser Aushang von Ihnen unrichtig, obsolet und könnte eine Entfernung der Anpflanzungen allenfalls sogar als Besitzstörung geahndet werden.
  
Die Aushänge sind daher umgehend zu entfernen. Eine Beauftragung der Entfernung dieser Anpflanzungen ist nicht durchzuführen!
  
Ganz abgesehen davon brüstet sich die Bezirksvorstehung seit geraumer Zeit mit den diversen Anpflanzungen in öffentlichen Grünflächen, zuletzt erst gestern gleich vis a vis unserer Wohnhausanlage, wo die Menschen im Hugo Breitner Hof auch zu Gieß-Partnerschaften eingeladen werden. Diese Anpflanzungen kosten in dem Fall öffentliche Gelder. Im Fall der Anpflanzung durch Mieter kosten sie - auch für die Pflege - keinen Cent! Im Gegenteil, eigentlich verringert sich dadurch die Fläche, die als Rasen von Wiener Wohnen betreut werden muss. Die Pflanzen helfen Bienen, Schmetterlingen und anderen Insekten.
  
Daher ist diese Maßnahme in keiner Weise nachzuvollziehen. Aber insbesondere: Sie hat keine Grundlage, wie Sie eine solche behaupten!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)
  

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