Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 20. August 2025 15:24
An: Wiener Wohnen
Cc: Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal; Rechnungshof; Stadtrechnungshof Wien; diverse politische Parteien, diverse Medien, Mieterbeirat
Betreff: Zum Hauptmietzins bei Wiener Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den
Jahresabrechnungen für unsere Wohnhausanlage ergibt sich, dass in den 10 zuletzt abgerechneten Jahren
eine Mietzinsreserve nach § 20 Abs. 2 und § 18 Abs. 1 Mietrechtsgesetz von EUR 7.237.637,42 erzielt wurde. Ausgehend von einem Jahresabgang davor (2014) von EUR -1.412.894,06 auf zuletzt einem
Jahresüberschuss in den letzten vier Abrechnungsjahren von jeweils über einer Million Euro. Das sind
über 25 % der Gesamteinnahmen (jetzt gemessen für das aktuelle Abrechnungsjahr 2024).
Wohl ein Grund dafür, dass die früher gepflogene (wenn auch falsche)
Darstellung der Hauptmietzinsreserve auf den Jahresabrechnungen nun gänzlich
unterbleibt.
Und wie sich aus den
Bilanzen von Wiener Wohnen vermuten lässt ist das
höchstwahrscheinlich ein Effekt, der insgesamt für die Wiener Gemeindebauten gegeben ist.
Das gewaltige Bilanzdefizit von Wiener Wohnen hat anscheinend ganz andere Ursachen.
Das vom Wiener Gemeinderat beschlossene
Statut von Wiener Wohnen besagt in § 12 - Zitat:
Die Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ ist nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Unternehmenszweckes nach § 2 zu führen. Der Wirtschaftsplan hat grundsätzlich so erstellt zu werden, daß langfristig die Aufwände durch die Erträge gedeckt sind. Die Mieten oder sonstigen Entgelte sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so festzusetzen, daß diesen Zielsetzungen entsprochen wird.
Daher ist zumindest davon auszugehen, dass die Umstellung der Mietzinse bei Wiener Wohnen von Kategorie- auf Richtwertmietzinse überzogen war und NICHT dieser Bestimmung entsprochen hat. Wir fordern als Mieterbeirat daher - für unsere Wohnhausanlage, aber in dem Sinn auch für sämtliche Wiener Gemeindebauten - per dato eine Rücknahme der Umstellung, auch für bereits bestehende Verträge, bei denen ganz oder anteilig das Richtwertsystem samt Valorisierung zur Anwendung kommt. Es ist - wie es zuvor üblich war - der offenbar völlig ausreichende Kategoriemietzins in der jeweiligen gesetzlich gebotenen Höhe je Mietobjekt in Anrechnung zu bringen. Vor allem weil damit zu rechnen ist, dass weitere günstig vermietete Objekte aus dem Altbestand durch Tod oder Übersiedlung des Mieters in ein Pflegeheim (etc.) zurückgegeben werden und sich der oben beschriebene Trend weiter verstärkt. Es kann und darf nicht sein, dass gerade zu Lasten der sozial Schwachen enorme Deckungsbeiträge erwirtschaftet werden, die durch Nichtentsprechung der Gebote wirtschaftlicher Unternehmensführung in aufklärungswürdiger Weise abfließen.
So wie Sie in der Präambel des
Mitbestimmungsstatuts ausführen - Zitat:
Die Grenzen der Mitbestimmung sind auch dort, wo andere Gesetze oder Normen zu beachten sind. So muss etwa gewährleistet bleiben, dass der Gemeindewohnbau auch in Zukunft in erster Linie zur Schaffung von Wohnraum für finanziell Schwächere da ist.
Außerdem erinnern wir neuerlich daran, dass die
Mietzinseinnahmen tatsächlich so zu verwenden sind, wie es die Priorisierungen in den §§ 3 und 4 des Mietrechtsgesetzes vorgeben.
Darüber hinaus verweisen wir auf den § 14 Abs. 1 des zitierten Mitbestimmungsstatuts - Zitat:
Der Mieter*innenbeirat kann im Rahmen der vorhandenen Mittel (z.B. Mietzinsreserve) Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten vorschlagen.
Diese Mietzinsreserve ist ja nachweislich vorhanden, und der Mieterbeirat hat aus der Istsituation heraus auch zahlreiche Vorschläge diesbezüglich einzubringen. Teils im kleineren Umfang wie z.B.
dem Einbau von Wasserzählern für das verwendete Gießwasser von Grünflächen, damit dafür auch eine Befreiung von der Kanalgebühr in den Betriebskosten für diese nicht eingeleiteten Mengen Jahr für Jahr erfolgen kann,
der besseren Schalldämmung des Fußball- und Basketball-Käfigs bei Cossmanngasse 8
sowie der zumindest punktuellen Fassadenbegrünung und von Außenjalousien für einen besseren Hitzeschutz der Mietobjekte.
Teils aber auch für umfangreichere Verbesserungen wie z.B.
dem Einbau weiterer Aufzüge - dort wo technisch möglich und die überwiegende Mieterzahl es möchte, welche die Betriebskosten für die Lifte tragen müsste,
der Versorgung von Mietobjekten (insbesondere Dachgeschoßwohnungen) auch mit Fernkälte - sofern Mieter so eine Versorgung in einzelnen Mietobjekten wünschen und für die laufenden Kosten aufkommen,
der Errichtung von Photovoltaik auf den Dächern, sofern die Mieter in den laufenden Kosten daraus auch nachweislicher Nutzen erwächst.
Natürlich ist uns auch die nachfolgende Anforderung im selben Punkt des Mitbestimmungsstatut geläufig - Zitat:
Insbesondere soll er dabei die Interessen aller Bewohner*innengruppen einbringen. Daher sind wir gerne bereit, auch eine Hausversammlung zu diesem Thema zur Debatte und Abstimmung (auch allenfalls über weitere Vorschläge der Mieter) einzuberufen. Das hat zur allgemeinen Minimierung des Aufwands aber erst dann Sinn, wenn eine entsprechende Bereitschaft seitens Wiener Wohnen besteht, die Anregungen des Mieterbeirats auch tatsächlich aufzugreifen.
Daher ersuchen wir Sie um eine entsprechende Rückäußerung dazu.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta