Willkommen bei
Hugo Breitner Hof
Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
HIER finden Sie die Ablage für PDFs, Word, Excel, Power Point etc. (auf Skydrive).
Zumeist sind die Dateien auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.
Wenn Sie die jüngsten Beiträge sehen wollen, klicken Sie in der verlinkten Seite auf die Überschrift "Geändert am".
Sie können die Inhalte aber auch nach Name oder Größe sortieren.
HIER finden Sie die Ablage für Fotos und Scans (auf Flickr).
Die Bilder sind dort nach Themen gruppiert.
Zumeist sind sie auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: daniela.strassl@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; bernd.moidl@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; g.rech@wmbr.at
Subject:
Date: Sat, 25 Dec 2010 15:21:12 +0100
Sehr geehrte Damen und Herren,
als ich heute am frühen Nachmittag zufällig den Keller des Hauses Nikischgasse 8 betrat, fand ich ihn in DIESEM Zustand (und folgende Bilder).
Ich fragte daher unsere - immer überaus bemühte und fleißige - Hausbesorgerin, ob diese Schutzmaßnahmen von ihr vorgenommen worden seien und was bezüglich Schadensbehebung unternommen worden sei (das Wasser tropfte an vielen Stellen durchaus stark von der Decke, lief über die Verrohrung der Stromleitungen etc.).
Sie sagte mir, dass diese Schutzmaßnahmen NICHT von ihr seien, sondern dass sie den Schaden schon Mitte der Woche (Dienstag?) an Wiener Wohnen gemeldet hätte.
Die daraufhin beauftragte Firma hatte offenbar die in Frage kommenden Mieter über dem Wasserschaden (zumindest zum Teil) nicht angetroffen und ihnen Zettel in die Tür gesteckt und den Sicherungs-/Verteilerkasten mit Plastik abgedeckt bzw. Tücher aufgelegt und einen Eimer aufgestellt (der innerhalb einer dreiviertel Stunde allein an dieser Stelle fast zur Hälfte wieder gefüllt war).
Daraufhin kontaktierte ich die Mieterbeirats-Hotline (Band) und danach die reguläre Wiener Wohnen-Hotline, die eine solche Schadensmeldung auch in Evidenz hatte.
Der Gebrechensnotdienst wurde verständigt, der daraufhin Feuerwehr (inkl. Polizei) einschaltete, um die in Frage kommenden Wohnungen zu öffnen und weitere Schäden abzuwenden.
Keine Frage, dass Spontangebrechen immer auftreten können (wie z.B. ein übergelaufener Kanal in derselben Stiege am Karsamstag dieses Jahres) - aber in diesem konkreten Fall handelte es sich um kein Spontangebrechen mehr.
Ich gehe davon aus, dass sich in diesem Fall die beauftragte Installationsfirma nicht richtig verhalten hat und daher weit länger Wasser ausgetreten ist, als dies notwendig gewesen wäre.
Es erhebt sich anlässlich dieses Vorfalls jedoch die Frage, wie in solchen Fällen die Erledigungskontrolle durch Wiener Wohnen gestaltet ist und wie verlässlich diese funktioniert. Es kann nicht sein, dass ein Hausbewohner zufällig den Keller betritt - und erst dann die erforderlichen Maßnahmen anlaufen, obwohl das Problem bei Wiener Wohnen schon einige Tage bekannt ist. Polizei und Feuerwehr haben vorort bestätigt, dass man hier sehr wohl von Gefahr im Verzug ausgehen konnte.
Außerdem schlage ich vor:
Bitte um Stellungnahme!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Tags:
Subject: WG: 14., Nikischg. 8
Date: Wed, 29 Dec 2010 13:00:11 +0100
From: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: daniela.strassl@wien.gv.at
--------------------------------------------------------------------------------
Von: Kogelbauer Hannes
Gesendet: Mittwoch, 29. Dezember 2010 12:59
An: WW16 (wiener.wohnen16@magwien.gv.at)
Cc: Mayer Matthias
Betreff: WG: 14., Nikischg. 8
Wichtigkeit: Hoch
Liebe Sabine!
Ich ersuche um Weiterleitung über den offiziellen KD-User an: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC an: Daniela Strassl
bcc: an mich
Vielen Dank,
lg Hannes
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Zu Ihrem Mail vom 25.12.2010 und dem darin geschilderten Gebrechen kann Ihnen das Kundendienstzentrum 16 folgendes mitteilen:
Die Hausbesorgerin hat Wiener Wohnen am 21.12. ca. 12:30 Uhr gemeldet, dass es im Keller von der Decke tropft. Der beauftragte Kontrahent hat am selben Nachmittag das Gebrechen besichtigt und den abwesenden Mietern der darüberliegenden Wohnungen Benachrichtigungskarten hinterlassen. Der Mieter von Top 2 hat sich am 22.12.2010 gemeldet und einen Überprüfungstermin für 27.12.2010 (frühester Termin) vereinbart. Nachdem die Hausbesorgerin am 23.12.2010 die beauftragte Firma kontaktiert hatte und die betroffenen Mieter wiederum nicht erreichbar waren, wurde der Zählerkasten vom Kontrahenten abgedeckt. Die Kontrolle von Top 2 am 27.12.2010 ergab keinen Schaden auf Top 2 und einen trockenen Keller, die Abdeckung der Elektroinstallation wurde entfernt.
Die Bestellung und Vorgangsweise des Kontrahenten ist prinzipiell ordnungsgemäß abgelaufen, da die gewaltsame Öffnung einer Wohnung wirklich die letzte Möglichkeit bei einer Gebrechensbehebung sein sollte. Wassergebrechen sind häufig auch nicht eindeutig einer Wohnung zuzuordnen, was möglicherweise zur gewaltsamen Öffnung von nicht betroffenen Wohnungen führen kann. Der Nässeeintritt hat keine bewohnte Wohnung, sondern den Keller betroffen und die Elektroinstallation war am 23.12.2010 nach den vorliegenden Angaben nicht beeinträchtigt. Die Hausbesorgerin war von dem Gebrechen und den provisorischen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt und konnte so jederzeit bei einer Verschlechterung der Situation, wie auch jeder Mieter, den Notdienst von Wiener Wohnen rufen.
Das Gebrechen war noch nicht erledigt, daher konnte auch noch keine Endkontrolle durchgeführt werden. Die Entscheidung für eine provisorische Abdeckung der Elektroinstallation und gegen eine gewaltsame Wohnungsöffnung erfolgte am 23.12.2010 in Absprache mit dem zuständigen Techniker von Wiener Wohnen. Diese Entscheidung ist auf Grund der Hoffnung auf eine Lösung ohne gewaltsamer Wohnungsöffnung „zu den Feiertagen“ und der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Situation aus Sicht von Wiener Wohnen in Ordnung. Es wurde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend das gelindeste Mittel zur Behebung des Gebrechens gewählt.
Die Behebung von "Spontangebrechen" außerhalb der Dienstzeit bzw. der akuten Verschlechterung von bekannten Gebrechen ist mit dem Notdienst von Wiener Wohnen gänzlich abgedeckt.
Wie Ihnen bereits bekannt ist, wurde der Schaden durch ein defektes Gerät des Mieters von Top 3 verursacht. Der Mieter wird in weiterer Folge von Wiener Wohnen schriftlich aufgefordert, den Schaden und die Folgeschäden zu beheben.
Ihre Verbesserungsvorschläge werden selbstverständlich intern an die Verantwortlichen zur Prüfung und Entscheidung weitergeleitet.
Wiener wohnen hofft Ihnen die Hintergründe zu diesem Gebrechen näher erläutert zu haben und verbleibt
mit freundlichen Grüßen
Ihre Hausverwaltung
Stadt Wien
Wiener Wohnen
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
Herzliche Grüße
© 2024 Erstellt von Webmaster. Powered by