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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: daniela.strassl@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; bernd.moidl@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; g.rech@wmbr.at
Subject:
Date: Sat, 25 Dec 2010 15:21:12 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,

als ich heute am frühen Nachmittag zufällig den Keller des Hauses Nikischgasse 8 betrat, fand ich ihn in DIESEM Zustand (und folgende Bilder).

Ich fragte daher unsere - immer überaus bemühte und fleißige - Hausbesorgerin, ob diese Schutzmaßnahmen von ihr vorgenommen worden seien und was bezüglich Schadensbehebung unternommen worden sei (das Wasser tropfte an vielen Stellen durchaus stark von der Decke, lief über die Verrohrung der Stromleitungen etc.).

Sie sagte mir, dass diese Schutzmaßnahmen NICHT von ihr seien, sondern dass sie den Schaden schon Mitte der Woche (Dienstag?) an Wiener Wohnen gemeldet hätte.

Die daraufhin beauftragte Firma hatte offenbar die in Frage kommenden Mieter über dem Wasserschaden (zumindest zum Teil) nicht angetroffen und ihnen Zettel in die Tür gesteckt und den Sicherungs-/Verteilerkasten mit Plastik abgedeckt bzw. Tücher aufgelegt und einen Eimer aufgestellt (der innerhalb einer dreiviertel Stunde allein an dieser Stelle fast zur Hälfte wieder gefüllt war).

Daraufhin kontaktierte ich die Mieterbeirats-Hotline (Band) und danach die reguläre Wiener Wohnen-Hotline, die eine solche Schadensmeldung auch in Evidenz hatte.

Der Gebrechensnotdienst wurde verständigt, der daraufhin Feuerwehr (inkl. Polizei) einschaltete, um die in Frage kommenden Wohnungen zu öffnen und weitere Schäden abzuwenden.

Keine Frage, dass Spontangebrechen immer auftreten können (wie z.B. ein übergelaufener Kanal in derselben Stiege am Karsamstag dieses Jahres) - aber in diesem konkreten Fall handelte es sich um kein Spontangebrechen mehr.

Ich gehe davon aus, dass sich in diesem Fall die beauftragte Installationsfirma nicht richtig verhalten hat und daher weit länger Wasser ausgetreten ist, als dies notwendig gewesen wäre.

Es erhebt sich anlässlich dieses Vorfalls jedoch die Frage, wie in solchen Fällen die Erledigungskontrolle durch Wiener Wohnen gestaltet ist und wie verlässlich diese funktioniert. Es kann nicht sein, dass ein Hausbewohner zufällig den Keller betritt - und erst dann die erforderlichen Maßnahmen anlaufen, obwohl das Problem bei Wiener Wohnen schon einige Tage bekannt ist. Polizei und Feuerwehr haben vorort bestätigt, dass man hier sehr wohl von Gefahr im Verzug ausgehen konnte.

Außerdem schlage ich vor:

  • Wenn die reguläre Wiener Wohnen-Hotline besetzt ist (7 x 24 Stunden), dann sollte auch auf der Mieterbeirats-Hotline kein Band laufen (was dann anscheinend zu einer Doppel-Beauftragung durch Wiener Wohnen geführt hat).
  • Die Mieter von Wiener Wohnen sollten die Möglichkeit erhalten, zumindest auf freiwilliger Basis Kontaktdaten wie z.B. eine oder mehrere Telefonnummern bekannt zu geben, um bei solchen Notfällen in Abwesenheit der Mieter (etc.) Einsätze der Feuerwehr oder Polizei tunlichst vermeiden zu können bzw. beauftragten Firmen das Arbeiten zu erleichtern. Das müsste im Sinn ALLER Beteiligten sein (Einsatzkräfte, Mieter, Hausverwaltung) und würde insgesamt Kosten bzw. Aufwände sparen.


Bitte um Stellungnahme!

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
Subject: Gedächtnisprotokoll wg. Wasserschaden Nikischgasse 8
Date: Mon, 27 Dec 2010 15:09:21 +0100

Mich hat heute um 7.43 Uhr Wiener Wohnen wegen des Wasserschadens und Exekutiveinsatzes in Nikischgasse 8 am 25.12.2010 angerufen (Herr Vavra - wenn ich den Namen richtig verstanden und mir auch gemerkt habe) und gemeint, der Mieter auf Tür Nr. 3 müsste für den gesamten Schaden aufkommen. Ich solle ihm das ausrichten.

Ich habe geantwortet, dass ich diese Meinung von Wiener Wohnen als Mitglied des Mieterbeirats zur Kenntnis nehme, aber nicht weiter kommentiere. Der Mieterbeirat ist NICHT Ausführungsgehilfe der Hausverwaltung bzw. des Hauseigentümers. Daher muss Wiener Wohnen direkt mit dem betreffenden Mieter in Kontakt treten und allfällige Ansprüche geltend machen. Ob diese - gerade im konkreten Fall - einbringlich sind, bleibt dahingestellt.

Der Herr von Wiener Wohnen sagte daraufhin, wenn ich den Mieter zufällig treffen würde, könnte ich ihm das mit der Kostenersatzpflicht ja ausrichten.

Daraufhin habe ich ihn auf die Umstände dieses Gebrechens VOR dem 25.12. und die problematische Vorgehensweise angesprochen (was wäre gewesen, wenn das Wasser über die Rückwand in den Verteilerkasten gelaufen wäre). Antwort: Dann hätte der Mieter von Tür 3 auch die Reparaturen am Stromnetz bezahlen müssen. Dass dann das ganze Haus zu Weihnachten ggf. keine Stromversorgung gehabt hätte und vielleicht sogar Schlimmeres eingetreten wäre, dürfte den Herrn wenig beeindruckt haben.

Auf die Frage, warum man via Polizei- und Feuerwehreinsatz erst am 25.12. über meine Urgenz in die betreffende Wohnung eingedrungen wäre (selbes wäre schon Tage früher möglich gewesen - aber mit wahrscheinlich geringerem Schadensausmaß), hat mein Gesprächspartner geantwortet, nur ein Gebrechensnotdienst dürfe die Feuerwehr bzw. Polizei rufen, nicht die regulär beauftragte Installateursfirma.

Auf meinen Hinweis, dass ja jemand verletzt oder schwer erkrankt in der betreffenden Wohnung hätte liegen können, hat mein Gesprächspartner von Wiener Wohnen nur gemeint: Ja, das hätte man dann feststellen können.

Dann hat er das Telefonat beendet.

Herzliche Grüße

Gerhard Kuchta

Subject: WG: 14., Nikischg. 8
Date: Wed, 29 Dec 2010 13:00:11 +0100
From: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: daniela.strassl@wien.gv.at

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Von: Kogelbauer Hannes
Gesendet: Mittwoch, 29. Dezember 2010 12:59
An: WW16 (wiener.wohnen16@magwien.gv.at)
Cc: Mayer Matthias
Betreff: WG: 14., Nikischg. 8
Wichtigkeit: Hoch

Liebe Sabine!

Ich ersuche um Weiterleitung über den offiziellen KD-User an: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC an: Daniela Strassl
bcc: an mich

Vielen Dank,
lg Hannes


Sehr geehrter Herr Kuchta!

Zu Ihrem Mail vom 25.12.2010 und dem darin geschilderten Gebrechen kann Ihnen das Kundendienstzentrum 16 folgendes mitteilen:

Die Hausbesorgerin hat Wiener Wohnen am 21.12. ca. 12:30 Uhr gemeldet, dass es im Keller von der Decke tropft. Der beauftragte Kontrahent hat am selben Nachmittag das Gebrechen besichtigt und den abwesenden Mietern der darüberliegenden Wohnungen Benachrichtigungskarten hinterlassen. Der Mieter von Top 2 hat sich am 22.12.2010 gemeldet und einen Überprüfungstermin für 27.12.2010 (frühester Termin) vereinbart. Nachdem die Hausbesorgerin am 23.12.2010 die beauftragte Firma kontaktiert hatte und die betroffenen Mieter wiederum nicht erreichbar waren, wurde der Zählerkasten vom Kontrahenten abgedeckt. Die Kontrolle von Top 2 am 27.12.2010 ergab keinen Schaden auf Top 2 und einen trockenen Keller, die Abdeckung der Elektroinstallation wurde entfernt.

Die Bestellung und Vorgangsweise des Kontrahenten ist prinzipiell ordnungsgemäß abgelaufen, da die gewaltsame Öffnung einer Wohnung wirklich die letzte Möglichkeit bei einer Gebrechensbehebung sein sollte. Wassergebrechen sind häufig auch nicht eindeutig einer Wohnung zuzuordnen, was möglicherweise zur gewaltsamen Öffnung von nicht betroffenen Wohnungen führen kann. Der Nässeeintritt hat keine bewohnte Wohnung, sondern den Keller betroffen und die Elektroinstallation war am 23.12.2010 nach den vorliegenden Angaben nicht beeinträchtigt. Die Hausbesorgerin war von dem Gebrechen und den provisorischen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt und konnte so jederzeit bei einer Verschlechterung der Situation, wie auch jeder Mieter, den Notdienst von Wiener Wohnen rufen.

Das Gebrechen war noch nicht erledigt, daher konnte auch noch keine Endkontrolle durchgeführt werden. Die Entscheidung für eine provisorische Abdeckung der Elektroinstallation und gegen eine gewaltsame Wohnungsöffnung erfolgte am 23.12.2010 in Absprache mit dem zuständigen Techniker von Wiener Wohnen. Diese Entscheidung ist auf Grund der Hoffnung auf eine Lösung ohne gewaltsamer Wohnungsöffnung „zu den Feiertagen“ und der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Situation aus Sicht von Wiener Wohnen in Ordnung. Es wurde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend das gelindeste Mittel zur Behebung des Gebrechens gewählt.

Die Behebung von "Spontangebrechen" außerhalb der Dienstzeit bzw. der akuten Verschlechterung von bekannten Gebrechen ist mit dem Notdienst von Wiener Wohnen gänzlich abgedeckt.

Wie Ihnen bereits bekannt ist, wurde der Schaden durch ein defektes Gerät des Mieters von Top 3 verursacht. Der Mieter wird in weiterer Folge von Wiener Wohnen schriftlich aufgefordert, den Schaden und die Folgeschäden zu beheben.

Ihre Verbesserungsvorschläge werden selbstverständlich intern an die Verantwortlichen zur Prüfung und Entscheidung weitergeleitet.

Wiener wohnen hofft Ihnen die Hintergründe zu diesem Gebrechen näher erläutert zu haben und verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Ihre Hausverwaltung
Stadt Wien
Wiener Wohnen

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Zur Dokumentation: Anruf der WW-Hotline am 19.1.2011 (Hr. Barsegar)
Date: Mon, 31 Jan 2011 08:32:12 +0100

 
Wg.: Behebung der Störung vom 25.12.2010.
 
Die Hotline macht nach jeder gemeldeten Störung derzeit eine tel. Rückfrage, ob
  • Störung behoben? Antwort: Laut Situation im Keller: Ja
  • Zeitraum angemessen? Antwort: An dem Tag: Ja. Insgesamt aber in keiner Weise - wenn man die Erstmeldung ab 21.12. betrachtet.
  • Zufrieden mit Info über Behebung? Antwort: Insgesamt bezüglich der Meldungen an den MBR bei Spontangebrechen nicht zufrieden (erhalten Null Information).
  • Sonstige Kommentare? Über Mail an WW wegen der Probleme - keine Besetzung der Mieterbeirats-Hotline (Band), obwohl die 05-75-75-75 funktionierte - und Vorschläge informiert (z.B. Hinterlegung von Telefonnummern zumindest auf freiwilliger Basis).

Herzliche Grüße

  
Gerhard Kuchta

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