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Hugo Breitner Hof
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Gerhard Kuchta
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Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 24. Juli 2023 08:40
An: '*EXTERN* Gerhard Kuchta' <gerhard.kuchta@outlook.com>
Betreff: AW: Beschwerde und Beeinspruchung der Mietzinsvorschreibung per 1.8.2023 16755371
Sehr geehrte Absenderin,
sehr geehrter Absender,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Gerhard Kuchta
Von: WrW West Kanzlei
Gesendet: Montag, 18. September 2023 07:11
An: '*EXTERN* Gerhard Kuchta'
Betreff: AW: Beschwerde und Beeinspruchung der Mietzinsvorschreibung per 1.8.2023 16791779
Sehr geehrte Absenderin,
sehr geehrter Absender,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Von: WrW West Kanzlei
Gesendet: Freitag, 13. Oktober 2023 07:16
An: gerhard.kuchta@outlook.com
Betreff: WG: Beschwerde und Beeinspruchung der Mietzinsvorschreibung per 1.8.2023 16791779
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Bezug nehmend auf Ihr Mail vom 17.9.2023 erlauben wir uns mitzuteilen, dass seitens Wiener Wohnen die Verständigung über die Valorisierung rechtzeitig versendet wurde, lediglich die Begründung – nicht aber die Beträge – wurde verbessert. Diese Verbesserung der Begründung ändert nichts daran, dass der Mietzins ab August 2023 angepasst werden konnte.
Wir hoffen, zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Gerhard Kuchta
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