Willkommen bei
Hugo Breitner Hof
Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
HIER finden Sie die Ablage für PDFs, Word, Excel, Power Point etc. (auf Skydrive).
Zumeist sind die Dateien auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.
Wenn Sie die jüngsten Beiträge sehen wollen, klicken Sie in der verlinkten Seite auf die Überschrift "Geändert am".
Sie können die Inhalte aber auch nach Name oder Größe sortieren.
HIER finden Sie die Ablage für Fotos und Scans (auf Flickr).
Die Bilder sind dort nach Themen gruppiert.
Zumeist sind sie auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Donnerstag, 20. März 2025 17:38
An: diverse Medien
Cc: Wiener Bürgermeister, Stadträtin Gaal, Wiener Wohnen, Rechnungshof, Wiener Stadtrechnungshof, diverse politische Parteien, Arbeiterkammer, Mietervereinigung
Betreff: Offener Brief zu den veröffentlichten Mietkosten (insbesondere in Bezug zum Wiener Gemeindebau)
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermittle ich Ihnen einen Offenen Brief des Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof zum im Betreff angeführten Thema - mit der Bitte, diesen in Ihren Themen inhaltlich entsprechend zu berücksichtigen!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Tags:
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Dienstag, 25. März 2025 09:42
An: 'gerhard.kuchta@outlook.com' <gerhard.kuchta@outlook.com>
Betreff: Ihre E-Mail vom 20.03.2025, SAP 300001773
Sehr geehrter Herr Kuchta,
zu Ihrer E-Mail vom 20.03.2025, die Sie an diverse Adressaten sowie an die Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeisters Dr. Michael Ludwig, das Büro der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen sowie an Wiener Wohnen übermittelt haben, möchten wir als Hausverwaltung Folgendes mitteilen:
Wiener Wohnen hebt generell nur den jeweils geltenden Richtwertzins ein, obwohl das Mietrechtsgesetz bei einem Großteil der von uns verwalteten Wohnungen eine höhere Miete vorsehen würde.
Zu den Vorwürfen hinsichtlich der Betriebskosten und der Flächenänderungen verweisen wir auf die laufenden Verfahren.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter unserer Service-Nummer 05 75 75 75 oder per E-Mail an kanzlei-west@wrw.wien.gv.at zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Dezernatsleiterinstv./Referatsleiterin
Dezernat Mietrechtssupport
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Freitag, 28. März 2025 09:29
An: diverse Medien
Cc: Wiener Bürgermeister, Stadträtin Gaal, Wiener Wohnen, Rechnungshof, Wiener Stadtrechnungshof, diverse politische Parteien, Arbeiterkammer, Mietervereinigung
Betreff: Offener Brief zu einer Wiener Wohnen-Antwort bezüglich Mieten im Wiener Gemeindebau
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermittle ich Ihnen einen weiteren Offenen Brief des Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof zum im Betreff angeführten Thema - mit der Bitte, diesen in Ihren Themen inhaltlich entsprechend zu berücksichtigen!
Denn das, was hier an Informationen bei uns einlangt kann man nicht unkommentiert stehen lassen.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 30. April 2025 17:41
An: Wiener Wohnen
Cc: Wiener Bürgermeister, Stadträtin Gaal, diverse politische Parteien, diverse Medien
Betreff: Offener Brief zur nunmehrigen Zusandung der Betriebskostenerhöhung im Wiener Gemeindebau
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermittle ich Ihnen einen weiteren Offenen Brief des Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof zum im Betreff angeführten Thema - mit dem Ersuchen an Wiener Wohnen, die anstehenden Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten, wohl aber auch einer maßgeblichen Relevanz für die Wienwahl2025 und eine möglicherweise allfällige Überprüfung auf Amtsmissbrauch - sowie der Bitte an die Medien, diese Fakten in Ihren Themen inhaltlich entsprechend zu berücksichtigen!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Von: WrW Zentrale Post
Gesendet: Mittwoch, 14. Mai 2025 12:32
An: Gerhard Kuchta
Betreff: Ihre E-Mail vom 30.04.2025, SAP 300002666
Sehr geehrter Herr Kuchta,
zu Ihrer E-Mail vom 30.04.2025, die auch an die Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeisters Dr. Michael Ludwig, an das Büro der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen sowie an weitere Adressanten gerichtet wurde, möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Wir erlauben uns mitzuteilen, dass die von Wiener Wohnen benützte Druckerstraße von der Magistratsabteilung 01 im Schichtbetrieb, somit auch an Wochenenden und Feiertagen, arbeitet.
Zu dem für Sie verspäteten Einlangen der Vorschreibung für Mai 2025 kann versichert werden, dass keine Absicht bestand, diese Information vor der Wien-Wahl 2025 zurückzuhalten. Sämtliche Mieter*innen hatten die Möglichkeit, durch Nutzung ihres online-Portals bereits vor der Wahl die neuen Betriebskostenakonto-Vorschreibungen in Erfahrung zu bringen. Auch wurden konkrete Anfragen dazu umgehend beantwortet. Es gab keinerlei Weisungen oder Einflussnahmen durch politische Entscheidungsträger oder Parteien.
An Fristen für die Bekanntgabe der Höhe der Betriebskostenakonto-Vorschreibungen ist Wiener Wohnen nicht gebunden. Es ist ausreichend, den Mieter*innen vor dem Zinstermin mitzuteilen, wie hoch ihre Vorschreibung sein wird, und es liegt in der Verantwortung der Mieter*innen dafür zu sorgen, dass ihr Konto eine entsprechende Deckung aufweist. Selbstverständlich können sich Mieter*innen bei uns melden, wenn sie zum Zinstermin nicht über die erforderlichen Mittel zur Bezahlung der neuen Akonto-Vorschreibungen verfügen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Lt. § 21 Abs. 3 MRG gilt Folgendes: „Der Vermieter darf zur Deckung der im Lauf eines Kalenderjahres fällig werdenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben zu jedem Zinstermin einen gleichbleibenden Teilbetrag zur Anrechnung bringen (Jahrespauschalverrechnung), der vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahres zu errechnen ist und im Fall einer zwischenzeitlichen Erhöhung von Betriebskosten oder den öffentlichen Abgaben um höchstens 10 vH überschritten werden darf. Der Vermieter hat die im Lauf des Kalenderjahres fällig gewordenen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben spätestens zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen“
Es ist nicht zulässig, andere Berechnungsmethoden anzuwenden. Es muss daher stets auf das Vorliegen der - überprüften und gegebenenfalls korrigierten - Hausabrechnung des Vorjahres gewartet werden. Dies ist erfahrungsgemäß zirka Mitte Februar der Fall. Erst danach können die Akonto-Vorschreibungen für die Betriebskosten festgesetzt und eine Entscheidung über eine allfällige Erhöhung getroffen werden. Aufgrund der Anzahl der Mietverhältnisse sind für die Anstellung der Berechnungen und den Versand der Informationsschreiben gewisse Vorlaufzeiten nötig, sodass die Neufestsetzung der Akontozahlungen immer im 2. Quartal erfolgt. An dieser Vorgangsweise hat sich auch heuer nichts geändert und konnten die Mieter*innen daher auch damit rechnen.
Wir hoffen, zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Donnerstag, 15. Mai 2025 10:37
An: Wiener Wohnen
Cc: Wiener Bürgermeister, Stadträtin Gaal, diverse politische Parteien, diverse Medien
Betreff: Offener Brief zur Betriebskosten-Abwicklung bei Wiener Wohnen
anbei übermittle ich Ihnen einen weiteren Offenen Brief des Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof zum im Betreff angeführten Thema, bezugnehmend auf ein Antwortmail von Wiener Wohnen und einen erschienenen Medienbericht zum Thema.
Gerhard Kuchta
© 2025 Erstellt von Webmaster.
Powered by