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Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 30. März 2022 17:20
An: Stadträtin Kathrin Gaal
Cc: Wiener Bürgermeister; Pamela Rendi-Wagner; Ruth Becher; Christian Deutsch; Mietervereinigung; Arbeiterkammer ; SPÖ (Parlamentsklub); SPÖ Wien; NEOS Parlamentsklub; Christoph Wiederkehr; ÖVP Wien; Grüne (Dialogbüro Wien); FPÖ Wien; Die Presse (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute (UBahn-Zeitung); Der Standard (Chefredaktion); APA; ORF ZiB 2; Servus TV; ATV; Puls 4; Wiener Wohnen; Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: Aussetzung der Richtwert-Mieterhöhung bei Wiener Wohnen
Sehr geehrte Frau Stadträtin,
mit einiger Frustration - aber nicht wirklich besonderer Verwunderung - haben wir soeben vernommen, dass trotz der immensen Teuerungswelle (Energie, Treibstoff, Fernwärme, Lebensmittel, ...) und daher folglich auch Inflation die Erhöhung der Richtwertmieten auf Bundesebene für 2022 NICHT ausgesetzt wird.
Da die SPÖ - insbesondere die SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner, die SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher, der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch, aber auch die Arbeiterkammer und Mietervereinigung - im Vorfeld diese Erhöhung kategorisch abgelehnt haben gehen wir davon aus, dass die Wiener Stadtregierung im eigenen Verantwortungsbereich - also konkret im sozialen Wohnbau der Stadt Wien (Wiener Wohnen) - diese Erhöhung der Mieten nicht ebenfalls vollzieht.
Schließlich steht es dem Vermieter frei, eine solche Erhöhung - auch bei einer Erhöhung der gesetzlich erlaubten maximalen Höhe - auszusetzen oder nicht vom Mieter einzufordern.
Daher unsere Fragen:
1. Ist die Annahme richtig, dass bei Wiener Wohnen diese Erhöhung nicht ebenfalls erfolgt?
2. Wann werden die Mieter über den Erlass dieser Erhöhung informiert werden?
Bitte um rasche Antwort, aber vor allem rasche Aussendung an die höchst beunruhigten Mieter!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Tags:
Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement
Gesendet: Donnerstag, 31. März 2022 11:27
An: Gerhard Kuchta
Betreff: WG: Aussetzung der Richtwert-Mieterhöhung bei Wiener Wohnen, SAP 16129469
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Ihre Nachricht ist im Beschwerdemanagement von Wiener Wohnen eingelangt.
Wir werden eine Überprüfung ihres Anliegens veranlassen und sind bemüht, Ihnen so rasch wie möglich zu antworten.
Bis dahin ersuchen wir um Geduld.
.....
Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Gesendet: Sonntag, 3. April 2022 19:08
An: Ruth Becher
Cc: Wiener Bürgermeister; Pamela Rendi-Wagner; Stadträtin Kathrin Gaal; Christian Deutsch; Mietervereinigung; Arbeiterkammer ; SPÖ (Parlamentsklub); SPÖ Wien; NEOS Parlamentsklub; Christoph Wiederkehr; ÖVP Wien; Grüne (Dialogbüro Wien); FPÖ Wien; Die Presse (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute (UBahn-Zeitung); Der Standard (Chefredaktion); APA; ORF ZiB 2; Servus TV; ATV; Puls 4; Wiener Wohnen; Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: wg. Richtwert-Überprüfung - auch bei Wiener Wohnen
Sehr geehrte Frau Magistra Becher,
zurückkommend auf unser im Anhang angeführtes Mail und den heutigen ORF-Bericht zur Überprüfung von Richtwert-Mieten erlauben wir uns die Frage, in welcher Hinsicht hier bei Richtwert-Mieten von Stadt Wien - Wiener Wohnen verfahren wird. Denn unseres Wissens nach - und auch entsprechend der Information zur Mietzinshöhe auf der Wiener Wohnen-Homepage - verrechnet Wiener Wohnen zwar (in den meisten Fällen) zu den verlangten 100% Richtwert bei den Neubezügen keinen Lagezuschlag, bringt aber umgekehrt - dort, wo sie gebühren würden - auch KEINE ABSCHLÄGE von den Richtwertmieten in Anrechnung.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Von: XXX@parlament.gv.at
Gesendet: Sonntag, 3. April 2022 20:44
An: Gerhard Kuchta
Cc: Becher Ruth
Betreff: Re: wg. Richtwert-Überprüfung - auch bei Wiener Wohnen
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Danke für Ihr Zuschrift. Als Mitarbeiter der Abg. Becher ersuche ich um Verständnis,
dass wir auf die Mietzinspildung in einzelnen Bundesländern/Betrieben nicht eingehen können,
da hier die Zuständigkeit fehlt.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX
Von: XXX im Auftrag von GGr. Wohnen Post
Gesendet: Montag, 11. April 2022 09:28
An: Gerhard Kuchta
Betreff: Antwortschreiben zu 865134-2022; MDP 865618-2022
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Wien, Dr. Michael Ludwig und Frau Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál betreffend Ihrem Wunsch nach einseitigem Aussetzen der aktuell von der Bundesregierung festgelegten Richtwertanpassung durch Wiener Wohnen möchte ich Sie informieren, dass Wiener Wohnen nicht als einzige Hausverwaltung österreichweit einen wirtschaftlichen Nachteil gegenüber anderen Hausverwaltungen auf sich nehmen kann, zumal sich Wiener Wohnen nur durch seine Mieteinnahmen finanziert und keinerlei sonstige Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhält. Grundsätzlich gilt für die ressortzuständige Frau Vizebürgermeisterin nach wie vor, dass die Richtwertanpassung der Frau Justizministerin in einem "Teuerungsjahr" wie 2022 vollkommen unangemessen ist und mit gleicher Auswirkung auf alle Hausverwaltungen und Mieter*innen bundesweit, gänzlich hätte entfallen müssen! Nichtsdestotrotz muss Wiener Wohnen aber über dieselben Bedingungen wie alle anderen Hausverwaltungen verfügen können, den finanziellen Erschwernissen einer deutlich erhöhten Inflation zu begegnen.
Das Richtwertgesetz und die darauf basierenden Verordnungen liegen wie Sie wissen im Kompetenzbereich des Bundes. Die damit verbundenen rechtlichen Lenkungsmöglichkeiten sind durch diesen wahrzunehmen. Nachdem der Bund nicht von seiner allgemeinen Möglichkeit der Aussetzung der Anpassung der Richtwertmieten Gebrauch macht, wird die Stadt Wien als Vermieterin die entsprechenden Anpassungen vornehmen. Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, erfolgte am 31.03.2022 die Kundmachung der ab 01.04.2022 geltenden valorisierten Richtwertmietzinse und Kategorie Mietzinse.
Der neue Richtwertmietzins für das Bundesland Wien beträgt demgemäß 6,15 Euro.
Die Kategoriemietzinse ändern sich wie folgt:
Kat. A von 3,60 Euro auf 3,80 Euro
Kat. B von 2,70 Euro auf 2,85 Euro
Kat. C von 1,80 Euro auf 1,90 Euro und
Kat. D von 0,90 Euro auf 0,95 Euro
Näheres ist aus den Bundesgesetzblättern, BGBL II 137/2022 und BGBL II 138/2022 zu entnehmen. Wiener Wohnen wird diese Anpassungen für bestehende Mietverträge mit 1.6.2022 anwenden. Abschließend wird auf das Mietrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz, BGBl. I. Nr. 59/2021 verwiesen, wonach die Valorisierung somit per 1. April 2022 und voraussichtlich wieder per 1. April 2023, danach wie gewohnt alle 2 Jahre erfolgen wird.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Büro der Vizebürgermeisterin und
amtsführenden Stadträtin Kathrin Gaál
Geschäftsgruppe Wohnen,
Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Montag, 11. April 2022 12:49
An: post@gws.wien.gv.at
Cc: Wiener Bürgermeister; Pamela Rendi-Wagner; Ruth Becher; Christian Deutsch; Mietervereinigung; Arbeiterkammer ; SPÖ (Parlamentsklub); SPÖ Wien; NEOS Parlamentsklub; Christoph Wiederkehr; ÖVP Wien; Grüne (Dialogbüro Wien); FPÖ Wien; Die Presse (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute (UBahn-Zeitung); Der Standard (Chefredaktion); APA; ORF ZiB 2; Servus TV; ATV; Puls 4; Wiener Wohnen; Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: AW: Antwortschreiben zu 865134-2022; MDP 865618-2022
Sehr geehrter XXX,
vielen Dank für Ihre heute erhaltene Antwort (anbei).
Allerdings: Es wäre wenigstens ein Zeichen von Respekt gewesen, die betroffenen Menschen nicht auch noch für DUMM zu verkaufen!
Denn wie zumindest das zuständige Büro der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen hinreichend wissen sollte unterliegt Stadt Wien - Wiener Wohnen als Unternehmung der Stadt Wien und Bestandteil des Magistrats dem vom Wiener Gemeinderat beschlossenen Statut, insbesondere den hier maßgeblichen Bestimmungen in den Paragraphen 2 (1) und 12. Von Umständen, wie Sie in Ihrem Mail anführen und Zwängen im Rahmen des wirtschaftlichen Wettbewerbs mit anderen Hausverwaltern kann also keine Rede sein.
Vielmehr läuft hier leider wieder einmal das altbekannte politische Spiel: Einer zeigt punkto Verantwortung für die Malaise auf den anderen - und übrig bleiben dabei die Schwächsten! Denn für die macht keiner einen Finger krumm.
Apropos! Es sollte Ihnen gerade aus Ihrem Zuständigkeitsbereich heraus bekannt sein, dass ausgerechnet Wiener Wohnen - trotz des sozialen Auftrags laut Statut und trotz der klaren Regelung im Mietrechtsgesetz (§§ 3 und 4), mit welchen Prioritäten die Mietzinsreserve zu verwenden ist die allgemeinen Teile der Wohnhausanlagen systematisch verfallen lässt bis ein so großes Sanierungsvolumen zusammenkommt, dass die Betragsgrenze für eine Überwälzung der Sanierungskosten auf die Mieter nach §§ 18 ff MRG übersprungen wird und diese ihre Gegenwehr bezüglich Kostentragung aufgeben. Ein konkretes, praktisches Beispiel dafür: Gemeindeberggasse 10-24. Wollen Sie eine genaue Schilderung?
Bleibt nur zu hoffen, dass irgendwann Verantwortliche in der Stadtpolitik das Sagen bekommen, die mit dem eigentlichen Wortlaut des Statuts und Gesetzes tatsächlich etwas anfangen können!
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Von: WrW Zentrale Post <post@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 11. April 2022 13:35
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Betreff: AW: Antwortschreiben zu 865134-2022; MDP 865618-2022
Sehr geehrte Absenderin,
sehr geehrter Absender,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
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