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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


Miniaturansicht

Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Sonntag, 25. September 2022 16:06
An: Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Wohnen
Cc: Pamela Rendi-Wagner; Ruth Becher; SPÖ (Parlamentsklub); SPÖ Wien; NEOS Parlamentsklub; Christoph Wiederkehr; ÖVP Wien; Grüne (Dialogbüro Wien); FPÖ Wien; Demokratische Alternative; Mietervereinigung; Arbeiterkammer; APA; Kurier (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Die Presse (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute (UBahn-Zeitung); Der Standard (Chefredaktion); Wiener Zeitung; Radio Wien; Servus TV; ATV; Puls 4; Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: Aktuelle Mietzinserhöhungen durch die Stadt Wien

Sehr geehrte Damen und Herren.

anbei übermittle ich Ihnen einen Offenen Brief des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof zur im Betreff angeführten aktuellen Thematik.


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement 
Gesendet: Dienstag, 11. Oktober 2022 13:55
An: gerhard.kuchta@outlook.com 
Betreff: Ihr offener Brief vom 25.09.2022

Sehr geehrter Herr Kuchta,

Ihr offener Brief vom 25.09.2022 an die Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeister Dr. Michael Ludwig, an das Büro der Frau Vizebürgermeisterin und amtsführenden Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, Kathrin Gaál, sowie an Frau Direktorin Mag. Karin Ramser wurde uns zur direkten Beantwortung übergeben.

Die Mietzinsbildung basiert im Wesentlichen auf dem Zeitpunkt der Errichtung einer WHA in Verbindung mit deren Finanzierung, der Ausstattung des Mietgegenstandes und dem Zeitpunkt des Mietvertragsbeginns. Eine Valorisierung der Mietzinse erfolgt gemäß dem Mietrechtsgesetz bzw. dem Richtwertgesetz dann, wenn eine entsprechende Kundmachung durch das Justizministerium erfolgt.

Gemäß § 71 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung besteht die Verpflichtung, Unternehmungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen, was auch von diversen Kontrollinstanzen wie dem Rechnungshof bzw. dem Stadtrechnungshof überprüft wird.

Wurde eine Wohnhausanlage mit Hilfe von Wohnbauförderungsdarlehen finanziert und ist die Rückzahlung dieser Darlehen noch nicht abgeschlossen, so sind die Bestimmungen des jeweiligen Wohnbauförderungsgesetzes Basis für die Mietzinsbildung. Nach Rückzahlung aller Darlehen wird den bestehenden Mietern jener Mietzins vorgeschrieben, der sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.

Eine pauschale Antwort hinsichtlich Ausstattungskategorien sowie Wohnungsgrößen und den damit verbundenen Mietzinsvorschreiben kann nicht erteilt werden, weshalb wir höflich ersuchen, betroffene Mieterinnen und Mieter bei offenen Fragen direkt an uns zu verweisen.

Wir hoffen Ihnen den Sachverhalt näher gebracht zu haben.

Freundliche Grüße

Stadt Wien - Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Donnerstag, 13. Oktober 2022 16:13
An: Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal;
Cc: Wiener Wohnen; Pamela Rendi-Wagner; Ruth Becher; SPÖ (Parlamentsklub); SPÖ Wien; NEOS Parlamentsklub; Christoph Wiederkehr; ÖVP Wien; Grüne (Dialogbüro Wien); FPÖ Wien; Demokratische Alternative; Mietervereinigung; Arbeiterkammer; APA; Kurier (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Die Presse (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute (UBahn-Zeitung); Der Standard (Chefredaktion); Wiener Zeitung; Radio Wien; Servus TV; ATV; Puls 4; Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: wg. unserem Offenen Brief zu den aktuellen Mietzinserhöhungen durch die Stadt Wien
 
Sehr geehrte Frau Stadträtin Gaal,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Doktor Ludwig,
 
wir haben in Beantwortung unseres Offenen Briefes zu den Mietzinserhöhungen durch die Stadt Wien die nachfolgend zitierte Antwort von Wiener Wohnen erhalten:
 
Sehr geehrter Herr Kuchta,
 
Ihr offener Brief vom 25.09.2022 an die Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeister Dr. Michael Ludwig, an das Büro der Frau Vizebürgermeisterin und amtsführenden Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, Kathrin Gaál, sowie an Frau Direktorin Mag. Karin Ramser wurde uns zur direkten Beantwortung übergeben.
 
Die Mietzinsbildung basiert im Wesentlichen auf dem Zeitpunkt der Errichtung einer WHA in Verbindung mit deren Finanzierung, der Ausstattung des Mietgegenstandes und dem Zeitpunkt des Mietvertragsbeginns. Eine Valorisierung der Mietzinse erfolgt gemäß dem Mietrechtsgesetz bzw. dem Richtwertgesetz dann, wenn eine entsprechende Kundmachung durch das Justizministerium erfolgt.
 
Gemäß § 71 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung besteht die Verpflichtung, Unternehmungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen, was auch von diversen Kontrollinstanzen wie dem Rechnungshof bzw. dem Stadtrechnungshof überprüft wird.
 
Wurde eine Wohnhausanlage mit Hilfe von Wohnbauförderungsdarlehen finanziert und ist die Rückzahlung dieser Darlehen noch nicht abgeschlossen, so sind die Bestimmungen des jeweiligen Wohnbauförderungsgesetzes Basis für die Mietzinsbildung. Nach Rückzahlung aller Darlehen wird den bestehenden Mietern jener Mietzins vorgeschrieben, der sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.
 
Eine pauschale Antwort hinsichtlich Ausstattungskategorien sowie Wohnungsgrößen und den damit verbundenen Mietzinsvorschreiben kann nicht erteilt werden, weshalb wir höflich ersuchen, betroffene Mieterinnen und Mieter bei offenen Fragen direkt an uns zu verweisen.
 
Wir hoffen Ihnen den Sachverhalt näher gebracht zu haben.
 
Freundliche Grüße
 
Stadt Wien - Wiener Wohnen
 
Da unser Offener Brief von der Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeister Dr. Michael Ludwig, dem Büro der Frau Vizebürgermeisterin und amtsführenden Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, Kathrin Gaal, sowie der Direktorin Mag. von Wiener Wohnen Karin Ramser dem Beschwerdemanagement von Wiener Wohnen zur direkten Beantwortung übergeben wurde gehen wir davon aus, dass die uns daraufhin zugestellte Antwort nicht GEGEN die Intention und ohne Kenntnis der eigentlich Adressierten erfolgt ist. Zumindest wäre das außerordentlich verwunderlich!
 
Daher fällt außerordentlich bedauerlich auf, dass in der Antwort der städtischen Hausverwaltung und Zuständigen für den sozialen Wohnbau der Stadt Wien zwar der § 71 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung zitiert wird, in dem es heißt, dass die Unternehmungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen sind. Aber mit keinem einzigen Wort wird auf das vom Wiener Gemeinderat für Wiener Wohnen beschlossene Statut eingegangen, das wir in unserem Offenen Brief explizit erwähnt haben - und in dem es in § 12 heißt, Zitat: Die Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ ist nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Unternehmenszweckes nach § 2 zu führen. Der Wirtschaftsplan hat grundsätzlich so erstellt zu werden, daß langfristig die Aufwände durch die Erträge gedeckt sind. Die Mieten oder sonstigen Entgelte sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so festzusetzen, daß diesen Zielsetzungen entsprochen wird. Und im zitierten Unternehmenszweck laut § 2, Abs. 1 heißt es - Zitat: Der Zweck der Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ besteht in der Bereithaltung und Schaffung von einem modernen Standard entsprechenden Mietwohnungen für einkommensschwächerewohnungsbedürftige Personen und Familien.
 
 
Das wird in der beauftragten Antwort mit keinem Wort erwähnt!
 
 
Wiener Wohnen zitiert lediglich die allgemein mietrechtlich zustehende Gesetzesbasis - die ja nicht zwischen sozialem bzw. kommunalem Wohnbau und privater Vermietung unterscheidet. Also nimmt sich die städtische Wohnhausverwaltung hier - im Minimum - dieselben Rechte heraus, die sowieso gesetzlich jedem anderen Vermieter auch zustehen. Was im Hinblick auf das im Wiener Gemeinderat beschlossene Statut für Wiener Wohnen schon eine Ungeheuerlichkeit ist.  
 
 
Und in Wahrheit sogar darüber hinausgehend: Denn nichts liest man in der Folge von den in unserem Offenen Brief angesprochenen Fragen und Problemstellungen in der Abrechnung von Wiener Wohnen!
 
Auch kein Wort darüber, dass Wiener Wohnen aufgrund des eigenen Unternehmenswecks und den Daten bei der Wohnungsvergabe ja WEISS, dass sich die meisten ihrer Mieter im Miet- und Wohnrecht nicht wirklich gut auskennen und sich vor allem weder eine Rechtsschutzversicherung noch ggf. sündteure und hochriskante langjährige Mietrechtsverfahren gegen die politisch und rechtlich gut vernetzte Wohnhausverwaltung der Stadt Wien leisten können!
 
Ein brutaler Business Case auf dem Rücken der Schwächsten - denn dass Wiener Wohnen über die vielen Jahre ganz entgangen wäre, was in ihrer Mietzinsgestaltung und Abrechnung alles nicht passt und wo gebotene Veränderungen längst an der Zeit wären ist schon aufgrund der vielfach bereits geführten und zu ihren Ungunsten rechtskräftig entschiedenen Mietrechtsverfahren kategorisch auszuschließen.
 
Ebenso wie in der Antwort mit keinem Wort darauf eingegangen wurde, dass die Wohnhausverwaltung der Stadt Wien ja - gerade in Zeiten wie diesen - nicht alle rechtlich zustehenden Spielräume ausschöpfen müsste - eben dem eigenen Statut nach §§ 2 und 12 gehorchend!
 
Sie verhalten sich - als politisch Verantwortliche für den sozialen Wohnbau der Stadt Wien - daher selbst wie viele der Vermieter im privaten Bereich, die so gerne von Ihnen (ja oft durchaus zu Recht) in ihrem Verhalten gegenüber den Mietern kritisiert und geschmäht werden. Schlimmer noch - denn Sie WISSEN, was in Ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich gemäß Ihrem politischen Auftrag und vor allem Erbe der Gründerväter der Sozialdemokratie zu verändern wäre
 
 
Sie tun es aber nicht.
 
 
Das ist schändlich und verantwortungslos - gegenüber rund einer halben Million Betroffenen im sozialen Wohnbau der Stadt Wien!
 
 
Damit spucken Sie auf die Gräber derer, die für die Gründung und den Fortbestand der Sozialdemokratie gekämpft und geblutet haben - insbesondere auf das von Hugo Breitner, den Begründer des sozialen Wohnbaus in Wien. Auf dessen Denkmal ich von meinem Fenster aus hinunterblicken darf - und wo ich jeden Tag einmal nachschauen gehe, ob es das vor lauter Wut über das Handeln der "Nachfolger" nicht über Nacht zerrissen hat.
 
 
Schämen Sie sich !!!
 
 
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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