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Hugo Breitner Hof
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Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Dienstag, 21. April 2026 15:34
An: Stadt Wien - Geschäftsgruppe Wohnen
Cc: Ludwig Michael; Wiener Wohnen; Andreas Babler; Stadtrechnungshof Wien; Diverse politische Parteien; Arbeiterkammer; Mietervereinigung; Diverse Medien; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Falsche Mieten im Wiener Gemeindebau
Sehr geehrte Frau Stadträtin,
der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof übermittelt Ihnen aufgrund der Bitte eines Mieters um Unterstützung und Klärung, die - leider nicht zum ersten Mal - begründet und belegt einen massiven generellen Missstand in der Mietenverrechnung durch Wiener Wohnen vermuten lässt, den beigefügten Offenen Brief und ersucht Sie um umgehendes, rigoroses Tätigwerden für die Ihnen bzw. der Unternehmung der Stadt Wien "Wiener Wohnen" anvertrauten einkommensschwächeren wohnungsbedürftigen Personen und Familien!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Tags:
Gerhard Kuchta
Von: WRW Fachbereich HV & KB
Gesendet: Donnerstag, 30. April 2026 12:11
An: Gerhard Kuchta
Betreff: WG: Falsche Mieten im Wiener Gemeindebau - Forderung der Richtigstellung sowie Prüfung durch den Stadtrechnungshof
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Es ist die Prüfung von Mietverträgen nicht Gegenstand der Mitbestimmung. Gerne können sich Mieter*innen bei Anliegen oder Problemen auch direkt an uns wenden.
Etwaige Anschuldigungen gegen das Unternehmen Wiener Wohnen werden zurückgewiesen.
Freundliche Grüße
XXX
Hausverwaltung und Kundenbetreuung
Gebietsteil West
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Sehr geehrter Herr Kuchta,
danke für Ihren Hinweis in Ihrem Brief vom 21.4.2026 bezüglich der Wohnnutzfläche des Mietobjekts Stiege 126, Top 1.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Hausverwaltung & Kundenbetreuung ist hier tatsächlich ein Fehler unterlaufen und wurde die Zinsfläche nicht wie vorgesehen an die Betriebskosten-Fläche angepasst.
Für diese Unachtsamkeit und die eventuell daraus entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen. Selbstverständlich wurde die Fläche rückwirkend mit Mietbeginn auf den richtigen Wert korrigiert. Das daraus entstandene Guthaben ist auf dem Mietzinskonto bereits verbucht.
Zur Aktion 65 Plus: Es ist richtig, dass sich die Aktion an Hauptmieter*innen richtet, die mindestens 65 Jahre alt sind. Sie soll ihnen den Wechsel in eine kleinere, besser geeignete Wohnung erleichtern und gleichzeitig einen ermäßigten Mietzins ermöglichen. Maßgeblich ist dabei aber nicht nur das Alter der Interessent*innen, sondern es muss die alte Gemeindewohnung auch mindestens 65 m² groß sein und das Mietverhältnis seit 10 Jahren bestehen.
Diese Grundvoraussetzungen sind auch auf der Webseite von Wiener Wohnen: https://www.wienerwohnen.at/aktuelles/neuigkeiten/neues-aus-dem-gemeindebau/aktion-65-plus.html sowie auf der Webseite der Wohnberatung Wien: https://wohnberatung-wien.at/wohn-ticket/allgemeines öffentlich einsehbar.
Im Falle des von Ihnen genannten Beispiels war die Wohnungsgröße der bisherigen Wohnung deutlich kleiner, weshalb die Aktion leider nicht angewendet werden konnte. Im Rahmen eines Wiener Wohn-Tickets von groß auf klein kommt eine Ermäßigung des Mietzinses für die neue Wohnung daher auch nicht zum Tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dezernat Beschwerdemanagement
Stadt Wien – Wiener Wohnen
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