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Hugo Breitner Hof
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Das Gesetz schafft die Voraussetzung für ein frühzeitiges, optimal abgestimmtes Betreuungsangebot. Die Beschlussfassung erfolgt heute im Wiener Landtag
Die Stadt Wien hat ein dichtes und wirkungsvolles Netz an Hilfen aufgebaut, das noch nie so engmaschig war wie heute. So konnte schon bisher der Verlust der Wohnung bei jenen Fällen, in denen bereits eine gerichtliches Delogierungsverfahren eingeleitet und eine Einrichtung der Stadt Wien aufgesucht bzw. eingeschalten wurde, mit einer Erfolgsquote von mehr als 80 Prozent abgewendet werden.
Um die Delogierungsprävention weiter zu optimieren, ist eine noch engere Vernetzung der sozialen Hilfseinrichtungen der Stadt mit der Hausverwaltung Wiener Wohnen und die Möglichkeit, die notwendigsten Daten auszutauschen, erforderlich. Die gesetzliche Grundlage für die neue Vernetzungsplattform zur Prävention von Delogierungen wurde heute, auf Initiative von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, Sozialstadträtin Sonja Wehsely sowie der GemeinderätInnen Birgit Hebein und Christoph Chorherr, im Rahmen des Wiener Wohnungssicherungsgesetzes (WSG) geschaffen.
Mietzinsrückstände oder unleidliches Verhalten gegenüber der Hausgemeinschaft stellen meist nur die "Spitze des Eisbergs" der eigentlichen Probleme, die zu einer Delogierung führen, dar. Umso wichtiger ist es, die betroffenen BewohnerInnen best- und frühestmöglich zu betreuen. Die Stadt Wien intensiviert daher die Delogierungsprävention im Bereich der Wiener Gemeindebauten, in dem die Stadt direkte Verantwortung trägt.
"Mit dem Wiener Wohnungssicherungsgesetz wird heute die gesetzliche Basis für eine noch engere Vernetzung aller Einrichtungen und Abteilungen der Stadt im Kampf gegen drohenden Wohnungsverlust geschaffen. Die neue Vernetzungsplattform wird kommenden Montag die Arbeit aufnehmen", so die InitiatorInnen Ludwig, Wehsely, Hebein und Chorherr.
Rund 500.000 Menschen - also fast ein Drittel der Wiener Bevölkerung - leben in den 220.000 Gemeindewohnungen, die von der Stadt Wien - Wiener Wohnen verwaltet werden. Delogierungen in Städtischen Wohnhausanlagen werden, nach Ausschöpfung sämtlicher Präventiv- und Unterstützungsmaßnahmen, ausschließlich als letzter Ausweg beim jeweiligen Bezirksgericht, das über die Räumungsklage entscheidet, eingebracht. Dem gehen seitens Wiener Wohnen Gespräche, Beratungen, die Einschaltung von wohnpartner im Falle von Nachbarschaftskonflikten sowie das Angebot von Ratenzahlungen bei Mietzinsrückständen voraus. Die Anzahl der Delogierungen in Gemeindebauten ist relativ gering und rückläufig - 2011 waren knapp 0,4 Prozent aller GemeindemieterInnen davon betroffen.
Umfassende Hilfe bei schwierigen Problemlagen
Die neue Vernetzungsplattform soll dazu beitragen, BewohnerInnen mit besonders komplexen Problemlagen, die in den Wirkungsbereich mehrerer Behörden oder Rechtsträger fallen und die ein vernetztes Vorgehen unumgänglich machen, vor einem Verlust der Wohnung zu bewahren. Bisher war ein Informationsaustausch zwischen Wiener Wohnen und Dienststellen der Stadt Wien, wie z.B. der MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht und der MA 11 - Amt für Jugend und Familie, jedoch nur eingeschränkt möglich. Das neue Gesetz ermöglicht den Austausch der absolut notwendigen Daten. Die Einhaltung und Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz aller Betroffenen hat dabei oberste Priorität.
Neue Vernetzungsplattform zur Delogierungsprävention
Zu den Aufgaben der Plattform - Mitglieder sind ExpertInnen des Fonds Soziales Wien, der MA 11, der MA 40, von Wiener Wohnen sowie wohnpartner - zählen u.a. die Erarbeitung von maßgeschneiderten Handlungs- und Betreuungsstrategien für Betroffene, die Weiterentwicklung von Präventionssystemen, die Koordination der inhaltlichen Arbeit zwischen Kommunen und Beratungsstellen sowie eine entsprechende Evaluierung und Dokumentation der Leistungen, Erfahrungen und Ergebnisse.
Die Vernetzungsplattform, die am kommenden Montag, den 2. April 2012, ihre Arbeit aufnimmt, stellt keine öffentliche Ansprechstelle im üblichen Sinne dar, um die Wahrung des Datenschutzes Betroffener sicherzustellen.
Rückfragehinweis für Medien:
Christiane Daxböck
Mediensprecherin StR Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81869
E-Mail: christiane.daxboeck@wien.gv.at
http://www.wien.gv.at/rk/msg/2012/03/30024.html
Tags:
Der HIER gefundene Gesetzestext.
In der Datenbank zu dem Zeitpunkt noch als Entwurf geführt, aber es sind keine Indizien vorhanden, dass sich vor dem Beschluss noch etwas geändert hätte.
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