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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Auf diese Anfrage ...

 

Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 12.9.2012 folgende

ANFRAGE

gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Zur Räumung von Wohnung in kommunalen Wohnhausanlagen wird um Auskunft ersucht, ob tatsächlich Weisung besteht, dass diese ausschließlich durch die MA 48 vorzunehmen sind, obwohl die MA 48 ihrerseits diese Arbeiten gar nicht erledigen kann, sondern ihrerseits irgendwie durch Andere durchführen lässt, was insgesamt die Erledigung zum Schaden der einzelner Betroffenen oder der Allgemeinheit nur verteuern kann.

Dazu wird zutreffenden Falls im Besonderen um Auskunft gebeten,

1. von wem diese Weisung stammt und wie sie exakt lautet,
2. ob sie aufrecht ist, seit wann, und wenn nein, gegebenen Falls seit wann nicht mehr,
3. wie die MA 48 jene Firmen findet, welche die Arbeiten erledigen und
4.weshalb MieterbeirätInnen für diese Arbeiten gelegentlich leichthin Unternehmen eruieren, die die Arbeiten für die Betroffenen ganz entschieden günstiger leisten würden, wenn sie leisten dürften.

Begründung:
Die dargestellte Abwicklung kann aus Gründen der Logik nur zu einer Verteuerung durch zumindest zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Sollte aber aus irgendwelchen Gründen der Praktikabilität und Verlässlichkeit die Vorgangsweise so eingerichtet worden sein, stünde der Stadt Wien nicht schlecht an, die Kostenfrage bzw. das Prozedere zur Betrauung gewisser Firmen hoch transparent vorzusehen.

Wolfgang Krisch, 11.8.2012

 

................ gab es die HIER nachzulesende Antwort von Stadtrat Dr. Ludwig!

 

Machen Sie sich selbst Ihr Bild, wie es hier um das politische Bemühen zur Begrenzung der Wohnkosten für Gemeindebaumieter (sozialer Wohnbau) und die Einhaltung des Mietermitbestimmungsrechtes gemäß § 16 (1) des Statuts bestellt ist ...

 

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Antworten auf diese Diskussion

 

Date: Sun, 20 Jan 2013 16:26:16 +0100
From: g.rammel@networld.at
To:
Subject: Information

 

Sehr geehrte Mietervertreter/innen!

Mietervertretern wird von Wiener Wohnen verboten Betriebskosten bei
Entrümpelungen zu senken trotz Mietermitbestimmungsstatut und Kaufmännischer
Sorgfaltspflicht.

Wir, die Firma Gerhard Rammel GesmbH mit Gratis-Sozialmarkt (siehe Internet
Fonds Soziales Wien) arbeiten seit Jahrzehnten für Wiener Wohnen und deren
Mietervertreter/innen mit günstigeren Tarifen als die MA 48.

Wir haben mit dem damaligen Mietervertreter Obmann Franz Nekula bei dem
Mietermitbestimmungsstatut in Lindabrunn mitgearbeitet wo wir von Wiener Wohnen
die Genehmigung für Räumungen erhielten, die jetzt aber schriftlich beendet
wurden. Nur die vorhandenen Genehmigungen dürfen noch eingehalten werden.

Da mehrere Mietervertreter/innen unsere Firma beschäftigen wollen (zwecks
Betriebskostensenkung) wenden wir uns an Sie um gemeinsam die
Betriebskostensenkung durchzusetzen.

Wir ersuchen Sie um persönlichen Kontakt bzw. um ein persönliches Gespräch.

Im Anhang übersenden wir Ihnen unsere aktuelle Preisliste woraus Sie ersehen
können, dass unsere Tarife wesentlich günstiger sind als die der MA48.

 

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Rammel
Gerhard Rammel GesmbH
1120 Wien, Pohlgasse 13
Tel.: 0664 - 15 16 013
Fax: 01 - 812 89 63
e-mail: g.rammel@networld.at

PS.: wir sind auch auf der Senioren-Messe SENIOR-AKTUELL von 14. - 17.02.2013 (Stand 45) in der Wiener Stadthalle!

 

Anmerkung: Veröffentlicht nach Rückfrage bei Herrn Rammel!

 

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