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Hugo Breitner Hof
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From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: herbert.winter@wien.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de
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Subject: RE: AW: Gesprächsnotiz zum Mietrechtsverfahren 2004 - 2006
Date: Tue, 16 Apr 2013 14:17:41 +0200
Sehr geehrter Herr Winter,
das muss dann offenbar ein Hörfehler oder Missverständnis gewesen sein, wofür ich mich selbstverständlich vielmals entschuldige.
Die entsprechenden Mails werden samt dieser Entschuldigung ebenfalls online gestellt.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit freundlichen Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Bereits eingelangte Verständigungsschreiben (nur an Mieter, die sich am Mietrechtsverfahren beteiligt haben) über Betriebskostenrefundierungen aus den ersten rechtskräftig gewordenen Entscheidungen für die Abrechnungsjahre 2004 - 2006 ...
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To: josef.neumayer@wien.gv.at
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Subject: Rückvergütung aus rechtskräftig gewordenen Betriebskostenüberschreitungen
Date: Fri, 31 May 2013 08:04:54 +0200
From: josef.neumayer@wien.gv.at
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Subject: AW: Rückvergütung aus rechtskräftig gewordenen Betriebskostenüberschreitungen
Date: Fri, 31 May 2013 10:28:27 +0000
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Danke für Ihre Zeilen.
Da es in der angesprochenen Thematik unterschiedliche Positionen zwischen WW und Ihnen gibt, habe ich meine zuständigen Mitarbeiter beauftragt ehestmöglich einen für WW umsetzbaren Lösungszugang zu finden.
Ich darf Sie ersuchen uns noch etwas Zeit einzuräumen um eine nachhaltige Vorgehensweise die von beiden Seiten getragen werden kann zu erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Josef Neumayer
Direktor
_________________________________________
Stadt Wien - Wiener Wohnen
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: josef.neumayer@wien.gv.at
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Subject: RE: AW: Rückvergütung aus rechtskräftig gewordenen Betriebskostenüberschreitungen
Date: Sat, 1 Jun 2013 08:43:40 +0200
Sehr geehrter Herr Ingenieur Neumayer,
Einvernehmliche Auflösung der Rechtsanwaltsvollmacht, um die Verfahrenskosten weiterhin auf das unbedingt notwendige Minimum zu reduzieren (sofern das in der Macht der Antragsteller liegt).
Diese Vollmacht war nur für den Rekurs beim Obersten Gerichtshof erforderlich, weil dies gesetzlich so vorgeschrieben ist.
Nun vertreten sich die Antragsteller vor Gericht wieder selbst.
Ungeachtet des negativen Ausgangs des Rekurses bedanken wir uns bei der Prunbauer Rechtsanwalts GmbH für die bisher so hervorragende Betreuung unserer Angelegenheiten!
Heute ist der ergänzende Sachbeschluss des BG Fünfhaus vom 2.7.2013 eingetroffen!
Zusätzlich zu den für 2004 - 2006 bereits rechtskräftig gewordenen EUR 51.527,01 hat das Gericht eine Betriebskostenüberschreitung von insgesamt EUR 41.758,28 festgestellt (Gesamtsumme daher EUR 93.285,29).
Eine Kostenentscheidung wurde deshalb nicht getroffen, weil die Antragsteller keine Kosten verzeichnet haben (d.h. wären diesbezüglich Kosten angefallen, wären diese zu Lasten von Wiener Wohnen entschieden worden).
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Laut soeben erhaltener Auskunft des Gerichts ist zum ergänzenden Sachbeschluss des BG Fünfhaus vom 2.7.2013 KEIN weiterer Rekurs mehr eingetroffen.
Somit ist davon auszugehen, dass die Entscheidung - inkl. der vorangegangenen Teilentscheidung - Rechtskraft erlangt hat und das Verfahren somit ABGESCHLOSSEN ist.
Das Gesamtergebnis zu Gunsten der Mieter beträgt EUR 93.285,29.
Offen ist nach wie vor, ob die Rückzahlung - wie von Stadtrat Dr. Ludwig zugesagt - an ALLE Mieter erfolgt (und wie bzw. wann dies erfolgt). Diese Punkte sind mit Wiener Wohnen in Klärung.
From: herbert.winter@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Betriebskostenminderungen Hugo Breitner-Hof per September 2013
Date: Mon, 26 Aug 2013 05:54:51 +0000
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Wiener Wohnen hat, im Einvernehmen und mit Zustimmung des Herrn amtsführenden Stadtrates entschieden, auf Grund eines vorliegenden Teilsachbeschlusses des Landesgerichtes, in dem einzelne Betriebskostenpositionen aus den Jahren 2004 bis 2006 als strittig erkannt wurden, auch ohne rechtlichen Rückzahlungsanspruch, einmalig und unpräjudiziell ALLEN MieterInnen - also auch jenen, die sich dem Verfahren nicht angeschlossen haben, jedoch in dem klagsgegenständlichen Zeitraum die Bestandsrechte innehatten - die anteiligen Beträge rückzuerstatten.
Die Refundierungsbeträge werden mit der Miete für September 2013 gegengerechnet.
Wir verbleiben in der Hoffnung, Ihnen mit dieser Veranlassung und Information zufriedenstellend gedient haben zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen:
Herbert WINTER
(Kfm. Referatsleiter)
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: herbert.winter@wien.gv.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; josef.neumayer@wien.gv.at; karin.ramser@wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; post@bv14.wien.gv.at; franz.lerch@oevp-wien.at; elisabeth.holzer@gruene.at; mag.loiblb@gmx.at; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: Betriebskostenminderungen Hugo Breitner-Hof per September 2013
Date: Mon, 26 Aug 2013 11:29:44 +0200
Sehr geehrter Herr Winter,
wir möchten uns hiermit im Namen der betroffenen Mieter und natürlich auch des Mieterbeirats bei allen, die zu dieser Entscheidung beigetragen haben, herzlich bedanken und sehen dieses Vorgehen als weiteren Schritt zu einer Beilegung der bedauerlicherweise so langen Zwistigkeiten und zu einem zukünftigen gedeihlichen Miteinander.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit freundlichen Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
From: herbert.winter@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Betriebskostenminderungen Hugo Breitner-Hof per Oktober 2013
Date: Fri, 30 Aug 2013 09:38:00 +0000
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Wiener Wohnen hat, im Einvernehmen und mit Zustimmung des Herrn amtsführenden Stadtrates entschieden, auf Grund eines nunmehrigen Sachbeschlusses des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 2. Juli 2013, in dem weitere einzelne Betriebskostenpositionen aus den Jahren 2004 bis 2006 als strittig erkannt wurden, auch ohne rechtlichen Rückzahlungsanspruch, einmalig und unpräjudiziell ALLEN MieterInnen - also auch jenen, die sich dem Verfahren nicht angeschlossen haben, jedoch in dem klagsgegenständlichen Zeitraum die Bestandsrechte innehatten – ebenfalls die anteiligen Beträge rückzuerstatten.
Diese Refundierungsbeträge werden mit der Miete für Oktober 2013 gegengerechnet.
Wir verbleiben in der Hoffnung, Ihnen auch mit dieser Veranlassung und Information zufriedenstellend gedient haben zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen:
Herbert WINTER
(Kfm. Referatsleiter)
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; josef.neumayer@wien.gv.at; karin.ramser@wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; post@bv14.wien.gv.at; franz.lerch@oevp-wien.at; elisabeth.holzer@gruene.at; mag.loiblb@gmx.at; silvia.celand@wien.gv.at; herbert.winter@wien.gv.at; hubert.schuhmacher@wien.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de
Subject: FW: Betriebskostenminderungen Hugo Breitner-Hof per Oktober 2013
Date: Mon, 2 Sep 2013 09:14:30 +0200
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