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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
CC: walter3101@yahoo.de; gerhard_kuchta@hotmail.com; asokamichael@yahoo.de; Thomas Kainz; Friedrich Krickl
Subject: Neuwahl des Mieterbeirats - Ihr Schreiben vom 11.7.2016
Date: Wed, 20 Jul 2016 10:08:59 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu obigem Betreff wenden wir uns einerseits aus Dokumentationsgründen, andererseits schon wegen der falsch angegebenen Telefonnummer für die Kontaktaufnahme (Wiener Wohnen-Hotline statt Mieterbeirats-Hotline) lieber auf schriftlichem Weg an Sie. 

Vielen Dank für die terminliche Erinnerung - welche wir an sich sowieso in Evidenz hatten. Doch vielleicht wäre es für Wiener Wohnen zweckdienlich, sich mit der eigenen Mieterbeirats-Homepage darauf zu einigen, ob wir nun bis 20.10.2016 im Amt sind, oder bis 20.4.2017 (also inklusive der im alten, aber für diese Funktionsperiode noch gültigen Statut vorgesehenen maximal sechsmonatigen Nachfrist). Gemäß heutiger Information auf dieser von Ihnen betriebenen Homepage nämlich immer noch letzteres.

Ungeachtet dessen haben wir natürlich keinerlei Scheu, uns in stets geübter Weise schon vor Ende der Dreijahresfrist auch schon im Oktober 2016 der Wiederwahl zu stellen und schlagen dafür Mittwoch, den 12.10.2016 um 18.30 Uhr als Termin vor. 

Schließlich sehen wir auch mit einiger Spannung und großer Erwartungshaltung der Organisation dieser Wahlversammlung durch Sie entgegen. Bitte teilen Sie uns mit, ob nun nach Ihrer Meinung für diese Veranstaltung die inhaltlich doch etwas abweichende Wahlfibel als Basis gilt oder doch das vom Wiener Gemeinderat formal beschlossene Mitbestimmungsstatut.

Zum Ort der Wahl möchten wir nur der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass aufgrund der Zielsetzung des neuen Statuts, einer möglichst großen Personenanzahl eine Teilnahme bei der Wahl zu ermöglichen (§ 8, Abs. 8 des Statuts) und insbesondere der Altersstruktur in unserer Wohnhausanlage für uns nur ein Veranstaltungsraum in unmittelbarer Nähe unserer Wohnhausanlage in Frage kommt. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Personenzahl bei bisherigen Mieterversammlungen zwischen knapp über 30 und über 600 geschwankt hat. Da die Gültigkeit der Wahl wohl nicht zulässt, wahlberechtigte Personen abzuweisen ist durch Sie für eine ausreichende Raumkapazität vorzusorgen.

Bitte teilen Sie uns ebenfalls mit, wann und wie sämtliche Mieter von der Wahlveranstaltung, Teilnahme daran und Bewerbungsmöglichkeit als Kandidat in Kenntnis gesetzt werden.

Wir gehen mangels näherer Definition im Statut davon aus, dass spätestens ab Bestätigung des Wahltermins durch Sie nach § 8, Abs. 6 des Statuts Kandidaten schriftliche Wahlvorschläge an Sie übermitteln können, dies auch per Mail an diese hier verwendete Mailadresse erfolgen kann und auch ohne Empfangsbestätigung durch Sie Gültigkeit hat, sofern die Absendung des Mails an diese Adresse nachgewiesen werden kann.

Da eine Beurteilbarkeit der Leistung des bisher amtierenden Mieterbeirats wesentliche Voraussetzung für eine Wiederwahl-Entscheidung durch die Mieter ist, gehen wir davon aus, dass ein solcher - auch umfassenderer - Leistungsbericht im Rahmen der Kandidatenvorstellung für ALLE schon amtierenden Mietervertreter GEMEINSAM durch ein Mitglied des Mieterbeirats gelegt werden kann. 

Da eine Hausversammlung für sonstige Entscheidungen gemäß § 10 des Statuts schon einen anderen Teilnehmerkreis hat, gehen wir davon aus, dass außer der Neuwahl keinerlei sonstige Themen berichtet, behandelt bzw. abgestimmt werden können.

 

Bitte um umgehende schriftliche Antwort!

 

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Ernst Schreiber

(Vorsitzender)

 

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Antworten auf diese Diskussion

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Mittwoch, 20. Juli 2016 10:39
An: Ernst Schreiber *EXTERN*
Betreff: AW: Neuwahl des Mieterbeirats - Ihr Schreiben vom 11.7.2016

Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien

Tel.: 05 75 75 75

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Donnerstag, 21. Juli 2016 14:15
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Neuwahl des Mieterbeirats - Ihr Schreiben vom 11.7.2016

Sehr geehrter Herr Schreiber,

wir werden dem fehlerhaften Datum auf der Homepage unserer Mieterbeiräte nachgehen.

Wir bestätigen gerne den Termin für die Wahlversammlung am 12.10.2016, ersuchen jedoch um Vorverlegung des Beginns auf 18:00 Uhr, da die Wahl an sich aufgrund der Größe der Wohnhausanlage 2 Stunden andauern wird.

Bitte um kurze schriftliche Bestätigung, falls dies für Sie in Ordnung wäre.

Gleichzeitig würde ich Sie bitten, uns die von Ihnen für geeignet befundene Räumlichkeit für die Wahlversammlung zu nennen.

Wir werden die Wahl rechtzeitig am schwarzen Brett ankündigen. Ebenfalls wird es eine Postwurfsendung für die Mieterinnen und Mieter geben. Falls Sie die Einladungen auch in die Schaukästen des Mieterbeirates aushängen möchten, bitte ich Sie, uns die Stückanzahl der notwendigen Exemplare zu nennen. Wir schicken Ihnen die Einladungen dann per Post zu.

Grundsätzlich können die gewünschten Kandidatinnen und Kandidaten bis 8 Tage vor der Wahl bei uns namhaft gemacht werden. Dies kann postalisch bzw. per Mail an kanzlei-west@wrw.wien.gv.at erfolgen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen selbstverständlich mit der Kandidatur einverstanden sein.

Ich bitte Sie Sie um Mitteilung, falls möglich bis Ende August, wer vom bestehenden Mieterbeirat erneut kandidieren möchte. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die uns bis Ende August namhaft gemacht werden, werden in der Einladung zur Wahlversammlung alphabetisch gelistet.

Jeder Kandidatin bzw. jeder Kandidat muss bei der Wahl anwesend sein und sich kurz vorstellen. Ein Leistungsbericht des bestehenden Mieterbeirates ist natürlich möglich und wichtig, schließt das notwendige kurze persönliche Vorstellen jedoch nicht aus. Sollte eine Kandidatin/ein Kandidaten aus wichtigen Gründen nachweislich verhindert sein, kann diese/r durch jemanden Dritten kurz vorgestellt werden.

Damit wir die organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen können, bitte ich Sie um Information, mit welcher Zeit wir den Leistungsbericht des bestehenden Mieterbeirates veranschlagen sollen.

Wie Sie richtig festgestellt haben, wird bei dieser Veranstaltung lediglich die Wahl des Mieterbeirates durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Danijel Milojevic

Referatsleiter

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: ernst.schreiber@gmx.at
Gesendet: Sonntag, 24. Juli 2016 10:40
An: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Cc: gerhard_kuchta@hotmail.com; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de; Thomas Kainz
Betreff: Neuwahl des Mieterbeirats am 12.10.2016

Sehr geehrter Herr Milojevic,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Gegen eine Vorverlegung auf 18.00 Uhr spricht unsererseits nichts. Wir wollten nur - wie bisher - auch berufstätigen Menschen möglichst die Gelegenheit bieten, die GANZE Veranstaltung, also inkl. Einleitung, Vorstellung, Erklärung des Ablaufs etc. zu besuchen. Für einen ehrenamtlichen Mieterbeirat fallen ja auch keine Überstunden an. Wir waren übrigens bisher an die 15minütige Nachfrist für den Beginn bei mangelnder Beschlussfähigkeit gebunden - und wundern uns etwas, wieso das für eine Wahlversammlung in der Neuregelung nicht erforderlich ist, für eine Hausversammlung aber schon. In 15 Minuten kann z.B. schon die Wahl des Wahlkomitees abgeschlossen sein.  

Übrigens haben Sie die Klarstellung vergessen, was jetzt für die Neuwahl als Basis anzuwenden ist: Das vom Gemeinderat beschlossene Statut oder die von Wiener Wohnen herausgegebene Wahlfibel? Bitte diese Klarstellung unverzüglich nachzuholen!

Dies ist deshalb so notwendig, weil eben inhaltliche Divergenzen bestehen - schon in der Leitung der Versammlung. Und auch zu Ihrem Mail ergeben sich Unterschiede! Sie schreiben:Sollte eine Kandidatin/ein Kandidaten aus wichtigen Gründen nachweislich verhindert sein, kann diese/r durch jemanden Dritten kurz vorgestellt werden. Was wir grundsätzlich ja für sinnvoll erachten würden. Aber sowohl Statut als auch Wahlfibel sehen vor, dass diese Vorstellung durch die Versammlungsleitung, also gemäß Beschluss des Gemeinderats und in der Wahlfibel wörtlich so festgehalten von Wiener Wohnen erfolgt (woher auch immer Sie die dafür erforderlichen und relevanten Informationen bekommen).

Zu möglichen Orten für die Wahl: Lokale mit Nebenräumen in der Umgebung sind schon wegen der Raumgröße eher ungeeignet. Der Festsaal des Baumgartner Casinos war bis zur (unseres Wissens nach) Verpachtung der Räume an Preiser Records durchaus geeignet, da auch die Versorgung mit kleinen Speisen und Getränken durch das Buffet nebenan gegeben war. Inwieweit das von Wiener Wohnen organisiert werden kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Auch weisen wir darauf hin, dass uns vor der Eskalation zum Stadion-Neubau die Veranstaltungsräumlichkeiten im neuen Stadion durch den SK Rapid für Veranstaltungen angeboten worden sind. Ob diese Bereitschaft besteht bzw. Wiener Wohnen gegenüber ebenfalls gegeben ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Jedenfalls müssen wir bei Nutzung dieser Option auf den Umstand hinweisen, dass der Mieterbeirat in seinen Bemühungen, die Interessen unserer Mieter ausreichend zu vertreten seitens der Politik, Exekutive, aber auch von Wiener Wohnen völlig allein gelassen worden ist, weshalb es zu einer brisanten Polarisierung zwischen den vertretenen Mieteranliegen und den wirtschaftlichen Interessen des SK Rapid gekommen ist. Daher wäre aufgrund bekannt gewaltbereiter Fan-Teile des SK Rapid für ausreichende Sicherheit - insbesondere außerhalb des Veranstaltungsbereichs - zu sorgen. Nicht dass wir Mietervertreter selbst uns fürchten - das haben wir wohl hinlänglich unter Beweis gestellt. Aber es ist für die Sicherheit der Mieter zu sorgen, die - man kann leider nichts ausschließen - auch Ziel von unangenehmen oder gefährlichen Aktionen sein könnten.

Auch weisen wir daraufhin, dass aufgrund der in jedem Fall erforderlichen Raumgröße und möglichen Teilnehmerzahl (Geräusch-Grundpegel, Hintergrundgespräche, ...) sowie die Alterstruktur (Personen mit Schwerhörigkeit) unbedingt eine Tonanlage erforderlich ist.  Außerdem wäre für die Visualisierung des Leistungsberichts des Mieterbeirats eine Leinwand samt Videobeam mit Anschlussmöglichkeit eines Laptops sehr zweckmäßig. 

Der Leistungsbericht des Mieterbeirats - also unabhängig von der späteren Vorstellung der Kandidaten - soll schon wegen der Ermüdungsgefahr für die Teilnehmer möglichst kurz gehalten sein. Allerdings hatten wir sehr viele Themen, die für die Mieter von Wichtigkeit sind. Und es ist auch einiges zu den Punkten zu sagen. Ohne Fragen dazu würde ich etwa 15 - 20 Minuten veranschlagen. Um das zu gewährleisten, wird die Präsentation durch unseren derzeitigen Schriftführer erfolgen, der solche Präsentationen aufgrund seiner beruflichen Laufbahn von uns allen am besten beherrscht.

Da sich ja schon altersbedingt oder aus anderen Gründen bis zur Wahl widrige Umstände ergeben können oder aber zusätzliche Überlegungen weiterer Kandidaten, halten wir eine zweistufige (oder dann gar unaktuelle) Nennung von Kadidaten samt Aushang für NICHT zweckmäßig und werden daher auch seitens der amtierenden Mietervertreter KEINE frühzeitige Vorab-Nennung durchführen (außer einzelne Personen entscheiden das für sich anders, was jeder/m Einzelnen natürlich völlig freisteht). Die Kandidatur der einzelnen Personen erfolgt innerhalb der vorgesehenen Frist und wohl in den meisten Fällen unmittelbar vor der Wahl. Daher gehen wir auch davon aus, dass zwischen Ende der Bewerbungsfrist und Wahltermin ein Aushang der dann fixen, richtigen und vollständigen Kandidatenliste in den Stiegen erfolgt. Bitte um Bestätigung!

Für die Schaukästen werden wir jeweils zwei Exemplare pro Postwurfsendung/Aushang (auch für die endgültige Version der Kandidatenliste) benötigen. Bitte um eine dann umgehende Zusendung als PDF per Mail. Eine solche reicht!

  

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Ernst Schreiber

(Vorsitzender)

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Montag, 25. Juli 2016 07:31
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: AW: Neuwahl des Mieterbeirats am 12.10.2016

Sehr geehrter Hr. Schreiber,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mir freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Zweitfassung des Mails von Wiener Wohnen nachdem ein etwas abweichend lautendes Mail von 7:16 um 7:19 zurückgerufen wurde:

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Dienstag, 02. August 2016 07:23
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Neuwahl des Mieterbeirats

Sehr geehrter Herr Schreiber,

da ich keine eindeutigen Divergenzen zwischen Mitbestimmungsstatut und Wahlfibel erkennen kann, bitte ich Sie mir die Stellen zu nennen.

Die verhinderten Kandidatinnen und Kandidaten werden grundsätzlich von Wiener Wohnen vorgestellt, jedoch benötigt Wiener Wohnen die seitens der Kandidatinnen bzw. des Kandidaten zur Mitteilung gewünschten Informationen (durch Dritte/anwesende Bekannte/den Kandidaten im vorhinein). Anderenfalls kann keine Vorstellung erfolgen.

Bezüglich der Örtlichkeit bin ich bereits mit dem Eventmanager des Casinos Baumgarten in Kontakt getreten. Dieser teilte mir leider mit, dass der 12.10.2016 bereits ausgebucht sei. Er wird mir mögliche Termine nennen, diese werde ich Ihnen selbstverständlich mitteilen.

Bezüglich des Aushanges:

Es gibt ungefähr Anfang September (jedoch allenfalls min. 21 Tage vor der Wahl) einen Aushang, welcher die Einladung zur Wahlversammlung (inkl. Ort/Zeit) als Inhalt hat.

Sollten bis dahin Kandidatinnen und Kandidaten feststehen, werden diese namhaft gemacht. Wenn sich bis dahin niemand meldet, dann wird dies ebenfalls ersichtlich sein.

Bis spät. 8 Tage vor der Wahl müssen uns die Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich namhaft gemacht werden. Nur die bis dahin schriftlich namhaft gemachten Kandidatinnen und Kandidaten dürfen auch zur Wahl antreten.

Die Mieterinnen und Mieter werden von den zwischen der Einladung zur Wahlversammlung und der 8 Tagesfrist namhaft gemachten Kandidatinnen und Kandidaten erst im Zuge der Wahlversammlung informiert. Es erfolgt keine gesonderte Verständigung.

Gleichzeitig möchte ich Ihnen mitteilen, dass diese Einladungen zur Wahlversammlung gem. Wahlfibel von Wiener Wohnen und dem Vorsitzenden des Mieterbeirates gemeinsam signiert werden

Die Grußformel würde in Ihrem Falle lauten:

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen & Vorsitzender des Mieterbeirates Ernst Schreiber

Mit freundlichen Grüßen

Danijel Milojevic

Referatsleiter

Stadt Wien – Wiener Wohnen

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
CC: gerhard_kuchta@hotmail.com; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de; Thomas Kainz
Subject: Neuwahl des Mieterbeirats 
Date: Wed, 3 Aug 2016 09:35:21 +0200

Sehr geehrter Herr Milojevic,

 

zu den Diskrepanzen zwischen Statut und Wahlfibel hat der Mieterbeirat bereits kurz nach Veröffentlichung der Wahlfibel am 1.7.2015, also vor einem Jahr Stellung genommen. Diese sind zahlreich und maßgeblich:

 

  • Beginnend damit, wer für die Wahlversammlung verantwortlich zeichnet: Laut Statut Wiener Wohnen, laut Wahlfibel Wiener Wohnen und der Mieterbeirat gemeinsam (Einladung, Begrüßung etc.). 
  • Oder aber was das Ende der Funktionsperiode der schon bestehenden Mietervertreter betrifft: Dort trifft die nicht vom Wiener Gemeinderat beschlossene Wahlfibel Festlegungen, die so im Statut nicht nachzulesen sind. 
  • Die Festlegung, dass (nur) jene Kandidaten in der Einladung genannt werden, die zum Zeitpunkt der Einladung ihr Antreten mitgeteilt haben (nach Ihrem Mail sogar nur die, die per Ende August bekannt sind), kommt nur in der Wahlfibel vor. Laut Ihrer Information OHNE spätere Aktualisierung der dann tatsächlich kandidierenden (zumindest in den Stiegenhäusern). Nach unserer Meinung ist das eine völlig inakzeptable Fehlinformation der Mieter (weil in vielen Fällen wohl unvollständig, da die Mieter erst durch die Einladung von der Wahl erfahren und sich daher bewerben können). 
  • Ganz wesentlich: Im Statut entscheidet das Wahlkomitee über die Wahlberechtigung - in der Wahlfibel Wiener Wohnen.  
  • Berichte von Wiener Wohnen (Wahlfibel) sind in der Wahlversammlung laut Statut nicht vorgesehen. 
  • Ganz wesentlich: Eine Mitwirkung von Wiener Wohnen bei der Stimmauszählung und Überprüfung der Gültigkeit (Wahlfibel) ist im Statut nicht vorgesehen (alleinige Verantwortung des Wahlkomitees).
  • Der neu gewählte Mieterbeirat kann gar nicht gemeinsam mit Wiener Wohnen die Veranstaltung beenden (laut Wahlfibel), weil er zu diesem Zeitpunkt in den meisten Fällen noch gar nicht konstituiert ist. 
  • Statut: Für die Wahl braucht man laut Statut 50% + 1 Stimme der abgegebenen Stimmzettel, laut Wahlfibel 50% + 1 Stimme der abgegebenen gültigen Stimmzettel.

 

Es wurden nur die Diskrepanzen bezüglich Wahlversammlung und Konstituierung aufgelistet - weitere enthaltene Abweichungen zwischen Statut und Wahlfibel sind hier gar nicht erwähnt! 

 

Wobei hier gar nicht zu diskutieren ist, welche Regelung unser Mieterbeirat für sinnvoller erachtet. Ginge es nach diesem, dann würde es ein solch inakzeptables und praxisfremdes Durcheinander an Bestimmungen gar nicht geben. Allein schon eine Mieterversammlung einzuberufen, die NUR die Wahl durchführen, aber keine weiteren Beschlüsse über Anträge fällen darf, ist vollkommen kontraproduktiv und praxisfremd.

 

Wenn aber Wiener Wohnen ein anderes Statut möchte (dem Wunsch schließen wir uns vollinhaltlich an - aber in eine völlig andere inhaltliche Richtung gehend), dann hätte man dem Wiener Gemeinderat auch ein anderes Statut zur Genehmigung vorlegen müssen!

 

Daher gehen wir davon aus, dass laut Statut vorzugehen ist, und nicht nach Wahlfibel!

 

Wie Wiener Wohnen zu korrekten Informationen über nicht anwesende Kandidaten kommt, das obliegt Ihnen. Sich dabei aber Dritten bzw. anwesenden Bekannten zu bedienen, das halten wir für überaus problematisch!

 

Wenn ich Sie bezüglich der Lokalität richtig verstanden habe, dann ist nun zwar die Veranstaltungsräumlichkeit ins Auge gefasst, aber der bereits vereinbarte Termin wieder obsolet. Bitte um unverzügliche Bekanntgabe der möglichen Termine!

 

Der guten Ordnung halber erinnern wir an die bereits im vorangegangenen Mail erwähnten technischen Voraussetzungen für eine Wahlveranstaltung im Baumgartner Casino!

  

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Ernst Schreiber

(Vorsitzender)

 

Von: WrW West Kanzlei [mailto:kanzlei-west@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 03. August 2016 11:08
An: Ernst Schreiber *EXTERN*
Betreff: AW: Neuwahl des Mieterbeirats

Sehr geehrter Hr. Schreiber,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mir freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Mittwoch, 03. August 2016 14:36
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Neuwahl des Mieterbeirats

Sehr geehrter Herr Schreiber,

zu den von Ihnen erwähnten Punkten:

Wiener Wohnen zeichnet für die Wahlversammlung verantwortlich, ebenfalls für die Veranlassung der Einladung. Ob der Mieterbeirat oder Wiener Wohnen die einleitenden Sätze bzw. die Begrüßung durchführt, ist meiner Meinung nach eine Sache unserer Vereinbarung.

Im Mietermitbestimmungsstatut, welches durch das neue Mitbestimmungsstatut ab 01.01.2015 abgelöst wurde, war eine 3 jährige Funktionsperiode geregelt. Alle Mieterbeiräte, die gemäß des „alten“ Mietermitbestimmungsstatutes gewählt wurden, sind 3 Jahre im Amt. Alle ab 01.01.2015 Gewählten 4 Jahre.

Wiener Wohnen ist für die Veranlassung der Einladungen verantwortlich. Die Einladungen müssen lt. Mitbestimmungsstatut min 21 Tage vor der Wahlversammlung veranlasst werden. Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die bis zur Veranlassung wie von mir beschrieben genannt sind, werden in der Einladung angeführt. Alle die nachher und bis spät. 8 Tage vor der Wahlversammlung namhaft gemacht werden, werden nicht gesondert kundgetan.

Das Wahlkomitee entscheidet über die Wahlberechtigung, wird aber seitens Wiener Wohnen mit Fachwissen unterstützt.

Bei der Wahlversammlung des Hugo-Breitner-Hofes wird es keine Berichte seitens Wiener Wohnen geben.

Auch bei der Auszählung obliegt die Verantwortung dem Wahlkomitee, welches durch Fachwissen von Wiener Wohnen unterstützt wird.

Wiener Wohnen beendet die Veranstaltung, jedoch können die dann gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sich bei den Wählerinnen und Wählern bedanken, falls dies durch die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten gewünscht ist.

In den Mieterbeirat ist eine Kandidatin bzw. ein Kandidat gewählt, wenn diese/r über 50% der abgegebenen Stimmen hat.

Wenn eine Kandidatin bzw. ein Kandidaten bei der Wahl wie angegeben verhindert ist, dann muss er dies Wiener Wohnen mitteilen (dies kann z.B. auch durch die Ehegattin/Ehegatten erfolgen). Dabei müssen die gewünschten Eckdaten zur Vorstellung erläutert werden. Sollte eine Kandidatin bzw. ein Kandidat sich nicht vorstellen (da unbegründet abwesend) kann diese/r an diesem Abend nicht gewählt werden.

Die von Ihnen vorgeschlagene Lokalität ist am 12.10.2016 ausgebucht. Sobald ich seitens des Betreibers freie Termine erhalten (ich habe schon urgiert) werde ich Ihnen diese mitteilen. Die technischen Voraussetzungen wurden dem Betreiber mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Danijel Milojevic

Referatsleiter

Von: mailto:kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Dienstag, 09. August 2016 07:20
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Neuwahl des Mieterbeirats

Sehr geehrter Herr Schreiber,

bedauerlicherweise habe ich bezüglich der Örtlichkeit für die Wahlversammlung schlechte Neuigkeiten.

Seitens des Betreibers des Casino Baumgartens kann im Oktober lediglich Freitag, der 07.10.2016 als Termin angeboten werden. Freitag ist erfahrungsgemäß wegen der Wahlbeteiligung nicht günstig. Ebenfalls gegen das Casino Baumgarten als Örtlichkeit spricht die Tatsache, dass es keine Tonanlage seitens des Betreibers gibt (diese werden durch Veranstalter üblicherweise beigestellt). Diese könnte ev. falls terminlich vorhanden, seitens Wohnpartner organisiert werden.

Als Alternative habe ich bezüglich der Allianzarena angefragt, leider mit keinem Erfolg.

Eine weitere Möglichkeit wäre das Wiener Wohnen Multizentrum. Da gibt es sowohl Tonanlage als auch Beamer und Computer für etwaige Präsentationen. Hier ist die Entfernung zur Wohnhausanlage leider nicht förderlich für die Wahlbeteiligung, jedoch sind eine gute öffentliche Erreichbarkeit und eine kostenlose Kundengarage vorhanden. Ein freier Termin für eine mögliche Wahlversammlung wäre der 17.10.2016.

Welcher Termin bzw. welche Örtlichkeit für die Wahl ist dem Mieterbeirat lieber?

Mit freundlichen Grüßen
Danijel Milojevic
Referatsleiter

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: ernst.schreiber@gmx.at
Gesendet: Dienstag, 09. August 2016 20:38
An: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Cc: gerhard_kuchta@hotmail.com; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de; Thomas Kainz
Betreff: Neuwahl des Mieterbeirats

Sehr geehrter Herr Milojevic,

ich verstehe die Frage nicht, welcher Termin bzw. welche Örtlichkeit für die Wahl dem Mieterbeirat lieber wäre. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann schlagen Sie uns ZWEI denkbar ungünstige bzw. ganz ungeeignete Optionen vor.

Willkommen in unserer Welt!

Aber wenn Wiener Wohnen im Statutsvorschlag unbedingt darauf bestanden hat, die Wahlveranstaltungen zu organisieren, dann soll Wiener Wohnen das auch tun.

Um es noch einmal zu betonen: Ein Ort für die Wahlversammlung, der NICHT in unmittelbarer Nähe unserer Wohnhausanlage liegt, kommt für uns NICHT in Frage und entspricht auch NICHT der erklärten Zielsetzung des neuen Statuts. Daher scheidet das Wiener Wohnen Multizentrum klarer Weise als unzumutbar aus.

In dem Fall bleiben nur zwei Optionen:

  • Das Casino Baumgarten am Freitag, den 7.10.2016 - unter Bereitstellung von Tonanlage, Beamer und Leinwand durch Wiener Wohnen bzw. die Wohnpartner.
  • Wiener Wohnen findet für den vorgeschlagenen 12.10.2016 eine andere geeignete Lokalität in der unmittelbaren Umgebung unserer Wohnhausanlage - unter Bereitstellung von Tonanlage, Beamer und Leinwand durch Wiener Wohnen bzw. die Wohnpartner oder über die Lokalität. Ergänzen möchten wir, dass z.B. das schon einmal von uns benutzte Stag's Head ggü. dem Allianz-Stadion zwar einen Extra-Raum, Tonanlage und Beamer hat, aber sowohl Größe als auch Möblierung für diese Veranstaltung wenig geeignet sind (vor allem wenn eine große Wählerzahl angestrebt wird) und es beim Anschluss von Tonanlage und Laptop einige Probleme gegeben hat. Auch sind Sportübertragungen im anderen Raum akustisch (etc.) zu berücksichtigen.

Bitte um unverzügliche Nachricht, wann und wo nun die Wahlversammlung stattfindet!

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Ernst Schreiber
(Vorsitzender)

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Mittwoch, 10. August 2016 07:52
An: Ernst Schreiber *EXTERN*
Betreff: AW: Neuwahl des Mieterbeirats

Sehr geehrter Hr. Schreiber,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.


Mir freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Donnerstag, 11. August 2016 08:20
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Neuwahl des Mieterbeirats am 07.10.2016 im Festsaal Casino Baumgarten

Sehr geehrter Herr Schreiber,

der Termin im Festsaal des Casino Baumgarten ist für 07.10.2016 ab 18 Uhr gebucht. Die Tonanlage ist organisiert und ein Beamer wird von Wiener Wohnen mitgenommen.

Am 06.09.2016 werde ich die Einladung für die Wahlversammlung vorbereiten, damit fristgerecht zwischen 12. und 16. September die Aushänge und Postwurfsendungen veranlasst werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Danijel Milojevic
Referatsleiter

Stadt Wien – Wiener Wohnen

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