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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Heute haben 3 Mieter

einen umfassenden Antrag zum Abrechnungsjahr 2012

samt detaillierter Begründung bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.

Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).

Zur Vereinfachung werden die beiden Antragsteile auch hier als Beilage eingefügt.

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Anhänge:

Antworten auf diese Diskussion

Das sicher lesenswerte Protokoll zu den Betriebskosten 2008 - 2012 aus der Verhandlung vom 13.12.2017 - und die weiteren Beschlüsse des Gerichts dazu.

Ein weiteres Einbringen der Antragstellerseite dazu erfolgt in Kürze!

Ein mit Schreiben des Gerichts vom 10.1.2018 eingetroffener Beschluss.

Eine weitere nicht unspannende Akteneinschau steht daher bevor!

Die heute mit Schreiben des Gerichts vom 30.1.2018 eingetroffenen zwei Schriftsätze von Wiener Wohnen vom 25.1.2018.

Bemerkenswert ist zum Beispiel, dass Wiener Wohnen zum Verbrauch an Leuchtmittel SÄMTLICHE in dem Zeitraum aktiven Hausbesorgerinnen (20 !!) als Zeuginnen nominiert hat.

Der Sinn und Zweck dessen scheint uns klar - und wir werden mit dem Umstand gut umzugehen wissen. Eine Stellungnahme zu dem vorab folgt in Kürze. Ebenso eine neuerliche Akteneinschau in die von Wiener Wohnen vorgelegten Unterlagen.

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Dienstag, 20. Februar 2018 13:26
An: Rudeck & Schlager (RA)
Cc: Ulrike Hostek (BG 15); Wiener Wohnen West Kanzlei; Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta (MBR HBH)
Betreff: Aktenzahl 12 MSCH 13/17 s – Äußerung zur Zeugeneinvernahme von Hausbesorgerinnen
 

Sehr geehrter Herr Doktor Schlager,

ohne uns in irgendeiner Weise in Ihre Verfahrensführung einmischen zu wollen - und auch wenn für die kommende Nacht und den morgigen Tag eher ein Nachlassen der Schneefälle vorhergesagt worden ist - möchten wir betonen, dass die AKTUELLE AUSFÜHRUNG des Winterdienstes durch die Hausbesorgerinnen natürlich Vorrang gegenüber allfälligen Aussagen der Hausbesorgerinnen bei Gericht über VORANGEGANGENE Ausführungen des Winterdienstes etc. hat. Dies schon aufgrund der Sicherheit für die Bewohner und allfälliger Haftungsfragen für die Hausbesorgerinnen oder den Vermieter, mögliche für den Vermieter verbundene Kosten für einen Arbeitsersatz et cetera.

Einer witterungsbedingten Verschiebung der Zeugenaussagen der Hausbesorgerinnen bei Gericht - sofern sie für morgen anberaumt wäre - stünde seitens der Antragsteller daher nichts entgegen. Auf die ohnehin bestehenden und vorgebrachten Vorbehalte gegenüber der Notwendigkeit dieser Aussagen wird außerdem verwiesen.

  
Hochachtungsvoll 

Gerhard Kuchta

 

Von: RUDECK - SCHLAGER Rechtsanwalts KG 
Gesendet: Dienstag, 20. Februar 2018 14:38
An: 'Gerhard Kuchta'
Cc: 'Ulrike Hostek (BG 15)'; 'Wiener Wohnen West Kanzlei'; 'Ernst SCHREIBER'; 'Walter Kuchta 
Betreff: AW: Aktenzahl 12 MSCH 13/17 s – Äußerung zur Zeugeneinvernahme von Hausbesorgerinnen

Sehr geehrter Herr Kuchta,

die Entscheidung, wann die von den Parteien namhaft gemachten Zeugen einvernommen werden, obliegt allein dem Gericht. Ich habe darauf keinen Einfluss und ersuche Sie daher, sich mit Ihren Anregungen direkt an das Gericht zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gerhard Schlager

RUDECK – SCHLAGER

RECHTSANWALTS KG

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Sonntag, 18. Februar 2018 19:52
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Rudeck & Schlager (RA); Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta
Betreff: Aktenzahl 12 MSCH 13/17 s – Äußerung zum Verfahren

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

mit erteilter Vollmacht äußere ich mich für die Antragstellerseite zu den im Betreff der Stellungnahme angeführten Themen wie in der Beilage ausgeführt. Die Anlagen zur Stellungnahme sind im Text erwähnt und diesem Mail beigeschlossen.

Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter übermittelt.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Die Veröffentlichung des Protokolls aus der Verhandlung vom 21.2.2018 folgt ab Erhalt.

Eine Stellungnahme zu weiteren Punkten - und dem Verlauf der heutigen Verhandlung - erfolgt, wie dem Gericht angekündigt in Kürze.

Das Protokoll aus der Verhandlung vom 21.2.2018 sowie ein Auftrag des Gerichts an die Antragsgegnerin zur Vorlage weiteren Unterlagen bzw. weiteren Vorbringen.

Von: RUDECK - SCHLAGER Rechtsanwalts KG 
Gesendet: Mittwoch, 18. April 2018 17:11
An: 'Gerhard Kuchta'
Betreff: Unsere Mandantschaft: Stadt Wien - Wiener Wohnen 12 MSch 13/17s - BG Fünfhaus

Sehr geehrter Herr Kuchta,

in der Anlage übermitteln wir unseren Schriftsatz samt Beilagen als PDF-Datei.

Mit freundlichen Grüßen

RUDECK – SCHLAGER

RECHTSANWALTS KG

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Samstag, 21. April 2018 11:25
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Rudeck & Schlager (RA); Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta
Betreff: Aktenzahl 12 MSCH 13/17 s (etc.) – Äußerung der Antragstellerseite

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

mit erteilter Vollmacht äußere ich mich für die Antragstellerseite zu den im Betreff der Stellungnahme angeführten Themen gemäß Beilage.

Die weiteren in der Stellungnahme erwähnten Anlagen sind dem Mail ebenfalls beigefügt.

Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter übermittelt.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

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