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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

In der KW 26 ist die Kurzfassung der Jahresabrechnung für 2018 (nach rechts weiterblättern) - samt Infoblatt - bei uns eingetroffen.

Mit deftigen Nachzahlungen für die Mieter verbunden!

Weitere Berechnungen und Schritte dazu sind bereits in Vorbereitung.

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Antworten auf diese Diskussion

Hier eine aktuelle Aufstellung der von Wiener Wohnen verrechneten Mietkosten bei Neubezug im Hugo Breitner Hof.

Die Entwicklung der Leerstandsersätze seit der Generalsanierung und nachfolgenden Besiedelung, die Wiener Wohnen für länger leerstehende Mietobjekte im Hugo Breitner Hof  leisten muss (150% Richtwert für mehr als 6 Monate Leerstehung ohne und mehr als 18 Monate mit Sanierung des Objekts). 

Von: Ernst Schreiber
Gesendet: Mittwoch, 18. September 2019 10:54
An: WrW West Kanzlei
Cc: 'Gerhard Kuchta'
Betreff: Jahresabrechnung 2018

Sehr geehrte Frau XXX,

ist es Absicht oder nur ein Fehler, dass bei der Jahresabrechnung 2018 weder am USB Stick noch in der Papierlangfassung die Einnahmen nicht ausgewiesen wurden.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

Von: WrW West Kanzlei [mailto:kanzlei-west@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 25. September 2019 10:50
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Jahresabrechnung 2018

Sehr geehrter Herr Schreiber,

nach erfolgter Recherche sowie Rücksprache mit unserer Leitung des Mietrechtssupports darf ich Ihnen zu Ihrer Frage bzgl. Jahresabrechnung 2018 nun Folgendes mitteilen:

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung eines Vermieters, die Einnahmen der einzelnen Wohnungen auszuweisen und auszugeben. Der Anteil eines einzelnen Mieters an den Gesamtkosten richtet sich nach dem Verhältnis der von ihm gemieteten Fläche zur Gesamtfläche – diese Daten werden dem einzelnen Mieter in seiner Kurzfassung bekannt gegeben. Die Verwaltungskosten orientieren sich an der Fläche der gemieteten Wohnung und können ebenfalls anhand der einzelnen Kurzfassungen nachgerechnet werden.

Der Saldo wird aus den bisher geleisteten Zahlungen und dem Anteil des einzelnen Mietobjektes an den Gesamtkosten zuzüglich der Verwaltungskosten gebildet. Leerstehungen werden nicht berücksichtigt – es wird immer mit den vollen Einnahmen gerechnet.

Wir möchten Sie auch dahingehend informieren, dass schon seit vielen Jahren keine Langfassung der BK-Einnahmen an die Mieter übermittelt wird; lediglich die HMZ-Einnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Sachbearbeiterin

Gebietsteil West (Bezirke 6., 7., 8., 9., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19.)

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Montag, 30. September 2019 10:23
An: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Cc: Ernst Schreiber 
Betreff: AW: Jahresabrechnung 2018
 
Sehr geehrte Frau XXX,
 
vielen Dank für Ihr Mail vom 25.9.2019.
 
Ihnen und dem Mietrechtssupport von Wiener Wohnen dürfen wir mitteilen, dass der § 20 MRG zur Hauptmietzinsabrechnung - und um die geht es ja hier (obwohl die Betriebskosteneinnahmen durchwegs interessant wären, um allfällige Doppel-Einnahmen bei Mieterwechsel zu überprüfen - was aber mietrechtlich leider nicht vorgesehen ist) - in Absatz 1 zi. 1 lit. a den verpflichtenden Nachweis der dem Vermieter für die vermieteten Mietgegenstände des Hauses als Hauptmietzins (erhöhter Hauptmietzins) entrichteten Beträge vorsieht - und in Abs. 3 die Einsicht in die Belege vorsieht. Die Ansicht Ihres Mietrechtssupports ist für die Hauptmietzinseinnahmen also unzutreffend. Nur für die Betriebskosten ist gemäß § 21 Abs. 3 MRG kein Nachweis der Einnahmen vorgesehen.
 
Daher ist unsere Frage hinsichtlich der geforderten Vollständigkeit der gelegten Jahresabrechnung / Belegsammlung auf dem übermittelten Stick vollinhaltlich aufrecht.
 
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 30. September 2019 11:59
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: AW: Jahresabrechnung 2018

Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,

danke für Ihre Nachricht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Mittwoch, 27. November 2019 11:10
An: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Betreff: Anforderung einer Belegeinschau für die Jahresabrechnung 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

der guten Ordnung halber und auch zur schriftlichen Dokumentation teile ich Ihnen mit, dass ich über die Wiener Wohnen Hotline (05 75 75 75) heute als Bevollmächtigter meiner Ehefrau Hanna Kuchta für sie als Hauptmieterin der Wohnung 1140 Wien, Nikischgasse 8/13 für unsere wirtschaftliche Einheit "Hugo Breitner Hof" und die Jahresabrechnung 2018 einen Termin für die Einschau in die vollständigen Belege (Betriebskosten und Hauptmietzins) angefordert habe (Geschäftsfall-Nummer 107659800).

Mir wurde ein Rückruf für die Terminvereinbarung zugesagt. Die Telefonnummer ist 0664/313 46 20 (nur falls sie falsch aufgenommen worden sein sollte - die Akustik der Verbindung war nicht optimal).

Der guten Ordnung halber weise ich auch darauf hin, dass ein einziger Termin für die ausreichend genaue Einschau in die derart zahlreichen Belege nicht ausreichend sein kann, und daher dieser zu vereinbarende Termin nur für den Beginn der Belegeinschau zu verstehen ist. Zahlreiche weitere werden wohl folgen müssen.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Mittwoch, 27. November 2019 11:42
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: AW: Anforderung einer Belegeinschau für die Jahresabrechnung 2018

Sehr geehrte Absenderin,

sehr geehrter Absender,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.

Stadt Wien - Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Samstag, 30. November 2019 08:44
An: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Betreff: wg.: Anforderung einer Belegeinschau für die Jahresabrechnung 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem dazu immer noch kein Rückruf erfolgt ist ersuche ich um Bekanntgabe Ihrer Terminvorschläge diesbezüglich per Mail.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 2. Dezember 2019 10:43
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: AW: wg.: Anforderung einer Belegeinschau für die Jahresabrechnung 2018

Sehr geehrte Absenderin,

sehr geehrter Absender,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.

Stadt Wien - Wiener Wohnen

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Mittwoch, 4. Dezember 2019 13:19
An: gerhard_kuchta@hotmail.com <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: WG: Anforderung einer Belegeinschau für die Jahresabrechnung 2018 (SAP 14963956)

Sehr geehrter Herr Kuchta,

nach Prüfung Ihres Wunsches nach Belegeinsicht darf ich Ihnen mitteilen, dass entweder die Möglichkeit der Übermittlung eines USB-Stick, oder eine Belegeinsicht in Papierform bei uns im Haus besteht. Sollten Sie die Einsicht in Papierform in Betracht ziehen, muss ich Sie auch dahingehend informieren, dass keine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bei diesen Terminen anwesend sein werden.

Ich ersuche um eine entsprechende Rückmeldung, damit notwendige Veranlassungen getätigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Sachbearbeiterin

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 5. Dezember 2019 08:16
An: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Cc: Ernst Schreiber
Betreff: AW: Anforderung einer Belegeinschau für die Jahresabrechnung 2018 (SAP 14963956)

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Angebot eines Datenträgers für die Abrechnung 2018 verwundert mich, da dem Mieterbeirat unserer Wohnhausanlage nach meinem Informationsstand bisher kein korrekter und vollständiger Datenträger geliefert werden konnte. Bitte um Information, wenn sich dies anders verhält.

Gleichzeitig ersuche ich um die Nennung mehrerer Terminvorschläge, um mit der Belegeinschau vor Ort beginnen zu können. Wie schon für das Abrechnungsjahr 2016 vereinbart würde ich die Belege abfotografieren - was natürlich auch entsprechende Zeit in Anspruch nimmt (sicher aber weniger, als die genaue Einzelprüfung an Ort und Stelle).

Den damit verbundenen Aufwand (ja auf beiden Seiten) bedaure ich außerordentlich. Ich sehe allerdings derzeit aufgrund der Gegebenheiten keine andere Möglichkeit, die ja von Ihrer Rechtsvertretung in den bisherigen Mietrechtsverfahren - gelinde gesagt - sehr penibel gehandhabte Auslegung der Anforderungserfordernisse dafür ebenso zu erfüllen wie auch den gesetzlichen Fristen Genüge zu tun. Für Vorschläge Ihrerseits bezüglich einer einfacheren Vorgehensweise bin ich natürlich offen.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

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