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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 27. Dezember 2018 08:09
An: gerhard_kuchta@hotmail.com; ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Einaldung Gesprächstermin

Sehr geehrter Herr Schreiber,

Sehr geehrter Herr Kuchta,

bezüglich der Sonderregelung über die Beauftragungen der Firma Rammel bei Entrümpelungen würden wir Sie gerne zu einem Gesprächstermin am 28.01.2019 um 10:00 Uhr in unser Servicecenter einladen.

Mit der Bitte um kurze Rückmeldung, ob der Termin für Sie in Ordnung ist,

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Leiter Hausverwaltung & Kundenbetreuung (interim.)

Gebietsteil West (Bezirke 6., 7., 8., 9., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19.)

Stadt Wien – Wiener Wohnen

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Antworten auf diese Diskussion

Das heute von Ernst Schreiber abgeholte Einschreiben von Wiener Wohnen dazu.

Eine Antwort des Mieterbeirats folgt.

Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Freitag, 1. Februar 2019 14:21
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster
Betreff: Ihr Widerruf der Genehmigung hinsichtlich Sperrmüllentsorgung

Sehr geehrter Herr Milojevic,

wir bestätigen den Erhalt Ihres diesbezüglichen Schreibens vom 28.1.2019 und halten seitens des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof dazu folgendes fest:

  1. Die Abwicklung mit der Firma Rammel hat aus unserer Sicht bislang zufriedenstellend und kostengünstig funktioniert.
  2. Wenn uns Wiener Wohnen hier durch einen Widerruf der Genehmigung für diese Abwicklung vor vollendete Tatsachen stellt, aber zu den Gründen dafür nicht auch in Schriftform stehen kann (wie es sich aus der Korrespondenz einwandfrei ergibt), dann handelt es sich hier um einen unfreundlichen Akt gegenüber dem Mieterbeirat, aber insbesondere gegenüber den Mietern, die wir gemäß statutarischem Auftrag vertreten. Aus diesem Grund sehen wir auch keine Gesprächsvereinbarung für weiter zweckdienlich.
  3. Einer von Ihnen geplanten Vergabe der Arbeiten an Ihre Tochterunternehmung Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH (anzunehmen wieder in Form einer Inhausvergabe) oder an die MA 48 (anzunehmen auch hier ohne rechtlich konforme Ausschreibung) widersprechen wir hiermit ausdrücklich! In letzterem Fall insbesondere aufgrund des geltenden Vergaberechts und in ersterem aufgrund der Erfahrungen mit Ihrer Tochterunternehmung bezüglich Ausführungsqualität, aber insbesondere bezüglich Kosten. Eine Vergabe wie hier postuliert würde in grober Weise den Ihnen durch den Wiener Gemeinderat per Statut auferlegten Pflichten im Sinn der Interessenwahrung für die Ihnen anbefohlenen Mieter widersprechen.
  4. Und selbstverständlich müssen wir darauf hinweisen, dass durch Ihre angekündigte Vorgehensweise anfallende ungerechtfertigte Mehrkosten bzw. Ausführungsmängel neuerlich der Gegenstand zukünftiger Mietrechtsverfahren sein werden.
  5. Für die Feststellung von Sperrmüllablagerungen ist die Hausverwaltung zuständig und verantwortlich. Die Mitglieder des Mieterbeirats sind NICHT Ihre Dienstnehmer oder anderweitig besonders verpflichtete Personen im Sinn der geltenden Gesetze!

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Freitag, 1. Februar 2019 14:34
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Ihr Widerruf der Genehmigung hinsichtlich Sperrmüllentsorgung

Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,

danke für Ihre Nachricht.

Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: WrW West Kanzlei 
Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 08:53
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: WG: Ihr Widerruf der Genehmigung hinsichtlich Sperrmüllentsorgung

Sehr geehrter Herr Kuchta,

ich möchte mich zu Ihren Punkten kurz äußern.

1. Vielen Dank für Ihr Feedback.

2. Eine schriftliche Vereinbarung bedingt auch den schriftlichen Widerruf, welchen wir postalisch zugesandt haben. Die Gründe für diese Entscheidung seitens Wiener Wohnen hätten wir Ihnen im persönlichen Gespräch gerne näher mitgeteilt. Aus Ihrer Korrespondenz geht eindeutig hervor, dass kein persönliches Gespräch gewünscht wird.

3. Wir verweisen auf das geltende Mitbestimmungsstatut und die geltenden Vorgaben und Gesetze. Ein Mitbestimmungsrecht über die Vergabe von Leistungen ist im Mitbestimmungsstatut nicht vorgesehen. Ich verweise dazu zum Punkt „Grenzen der Mitbestimmung“.

4. Wird zur Kenntnis genommen.

5. Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht, dass die Hausverwaltung bzw. damit beauftragte Unternehmen mit der sicherheitsrelevanten Sichtung u.a. eventueller Sperrmüllablagerung ist. Jedoch ist jede Mieterin bzw. jeder Mieter, wie auch der Mieterbeirat auch, berechtigt Meldungen über Sperrmüllablagerungen bei der Hausverwaltung einzubringen. Der Mieterbeirat ist nicht unser Dienstnehmer, weshalb wir die bisher Ihnen per Vereinbarung aufgetragene Verantwortung, die Entrümpelungen selber zu beauftragen, wieder in unsere Verantwortung legen.

Mit freundlichen Grüßen

Danijel Milojevic

Leiter Hausverwaltung & Kundenbetreuung (interim.)

Gebietsteil West (Bezirke 6., 7., 8., 9., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19.)

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 11:13
An: WrW West Kanzlei
Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster
Betreff: AW: Ihr Widerruf der Genehmigung hinsichtlich Sperrmüllentsorgung

Sehr geehrter Herr Milojevic,

vielen Dank für Ihr heute erhaltenes Mail.

Abschließend sei zu Punkt 3 auch unsererseits auf Statuten und Gesetze verwiesen. Nämlich auf einerseits das vom Wiener Gemeinderat beschlossene Statut für Wiener Wohnen und die darin enthaltene besondere Interessenswahrung für die Mieter im sozialen Wohnbau - insbesondere was die Mietengestaltung betrifft und andererseits das geltende Vergaberecht sowie das im Mietrecht bzw. der darauf aufbauenden Judikatur enthaltene Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Aufwendung von Betriebskosten.


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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