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Hugo Breitner Hof
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Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 27. Dezember 2018 08:09
An: gerhard_kuchta@hotmail.com; ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Einaldung Gesprächstermin
Sehr geehrter Herr Schreiber,
Sehr geehrter Herr Kuchta,
bezüglich der Sonderregelung über die Beauftragungen der Firma Rammel bei Entrümpelungen würden wir Sie gerne zu einem Gesprächstermin am 28.01.2019 um 10:00 Uhr in unser Servicecenter einladen.
Mit der Bitte um kurze Rückmeldung, ob der Termin für Sie in Ordnung ist,
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Leiter Hausverwaltung & Kundenbetreuung (interim.)
Gebietsteil West (Bezirke 6., 7., 8., 9., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19.)
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Tags:
Das heute von Ernst Schreiber abgeholte Einschreiben von Wiener Wohnen dazu.
Eine Antwort des Mieterbeirats folgt.
Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Freitag, 1. Februar 2019 14:21
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster
Betreff: Ihr Widerruf der Genehmigung hinsichtlich Sperrmüllentsorgung
Sehr geehrter Herr Milojevic,
wir bestätigen den Erhalt Ihres diesbezüglichen Schreibens vom 28.1.2019 und halten seitens des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof dazu folgendes fest:
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Freitag, 1. Februar 2019 14:34
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Ihr Widerruf der Genehmigung hinsichtlich Sperrmüllentsorgung
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,
danke für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Von: WrW West Kanzlei
Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 08:53
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: WG: Ihr Widerruf der Genehmigung hinsichtlich Sperrmüllentsorgung
Sehr geehrter Herr Kuchta,
ich möchte mich zu Ihren Punkten kurz äußern.
1. Vielen Dank für Ihr Feedback.
2. Eine schriftliche Vereinbarung bedingt auch den schriftlichen Widerruf, welchen wir postalisch zugesandt haben. Die Gründe für diese Entscheidung seitens Wiener Wohnen hätten wir Ihnen im persönlichen Gespräch gerne näher mitgeteilt. Aus Ihrer Korrespondenz geht eindeutig hervor, dass kein persönliches Gespräch gewünscht wird.
3. Wir verweisen auf das geltende Mitbestimmungsstatut und die geltenden Vorgaben und Gesetze. Ein Mitbestimmungsrecht über die Vergabe von Leistungen ist im Mitbestimmungsstatut nicht vorgesehen. Ich verweise dazu zum Punkt „Grenzen der Mitbestimmung“.
4. Wird zur Kenntnis genommen.
5. Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht, dass die Hausverwaltung bzw. damit beauftragte Unternehmen mit der sicherheitsrelevanten Sichtung u.a. eventueller Sperrmüllablagerung ist. Jedoch ist jede Mieterin bzw. jeder Mieter, wie auch der Mieterbeirat auch, berechtigt Meldungen über Sperrmüllablagerungen bei der Hausverwaltung einzubringen. Der Mieterbeirat ist nicht unser Dienstnehmer, weshalb wir die bisher Ihnen per Vereinbarung aufgetragene Verantwortung, die Entrümpelungen selber zu beauftragen, wieder in unsere Verantwortung legen.
Mit freundlichen Grüßen
Danijel Milojevic
Leiter Hausverwaltung & Kundenbetreuung (interim.)
Gebietsteil West (Bezirke 6., 7., 8., 9., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19.)
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 11:13
An: WrW West Kanzlei
Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster
Betreff: AW: Ihr Widerruf der Genehmigung hinsichtlich Sperrmüllentsorgung
Sehr geehrter Herr Milojevic,
vielen Dank für Ihr heute erhaltenes Mail.
Abschließend sei zu Punkt 3 auch unsererseits auf Statuten und Gesetze verwiesen. Nämlich auf einerseits das vom Wiener Gemeinderat beschlossene Statut für Wiener Wohnen und die darin enthaltene besondere Interessenswahrung für die Mieter im sozialen Wohnbau - insbesondere was die Mietengestaltung betrifft und andererseits das geltende Vergaberecht sowie das im Mietrecht bzw. der darauf aufbauenden Judikatur enthaltene Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Aufwendung von Betriebskosten.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
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