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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: daniela.strassl@wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; Anbieter; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; anthony.whelan@ec.europa.eu; john.bell@ec.europa.eu
Subject: Grünflächenpflege: Aufforderung zur Vertragsunterzeichnung (regarding Complaint: CP130/2008 Wiener W
Date: Fri, 20 Jun 2008 18:48:05 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der untragbaren Situation bezüglich der Grünflächenpflege und der offensichtlichen Untätigkeit von Wiener Wohnen, um wieder eine ordentliche Leistung zu marktgerechten Konditionen herbeizuführen (siehe Strafanzeige) habe wir selbst als Mieterbeirat für unsere Anlage über Berufsverbände bzw. in einem Fall direkt am 30.5.2008, 13:01:48 +0200, eine Einladung zur DRINGENDEN Angebotslegung für die Gartenpflege ausgesendet und bis zum 15.6.2008 (Einmeldeschluss) genau denselben Leistungsumfang ausgeschrieben, den laut Wiener Wohnen - angeblich und theoretisch - die nun betraute (Enkel-)Tochter-Firma erbringen sollte.

Trotz des sehr kurzfristigen Termins haben uns zahlreiche Angebote erreicht.

Wir haben nun den Bestbieter ausgewählt, über dessen Eignung für diese Aufgabe unsererseits - aus wohl begreiflichen Gründen - keinerlei Zweifel besteht.

Wir fordern Sie auf, eine unverzügliche Beauftragung dieser Firma gemäß den beiden Offerten (und laut Leistungskatalog) ab 1.7.2008 für das 2. Halbjahr 2008 (Teiljahrespflege 2008) und das Jahr 2009 (Erläuterung 19.6. - als Basis eingebracht bereits als Ganzjahresangebot mit automatischer Evaluierung am 14.6.) durchzuführen.

Sollten im Laufe von 2008 so große Mängel in der beauftragten Tätigkeit festgestellt werden, dass eine Vertragsverlängerung in Frage zu stellen ist, kann der Mieterbeirat bis spätestens 31.12.2008 eine Vertragsbeendigung samt Neueinholung von Angeboten durchführen. Andernfalls tritt der Vertrag mit dem Anbieter für 2009 in Kraft.

Der neue Auftragnehmer wird im 3. Quartal 2009 für die Jahre 2010 und 2011 ein neues Angebot legen, wobei es uns überlassen bleiben soll, entweder aufgrund des Vorschlags zu prolongieren oder neue Angebote einzuholen.

Die genaue Terminvereinbarung und Koordination der Leistungserbringung, sowie die Abzeichnung der Leistungsscheine erfolgt über uns - die unverzügliche Verrechnung danach soll über Sie erfolgen.

Wir ersuchen, fallweise den Werkmeister für die Grünflächenpflege zu Rate ziehen zu dürfen.

Sollten Teilleistungen, die vor 1. Juli durch Ihren zuvor beauftragten Unternehmer nicht erbracht wurden zusätzlich zur Durchführung gelangen, wird diese Leistung separat abgerechnet werden. Wir werden dafür unmittelbar ab Auftragserteilung durch Sie gemeinsam mit dem neuen Auftragnehmer eine Begehung der Anlage durchführen und den derzeitigen Pflegezustand evaluieren. Ihr Werkmeister für die Grünflächenpflege ist dazu herzlich eingeladen.

Diese Vorgehensweise wurde heute telefonisch mit dem Auftragswerber akkordiert.

Selbstverständlich ist uns bekannt, dass der Paragraph 16, Absatz (1) des 'Mietermitbestimmungsstatuts für die Mieter der Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen' zu Betriebskosten so lautet: 'Der Mieterbeirat ist berechtigt, der Stadt Wien - Wiener Wohnen Vorschläge zur Senkung der Betriebs- und Heizkosten zu unterbreiten und darüber Vereinbarungen zu schließen.' ... und sich daher auf Betriebs- und Heizkosten beschränkt.

Wir sehen unseren Beitrag hier auch nur als "Hilfestellung für Wiener Wohnen", um endlich wieder akzeptable Rahmenbedingungen herzustellen - weisen aber darauf hin, dass wir bei einer Verweigerung der gewünschten Auftragserteilung und Fortführung des Status Quo jedwede Honorierung der Leistung gegenüber dem jetzt genannten Auftragnehmer mit Hinweis auf § 879. (2) Ziffer 4 ABGB beeinspruchen würden:

§ 879. ABGB:
......
(2) Insbesondere sind folgende Verträge nichtig:
......
4. wenn jemand den Leichtsinn, der Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht.


Diese Zwangslage ist schon durch den Marktanteil von Wiener Wohnen an Mietwohnungen im Wiener Raum gegeben - was bedeutet: Die Mieter KÖNNEN gar nicht gleichzeitig die Wohnungen kurzfristig wechseln, wenn sie mit einer Leistung bzw. dem verrechneten Preis nicht einverstanden sind. Alle anderen Faktoren werden durch unsere bereits erwähnte Strafanzeige belegt.

Wir erwarten daher Ihre Vollzugsmeldung bezüglich des gewünschten Vorgehens bis spätestens zum 25.6.2008.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/

(3 Beilagen)

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Antworten auf diese Diskussion

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@bv14.wien.gv.at; franz.lerch@oevp-wien.at; wolfgang.krisch@gruene.at; andreas.anzenberger@kurier.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Verlangte Auftragserteilung f.d. Grünflächenpflege
Date: Sun, 22 Jun 2008 08:19:35 +0200

Sehr geehrte Frau Kalchbrenner, sehr geehrte Herren,

auch Ihnen zur Information:

http://groups.msn.com/DerMieterbeiratimHugoBreitnerHof/general.msnw...

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/

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Anmerkung des Mieterbeirats:

Link auf die alte Homepage, aber auf die richtige, oben nachlesbare Information!
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: daniela.strassl@wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; der Anbieter; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: Grünflächenpflege: Aufforderung zur Vertragsunterzeichnung (regarding Complaint: CP130/2008 Wien
Date: Wed, 25 Jun 2008 14:26:09 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf das beigefügte Mail erlauben wir uns die Frage, wie Sie weiter vorzugehen gedenken.

Gemäß Auskunft in dem eben geführten Telefonat mit dem Bestbieter hat bisher durch Sie keinerlei Kontaktnahme mit dieser Firma stattgefunden.

Ebenso haben wir keinerlei Rückmeldung, dass Sie der Aufforderung zur Vertragsunterzeichnung NICHT nachkämen.

Nichts, einfach Funkstille!

Wir möchten daran erinnern, dass Sie Verwalter einer Wohnhausanlage der Stadt Wien mit fast 1.500 Mietobjekten sind und somit- selbst ohne jede Bezugnahme auf das schon vielfach diskutierte Mietermitbestimmungsstatut - Ihren diesbezüglichen Aufgaben nachzukommen haben.

Ein einfaches "Nicht-reagieren" steht daher nicht zu Ihrer Disposition!

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/
Subject: Ihre Mail vom 20. Juni 2008 betreffend Gründlächenpflege
Date: Wed, 25 Jun 2008 14:36:02 +0200
From: katarina.russ@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Danke für Ihr e-mail vom Freitag, den 20. Juni 2008, 18:48 Uhr an WRW 14/15/16 in welchem Sie uns über Ihre Bemühungen, Angebote von Gartenpflegeunternehmen zu bekommen, informiert haben. Aufgrund der strengen vergaberechtlichen Bindungen, denen Wiener Wohnen unterliegt, ist es uns jedoch nicht möglich, Ihrer ‚Aufforderung zur Vertragsunterzeichnung’ nachzukommen. Dies aus folgenden Gründen:

1. Die von Ihnen eingeholten Richtpreise liegen deutlich über der Grenze für eine zulässige Direktvergabe. Eine allfällige Auftragsvergabe an andere als an Konzernunternehmen müsste daher förmlich ausgeschrieben werden (vgl dazu die einschlägigen Rechtsvorschriften des BVergG 2006 unter der Internet-Fundstelle http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&... ).

2. Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass dieser Auftrag aufgrund des kumulierten Auftragswerts gemeinschaftsweit bekannt gemacht werden muss. Allein die gesetzliche Mindestangebotsfrist für einen solchen Auftrag ist mit 52 Tagen, die Stillhaltefrist mit 14 Tagen bemessen. Schon daraus ist unschwer erkennbar, dass die von Ihnen verlangte Beauftragung „ab 1.7.2008“ schlicht unmöglich ist.

3. Ganz abgesehen von diesen gesetzlichen Mindestfristen: Die Vorbereitung einer Ausschreibung, die Prüfung der Eignung der Bieter und die darauf folgende Bestbieterermittlung würde eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen . Angesichts der Verpflichtung eines öffentlichen Auftraggebers, das Vergabeverfahren nicht diskriminierend und transparent durchzuführen, kann überdies nicht vorhergesagt werden, welches Unternehmen letztendlich den Zuschlag erhalten würde . Mit anderen Worten: Das von Ihnen ausgewählte Unternehmen könnte sich in diesem Fall an dem Vergabeverfahren beteiligen; ob es schlussendlich Bestbieter werden würde, lässt sich nicht abschätzen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen machen somit, wie Sie sehen, die von Ihnen vorgeschlagene Vorgangsweise unmöglich. Wir ersuchen Sie daher, dem von Ihnen‚ ausgewählten’ Unternehmen mitzuteilen, dass eine formfreie Direktvergabe rechtlich nicht möglich ist. Wir ersuchen weiters, gegenüber diesem Unternehmen auch klarzustellen, dass Sie als Mieterbeirat nicht befugt sind, für Wiener Wohnen rechtsverbindliche Vereinbarungen abzuschließen oder auch nur anzubahnen; zu dieser Klarstellung müssen wir Ihnen schon deshalb raten, um allfälligen Schadenersatzansprüchen entgegenzuwirken.

Am Ende Ihres e-mails kündigen Sie an, bei einer Verweigerung der gewünschten Auftragserteilung und Fortführung des Status Quo jedwede Honorierung der Leistung gegenüber dem jetzt genannten Auftragnehmer mit Hinweis auf § 879. (2) Ziffer 4 ABGB’ zu beeinspruchen. Angesichts des geschilderten vergaberechtlichen Umfelds sehen wir freilich derzeit keine andere Möglichkeit, als die notwendigen Gartenpflegeleistungen auch weiterhin durch Konzernunternehmen erbringen zu lassen.

Selbstverständlich steht es Ihnen aber frei, die mietrechtlich bzw statutarisch vorgesehenen Beschwerdestellen anzurufen und sie mit dieser Frage zu befassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sylvia Kessler


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Anmerkung des Mieterbeirats:

Wie eigentlich nicht anders zu erwarten!

Das Bundesvergabegesetz 2006.
Der Anhang dazu.
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: anthony.whelan@ec.europa.eu; john.bell@ec.europa.eu; der Anbieter; sylvia.kessler@wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Auftragsvergabe wg. Grünflächenpflege (CP130/2008 - Wiener Wohnen)
Date: Thu, 26 Jun 2008 08:13:41 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Mail (beigefügt) belegt in unseren Augen recht eindeutig, welch Geistes Kind Ihrerseits hinter der gesamten Aktion steckt!

In den strengen vergaberechtlichen Bedingungen, die Sie zitieren und denen Wiener Wohnen unterliegt (ein Grund mehr übrigens, einen Verwalterwechsel anzustreben - samt einer so gestalteten Abgrenzung, dass man solche Ungeheuerlichkeiten für die Mieterinnen und Mieter in Zukunft unterbinden kann), haben Sie sich bei der Vergabe an Ihre Haus- bzw. Außenbetreuungs GmbH ziemlich offensichtlich nur darum gekümmert, durch die Vergabe an die (Enkel-)Tochtergesellschaft alle anderen Vorschriften des Bundesvergabegesetzes zu umgehen:

Die in unserem Fall geltend gemachte "Prüfung der Eignung der Bieter" (lächerlich bezüglich eines Unternehmens, das Sie kürzlich erst mit derselben Arbeit beschäftigt und dafür bezahlt haben) war - wie auf über 3 Millionen Quadratmeter Grünfläche in Wien im Jahr 2008 nur zu überdeutlich sichtbar - bei der Vergabe an Ihre Haus- bzw. Außenbetreuungs GmbH offensichtlich ziemlich gleichgültig. Und die resultierende Arbeit daraus erledigen derzeit mehrere (wie auf Eignung geprüfte?) Sub-Unternehmer (zu welchem Preis?) - mit entsprechenden, nachweislichen Folgekosten für die Mieter bzw. die Gemeinde (= Steuerzahler)!

Der von uns in Windeseile zustande gebrachte Preis "liegt deutlich über der Grenze für eine zulässige Direktvergabe" - aber der weit über einen Euro (exkl. MWSt.) pro Quadratmeter teurere Preis wurde den Mieterinnen und Mietern von Ihnen kühl lächelnd aufs Auge gedrückt - diese oben angeführte Umgehungsmöglichkeit im Gesetz ebenso ausnützend wie die Zwangslage, dass über 220.000 Mieterinnen und Mieter in Wien (Ihr Marktanteil: 25%) nicht schlagartig die Wohnung wechseln können. Insgesamt geht es schließlich um mehr als 6 Millionen Euro ungerechtfertigten Presiaufschlags pro Jahr - für Sie vielleicht ein "Schnäppchen", für die Betroffenen ein weiterer Bestandteil unzumutbar steigender Lebenshaltungskosten.

Selbstverständlich wäre es im Bereich Ihrer Möglichkeiten und dem Bundesvergabegesetz konform gewesen, den Auftragsteil für das Rest-Jahr 2008 im Rahmen einer Direktvergabe zu erledigen (um endlich wieder akzeptable Rahmenbedingungen für die Grünflächenpflege herzustellen - wie von uns bereits am 8.5.2008 per Mail gefordert) und - wenn, wie von Ihnen angeführt, notwendig - unverzüglich ein Ausschreibeverfahren für die Zeit ab 2009 zu starten. Aber wie nicht anders zu erwarten, kumulieren Sie die beiden - eigentlich getrennten - Angebote, um auch schon für 2008 über der Direktvergabe-Schwelle laut Bundesvergabegesetz zu liegen.

Daher kommen wir Ihren sichtlichen Anstrengungen, die Bestimmungen penibel einzuhalten soweit entgegen, als wir - in Absprache mit dem Anbieter - die Aufforderung zur Auftragserteilung für 2009 zurückziehen - und die unverzügliche (!!) Direktvergabe an den von uns eruierten Bestbieter für das zweite Halbjahr 2008 verlangen. Parallel ist durch Sie unverzüglich auch für den Folgezeitraum eine Vergabe unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten herbeizuführen.

Darüber hinaus fordern wir Aufklärung, wie der Paragraph 16 (1) des Mietermitbestimmungsstatuts in diesem Licht zu verstehen ist!

Wir werden diesbezüglich b.a.w. keine Verträge in Eigenregie abschließen - sofern die Hausverwaltung Wiener Wohnen ihren Verpflichtungen auch zur Interessenswahrung für die Mieter in Sozialwohnungen endlich nachkommt - und werden selbstverständlich, wie angekündigt, jedwede Verrechnung aus den derzeit bestehenden Verträgen in keiner Weise akzeptieren.

Selbstverständlich werden wir auch diesen Sachverhalt als Nachtrag in unsere Strafanzeige einfließen lassen und sind fest davon überzeugt, dass die auch verständigten Dienststellen der EU-Kommission derartige Schlupflöcher zur Ausschaltung des Wettbewerbs und zum Nachteil der Bürger im Bundesvergabegesetz bzw. ähnlichen Rechtswerken raschest schließen werden.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/
Subject: Antwort auf Ihre Mail vom 26.6.2008
Date: Wed, 2 Jul 2008 09:20:15 +0200
From: katarina.russ@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Danke für Ihre Anwort zu der Email vom 25.6.2008. Leider ist die darin zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht von einem grundsätzlichen Missverständnis jenes vergaberechtlichen Umfelds geprägt, in dem Wiener Wohnen zu agieren gezwungen ist. Im Einzelnen:

1. Allein aus dem Umstand, dass ein Unternehmen in der Vergangenheit bereits einmal für uns tätig geworden ist, kann nicht „automatisch“ geschlossen werden, dass dieses Unternehmen auch in einem aktuellen Vergabeverfahren geeignet ist. Das BVergG 2006 verpflichtet den Auftraggeber dazu, die Eignung eines Bieters bei jedem Beschaffungsvorgang neu zu prüfen; jede andere Vorgangsweise würde zu diskriminierenden Bevorzugungen führen. Das von uns geschilderte procedere mag daher auf Sie „lächerlich“ wirken, ist aber schlicht geltendes Recht.

2. Auch dass die Auftragswerte gleichartiger Dienstleistungen dann zu kumulieren sind, wenn sie an den gleichen Bieter vergeben werden, ist vergaberechtlich verpflichtend vorgesehen („Zusammenrechnungsgebot“). Die von Ihnen nunmehr vorgeschlagene Vorgangsweise bedeutet ein rechtswidriges Auftragssplitting.

3. Wir weisen darauf hin, dass einige der von Ihnen bisher gesetzten Schritte (Weitergabe von kalkulationsrelevanten Unterlagen und Informationen an ausgewählte Unternehmen) geeignet sind, bestimmten Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Dies kann in einem allfälligen Vergabeverfahren dazu führen, dass die solcherart bevorzugten Unternehmen ausgeschieden werden müssen („Vorarbeitenproblematik“).

4. Die von der Hausbetreuungs GmbH bzw der Außenbetreuungs GmbH durchgeführten Arbeiten sind nicht im Weg einer Direktvergabe, sondern im Weg einer „in house-Vergabe“ beauftragt worden. Die vergaberechtliche Zulässigkeit dieser Vorgangsweise ist sorgsam geprüft worden.

5. Gerne geben wir Auskunft über den normativen Gehalt des § 16 Abs 1 Mietermitbestimmungsstatut: Dass der Mieterbeirat darin ermächtigt wird, Wiener Wohnen „Vorschläge zur Senkung der Betriebs- und Heizkosten zu unterbreiten und darüber Vereinbarungen zu schließen“, meint erkennbar Vereinbarungen zwischen dem Mieterbeirat und Wiener Wohnen, nicht aber Verträge zwischen dem Mieterbeirat und dritten Unternehmen. Jede andere Sichtweise würde zu dem Ergebnis führen, dass jeder einzelne Mieterbeirat als direkter Stellvertreter von Wiener Wohnen auftreten und Wiener Wohnen durch den Abschluss von Verträgen mit Dritten verpflichten könnte; dies wäre nicht nur aus Konzernsicht in Hinblick auf eine gesamthafte Leitung wenig sinnvoll, sondern würde auch bedeuten, dass die Mieterbeiräte die – gesetzlich vorgesehenen – Vergabeverfahren durchführen müssten und bei Vergabeverstößen allenfalls auch schadenersatzpflichtig werden könnten.

6. U.a. auch vor diesem Hintergrund müssen wir daher nochmals eindringlich davor warnen, bei dritten Unternehmen die Überzeugung hervorzurufen, dass Sie als Mieterbeirat berechtigt sind, Einfluss auf ein Vergabeverfahren zu nehmen oder gar direkt Aufträge zu vergeben. Wir raten daher, dass Sie nicht nur „keine Verträge in Eigenregie abschließen“, sondern auch die kontaktierten Unternehmen aktiv davon in Kenntnis setzen, dass Sie nicht berechtigt sind, Aufträge für Wiener Wohnen anzubahnen oder abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sylvia Kessler

P.S.: Die einschlägigen Bestimmungen des WVRG 2007 über die Vergabekontrolle können Sie unter der nachfolgend beschriebenen elektronischen Adresse abrufen:
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=LrW&Dokumentnumm...
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: anthony.whelan@ec.europa.eu; john.bell@ec.europa.eu; sylvia.kessler@wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; post@bv14.wien.gv.at; franz.lerch@oevp-wien.at; wolfgang.krisch@gruene.at; andreas.anzenberger@kurier.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Grünflächenpflege - Ihr Mail vom 2.7.2008
Date: Wed, 2 Jul 2008 22:28:30 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir können uns nur wiederholen: Auch dieses Mail zeigt lediglich, dass Sie offenbar nur darum bemüht sind, eine für Mieterinnen und Mieter schier unfassbare Aktion (zu der die politisch verantwortliche Ebene bisher schweigt, höchst interessant!) auf "Teufel komm raus" durchzuziehen!

Um in einer untragbaren Situation für unsere Mieterinnen und Mieter Abhilfe zu schaffen, sind wir dazu angehalten, für eine nun untätige Hausverwaltung, die sich davor - nicht zum ersten Mal - eine Ungeheuerlichkeit geleistet hat, aktiv zu werden.

Statt uns dabei aber lediglich mit Ratschlägen, besser gesagt mit Verhaltensmaßregeln zu dienen, wäre allen mehr geholfen, würde Wiener Wohnen (insbesondere die Geschäftsführung) als Hauseigentümer und Hausverwalter - mit einem klar umrissenen Auftrag im Rahmen des sozialen Wohnbaus - endlich Ihrer Aufgabe nachkommen und wieder akzeptable Verhältnisse herstellen.

Sie wären im Rahmen dessen schon 2007 dazu angehalten gewesen, bei einer zentralen Vergabe an einen gemeindeeigenen Betrieb für eine absolut zufriedenstellende Qualität und die Weitergabe von Skaleneffekten zu sorgen - d.h. durch diesen Schritt eine KostenSENKUNG für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen. Genau das Gegenteil ist eingetreten, ganz massiv sogar - in BEIDEN Kriterien wohlgemerkt! Die von Ihnen zitierte "Konzernsicht in Hinblick auf eine gesamthafte Leitung" stellen wir aufgrund der messbaren Ergebnisse massiv in Zweifel. Zumindest dürfte diese Sicht nicht aus dem Blickwinkel der Mieter und Steuerzahler nachvollziehbar sein.

Es mag sein, dass ein Unternehmen, das in der Vergangenheit bereits einmal für Sie tätig geworden ist, nicht „automatisch“ auch in einem aktuellen Vergabeverfahren geeignet ist. Und das Bundesvergabegesetz 2006 mag Sie rein juristisch bei einer „in house-Vergabe“ von der Eignungsprüfung entbinden. Sie haben ja vollkommen recht: Die vergaberechtliche Zulässigkeit dieser Vorgangsweise ist sorgsam geprüft worden, als Sie diese untragbare Situation - ohne unser Zutun - herbeigeführt haben. Aber eben leider NUR DIE!

Im Sinn einer ordnungsgemäßen Hausverwaltung für über 220.000 Wohneinheiten und bei zu übernehmenden 6,1 Millionen Quadratmeter Grünfläche wäre es Ihre Pflicht gewesen, nicht nur eine genaue und realistische Planung der Arbeiten zu verlangen, sondern durch ihre Werkmeister für die Gartenpflege auch überprüfen und qualitätssichern zu lassen. Nichts davon scheint geschehen zu sein!

Wir sprachen von einer reinen Umgehung des Wettbewerbs zu Lasten der Anbieter und zu Lasten der Mieterinnen und Mieter - denn für jeden Gärtner, der im Auftrag Wiener Wohnens ein paar tausend Quadratmeter Grünfläche pflegen soll sprechen Sie von einer Verpflichtung des Auftraggebers, die Eignung eines Bieters bei jedem Beschaffungsvorgang neu zu prüfen! Aber bei der Vergabe für 6,1 Millionen Quadratmeter verzichten Sie darauf? Und es stimmt, wenn Sie sagen: "Jede andere Vorgangsweise würde zu diskriminierenden Bevorzugungen führen!" Wie recht Sie doch haben!

Bisher haben Sie zwar alle möglichen Argumente ins Treffen geführt, warum eine veränderte Auftragserteilung formal nicht möglich ist - Sie haben aber kein Wort darüber verloren, wie Sie selbst die durch Sie geschaffene Situation beurteilen:

* Ist die heuer gelieferte Qualität zumutbar?
* Ist der Preis aus Ihrer Sicht recht und billig?

Geht es an die Beantwortung dieser kniffligen Fragen, werden Mieter(beiräte) lediglich an den inferioren Dienstleister weitervermittelt.

Aber wie gedenken Sie denn selbst, rascheste Abhilfe zu schaffen?
Oder meinen Sie: Das war's?!

Unsererseits war nicht von einem Auftragssplitting die Rede. Wir sprachen von einem Zurückziehen unseres Verlangens für 2009, aber einer gleichzeitigen unverzüglichen Auftragserteilung im Sinn des § 16 Abs 1 Mietermitbestimmungsstatut und einer unverzüglich einzuleitenden Ausschreibung für 2009 - denn so wie es ist, kann es ja wohl nicht bleiben!

Wir fordern Auskunft, welche Schritte - außer einiger belehrender Mails an uns - Sie bisher in der betreffenden Sache gesetzt haben!

Und wenn Sie so gütig wären, Ihre elektronische Post zu durchforsten: Da sind noch ein paar weitere Kleinigkeiten offen! Zum Beispiel haben wir erfahren, dass die Ergebnisse der Neuvermessung unserer Anlage vorliegen. Wir haben am 23.5.2008 diesbezüglich Informationen angefordert. Diese sind umgehend zu übermitteln.

Und dann wären da noch

* die geforderten Informationen zur Schlußbegehung - Bauteil 3 (5.6.2008),
* oder die geforderten Unterlagen zu Hanakgasse 1A (bereits aus 2007),
* oder die Leistungskataloge für Installationsarbeiten (zuletzt 18.6.2008),
* oder die Informationen zur Schaffung der Privatstraße in unserer Anlage (27.5.2008) ...

... eine vollständige Aufzählung aller ausständigen Antworten würde leider diesen Rahmen sprengen.

Die Frage bezüglich § 16 Abs 1 des Mietermitbestimmungsstatuts bezog sich eher auf den nicht wirklich erkennbaren praktischen Wert des dort Dargelegten, wenn dann sowieso eine Formal-Maschinerie ungeheuren Ausmaßes in Bewegung gesetzt wird (die eher dazu geschaffen scheint, solche unliebsamen Extrawünsche der Mieterinnen und Mieter ins Reich der Unmöglichkeit zu verbannen).

Irgendwie drängt sich die Frage auf, wieso dann die recht formlose Beauftragung der (übrigens wesentlich günstigeren) Entrümpelung durch einen Drittanbieter für unsere Anlage möglich war. Bitte um Aufklärung, welche anderen Gegebenheiten hier zur Anwendung kamen!

Zu Ihrem Vorwurf: Wo hätten wir wann und wie Schritte (Weitergabe von kalkulationsrelevanten Unterlagen und Informationen an ausgewählte Unternehmen) gesetzt, die geeignet sind, bestimmten Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen? Für Allgemeinplätze sind wir ebenso wenig empfänglich wie für versteckte oder offene Drohungen (an uns oder Dritte)!

Abschließend vielen Dank für die Übermittlung der Gesetzesbeilage. Es sind einige für uns wertvolle Ansätze darin enthalten!

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/

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