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Subject: Grünflächenpflege: Aufforderung zur Vertragsunterzeichnung (regarding Complaint: CP130/2008 Wiener W
Date: Fri, 20 Jun 2008 18:48:05 +0200
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der untragbaren Situation bezüglich der Grünflächenpflege und der offensichtlichen Untätigkeit von Wiener Wohnen, um wieder eine ordentliche Leistung zu marktgerechten Konditionen herbeizuführen (siehe
Strafanzeige) habe wir selbst als Mieterbeirat für unsere Anlage über Berufsverbände bzw. in einem Fall direkt am 30.5.2008, 13:01:48 +0200, eine Einladung zur DRINGENDEN Angebotslegung für die Gartenpflege ausgesendet und bis zum 15.6.2008 (Einmeldeschluss) genau denselben Leistungsumfang ausgeschrieben, den laut Wiener Wohnen - angeblich und theoretisch - die nun betraute (Enkel-)Tochter-Firma erbringen sollte.
Trotz des sehr kurzfristigen Termins haben uns zahlreiche Angebote erreicht.
Wir haben nun den Bestbieter ausgewählt, über dessen Eignung für diese Aufgabe unsererseits - aus wohl begreiflichen Gründen - keinerlei Zweifel besteht.
Wir fordern Sie auf, eine unverzügliche Beauftragung dieser Firma gemäß den beiden Offerten (und laut Leistungskatalog) ab 1.7.2008 für das 2. Halbjahr 2008 (Teiljahrespflege 2008) und das Jahr 2009 (Erläuterung 19.6. - als Basis eingebracht bereits als Ganzjahresangebot mit automatischer Evaluierung am 14.6.) durchzuführen.
Sollten im Laufe von 2008 so große Mängel in der beauftragten Tätigkeit festgestellt werden, dass eine Vertragsverlängerung in Frage zu stellen ist, kann der Mieterbeirat bis spätestens 31.12.2008 eine Vertragsbeendigung samt Neueinholung von Angeboten durchführen. Andernfalls tritt der Vertrag mit dem Anbieter für 2009 in Kraft.
Der neue Auftragnehmer wird im 3. Quartal 2009 für die Jahre 2010 und 2011 ein neues Angebot legen, wobei es uns überlassen bleiben soll, entweder aufgrund des Vorschlags zu prolongieren oder neue Angebote einzuholen.
Die genaue Terminvereinbarung und Koordination der Leistungserbringung, sowie die Abzeichnung der Leistungsscheine erfolgt über uns - die unverzügliche Verrechnung danach soll über Sie erfolgen.
Wir ersuchen, fallweise den Werkmeister für die Grünflächenpflege zu Rate ziehen zu dürfen.
Sollten Teilleistungen, die vor 1. Juli durch Ihren zuvor beauftragten Unternehmer nicht erbracht wurden zusätzlich zur Durchführung gelangen, wird diese Leistung separat abgerechnet werden. Wir werden dafür unmittelbar ab Auftragserteilung durch Sie gemeinsam mit dem neuen Auftragnehmer eine Begehung der Anlage durchführen und den derzeitigen Pflegezustand evaluieren. Ihr Werkmeister für die Grünflächenpflege ist dazu herzlich eingeladen.
Diese Vorgehensweise wurde heute telefonisch mit dem Auftragswerber akkordiert.
Selbstverständlich ist uns bekannt, dass der Paragraph 16, Absatz (1) des 'Mietermitbestimmungsstatuts für die Mieter der Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen' zu Betriebskosten so lautet:
'Der Mieterbeirat ist berechtigt, der Stadt Wien - Wiener Wohnen Vorschläge zur Senkung der Betriebs- und Heizkosten zu unterbreiten und darüber Vereinbarungen zu schließen.' ... und sich daher auf Betriebs- und Heizkosten beschränkt.
Wir sehen unseren Beitrag hier auch nur als "Hilfestellung für Wiener Wohnen", um endlich wieder akzeptable Rahmenbedingungen herzustellen - weisen aber darauf hin, dass wir bei einer Verweigerung der gewünschten Auftragserteilung und Fortführung des Status Quo jedwede Honorierung der Leistung gegenüber dem jetzt genannten Auftragnehmer mit Hinweis auf § 879. (2) Ziffer 4 ABGB beeinspruchen würden:
§ 879. ABGB:
......
(2) Insbesondere sind folgende Verträge nichtig:
......
4. wenn jemand den Leichtsinn, der Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht.
Diese Zwangslage ist schon durch den Marktanteil von Wiener Wohnen an Mietwohnungen im Wiener Raum gegeben - was bedeutet: Die Mieter KÖNNEN gar nicht gleichzeitig die Wohnungen kurzfristig wechseln, wenn sie mit einer Leistung bzw. dem verrechneten Preis nicht einverstanden sind. Alle anderen Faktoren werden durch unsere bereits erwähnte Strafanzeige belegt.
Wir erwarten daher Ihre Vollzugsmeldung bezüglich des gewünschten Vorgehens
bis spätestens zum 25.6.2008.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/
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