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Erhöhung der Richtwerte und Kategoriemieten ab 1. April - Wiener Richtwert steigt um 4,5 Prozent auf 5,39 Euro, Kategoriemieten um mehr als fünf Prozent

Alle zwei bis drei Jahre erhöhen sich in Österreich quasi von Amts wegen die Mieten. Das Richtwertgesetz, das für ab 1994 abgeschlossene Mietverträge gilt, wird regelmäßig alle zwei Jahre wertangepasst, zuletzt war dies am 1. April 2012 der Fall. Wie hoch die Erhöhung jeweils ausfällt, entscheidet vereinfacht gesagt die durchschnittliche Inflationsrate des Vorjahres. Für 1. April ergeben sich für die einzelnen Bundesländer folgende neue Richtwerte:

Tabelle: Erhöhung der Richtwerte

Die Verteuerung liegt damit über alle Bundesländer betrachtet bei rund 4,6 Prozent. Die neuen Richtwerte wurden den Mitgliedern der Wirtschaftskammer bereits mitgeteilt, müssen aber zur Inkraftsetzung noch vom Justizminister per Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dies wird für die nächsten Tage erwartet – sofern nicht wieder ein Politikum wie 2008 und 2009 daraus wird, als ein eigenes Gesetz erlassen wurde ("Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz"), um die Erhöhung abzufedern.

Der Präsident der Mietervereinigung, Georg Niedermühlbichler, fordert im Gespräch mit derStandard.at den Justizminister auch bereits wieder dazu auf, "aufgrund der angespannten Situation am Wohnungsmarkt die geplante Mietzinsanpassung auf unbestimmte Zeit auszusetzen".

Erhöhung ab April oder Mai

Sind die neuen Richtwerte einmal in Kraft, können sie ab 1. April für neue Mietverträge zur Mietzinsberechnung herangezogen werden. Bestehende Mietverträge können ab 1. Mai erhöht werden, sofern eine Wertsicherung im Vertrag festgeschrieben wurde (was meist der Fall ist).

Die WKÖ weist ihre Mitglieder ausdrücklich darauf hin, dass Erhöhungsbegehren schriftlich erfolgen müssen und keinesfalls vor dem 1. April versendet werden dürfen.

Auch Kategoriemieten steigen

Gleichzeitig mit den Richtwerten – und das ist selten der Fall – werden im April auch die Kategoriemieten erhöht. Diese gelten im Wesentlichen für Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Sie dürfen per Gesetz nur dann erhöht werden, wenn der VPI eine Fünf-Prozent-Hürde überspringt, was im Dezember der Fall war. Die letzte Erhöhung der Kategoriemieten erfolgte im September 2011.

Tabelle: Erhöhung der Kategoriemieten

Lagezuschlag im Visier

Niedermühlbichler macht nun aber auch auf einer anderen Front mobil – und zwar gegen die eigene SP-geführte Stadtregierung (Anm.: Niedermühlbichler ist SP-Chef im 1. Bezirk). Konkret sind ihm die zuletzt stark angehobenen Lagezuschläge in Wien ein Dorn im Auge. Weil deren Höhe an die Immobilienpreise gekoppelt ist, "diese aber – wie die OeNB in einer Studie nachgewiesen hat – um 20 Prozent überhöht sind", verlangt der MVÖ-Chef, dass die Lagezuschläge um diese 20 Prozent gesenkt werden.

Lagezuschläge sind für ihn "nicht nachvollziehbar", denn "auch ein Handwerker kann für seine erbrachte Leistung nicht bezirksbezogen mehr verlangen". (Martin Putschögl, derStandard.at, 7.3.2014)

http://mobil.derstandard.at/1392687077733/

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Antworten auf diese Diskussion

Höhere Mietpreise ab April

Mit 1. April 2014 werden die Richtwerte für Mietpreise österreichweit wertangepasst. Damit steigen die Mieten weiter an. Die Verteuerung liegt im Bundesländerschnitt bei rund 4,6 Prozent, wie „Der Standard“ berichtet. Die Kategoriemieten verteuern sich um mehr als fünf Prozent.

Unterkünfte der Kategorie A kosten bald 3,43 statt 3,25 Euro pro Quadratmeter (plus 5,5 Prozent) und Kategorie-B-Mieten werden von 2,44 auf 2,57 Euro (plus 5,3 Prozent) erhöht. Die Kategorien C und „D brauchbar“ verteuern sich um 5,6 Prozent auf 1,71 Euro, die Quadratmetermieten für Wohnungen der Kategorie „D unbrauchbar“ legen um 6,2 Prozent auf 0,86 Euro zu.

Mietverträge vor 1994 betroffen
Zuletzt waren die Kategoriemieten im September 2011 angehoben worden. Sie dürfen erst dann nach oben geschraubt werden, wenn der Verbraucherpreisindex eine Fünf-Prozent-Hürde überspringt, so die gesetzliche Regelung. Diese Schwelle wurde im Dezember erreicht. Die Kategoriemieten gelten im Wesentlichen für Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden.

Höchster Anstieg in Vorarlberg
Die Richtwertmieten ziehen heuer zwischen 4,5 und 4,7 Prozent an. Am höchsten ist der neue Richtwert in Vorarlberg (8,28 Euro pro Quadratmeter), Salzburg (7,45 Euro) und der Steiermark (7,44 Euro); am günstigsten ist er im Burgenland (4,92 Euro), in Wien (5,39 Euro) und in Niederösterreich (5,53 Euro). Im Mittelfeld bewegen sich Oberösterreich (5,84 Euro), Kärnten (6,31 Euro) und Tirol (6,58 Euro).

Erhöhung ab April oder Mai
Die Richtwertmieten werden regelmäßig alle zwei Jahre wertangepasst - zuletzt wurden sie per 1. April 2012 angehoben. Erhöht wird je nach durchschnittlicher Inflationsrate des vorangegangenen Jahres. Für bestehende Mietverträge gelten die aktuellen Erhöhungen ab 1. Mai, für Neuabschlüsse bereits ab 1. April. Das Richtwertgesetz regelt Altbaumietverträge, die ab 1994 abgeschlossen wurden.

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus
Die neuen Richtwerte wurden den Mitgliedern der Wirtschaftskammer laut „Standard“ bereits mitgeteilt. Sie müssten aber zur Inkraftsetzung noch vom Justizminister per Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dies werde für die nächsten Tage erwartet - sofern nicht erneut ein Politikum daraus wird wie 2008 und 2009.

2008 wurde eigens das „Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz“ (MLG) erlassen, um die Erhöhung abzufedern. Bis dahin hatten sich die Erhöhungen an der Dezember-Inflation des vorangegangenen Jahres orientiert - die lag 2007 aber mit 3,6 Prozent deutlich über der Jahresteuerung von nur 2,2 Prozent. Daraufhin erfolgte die Umstellung.

http://oesterreich.orf.at/stories/2634974/

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: georg.niedermuehlbichler@spoe.at
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Subject: Wg. Mietenerhöhung per April/Mai 2014
Date: Fri, 7 Mar 2014 16:33:05 +0100

 
Sehr geehrter Herr Präsident bzw. Gemeinderat Niedermühlbichler,
 
ich beziehe mich auf den heutigen Artikel im Standard zur anstehenden Mietenerhöhung und Ihre darin bekundete ablehnende Haltung dazu: Der Präsident der Mietervereinigung, Georg Niedermühlbichler, fordert im Gespräch mit derStandard.at den Justizminister auch bereits wieder dazu auf, "aufgrund der angespannten Situation am Wohnungsmarkt die geplante Mietzinsanpassung auf unbestimmte Zeit auszusetzen". (Zitat Ende)
 
Durchaus löblich, hier für alle betroffenen Mieter Schritte setzen zu wollen, denn Ihre Einschätzung bezüglich der angespannten Situation bezüglich der Wohnkosten im Vergleich zu den Mietereinkommen können wir vollinhaltlich unterschreiben (insbesondere weil die Lohnabschlüsse und Pensionserhöhungen mit dem Verbraucherpreisindex nicht Schritt halten, welcher für diese Automatik der Mietpreiserhöhungen herangezogen wird). 
 
Doch insbesondere erscheint es angebracht, im eigenen Einflussbereich und dort, wo die Situation für rund eine halbe Million Mieter - im sozialen Wohnbau in Wien - wohl am stärksten angespannt ist, angesichts dieser Ihrer Haltung die erforderlichen Schritte zu setzen: 
 
Bei Wiener Wohnen also, einer Unternehmung der Stadt Wien, deren Zweck gemäß dem vom Wiener Gemeinderat beschlossenen Statut laut § 2 (1) in der Bereithaltung und Schaffung von einem modernen Standard entsprechenden Mietwohnungen für einkommensschwächere, wohnungsbedürftige Personen und Familien besteht. 
 
§ 12 dieses Statuts besagt weiter, dass die Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Unternehmenszweckes nach § 2 zu führen ist. Der Wirtschaftsplan hat grundsätzlich so erstellt zu werden, daß langfristig die Aufwände durch die Erträge gedeckt sind. Die Mieten oder sonstigen Entgelte sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so festzusetzen, daß diesen Zielsetzungen entsprochen wird
 
Daher dürfen die Mieter von Stadt Wien - Wiener Wohnen wohl erwarten, dass Sie als derartig fürsorglich denkender Präsident der Österreichischen Mietervereinigung einen entsprechenden Antrag im anstehenden Wiener Gemeinderat am 24.3.2014 einbringen, der besagt, dass Stadt Wien - Wiener Wohnen auf diese Möglichkeit zur Mietenanhebung freiwillig verzichten und auch sonst alles daransetzen soll, die Wohnkosten für die Mieter (§ 18-Verfahren, korrekt berechneter Richtwert, bessere Überprüfung der Hauptmietzinsausgaben, Betriebskosten, Senkung statt Erhöhung der Abgeltungsbeiträge für die Verwaltungsauslagen, ...) entsprechend zu senken
 
Vorschläge von Mieterseite wurden dafür ja schon zur Genüge unterbreitet - bis hin zur Aufforderung zur korrekten und transparenten Mietenverrechnung gemäß Vorgaben des MRG bzw. der darauf basierenden Judikatur. 
 
Ich nehme an, es wird sich kaum eine Fraktion im Wiener Gemeinderat finden, die sich dann diesem Antrag nicht anschließt.
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

From: g.niedermuehlbichler@mvoe.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: AW: Wg. Mietenerhöhung per April/Mai 2014
Date: Fri, 7 Mar 2014 09:03:32 -0800

Sehr geehrter Herr Kuchta!
Wie Sie sicher gelesen haben, habe ich den Justizminister aufgefordert eine Mieterhöhung auszusetzen und davon würden auch die Gemeindemieter profitieren. Eine Aussetzung der Erhöhung nur für Gemeindemieter werde ich sicher nicht befürworten, weil dies gegenüber den um vieles mehr belasteten Privatmietern ungerecht wäre. Ich bin sicher nicht dafür zu haben, eine Gruppe von Menschen noch mehr zu benachteiligten. Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen ist es doch eine Tatsache, dass Mieter von Gemeindewohunungen nicht nur um vieles günstiger wohnen als im Privatbereich, sie werden auch noch erheblich besser Betreut. Ihr Kampf gegen Wr. Wohnen in allen Ehren, aber weder ich noch die Mietervereinigung lassen sich vor Ihren Karren spannen. Dort wo seitens Wr. Wohnen Fehler passieren gehören diese aufgezeigt und behoben. Bei den Mieten gibt es im Gemeindebau aus meiner Sicht aber sicher keinen Handlungsbedarf. 


Mit freundlichen Grüßen

Georg Niedermühlbichler
Präsident der Mietervereinigung Österreichs

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Subject: AW: Wg. Mietenerhöhung per April/Mai 2014
Date: Fri, 7 Mar 2014 20:36:57 +0100

Sehr geehrter Herr Präsident Niedermühlbichler,


vielen Dank für die so rasche - wenn auch höchst unerfreuliche Antwort.

Selbstverständlich hat eine Lösung für ALLE aus der Erhöhung betroffenen Mieter absolute Priorität. Deswegen ist Ihr Vorstoß beim Justizminister diesbezüglich durchaus zu begrüßen.
Ihre übrigen Ausführungen sind aber leider in keiner Weise nachvollziehbar, denn einerseits hat die hier diskutierte Automatik nur dort Relevanz, wo überhaupt Richtwert bzw. Kategoriemietzins zur Anwendung kommen (können - daher im privaten Wohnungssegment nur eingeschränkt), und andererseits befinden sich unter den von der besagten Automatik betroffenen Objekte natürlich auch so gut wie alle rund 220.000 Mietobjekte von Wiener Wohnen. Durch die erfolgte Umstellung von Kategoriemietzins auf nun bereits 100% Richtwert für Neuverträge sind diese Mietgegenstände sogar in wesentlich stärkerem Ausmaß von der Valorisierung betroffen (leistbare oder nicht leistbare Gesamt-Mietzinshöhe für einkommensschwächere, wohnungsbedürftige Personen und Familien). 
 
Auch der Umstand, dass Wiener Wohnen beim Richtwert zwar großzügig auf Lagezuschläge verzichtet, aber offenbar umgekehrt auch gegebenenfalls zu gewährende Abschläge vom Richtwert nicht in Anwendung bringt, ist aus dem Mailverkehr der Vergangenheit längst bekannt.
 
Dass außerdem die Betriebskosten für Gemeindewohnungen auch noch höher sind, als bei privaten Mietwohnungen, ist der Mietervereinigung bekannt, und wird uns immer als schwer mit dem privaten Wohnbau vergleichbar vorgehalten. Aber auch dieser (aus unserer Sicht in weiten Teilen vermeidbare) Effekt beeinträchtigt die Leistbarkeit der Wohnkosten bei einkommensschwächeren wohnungsbedürftigen Personen und Familien.
 
Aus der Sicht der oben angeführten Aspekte ist die Mär, dass Mieter von Gemeindewohnungen um vieles günstiger wohnen als solche im Privatbereich, ja nur auf die zunehmend auslaufenden, noch günstigen Altverträge zurückzuführen, aus denen sich ein - noch - günstiger Durchschnitt für die Gesamtheit rechnet. Zumindest was den hier aus der Valorisierung betroffenen Bereich der Richtwert- und Kategoriemietzinse betrifft.
 
Wie ebenfalls aus bereits früheren Mails bekannt ist, haben wir auch eine Offenlegung der Kurzfassung aller Gemeindebauten (Betriebskosten und Hauptmietzins) bzw. den Aufbau einer Zeitreihe für Vergleichszwecke gefordert, um endlich Klarheit in die Betriebskosten- und Hauptmietzinsbelastungen von Gemeindebau-Mietern zu bekommen - mit erstaunlicherweise NULL Unterstützung diesbezüglich seitens der Mietervereinigung bzw. Ihrer Fraktion. Was auch für die aufgezeigten sonstigen Probleme und Fehler bei Wiener Wohnen gilt.
 
Ob Mieter von Gemeindewohnungen daher auch noch erheblich besser betreut werden, wie Sie in Ihrem Mail behaupten, würde eine weitere sehr lange Debatte mit sehr vielen Aspekten eröffnen. Mit einer recht gegensätzlichen Meinung dazu stehen wir wohl nicht alleine da. Wobei wir hier ausdrücklich NICHT auf unsere Hausbesorgerinnen und viele andere Mitarbeiter an der Basis von Wiener Wohnen Bezug nehmen, die sich wirklich redlich bemühen. 
 
Wenn Sie meinen, weder die Mietervereinigung noch Sie ließen sich vor "unseren" - oder gar "meinen" - Karren spannen, so ist das nicht nur schade, sondern eine Tragödie. Denn dieser Karren trägt insbesondere jene Mieter, die in § 2 (1) des Statuts für Wiener Wohnen bezeichnet sind: Einkommensschwächere, wohnungsbedürftige Personen und Familien.
 
Um DIE geht es - uns zumindest.
Daher ist Ihre Ablehnung, bei ggf. einem Scheitern Ihres Vorstoßes beim Justizminister, zumindest für die rund 500.000 Betroffenen im Wiener sozialen Wohnbau Vorsorge zu treffenin keiner Weise nachvollziehbar. Von einer möglichen Beispielswirkung dieser Maßnahme auf andere Vermieter/Bereiche ganz zu schweigen!

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

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Subject: Wg. Mietenerhöhung per April/Mai 2014
Date: Thu, 13 Mar 2014 17:50:22 +0100

 
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Gemeinderat Niedermühlbichler,
 
ich beziehe mich auf den beigefügten Schriftverkehr (auch ab hier in Gänze nachzulesen), sowie auf die heute erschienene Pressemeldung, laut welcher der Justizminister via Ressortsprecherin Dagmar Albegger ausrichten ließ, dass der Minister per Kundmachung das bestehende Richtwertgesetz  vollziehen werde, in dem vorgesehen ist, dass Richtwerte alle zwei Jahre entsprechend den Änderungen beim Verbraucherpreisindex anzupassen sind (so also auch nun per April bzw. Mai) - und das Justizministerium in dem Zusammenhang lediglich auf eine Reformgruppe zum Mietrecht verwiesen hat, die bis Herbst konkrete Vorschläge für eine Mietrechtsreform vorlegen soll.
 
Nachdem jedoch - wie überall verlautet - die Wohnkostensituation für die Menschen überaus angespannt ist, und eben diesen Menschen Vorschläge (welche?) nichts helfen, die erst im Herbst (welchem?) gerade einmal zur weiteren Erörterung vorgelegt werden sollen, wenn gleichzeitig mit April / Mai dieses Jahres (also schon in wenigen Wochen) die Wohnkosten weiter wesentlich erhöht werden (Lagezuschläge nämlich auch), ergehen an Sie die folgenden Fragen:
 
  • Wird die SPÖ im österreichischen Nationalrat entsprechende Mehrheiten suchen, um den Justizminister trotzdem noch kurzfristig von seinem Vorhaben abzubringen?
  • Wird - falls dies nicht erfolgt oder gelingt - wenigstens die Wiener SPÖ im Wiener Gemeinderat entsprechende Mehrheiten suchen, um wenigstens im Einflussbereich der Stadt Wien im sozialen Wohnbau derartige Anhebungen zu verhindern und auch für weitere durchaus mögliche Kostenminimierungen sorgen?


Bezüglich des letzten Punktes möchte ich auf die Maßnahmenbekanntgabe zu Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Prüfung der Instandhaltungskosten und Kosten der Aufkategorisierung von leerstehenden Wohnungen (KA III - StW-WW-1/13)  des Wiener Stadtrechnungshofes und die darin enthaltene Empfehlung Nr. 4 verweisen, in der es heißt: "Da Wiener Wohnen nach einer umfassenden Leerwohnungsinstandsetzung nach wie vor den Kategoriemietzins verrechnet, aber Arbeiten durch die Hauptmietzinsreserve finanziert, war anzuregen, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten marktangemessenere Mietzinse zu verrechnen." 
 
Dazu bemerkte Wiener Wohnen in der diesbezüglichen Stellungnahme: "Wiener Wohnen hat diese Empfehlung bereits umgesetzt und verrechnet seit 1. Oktober 2012 bei allen zur Wiedervermietung freigegebenen Wohnungen (ausgenommen Wohnbauförderungsbauten mit offenen Errichtungsdarlehen) den der Ausstattung entsprechenden Richtwertzins." (zu dem - aus unserer Sicht rechtlich nicht gedeckten - "Verzicht" von Wiener Wohnen, den Mietern auch die entsprechenden Abschläge vom Richtwertmietzins angedeihen zu lassen, verweise ich auf das beigefügte Mail an Herrn GR Niedermühlbichler) 
Diese Empfehlung des Wiener Stadtrechnungshofes/Kontrollamtes war aber im Hinblick auf § 12 des Statuts für die Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" gar nicht auszusprechen, da es in dieser Bestimmung des Statuts heißt: Die Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ ist nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Unternehmenszweckes nach § 2 zu führen. Der Wirtschaftsplan hat grundsätzlich so erstellt zu werden, daß langfristig die Aufwände durch die Erträge gedeckt sind. Die Mieten oder sonstigen Entgelte sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so festzusetzen, daß diesen Zielsetzungen entsprochen wird. § 2 (1) des Statuts legt dazu den Unternehmenszweck klar fest: Der Zweck der Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ besteht in der Bereithaltung und Schaffung von einem modernen Standard entsprechenden Mietwohnungen für einkommensschwächere, wohnungsbedürftige Personen und Familien
 
  • Nirgendwo im Gesetz ist ausgeschlossen, dass ein Vermieter weiterhin vom günstigeren Kategoriemietzins Gebrauch macht (dieser ist ja nicht abgeschafft worden) - also ist der "Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten" dafür gegeben.
  • In dem Sinn wäre also vor so einer Empfehlung des Wiener Stadtrechnungshofes/Kontrollamtes zu prüfen gewesenob seitens Wiener Wohnen alle Möglichkeiten voll ausgeschöpft worden sind, nach wirtschaftlichen Grundsätzen auch unter weiterhin Verwendung des Kategoriemietzinses so zu wirtschaften, dass langfristig die Aufwände durch die Erträge gedeckt sind. Eine Bestätigung dessen wird schon aufgrund der zahlreichen Berichte des Wiener Stadtrechnungshofes/Kontrollamtes zu der Thematik wohl niemand guten Gewissens geben können. Daher ist diese Empfehlung zurückzunehmen - die Umsetzungen daraus natürlich ebenso.


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

Subject: AW: Wg. Mietenerhöhung per April/Mai 2014
Date: Thu, 13 Mar 2014 19:49:56 +0100
From: g.niedermuehlbichler@mvoe.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

Sehr geehrter Herr Kuchta,

zur Frage 1: Im Koalitionsabkommen ist festgelegt, dass man sich nicht gegenseitig überstimmt, ich gehe davon aus, dass sich die Bundes SPÖ an diese Vereinbarung halten wird, denn wir halten viel von Vertragstreue. Außerdem ist die von Ihnen vorgeschlagene Mehrheitssuche sehr theoretisch, denn, auch wenn Sie sich, wie es scheint, ausschließlich um Belange im Gemeindebau kümmern, dürfte Ihnen dennoch nicht entgangen sein, dass sich außer SPÖ und Grüne, keine andere im Parlament vertretene Partei für Mietensenkung im privaten Wohnbereich einsetzt.

Zur Frage 2. Wie ich Ihnen schon mitgeteilt habe werden weder ich, noch die SPÖ Wien so eine Initiative setzten. Begründung siehe mein letztes E- Mail an Sie.

Nachdem ich davon ausgehe, dass ich auf dieses Mail gleich wieder eine Antwortmail bekommen werde, entschuldige ich mich jetzt schon dafür, dass ich aller Voraussicht nach darauf nicht Antworten werde, einfach deshalb, da ich mich auch um andere Wichtige Angelegenheiten kümmern muss.

mfg

LAbg. Georg Niedermühlbichler
Präsident der Mietervereinigung Österreichs

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
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CC: g.niedermuehlbichler@mvoe.at
Subject: FW: AW: Wg. Mietenerhöhung per April/Mai 2014
Date: Thu, 13 Mar 2014 20:34:05 +0100

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
zu Ihrer Information das beigefügte - wieder durchaus prompt erhaltene - Antwortmail.
 
Ob diese Rückmeldung tatsächlichen, effektiven Schutz der Mieter gegen hohe und weiter steigende Wohnkosten manifestiert, überlassen wir Ihrer eigenen Beurteilung.
 
Dass wir selber aber - angesichts all dieser Vorzeichen - der angekündigten Mietrechtsreform sogar mit mehr Skepsis als Zuversicht entgegen sehen, bitte ich zu verstehen.


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

Subject: AW: Wg. Mietenerhöhung per April/Mai 2014
Date: Fri, 21 Mar 2014 10:43:25 +0100
From: bernd.saurer@fpoe.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

Sehr geehrter Herr Kuchta!

In Ihrem E-Mail bestätigen Sie als betroffener Bürger, dass Wiener Wohnen immer öfter als gewinnmaximierendes Unternehmen auftritt.

Um die Kontrolle und Geschäftsausrichtung von Wiener Wohnen wieder dem Gemeinderat zu unterstellen, haben wir Freiheitliche bereits mehrmals den Antrag gestellt, die Ausgliederung des „Unternehmens“ Wiener Wohnen rückgängig zu machen.
Leider ohne Erfolg, da die SPÖ Wien scheinbar gar kein Interesse daran hat, den sozialen Wohnbau transparent zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Bernd Saurer

Klubjurist

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: bernd.saurer@fpoe.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: AW: Wg. Mietenerhöhung per April/Mai 2014
Date: Sat, 22 Mar 2014 12:04:33 +0100

Sehr geehrter Herr Magister Saurer,
 
vielen Dank für Ihr Mail.
 
"Gewinnmaximierend" erscheint angesichts der Geschäftsberichte von Wiener Wohnen eher der falsche Terminus zu sein.
 
Zur Verstärkung der Kontrolle durch die Wiedereingliederung und dadurch ausreichende Abstellen der Probleme darf ich unsere Skepsis anmelden. Schließlich ist Wiener Wohnen als Unternehmen der Stadt Wien ja eigentlich ein Bestandteil des Magistrats geblieben.
 
Und wo war da die Kontrolle bzw. ausreichend gegensteuernde Hand des Gemeinderat z.B. angesichts des vernichtenden Kontrollamtsberichts zur Grünflächenpflege? Da wurde zwar zuerst Asche auf die Häupter gestreut - ja, und dann? Vorher hat man durch Ausschaltung des Marktes die Preise fast verdreifacht - und dann wurden sie um EINEN Cent pro m2 und Monat gesenkt? Das war's? Und das fällt niemandem im Gemeinderat auf? Niemand behandelt das weiter? Ist die vielfache Korrespondenz dazu (wie anscheinend zu fast all den Themen) auch bei der FPÖ verloren gegangen?
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

Rathauskorrespondenz vom 21.03.2014:

Vorschau auf den Wiener Gemeinderat am Montag

Am Montag, dem 24. März, findet der 51. Wiener Gemeinderat statt. Begonnen wird die Sitzung um 9.00 Uhr mit der Fragestunde, mit Fragen über die Schaffung zusätzlicher Sonderklassebetten im Bereich des KAV, Sicherheitsmaßnahmen gegen Sturmschäden, die Bankenabgabe in Bezug auf die gesetzliche Regelung zur Rechnungslegung, leistbaren Wohnraum sowie über den Planungsfortschritt für das neue Wien Museum.

Das Thema der anschließenden Aktuellen Stunde wird von der ÖVP vorgegeben: "Die Bilanz drei Jahre rot-grüner Bürgerbeteiligungspolitik: Parteitaktik oder Bürgernutzen?".

Die Europäische Union ist Schwerpunkt der anschließenden Debatte. Dazu werden auch Mitglieder des Europäischen Parlaments aller vier Fraktionen sprechen. Des Weiteren stehen u.a. Subventionen für die Bereiche Kultur, Wissenschaft, Jugend und Integration auf der Tagesordnung.

Die Rathauskorrespondenz wird über den Verlauf der Sitzung und die Redebeiträge wie gewohnt berichten. Die Sitzungen können zudem auch via Livestream im Internet unter www.wien.gv.at/gr-ltg-tv/wm.html verfolgt werden. (Schluss) tai

Rückfragehinweis für Medien:

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Telefon: 01 4000-81081

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2014/03/21010.html

Anm.: Der Mieterbeirat wird natürlich - wie so oft - auf der Besuchergalerie des Sitzungssaales vor Ort sein.

Nächster Preisschub bei Mieten
Zuschläge für Mieten in guten Lagen erhöhen sich ab 1. April um mehr als 50 Prozent.

Wohnen im Altbau wird ab April weiter teurer, vor allem für Neumieter. Denn ab 1. April gelten nicht nur neue Richtwerte für den Mietzins, auch die Zuschläge für die Lage werden neu berechnet. In Wien steigen sie dabei um bis zu 66 Prozent.

Schuld daran ist die komplexe Berechnung, die im Mietrechtsgesetz vorgegeben ist: Lagezuschläge sind nämlich an die aktuellen Quadratmeterpreise für Eigentum gebunden. Aus diesen berechnet sich in einer komplizierten Formel der maximale Lagezuschlag. So wirken sich die Preissteigerungen bei Eigentum unmittelbar auch auf Mietwohnungen aus, selbst wenn diese durch den Richtwertmietzins beschränkt sind – allerdings nur bei neuen Mieten. Bestehende Mieten sind von den neuen Lagezuschlägen nicht betroffen. Für Neumieter wird es aber in den Städten immer unerschwinglicher, in Zentrumsnähe leistbaren Wohnraum zu finden.

So warnte die Österreichische Nationalbank in einem Dossier im Jänner 2014 bereits vor einer Überbewertung des österreichischen, allen voran des Wiener Markts. Zwischen Anfang 2007 und Mitte 2013 stieg der Preis für Wohnimmobilien in Österreich um mehr als 30 Prozent. Ein Grund waren billige Kredite, aber auch der Run auf das "Betongold". Den Preis dafür zahlen jetzt neue Mieter.

Ein Rechenbeispiel: So konnte für eine Wohnung im siebenten Bezirk noch 2012 ein Lagezuschlag 1,93 Euro verrechnet werden. Zwei Jahre später sind es 3,04 Euro – eine Steigerung von knapp 58 Prozent in zwei Jahren. Umgelegt auf ein 100-m²-Wohnung sind das im Monat fast 100 Euro mehr in zwei Jahren.

Gefährliche Spirale
"Wenn vom Gesetzgeber zugelassen wird, dass überteuerte Einkäufe in Folge auch zu ordentlichen Renditen führen, wird eine gefährliche Spirale in Gang gesetzt", sagt Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Schon falle es jungen Familien schwer, in zentrumsnahen Bezirken leistbaren Wohnraum zu finden. Natürlich gelte das Mietrechtsgesetz nur für einen kleinen Teil. Neubauten nach 1945 sind etwa an keine Regelungen gebunden. Doch steigen die gebunden Mieten, werden die freien Mieten sicher nicht sinken.

Die Stadt Wien steuert dagegen, indem sie neue, geförderte Wohnungen errichtet. Mieten im Zentrum der Stadt sind dadurch aber kaum beeinflussbar.

Eine Entwicklung, die auch andere Städte und Bundesländer betrifft. So stiegen auch in Salzburg, Graz oder Innsbruck die Preise für Eigentum binnen zweier Jahre um bis zu 20 Prozent. Auch hier wirken sich die neuen Lagezuschläge aus, wenn auch auf niedrigerem Niveau. In Salzburg und der Steiermark ist nämlich der Richtwert für den Mietzins höher als in Wien.

Genau hier sieht Anton Holzapfel vom Österreichischen Verband für Immobilienwirtschaft auch das Wiener Problem: "In Wien wurde der Richtwert für Mieten jahrelang künstlich niedrig gehalten." Die Situation werde sich erst entspannen, wenn man die Richtwerte auf ein Niveau mit den anderen Bundesländern bringe. Das würde aber höhere Mieten für alle bringen, auch für bestehende Mieter – bis hin zum Gemeindebau.

Für Wohnbaustadtrat Ludwig keine Option. Er drängt nun auf ein neues Mietrechtsgesetz: "Sonst würden sich, wie in anderen Städten, nur noch die oberen Zehntausend das Wohnen in der Innenstadt leisten können."

"Vermieter sind sehr kreativ beim Finden von Zuschlägen"
Christian Bartok ist Leiter der Mieterhilfe Wien. Die stadteigene Organisation berät Mieter kostenlos bei Fragen zum Mietrecht. In fast jedem Mietvertrag finden die Prüfer Auffälliges.

KURIER: Herr Bartok, warum steigen derzeit die Zuschläge für die Lage so stark an?

Christian Bartok: Insbesondere in den beliebten Bezirken im Zentrum gab es zuletzt einen Run auf Wohnungen als Wertanlage. Das hat das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ins Wanken gebracht. Die versprochenen Renditen sind aber in der Realität oft kaum erreichbar.

Also werden die Mieten durch Zuschläge verteuert?

Ja. Einerseits durch höhere Lagezuschläge. Vermieter sind aber auch sehr kreativ beim Finden von weiteren Zuschlägen. Etwa eine Straßenbahnhaltestelle vor der Haustüre oder wenn das WC baulich getrennt vom Bad ist. Für beides darf ich keinen Zuschlag verlangen. Auch die immer wieder beliebte besondere Grünruhelage wäre etwa nur im Wienerwald zulässig.

Wie viel machen Zuschläge an der Gesamtmiete aus?

Das geht durchaus von 30 bis zu 50 Prozent. Umgekehrt vergessen Vermieter gerne auf die Abschläge. So würde ein auf drei Jahre befristeter Mietvertrag 25 Prozent Abschlag bringen. Doch das passiert nur in den seltensten Fällen. Wir empfehlen vielen Mietern, die wir beraten, daher den Gang zur Schlichtungsstelle der Stadt.

(KURIER) ERSTELLT AM 10.03.2014, 19:00

http://kurier.at/chronik/wien/altbauten-naechster-preisschub-bei-mi...

Mieterhöhung: Justizministerium verweist auf Reformgruppe
Wohnen in Altbauwohnungen wird für viele Mieter mit April teurer. Am 1. April treten neue, gesetzlich geregelte Kategorie- und Richtwertmieten in Kraft. Sie werden im Schnitt um fünf Prozent angehoben.

Bei der Mietervereinigung hat man dafür kein Verständnis. Der Präsident der Mietervereinigung, Georg Niedermühlbichler, hofft auf eine Aussetzung der Anpassung in diesem Jahr. Formell muss die Erhöhung nämlich noch von Justizminister Wolfgang Brandstetter im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, damit sie wirksam wird.

Mehr dazu in oe1.ORF.at

Hoffnung auf Aussetzung offenbar unbegründet
Beim Justizministerium verwies man auf Anfrage von ORF.at jedoch auf das entsprechende Richtwertgesetz, in dem vorgesehen ist, dass Richtwerte alle zwei Jahre entsprechend den Änderungen beim Verbraucherpreisindex anzupassen sind.

Der Minister werde mit der Kundmachung das bestehende Gesetzt vollziehen, so Ressortsprecherin Dagmar Albegger. Die Sprecherin verwies jedoch darauf, dass eine Reformgruppe zum Mietrecht eingerichtet wurde. Diese soll bis Herbst konkrete Vorschläge für eine Mietrechtsreform vorlegen.

http://news.orf.at/#/stories/2221906/

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