Sanierungskosten für den Hugo Breitner Hof - und andere Anfragen
Von: Ernst Schreiber (ernst.schreiber@gmx.at)
Gesendet: Donnerstag, 06. August 2009 10:54:36
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Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei mehrere Anfragen bzw. Stellungnahmen zu Ihren Antworten.
Sanierungskosten für den Hugo Breitner Hof:
Vielen Dank für Ihre
Antwort vom 22.7.2009, in der Sie im Grund genommen - wenn auch so verklausuliert wie möglich - bestätigen, dass es sich tatsächlich um die von uns angefragten Sanierungskosten bzw. deren Überschreitung handeln muss, denn über ein weiteres §18-Verfahren für unsere Anlage oder andere Verfahren, in dem wir als Partei beigezogen worden wären, ist uns nichts bekannt. Daher muss es sich wohl um "bloße
Kosten- oder Ausmaßkorrekturen von im Wesentlichen gleichen Arbeiten" handeln.
Dass es sich bei den Angaben in der Hofbeschreibung bloß um "grobe Kosten" handelt, ist schon aufgrund der bereits erwähnten Genauigkeit nicht nachvollziehbar (auf 10.000 Euro genau - bei 61 Millionen Euro).
Natürlich ist formal die Endabrechnung der Sanierung maßgeblich - der wir gerade aufgrund der jüngsten Gegebenheiten und eingeholten Rechtsmeinungen mit einiger Spannung entgegensehen.
Nachträgliche Balkonsanierung:
Auch hier sind wir bei der genaueren Prüfung der Sachlage zum Ergebnis gekommen, dass uns hier seitens Wiener Wohnen die Unwahrheit gesagt worden ist. Die Notwendigkeit der jetzigen Sanierungsarbeiten hat nichts mit einer zwischenzeitlichen
Änderung der Bauordnung oder einer notwendigen
Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes zu tun (dem der Mieterbeirat angeblich im Weg gestanden wäre - siehe Protokoll aus der
Mieterinfo vom 26.3.2009, Seite 10 oben), sondern es handelt sich um eine bereits in der
Baubewilligung vom 19.6.2000 auf
Seite 3 unter Punkt 15 vorzufindende Auflage "
Die Abstände der Geländerelemente dürfen eine lichte Weite von 12 cm nicht überschreiten" (was sie bis zur Anbringung der Verkleidungen aber taten - wir haben nachgemessen). Diese Auflage wurde bei der Ausführung der Sanierung offenbar übersehen bzw. nicht erfüllt.
Erschütternd, dass wir zur Feststellung dieser Umstände bis zur Baupolizei gehen und dort für 15,- Euro kostenpflichtig Einsicht nehmen müssen, um die Wahrheit herauszufinden. Unweigerlich werden dadurch Erinnerungen an die beim Bundesdenkmalamt vorgefundenen Unterlagen zu Hanakgasse 1A wieder wach!
Wir fordern Sie deshalb auf, auch die erteilten
Auflagen bezüglich der erforderlichen Vereinheitlichung der Balkonverkleidungen für unsere Anlage schriftlich vorzulegen. Zumindest in einem Fall haben wir nämlich von einer bereits angebrachten Verkleidung auf Kosten von Wiener Wohnen Kenntnis, die angeblich nun entfernt und ersetzt wird. Auch das bedeutet finanzielle Zusatzbelastungen - diesmal nicht als Mieter, sondern als Steuerzahler (angeblich 100% geförderte Maßnahmen).
Verkauf des Hugo Breitner Hofes an die GESIBA:
Aus normalerweise gut informierten Kreisen ging uns die Information zu, dass Wiener Wohnen bzw. das Büro Dr. Ludwig den
Verkauf unserer Anlage (und zumindest eines zweiten Gemeindebaus) an die GESIBA überlegt und angeblich diesbezüglich Gespräche geführt werden.
Klarerweise macht seit Bekanntwerden dieser Informationen das Gerücht wie ein Lauffeuer die Runde. Da es sich um bloßes Hörensagen handelt, ist es unser Anliegen, derartige Informationen rasch und direkt zu verifizieren - daher unsere direkte Anfrage an Sie, ob diese oder ähnliche Überlegungen bzw. Vorbereitungen im Gange sind, die auf den Besitz oder die Verwaltung unserer Wohnhausanlage Auswirkungen hätten.
Da diesbezüglich ja wohl keine umfangreichen Recherchen notwendig sein werden,
ersuchen wir um eine rasche Antwort, um der Verbreitung von Falschinformationen möglichst vorzubeugen.
Einsichtnahme in den kompletten Akt bei der Baupolizei:
Die Erlaubnis dazu haben wir zur Vorbereitung der Verhandlung beim Bezirksgericht XV
bei Ihnen angefordert - und
Ihre Ablehnung erhalten. Was auch immer die Gründe dafür sein mögen: Wir haben nun diese Offenlegung über das Gericht beantragt und den zuständigen Abteilungsleiter als einzuvernehmenden Zeugen nominiert. Die Notwendigkeit dazu wurde gestern schriftlich begründet (Kopie auch an Ihren Anwalt) und ergibt sich schon aus den Widersprüchen, was den Abnahmezustand unserer Anlage betrifft.
Garage gegenüber Hanakgasse 1A:
In Ihrer
Antwort dazu vom 13.7.2009 gehen Sie zwar auf die Gegebenheiten ein - aber wohlweislich
unter Ausblendung der Zeitleiste.
Und genau zu dieser Zeitleiste stellten wir die
Anfrage.
Bitte um Erläuterung, wie es zu einer nachweislich bereits
2001 in Betrieb befindlichen Garage ein grundbücherlich eingetragenes
Baurecht aus dem Jahr
2006 auf Basis eines Baurechts- und Servitutsvertrages vom 16.6.
2004 geben kann!
Die in Ihrem Schreiben angeführte Reduktion der Ausgleichsabgabe durch die Einbringung dieser Beträge in die Errichtungskosten für die Garage ist für uns aus den bisher vorgefundenen Unterlagen in keiner Weise nachvollziehbar. Wir kommen bei der Endabrechnung der Sanierung mit Sicherheit darauf zurück!
Eine Information der Dachgeschoßmieter über das Vormietrecht in der besagten Garage erfolgt nach meinem Wissensstand bei Neubezug der Wohnungen nicht (weder im Mietvertrag noch im speziellen
Informationsblatt) - abgesehen davon, dass nicht nachvollziehbar wäre, wieso ALLE Mieter ein Vormietrecht eingeräumt bekämen, wenn nur die Dachgeschoßmieter mit ihren Ausgleichsabgaben für die Errichtungskosten aufkommen.
Die sich aus den Ungereimtheiten bezüglich der gegenständlichen Garage ergebenden Fakten sind mittlerweile ebenfalls schon Bestandteil des gegen Sie laufenden Gerichtsverfahrens (wurde in die Verhandlung beim Bezirksgericht XV vom 29.7.2009 eingebracht).
Neugestaltung der Alte Leute Siedlung (Hanakgasse 1A):
Wir halten nur fest, dass - entgegen aller Ankündigungen in der bereits zitierten Mieterinformation vom 26.3.2009 - bisher keinerlei uns bekannte Aktivitäten zur Neugestaltung des Areals bzw. der Einbeziehung der Mieter in dieses Verfahren gesetzt wurden und nunmehr schon wieder ein halbes Jahr verstrichen ist.
Generelle Spritzaufträge für die Grünflächen:
Dem Vernehmen nach wurden für unsere Grünflächen (nicht nur im Hugo Breitner Hof, sondern in ganz Wien) generelle Spritzaufträge an die Hausbesorger (und die Hausbetreuung?) erteilt. Ist das so - und, wenn ja, durch wen und mit welcher Begründung?
Nichts gegen eine optimale Pflege unserer Grünanlagen - wenn die Maßnahmen sinnvoll und die Kosten dafür vertretbar sind.
Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet stellt sich allerdings die Frage, weshalb man gerade dann so einen Schritt setzen sollte, wenn die Niederschlagsmengen in den Sommermonaten statistisch gesehen drastisch ansteigen (und wir gerade das Jahr mit den größten Regenmengen verzeichnen).
Außerdem stellt sich die Frage, ob im Zusammenhang mit diesem Schritt - der nicht nur die Hausbesorger-/Hausbetreuungskosten ansteigen lässt, sondern auch die Wasser- und Abwasserkosten - auch eine entsprechend größere Herabsetzung der Abwassermengen beantragt worden ist. Bitte um Vorlage des neuen Bescheides.
Grundsteuer:
Bitte um Aufklärung, wie der bei Gericht vorgelegte
Grundsteuerbescheid vom 1.7.200
9 (!) über
maximal EUR 91.414,60 (und nicht einmal das, wenn der Bescheid erst 2009 ausgestellt wurde) mit einer
Grundsteuerbelastung für das Jahr 200
8 von
EUR 146.661,05 in Einklang zu bringen ist.
Zu dem Thema erlaube ich mir, aus folgender
Stellungnahme von Ihnen zu zitieren:
WW 16 – 08-14,332/2007/A01
14, Linzer Straße 299-325
“Hugo Breitner-Hof”
Stellungnahme zu den Protokollen vom 4. September und 4. Oktober 2007
3. Betriebskostenakontierung
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In jenen wenigen Bereichen, wo Wiener Wohnen positiv auf die Betriebskostengestaltung einwirken
kann – wie z. B. die Beantragung einer (auf 20 Jahre) zeitlich begrenzten Grundsteuersenkung auf
Grund der Errichtung neuer Wohnungen und Beantragung der Herabsetzung der Abwassergebühren
– wird diese Möglichkeit ohnehin genutzt.
Weder die obige Behauptung noch den "
Geldregen für die Mieter" können wir aufgrund der saftigen Nachzahlungen für 2008 in irgendeiner Weise nachvollziehen!
Wasserzähler:
Bitte um Aufklärung, welche weiteren Mietgegenstände mit eigenem Wasserzähler durch Wiener Wohnen eruiert wurden - und wie hier weiter vorgegangen wird.
Anfragen bezüglich der Anmietung nicht mehr benötigter Trockenböden:
Bitte um Aufklärung, welche weiteren Schritte Wiener Wohnen diesbezüglich gesetzt hat - und wie der Stand der Dinge ist.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
E. Schreiber