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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@ma50.wien.gv.at
CC: bernd.moidl@gruene.at; dworak@kutzendoerfer.at; wolfgang.krisch@gruene.at; franz.lerch@oevp-wien.at; post@bv14.wien.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; konsument@vki.at; mailbox@akwien.at; mieterecho@gmx.at
Subject: Stellungnahme/Einspruch zur Änderung des WWFSG 1989
Date: Wed, 28 Apr 2010 18:06:33 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie eine
Stellungnahme / einen Einspruch zur geplanten und zur Begutachtung aufgelegten Änderung des WWFSG 1989.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

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Antworten auf diese Diskussion

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@ma50.wien.gv.at
CC: bernd.moidl@gruene.at; dworak@kutzendoerfer.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; mieterecho@gmx.at
Subject: wg. Änderung des WWFSG 1989
Date: Thu, 10 Jun 2010 15:15:40 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

obwohl die Begutachtungsfrist zur o.a. Gesetzesänderung bereits am 28.4.2010 abgelaufen ist, vermisse ich immer noch die Zuammenfassung der insgesamt eingelangten Stellungnahmen auf der Seite http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@ma50.wien.gv.at
CC: bernd.moidl@gruene.at; dworak@kutzendoerfer.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; mieterecho@gmx.at; vab@volksanw.gv.at
Subject: wg. Änderung des WWFSG 1989
Date: Fri, 18 Jun 2010 12:04:57 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich ersuche Sie binnen Wochenfrist um Stellungnahme (Mail an diese Adresse), wieso meine fristgerecht abgegebene Stellungnahme zu o.a. Entwurf nicht auf der Website http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/stellungn... aufscheint (siehe beigefügter aktueller Screenshot).

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
Subject: WG: wg. Änderung des WWFSG 1989
Date: Fri, 18 Jun 2010 14:23:19 +0200
From: dietmar.teschl@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Aus Datenschutzgründen wurden nur die Stellungnahmen im Internet veröffentlicht, soferne die Veröffentlichung auch erlaubt wurde (d.h. es hätte auch die Veröffentlichung ausdrücklich untersagt werden können).

Stellungnahmen von Privatpersonen sind lt. unserem Presse- und Informationsdienst mit dem Namen und der Anschrift zu veröffentlichen. Sollten Sie also wünschen, dass Ihre Stellungnahme auf gegenständlicher Webseite aufscheint, müssten Sie hierzu ausdrücklich Ihre Zustimmung erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietmar Teschl

Magistratsabteilung 50
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: dietmar.teschl@wien.gv.at
Subject: RE: WG: wg. Änderung des WWFSG 1989
Date: Fri, 18 Jun 2010 14:43:00 +0200

Sehr geehrter Herr Doktor Teschl,

selbstverständlich erteile ich die ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung der besagten Stellungnahme - sie darf ohne jedwede Zensur und unter Nennung meiner Daten veröffentlicht werden.

Eigentlich hätte ich eine Nachfrage diesbezüglich Ihrerseits erwartet bzw. eine Nachricht, die mich aktiv auf dieses Erfordernis aufmerksam macht.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
Die Information über den Beschluss des Gesetzes:

Änderungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes 1989
In der Landtagssitzung am 24. Juni 2010 wurden Änderungen von Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes 1989 beschlossen. Mit der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Wien werden voraussichtlich im September 2010 folgende Regelungen Gültigkeit haben:

Vereinheitlichung der Einkommenshöchstgrenzen
Um den Zugang zu geförderten Wohnungen zu erleichtern, wird es zukünftig für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser nur noch jeweils eine Einkommenshöchstgrenze (gestaffelt nach der Anzahl der Personen im Haushalt) geben.

Erleichterter Zugang zu Eigenmittelersatzdarlehen
Das Land Wien gewährt für die von Wohnungsnutzerinnen und Wohnungsnutzern selbst aufzubringenden Baukosten– und Grundkostenanteile, abhängig vom Einkommen und der Haushaltsgröße, einprozentig verzinste Eigenmittelersatzdarlehen, die in Fünf-Jahres-Intervallen einer Prüfung unterzogen werden. Durch Baukostenerhöhungen der letzten Jahre sind diese von den Wohnungsnutzerinnen und Wohnungsnutzern selbst aufzubringenden Finanzierungsbeiträge höher geworden. Leistbares Wohnen soll insbesondere durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen gesichert bleiben.

Wegfall der Überprüfung der Einkommensverhältnisse nach den ersten fünf Jahren
In der Überprüfungspraxis hat sich herausgestellt, dass in der Regel die Förderungsnutzerinnen und Förderungsnutzer trotz höherem Familieneinkommen auch fünf Jahre nach dem Wohnungsbezug über keine Ersparnisse verfügen. Sie sind daher gezwungen, ihren Bau- und Grundkostenanteil fremd zu finanzieren.

Laut Auskunft der Bankinstitute, die für die Wohnbauförderungsstelle die Eigenmittelersatzdarlehensgewährung abwickeln, kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Rückzahlung des Eigenmittelersatzdarlehens in Einem nicht möglich ist. Grund dafür ist, dass die Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer wegen fehlender Bonität keine Umschuldung zustande bringen. Durch die Wirtschaftskrise kommt es zu immer mehr Sonderwünschen der Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer. Zukünftig soll daher eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse nach den ersten fünf Jahren entfallen. Eine Überprüfung soll erst nach zehn und 15 Jahren stattfinden.

Nachfolgemieterinnen und Nachfolgemieter sollen in das bestehende aushaftende Eigenmittelersatzdarlehen der Vormieterin beziehungsweise des Vormieters eintreten können.

Weitere Änderungen
• Abgehen von der Wohnnutzflächenbegrenzung (150 Quadratmeter) für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Erhöhung der persönlichen Sicherheit (zum Beispiel einbruchshemmende Wohnungseingangstüren)
• Umstellung der Zinsbindung von Sekundärmarktrendite auf Euribor
• Steigerung der thermisch-energetischen Sanierungsrate: Der Hauseigentümerin/Dem Hauseigentümer soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Finanzierung von thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen auf 20 Jahre zu verteilen (und nicht wie bisher auf zehn Jahre), um die Mieten sozial verträglicher gestalten zu können. In der Sanierungsverordnung 2008 wurde diese Wahlmöglichkeit bereits vorgesehen. Hierbei soll einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern im Wege der Wohnbeihilfe eine finanzielle Unterstützung geboten werden.
• Durch einen "Befristungsabschlag" (minus 25 Prozent) soll eine Steuerungsmöglichkeit geschaffen werden, um zu verhindern, dass bei mit öffentlichen Mitteln aufkategorisierten Wohnungen sowie neu geschaffenen Dachgeschosswohnungen befristete Mietverträge abgeschlossen werden. Durch diese entstehen Mieterinnen und Mietern noch weitere hohe Kosten für Vergebührung der Mietverträge, Maklerprovisionen, Kautionen oder Umzugskosten durch ständige Wohnungswechsel.
• Bei geförderten Mietwohnungen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 kommt es nach 25 Jahren Laufzeit des Landesdarlehens zu einem erhöhten Annuitätenverlauf (Annuität vom ursprünglichen Darlehensnominale in Höhe von acht Prozent, davon sechs Prozent Zinsen). Der Hauseigentümerin/Dem Hauseigentümer soll eine Umschuldung zu derzeit marktüblichen Konditionen schmackhaft gemacht werden, indem bei Rückführung der Wohnbauförderungsmittel an das Land Wien ein 20-prozentiger Nachlass gewährt wird. Der geschaffene Anreiz soll also neben der Zielsetzung, Wohnbauförderungsmittel vorzeitig zurückzuerhalten, auch einer Mietzinsstabilisierung dienen.


https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/aenderungen-wwfsg-0...

Es kann für Interessierte ganz aufschlussreich sein, die obige Darstellung mit den abgegebenen Stellungnahmen zu vergleichen.

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