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Hugo Breitner Hof
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Äußerung zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 9.11.2009
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Donnerstag, 21. Jänner 2010 08:01:33
An: ulrike.hostek@justiz.gv.at
Cc: m.zingher@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; DG-Mieter
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
zu Aktenzahl
12 MSCH 6/09 z
12 MSCH 7/09 x
12 MSCH 8/09 v
bringe ich innerhalb der gesetzten Frist zum oben angeführten Schriftsatz eine beigefügte Äußerung ein, die ich auch mit den beiden anderen Antragstellern abgestimmt habe. Deshalb sind auch die Aspekte zu ihren Antragspunkten hier enthalten.
Um das Verfahren möglichst zu beschleunigen und nicht weiter aufzublähen, haben wir uns mit wenigen Ausnahmen darauf beschränkt, den gegenständlichen Schriftsatz der Antragsgegner(vertreter)in zu widerlegen - und daher auf Anträge zur weiteren Vorlage von Dokumenten, Berechnungen, Zeugeneinvernahmen etc. derzeit verzichtet, da die Problematik in der Vorgehensweise der Antragsgegnerin mittlerweile ohnehin ausreichend dokumentiert sein sollte bzw. von der Antragsgegner(vertreter)in in vielen Bereichen nach unserer Auffassung ja gar nicht in Abrede gestellt wird.
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
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